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Jahresabschluss 2020 Wir ziehen Bilanz

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Academic year: 2022

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Stadtkreis Pforzheim Stadtkreis

Karlsruhe

Heilbronn

1 2 3

4

Neuenbürg Bruchsal

Bretten

Marbach

Mühlacker Bietigheim

Vaihingen

Ludwigsburg Markgröningen

Stuttgart ENZKREIS

LANDKREIS KARLSRUHE

LANDKREIS LUDWIGSBURG

Jahresabschluss 2020

Wir ziehen Bilanz

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Vorbemerkung zur Krisensituation durch die Pandemie Covid-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

Aufgrund der Pandemiesituation, die im Frühjahr 2020 begonnen hat, wurde innerhalb der Regionalen Klinken Holding am 02.03.2020 die holdingweit verantwortliche Klinikeneinsatzleitung (KEL bzw. RKH- Coronoakrisenstab) aktiviert und etabliert. Das in der RKH etablierte Risikomanagement insbesondere für den Umgang mit Notsituationen und Katastrophen hat sich hier bewährt. Seitdem arbeitet die KEL, unter dem Vorsitz des Geschäftsführers, stringent und strukturiert an der Bewältigung der wellenartigen Pandemiephasen zur Aufrechterhaltung der Patientenversorgung und zum Schutz der eigenen Belegschaft.

Dabei werden Entscheidungen und Maßnahmen an den geltenden Coronaverordnungen und den ergänzenden Empfehlungen und Leitlinien, beispielsweise des Robert-Koch-Institutes (RKI), ausgerichtet. Die Arbeit der KEL und die wahrscheinlich wirtschaftlichen Folgen der Krise werden im Kapitel „VII Risikomanagement“ und „VIII Ausblick“ erläutert. Bis dorthin bezieht sich die Berichterstattung maßgeblich auf das Geschäftsjahr 2020. In den einzelnen zahlenorientierten Analyseteilen wird ein Vorjahresvergleich angestellt, sofern dies der Aussagekraft dient. In der Gesamtschau kann festgehalten werden, dass die gewährten Hilfen und Rettungsschirme für 2020 bei den Empfängerkliniken auskömmlich waren. Allerdings wurden zuletzt insbesondere kleinere Standorte und Fachkliniken ausgeschlossen, obwohl diese mittelbar ihren Beitrag zur dauerhaften Gewährleistung der Patientenversorgung geleistet haben. Ein zusätzlicher und der maßgebliche Kritikpunkt am Vorgehen der Bundes- und Landesregierung ist, dass keine Planungssicherheit für die Kliniken besteht. Die Regelungen wurden stets im Nachgang und zeitlich begrenzt getroffen. So war die Sicherung der Liquidität vor allem ein Schwerpunktthema für die Kliniken. Auch für 2021 liegen noch keine durchgängig kalkulierbaren Finanzierungsregeln vor. Unabhängig davon ist eine Prognose für die Entwicklung der Patientenzahlen für die einzelnen Standorte kaum möglich, da das Infektionsgeschehen sehr spontan den Klinikbetrieb bestimmen kann. Daher wird im Zahlenteil auf einen detaillierten Ausblick verzichtet.

I Gesellschaftsrechtliche Stellung der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH a) Konzernstruktur

Bei der Regionalen Kliniken Holding RKH GmbH (Kliniken Holding), handelte es sich von 2005 bis 2008 um eine strategische Partnerschaft der Enzkreis-Kliniken gGmbH (Enzkreis-Kliniken) und der Kliniken Ludwigs- burg-Bietigheim gGmbH (Kliniken gGmbH). Dafür haben zum 01.01.2005 der Enzkreis 51 % der Enzkreis- Kliniken und der Landkreis Ludwigsburg zusammen mit der Stadt Bietigheim-Bissingen 51 % der Kliniken gGmbH in die Kliniken Holding eingebracht.

Der Landkreis Ludwigsburg und die Kliniken gGmbH haben sich Ende 2006 erfolgreich um den Erwerb der Orthopädischen Klinik Markgröningen gGmbH (OKM) inkl. deren Tochtergesellschaft ORTEMA GmbH (ORTEMA) beworben. Der Erwerb wurde zum 01.07.2007 vollzogen. Die Eingliederung der OKM und der ORTEMA vervollständigt das Leistungsangebot des Klinikenverbundes innerhalb der Kliniken Holding und ermöglicht entsprechend dem Gesellschaftszweck eine sinnvolle Abstimmung insbesondere der medizinischen Gesundheitsleistungen in der Region. Im Verlauf des Jahres 2008 haben sich die kommunalpolitischen Gremien des Klinikverbundes dafür ausgesprochen, die Krankenhäuser Bruchsal und Bretten zum 01.01.2009 in die strategische Partnerschaft aufzunehmen. Die Gesellschaftervertreter haben sich dabei für die gesellschaftsrechtliche Verflechtung nach dem bisherigen Holding-Modell des Klinikverbundes entschieden. Der Landkreis Karlsruhe hat daher die „Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH (KLK)“ gegründet und zu 51 % in die Regionale Kliniken Holding eingebracht. Die Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH hat ihr Tochterunternehmen Service Dienste Landkreis Karlsruhe GmbH (SDLK) ebenso in den Verbund ein-gebracht. Zum 01.04.2014 hat die Kliniken gGmbH die MVZ Klinikum Ludwigsburg gGmbH mit den Fachbereichen Pathologie und Labormedizin gegründet. Zwischenzeitlich konnte das Leistungsspektrum um neue medizinische Angebote erweitert werden.

Ende 2016 wurde der Enzkreis-Kliniken gGmbH die Übernahme von Geschäftsanteilen an der Klinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie Kinderzentrum Maulbronn gGmbH (Kinderzentrum) angeboten. Mit dem Ziel, eine intensive Kooperation zu entwickeln, wurden deshalb 32 % der Gesellschaftsanteile zum 01.01.2017 er-worben.

Mitte 2019 ist der Kliniken gGmbH gelungen, zusammen mit der Alb-Fils-Kliniken GmbH Göppingen, jeweils 50 % der Geschäftsanteile der RadioOnkologicum MVZ GmbH Göppingen, zu übernehmen. Dies sichert an beiden Klinikstandorten die ambulante Versorgung im Bereich der Strahlentherapie und ist ein wichtiger Bau- stein zum Erhalt der jeweiligen klinikeigenen Onkologischen Zentren.

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Im zweiten Quartal 2019 wurde die Gründung der RKH-Privatkliniken GmbH (RKH-PK) als 100 %-ige Tochter- gesellschaft der Orthopädische Klinik Markgröningen gGmbH (OKM) notariell vollzogen. Um den Wachstumskurs der OKM zu unterstützen sollen über die Privatklinik, die sich in eigenfinanzierten bestehenden Räumlichkeiten der OKM befindet, selbstzahlende und privatversicherte Patienten abgerechnet werden. Die Aufnahme des Geschäftsbetriebes war Ende 2019 vorgesehen. Allerdings konnte dies insbesondere durch die Pandemiesituation noch nicht realisiert werden.

Ebenfalls im zweiten Quartal 2019 wurde die RKH MVZ Orthopädische Klinik Markgröningen gGmbH (OKM- MVZ) als weitere 100 %-ige Tochtergesellschaft der OKM notariell gegründet. Durch die Anbindung eines ei- genen MVZ im Feld der Orthopädie und der orthopädienahen Bereiche kann der Entwicklung

„Ambulantisierung“ Rechnung getragen werden. Der Geschäftsbetrieb wurde im Frühjahr 2021 aufgenommen.

Ende 2019 wurde die RKH MVZ Enzkreis-Kliniken gGmbH als 100 %-ige Tochtergesellschaft der Enzkreis- Kliniken gGmbH gegründet. Im Rumpfgeschäftsjahr 2020 konnte zum vierten Quartal insbesondere im rheumatologischen Bereich der Betrieb aufgenommen werden.

Im Frühjahr 2021 wurde auch an den Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH ein MVZ als 100 %-ige Tochtergesellschaft angesiedelt. Der Betrieb hat hier zum zweiten Quartal begonnen.

Damit ist jede Klinikgesellschaft im RKH-Verbund strategisch ausgerichtet und verfügt über eine zukunftsfähige stationäre und ambulante Struktur.

Bei der Etablierung von ambulanten Strukturen und Angeboten wird jeweils ein enger Austausch mit den Kreisärzteschaften gepflegt, so dass die Versorgung der Patienten im jeweiligen Einzugsgebiet im Mittelpunkt der Aktivitäten steht.

Zur Vervollständigung des RKH-Marketingkonzeptes haben die Gesellschafter durchgängig beschlossen, dass alle RKH-Gesellschaften das Markenzeichen „RKH“ am Anfang des Firmennamens tragen werden.

Dieses Markenzeichen hat sich in der Öffentlichkeit, bei den Mitarbeitern und bei Geschäftspartnern etabliert.

Der Bezug zur Region wird im Firmennamen beibehalten. In diesem Rahmen wird der Firmennamen der Regionalen Kliniken Holding um den Zusatz „ … & Services“ ergänzt. Dies unterstreicht den Dienstleistungscharakter. Die ORTEMA GmbH führt dabei ihren Firmennamen fort, da mit diesem Markennamen bereits eine erfolgreiche Position erreicht wurde.

Im Rahmen der Unternehmensstrategie und der damit verbunden Präzisierung des ambulanten und präventiven Angebotes der RKH soll in 2021 das Marketingkonzept überarbeitet werden. In diesem Zuge werden die beschlossenen Umfirmierungen umgesetzt.

Die einheitliche Geschäftsführung im Verbund steht für eine gleichartige Steuerung und Zielorientierung.

Im Wettbewerb um Fachkräfte im medizinischen und pflegerischen Bereich werden zahlreiche Maßnahmen und Angebote zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern umgesetzt und fortlaufend weiterentwickelt.

Dennoch entwickeln sich Firmen im Feld der Personalvermittlung bzw. Zeitarbeit sehr stark und nutzen ihre Marktmacht zu Lasten der Kliniken. Die Pandemiesituation hat diesen Trend verstärkt. Vereinzelt haben auch RKH-Fachkräfte zu Personalvermittlungen gewechselt. Um auch die Fachkräfte zu gewinnen, die in solchen hoch flexiblen Arbeitszeitmodellen angestellt sein wollen, ist die Beteiligung an einer eigenen kommunalen Personalagentur vorgesehen. Diese Personalagentur (LUMIS GmbH) wurde Mitte 2020 durch andere kommunale Kliniken aus dem QuMiK-Verbund gegründet und der Geschäftsbetrieb zur Mitte 2021 aufgebaut.

Das Ziel ist, diese Fachkräfte zu gewinnen und in dieser besonderen Konstellation in den angeschlossenen Kliniken einzusetzen und nach Möglichkeit dauerhaft (dort) anzustellen. Alle RKH-Gesellschafter haben sich bereits für die Beteiligung der RKH-Klinikengesellschaften ausgesprochen. Die Beteiligung soll zum Juli 2021 vollzogen werden. Aktuell wird auf Seite der LUMIS daran gearbeitet, dass im Verlauf 2021 die Gemeinnützigkeit erreicht wird.

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Der RKH-Klinikenverbund zeigt sich seit April 2021 in folgendem Bild:

(RKH) Regionale Kliniken Holding (RKH) GmbH (RKH):

50 % Landkreis Ludwigsburg, 22 % Landkreis Karlsruhe, 15 % Stadt Bietigheim-Bissingen, 13 % Enzkreis (RKH) Kliniken Ludwigsburg-

Bietigheim gGmbH (KLB):

51 % RKH

37 % Landkreis Ludwigsburg 12 % Stadt Bietigheim-Bissingen

(RKH) Enzkreis-Kliniken gGmbH (EKK):

51 % RKH 49 % Enzkreis

(RKH) Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH

(KLK):

51 % RKH

49 % Landkreis Karlsruhe

(RKH) Orthopädische Klinik Markgröningen gGmbH (OKM): 100 % KLB

Hospiz Pforzheim:

11 % EKK

Neu (RKH Kliniken Service &

Gastronomie im Landkreis Karlsruhe GmbH)

Service Dienste Landkreis Karlsruhe GmbH

(SDLK): 100 % KLK

ORTEMA GmbH (ORTEMA): 100 % OKM

RKH-MVZ-EKK gGmbH (EKK-MVZ): 100 % EKK

RKH-MVZ-KLK gGmbH (KLK-MVZ): 100 % KLK

RKH-Privatkliniken GmbH (RKH-PK): 100 % OKM

Kinderzentrum Maulbronn:

32% EKK LUMIS Personalagentur

GmbH in Planung: 10 % RKH-MVZ-OKM gGmbH

(OKM-MVZ): 100 % OKM LUMIS Personalagentur GmbH in Planung: 10 % Karbonat

Grundstücksverwaltungsg esellschaft mbH & Co.

Vermietungs-KG:

LUMIS Personalagentur GmbH in Planung: 10 %

Neu (RKH Kliniken Service &

Gastronomie)

Kliniken Service GmbH (KSG): 100 % KLB (RKH) MVZ Klinikum Ludwigsburg

gGmbH (MVZ): 100 % KLB

RadioOnkologicum MVZ GmbH (RO MVZ): 50%

Energieversorgungsgesellscha ft Klinikum Ludwigsburg mbH (EKL):

33 % KLB

Qualität und Management im Krankenhaus GmbH (QuMiK): 9 % KLB

LUMIS Personalagentur GmbH in Planung: 10 % KLB

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b) Regionale Kliniken Holding RKH GmbH

Zum 01.01.2008 hat die Kliniken Holding die Aufgabenbereiche des Instituts für Laboratoriumsmedizin einschließlich Mikrobiologie, Krankenhaushygiene und Blutdepot gesellschaftsrechtlich, personell, wirtschaftlich und organisatorisch von den Krankenhäusern (KLB, EKK und OKM) übernommen. Das entstandene Verbundlabor verrechnet seine Leistungen nach verbundeinheitlichen Preisen.

Zusätzlich werden Dritte bedient, was zu einer Gewinnsituation führen kann. Die Investitionen werden zu marktüblichen Konditionen über Geräteleasingmodelle oder Bankdarlehen finanziert. Zum 01.01.2010 wurden die Laborstandorte der Fürst-Stirum-Klinik und der Rechbergklinik auf gleiche Weise in das Verbundlabor aufgenommen.

Die Kliniken Holding führt ihre zentralen Steuerungsfunktionen und administrativen Aktivitäten aus. Um diese Funktion sind seit 2010 alle standortübergreifend verantwortlichen Führungskräfte der administrativen Bereiche arbeitsrechtlich bei der Holding angesiedelt.

Die Kliniken Holding nimmt auch eine beratende und koordinierende Rolle beim Aufbau von überregionalen Projekten und Kooperationen insbesondere im Bereich der Telemedizin, Teleradiologie und beim Aufbau von EDV-technischen Netzwerken ein.

Die Muttergesellschaft hat folgende Organe:

Regionale Kliniken Holding RKH GmbH, Ludwigsburg

Gesellschafterversammlung Landrat des Landkreises Ludwigsburg

Oberbürgermeister der Stadt Bietigheim-Bissingen Landrat des Enzkreises

Landrat des Landkreises Karlsruhe

Aufsichtsrat Vorsitzender seit 05.01.2020 Landrat Dietmar Allgaier bis 04.01.2020 Landrat Dr. Rainer Haas

1. Stv. Vorsitzender Oberbürgermeister Jürgen Kessing

2. Stv. Vorsitzender Landrat Dr. Christoph Schnaudigel

3. Stv. Vorsitzender Landrat Karl Bastian Rosenau

Aufsichtsrat der Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH

Aufsichtsrat der Enzkreis-Kliniken gGmbH

Aufsichtsrat der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH

Geschäftsführung Prof. Dr. Jörg Martin

Die Klinikgesellschaften haben aktuell folgende Organe:

Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH, Ludwigsburg

Gesellschafterversammlung Landrat des Landkreises Ludwigsburg

Oberbürgermeister der Stadt Bietigheim-Bissingen

Geschäftsführer der Regionale Kliniken Holding RKH GmbH Aufsichtsrat Vorsitzender seit 05.01.2020 Landrat Dietmar Allgaier

bis 04.01.2020 Landrat Dr. Rainer Haas

Stv. Vorsitzender Oberbürgermeister Jürgen Kessing

11 Vertreter des Landkreises Ludwigsburg

5 Vertreter der Stadt Bietigheim-Bissingen

2 Betriebsratsmitglieder

Geschäftsführung Prof. Dr. Jörg Martin

Enzkreis-Kliniken gGmbH, Mühlacker

Gesellschafterversammlung Landrat des Enzkreises

Geschäftsführer der Regionale Kliniken Holding RKH GmbH

Aufsichtsrat Vorsitzender Landrat Bastian Rosenau

1. Stv. Vorsitzender Rolf Leo, 2. Stv. Vorsitzender Günter Bächle

7 Vertreter des Enzkreises

2 Betriebsratsmitglieder

Geschäftsführung Prof. Dr. Jörg Martin

Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH, Bruchsal

Gesellschafterversammlung Landrat des Landkreises Karlsruhe

Geschäftsführer der Regionale Kliniken Holding RKH GmbH Aufsichtsrat Vorsitzender Landrat Dr. Christoph Schnaudigel

Stv. Vorsitzender Klaus-Dieter Scholz

12 Vertreter des Landkreises Karlsruhe

2 Betriebsratsmitglieder

Geschäftsführung Prof. Dr. Jörg Martin

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c) Organisation der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH

Zweck der KLK gGmbH ist laut § 2 des Gesellschaftsvertrages die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung des Landkreises Karlsruhe mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhäusern, sowie die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in diesen Krankenhäusern behan- delten Patienten.

Die KLK gGmbH hat im Berichtszeitraum folgende Organe:

Gesellschafterversammlung Landrat des Landkreises Karlsruhe

Geschäftsführung der Regionalen Kliniken Holding RKH GmbH

Aufsichtsrat 15 Mitglieder

Vorsitzender Landrat Dr. Christoph Schnaudigel

Stv. Vorsitzender Klaus-Dieter Scholz

12 Vertreter des Landkreises Karlsruhe

2 Betriebsratsmitglieder Geschäftsführung Prof. Dr. Jörg Martin

Bei den Krankenhäusern handelt es sich um Plankrankenhäuser nach § 108 SGB V an folgenden Standorten:

Krankenhaus (Versorgungsstufe) Betten 2020 Betten 2019 Rechbergklinik Bretten (Regelversorgung)

Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal (Regelversorgung)

Insgesamt 515 515

515 515

Die Kliniken des Landkreises Karlsruhe mit den Standorten Bruchsal und Bretten wurden zum 01.01.2015 als einheitliches Plankrankenhaus in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen; gleichzeitig schieden die Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal und die Rechbergklinik Bretten aus dem Krankenhausplan aus.

Neben den Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH werden im Landkreis Karlsruhe sowie Stadt Karlsruhe weitere Plankrankenhäuser durch Dritte betrieben:

Einrichtung Betten

Städt. Klinikum Karlsruhe 1.538

St. Vincentius-Kliniken gAG Karlsruhe 765

Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr 479

Klinik für Herzchirurgie Karlsruhe GmbH 89

SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach gGmbH 422

II Rahmenbedingungen a) Marktstellung

Der für 2020 gesetzlich festgelegte Finanzierungsrahmen wurde durch die Pandemiesituation faktisch außer Kraft gesetzt.

Der gesetzliche Rahmen für die Krankenhäuser wurde im Verlauf an die Pandemiesituation angepasst. Der Gesetzgeber hat durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz Finanzierungshilfen gewährt. Dazu gehören z.B. Pauschalen für freistehende Betten, für zusätzliche geschaffene Intensivbetten und Erstattungen für besondere Mehrkosten und investive Ausgaben durch die Krisensituation. Innerhalb der Finanzierungshilfen sind allerdings die sogenannten Nebenbetriebe im Klinikbetrieb, wie Parken, Cafeteria, ambulante Angebote, Seminare, Schulungen etc. nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass die Kliniken diese Erlösausfälle z.B. durch geringere Besucher, Kundenzahlen vollständig selbst tragen müssen.

Zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung bestehen noch Unsicherheiten in der Werthaltigkeit und teilweise im Bilanzansatz der jeweiligen Erstattungsbestandteile. Dies wird im Zahlenteil im Detail erläutert.

Die Budgetverhandlungen für das Jahr 2020 konnten aufgrund der Pandemiesituation noch nicht vollständig abgeschlossen werden. Innerhalb dieses Budgetjahres wäre erstmals das Pflegebudget verhandelt worden.

Innerhalb des Pflegebudgets bestehen noch Risiken in der Anrechenbarkeit sämtlicher für die

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Pflegeleistungen angefallenen Kosten. Grundsätzlich ist die Abgrenzung von pflegeentlastenden Maßnahmen zum Beispiel durch Servicekräfte, die Anwendung des so genannten „funktionalen Prinzips“ und Zurechnung von Kosten für Leiharbeit nicht abschließend geklärt. Mittlerweile sind Schiedsstellenverfahren von anderen Kliniken anhängig, deren weiterer Verlauf beobachtet wird.

In 2021 sind ebenfalls Erleichterungen wirksam. Im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sind weitere befristete Ausgleichszahlungen („Leerstandspauschale“) in Abhängigkeit der 7-Tage Inzidenz vorgesehen. Die weiteren Kriterien wie Intensivbettenauslastung sowie Teilnahme an einer Notfallstufe gemäß G-BA-Vorgabe bleiben unverändert bestehen. Außerdem sollen rechtliche Rahmenbedingungen für einen Ausgleich von Erlösrückgängen aufgrund der Pandemiesituation im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2019 geschaffen werden.

Um einen Versorgungsanreiz aufrechtzuerhalten soll ein Erlösausgleich für 2021 greifen, wenn das Leistungsniveau von 2019 um mehr als 5 % unterschritten wird. Zunächst greifen diese Regeln aber befristet bis zum 31.05.2021.

In Bezug auf den Fixkostendegressionsabschlag ist geplant, dass dieser dauerhaft erst dann zur Anwendung kommt, wenn die vereinbarte Summe der Bewertungsrelationen 2019 (Vergleichsgröße) überschritten wird.

Zur Sicherung der Liquidität der Kliniken soll die Verlängerung des verkürzten Zahlungsziels von fünf Tagen für Krankenhausabrechnungen bis Ende 2021 gelten.

Ein neuer Baustein zur Entlastung der Klinken im investiven Bereich birgt das Krankenhauszukunftsgesetz.

Darin werden insbesondere Investitionen in Medizintechnologie und in Maßnahmen zur Erhöhung des Digitalisierungsgrades gefördert. Allerdings zählt hier auch der Zeitpunkt der Umsetzung von entsprechenden Projekten. So werden Projekte – nach aktuellem Stand – gefördert, die nach dem 02.09.2020 beginnen. Da die RKH Vorreiter in vielen Digitalisierungsthemen ist und viele Projekte bereits laufen, können zunächst formal Nachteile in dieser Förderung entstehen. In der Zwischenzeit wurden die Förderanträge mit einem Volumen von rd. 30 Mio. € eingereicht.

Im investiven Bereich besteht grundsätzlich eine systemimmanente Lücke zwischen Bedarf und den dafür zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. Dies betrifft sowohl die bauliche Entwicklung als auch die apparative Ausstattung. Die bauliche Entwicklung beinhaltet dabei neben der klassischen Investitionstätigkeit im Rahmen von Um- und Neubauten auch den Ausbau und die Ertüchtigung der betriebstechnischen und immer technisch komplexer werdenden Versorgungsanlagen. In Abhängigkeit der Gebäudebaujahre sind neben stetigen Brandschutzmaßnahmen umfangreiche Reinvestitionen in die Krankenhausbetriebstechnik (z.B. Strom, Energie, Sanitär, Klima, Lüftung, Aufzugsanlagen) notwendig, um auch hier neue ökologische Ziele zu erreichen. Die Kliniken selbst können bei den geltenden Rahmenbedingungen nur sehr begrenzt oder gar keinen Finanzierungsbeitrag aus dem laufenden Betrieb erwirtschaften. Dies hat zur Folge, dass neue notwendige Maßnahmen zurückgestellt oder mittels der finanziellen Beteiligung des jeweiligen Landkreises finanziert werden müssen. Diese Situation ist nun durch die Pandemiesituation verschärft, da die Landkreise selbst vor großen finanziellen Herausforderungen stehen.

Bei den Investitionsentscheidungen werden zusätzliche spezifische Förderprogramme (wie z.B. Strukturfonds, Telemedizin…) genutzt und entsprechende Anträge gestellt.

Besonders durch die Pandemiesituation und deren Auswirkung auf die Finanzkraft der Akteure im Gesundheitswesen ist nach wie vor unklar, ob und wann die Gesundheitspolitik dauerhafte und nachhaltige Rahmenbedingungen setzt, die zur Verbesserung der Patientenversorgung und dem dafür notwendigen Finanzierungssystem notwendig sind. Es ist absehbar, dass spätestens im Geschäftsjahr 2022 der wirtschaftliche Druck auf die Kliniken zunimmt und die bereits angestoßene Strukturbereinigung fortschreitet.

Dabei fehlt weiterhin ein ganzheitliches Konzept zur Überwindung der Sektorengrenzen zwischen präventiver, ambulanter und stationärer Versorgung. Hier sind neue innovative Wege und das Zusammenwirken aller Beteiligten, die ihren Fokus auf die Patienten und nicht auf Partikularinteressen richten, notwendig. Sogar die Pandemiesituation hat die fehlende Abstimmung und den Bedarf von digitalen Lösungen offengelegt. In europäischen Ländern werden solche neuen Wege erfolgreich beschritten und lösen komplexe, massiv regulierte Prozesse durch einfache Modelle zu Gunsten des Patienten und der Leistungserbringer ab. In Deutschland verfolgt die Gesundheitspolitik dagegen einseitig, die Zahl der Krankenhäuser durch finanztechnische Mechanismen, einen hohen Regulationsgrad zu reduzieren ohne dass parallel dazu ein sektorenübergreifendes ganzheitliches Versorgungskonzept aufgebaut wird.

Die RKH-Kliniken sind offen für sektorenübergreifende Modelle und arbeiten an zahlreichen Projekten und Kooperationen. Dennoch fördern die bestehenden Rahmenbedingungen diese Aktivitäten noch nicht durchgängig. Die RKH-Gesellschafter bekennen sich ihrer kommunalen Trägerschaft und zu dieser Öffnung des Angebotes. Sie stehen zur Weiterentwicklung ihrer Kliniken aber auch zu den notwendigen Konsolidierungsschritten. Die finanzielle Unterstützung durch die Landkreise ist ein maßgeblicher Bestandteil

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allen Berufsgruppen notwendig. Für sie gilt es optimale und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zunehmend flexible Arbeitszeitmodelle zu entwickeln.

b) Finanzierungsgrundsätze innerhalb des Verbundes und Finanzierungstätigkeit der Landkreise Ludwigsburg, Enzkreis und Karlsruhe

Bei der Gründung (2005) und Erweiterung (2009) der RKH haben sich die Landkreise Ludwigsburg, Enzkreis, Karlsruhe und die Große Kreisstadt Bietigheim dafür entschieden, dass die wirtschaftlichen Risiken der Klinikgesellschaften von der für die jeweilige Klinikgesellschaft zuständigen Gebietskörperschaft (Landkreis) getragen werden. Risiken können damit nicht die wirtschaftliche Stellung einer anderen Gebietskörperschaft beeinflussen. Nach diesem Örtlichkeitsprinzip, das in Konsortialverträgen festgelegt wurde, gewähren die Landkreise ihrer jeweiligen Klinikgesellschaft zum Beispiel Investitionszuschüsse in Form der Erstattung des Kapitaldienstes. Daneben wurde in den Konsortialverträgen festgelegt, dass bei Absinken des Eigenkapitals unter den Betrag des Stammkapitals einer Klinikgesellschaft, der zuständige Landkreis „seiner“

Klinikgesellschaft einen Ausgleich zur Verfügung stellt. Auf Basis dieser Finanzierungsgrundsätze, dem Örtlichkeitsprinzip und der unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklung der Klinikgesellschaften wurden individuelle Finanzierungsmodelle entwickelt. Zur Erfüllung der geltenden EU-Richtlinien („Almunia-Paket“, bisher bekannt unter „Monti-Paket“) haben die drei Landkreise die jeweilige geltende Vorgehensweise im so genannten Betrauungsakt festgelegt.

Der Landkreis Karlsruhe hat in 2013 die zweite Stufe seines Finanzierungsmodells umgesetzt. Er hat den beiden Standorten in 2013 4,25 Mio. € für Zins und Tilgung zur Verfügung gestellt. In der dritten Stufe übernimmt der Landkreis Karlsruhe ab dem Jahr 2014 aufgrund der begonnenen bzw. angestoßenen umfangreichen Investitionstätigkeiten in Bruchsal und Bretten den Betrag in Höhe von 6 Mio. €. Da der tatsächlich anfallende Kapitaldienst noch nicht diese Obergrenze erreicht hat, konnte in 2013 der Teilbetrag von 900 T€ direkt der Kapitalrücklage zugeführt und weitere Teilbeträge auf Seiten der Kliniken zweckgebunden für den kommenden Finanzierungsbedarf angespart werden. In 2020 wurde der Erstattungsbetrag in Höhe von 4,5 Mio. € fortgeführt (Vj. 4,5 Mio. €). Auch in 2020 bewegte sich der tatsächlich anfallende Kapitaldienst mit rd. 900 T€ unterhalb der genannten Obergrenze. Aufgrund der bisherigen positiven Entwicklung wurde beschlossen, dass der Erstattungsbetrag für 2021 auf 4,0 Mio. € abgesenkt wird.

Im Rahmen der geplanten Mittelabflüsse wird ab 2021/2022 auf die angesparten Mittel zugegriffen. Jeweils mit der Unternehmensplanung soll der Erstattungsbetrag jährlich überprüft und an den sich dann ergebenden Bedarf angepasst werden. Die bauliche Entwicklung ist an einem medizinischen Konzept ausgerichtet. Als strukturelle Ausgangsbasis wurden zum 01.01.2015 deshalb beide Standorte krankenhausplanerisch zu einem einheitlichen Plankrankenhaus zusammengefasst. Die sich daraus ergebende medizinische Abstimmung und Ausrichtung prägen die aktuellen und künftigen Aktivitäten und Planungen. Auch für die KLK wird eine außerordentliche Belastung durch die Corona-Pandemie im Jahresverlauf ermittelt.

c) Investitionen

Da die Krankenhäuser der Klinikgesellschaften in den Krankenhausplan des Landes Baden-Württemberg aufgenommen sind, erhalten sie sowohl Einzelfördermittel als auch Pauschalfördermittel. Wie beschrieben reichen die Fördermittel jedoch nicht aus, um die notwendigen Investitionen vollständig zu finanzieren. Dies hat zur Folge, dass neue notwendige Investitionen und Maßnahmen zur baulichen Weiterentwicklung der Standorte mittels der finanziellen Beteiligung des jeweiligen Landkreises finanziert werden müssen und damit auch von deren jeweiligen Haushalte abhängen. Die Kliniken selbst können bei den dargestellten Rahmenbedingungen nur sehr begrenzt oder gar keinen Finanzierungsbeitrag erwirtschaften. Neue Förderoptionen ergeben sich im Bereich der Digitalisierung und Telemedizin, die entsprechend beantragt und genutzt werden.

d) laufender Betrieb

Die voll- und teilstationären Leistungen der somatischen Krankenhäuser werden über das DRG-System nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) vergütet. Einzelheiten der Vergütung der DRG-Krankenhäuser werden im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und in der Fallpauschalenvereinbarung der Selbstverwaltungspartner geregelt.

Die Grundlagen für die Vergütung voll- und teilstationärer Leistungen von psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und Fachabteilungen sind im KHG, in der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) und in der von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene zu treffenden Vereinbarung über die

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pauschalierenden Entgelte für die Psychiatrie und Psychosomatik (PEPPV) niedergelegt.

Mit der Einführung und Entwicklung der Entgeltsysteme sind die Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft – DKG, Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung – GKV, Verband der privaten Krankenversicherung – PKV) beauftragt. Die Einbeziehung der PKV ist Ausdruck dessen, dass im Krankenhausbereich – anders als im ambulanten Bereich – die Entgelte für die allgemeinen Krankenhausleistungen für alle Benutzer (also u. a. auch für PKV-Versicherte) einheitlich sind.

Ab dem Jahr 2003 wurde ein DRG-Fallpauschalensystem eingeführt und weiterentwickelt, das seit 2004 für alle somatischen Krankenhäuser verpflichtend ist. Die Eingruppierung in die DRG-Fallpauschale wird insbesondere die Krankheitsart (Diagnose), den Schweregrad der Erkrankung sowie die erbrachten Leistungen (Operationen und Prozeduren) bestimmt. Der unterschiedliche Behandlungsaufwand wird durch Bewertungsrelationen (CaseMixIndex; CMI) ausgedrückt. Mit der Fallpauschale wird die Vergütung einer definierten Erkrankung und deren Behandlung in einer bestimmten Bandbreite der Verweildauer kalkuliert.

Innerhalb dieser Bandbreite wird die gleiche Pauschale unabhängig von der tatsächlichen Verweildauer gezahlt. Einer Über- oder Unterschreitung der ermittelten Bandbreite der Verweildauer wird durch Vergütungszuschläge oder -abschläge Rechnung getragen. Grundsätzlich ergibt sich der Preis einer Fallpauschale durch Multiplikation der Bewertungsrelation der jeweiligen DRG mit dem Landesbasisfallwert.

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurden Anfang 2016 die Krankenhausversorgung und - vergütung teilweise neu ausgerichtet. Zu den zentralen Elementen der Gesetzgebung zählt die Qualitätsorientierung, die zukünftig u. a. bei der Krankenhausplanung zu berücksichtigen ist. Zudem wurden die Vereinbarung von Zuschlägen ausgebaut (z.B. Sicherstellungszuschläge, Notfallzu- und -abschläge, Zuschläge für klinische Sektionen, für besondere Aufgaben von Zentren, befristete Zuschläge aufgrund neuer Anforderung durch Beschlüsse des G-BA usw.). Zudem wurde der Mehrmengenabschlag, zur Begrenzung von Wachstum durch den Fixkostendegressionsabschlag abgelöst. Dadurch entsteht ein hohes Maß an Regulierung für die jeweilige Standortentwicklung.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG), das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, soll die Verbesserung der Ausstattung von Krankenhäusern mit Pflegepersonal und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in Krankenhäusern erreicht werden.

Ab dem Jahr 2020 ist überdies die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System vorgesehen. Mit der Bildung eines Pflegebudgets soll sichergestellt werden, dass die Personalkosten des einzelnen Krankenhauses für die Pflege am Bett umfassend finanziert werden. Dennoch zeigt sich, dass die Ausfinanzierung der Pflegekosten real eben nicht erreicht wird. Dies zeigt sich z.B. darin, dass die Kosten für notwendigerweise eingesetzte medizinische Honorarkräfte nicht vollständig berücksichtigt werden können.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie in 2020 wurde mit dem „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ auf die besondere Situation eingegangen. Die finanzwirtschaftlichen Effekte dieses Gesetzes werden im Kapitel VIII Ausblick der jeweiligen Gesellschaft beschrieben. Vorausschauend ist anzumerken, dass eine Finanzierungslücke bei den Kliniken verbleiben und die anvisierte Entbürokratisierung nicht in einem spürbaren Maße ankommen wird. Zusätzlich wurden weitere landesweite Regelungen wie z.B. die „Corona Verordnung“ auf den Weg gebracht, die insbesondere Aus- und Weiterbildungsstätten sowie die Kinderbetreuung betreffen.

Zur Beschleunigung der genannten Strukturbereinigungen wurde mit dem KHSG der Strukturfonds fortgesetzt und erweitert. Aus den Mitteln des Strukturfonds kann der dauerhafte Abbau, die standortübergreifende Konzentration und die Umwandlung vorhandener Versorgungskapazitäten gefördert werden. Zudem kann die Verbesserung der informationstechnischen Sicherheit und die Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten Gegenstand von Förderungen aus dem Strukturfonds sein.

Für die Klinik für geriatrische Rehabilitation besteht ein separater Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V. Die Preise pro Behandlungstag bzw. pro Fall sind ebenfalls mit den Krankenkassen zu verhandeln.

Die Vergütung der ambulanten Patientenbehandlung richtet sich je Behandlungsfall nach folgenden separaten Regelwerken (EBM: Einheitlicher Bemessungsmaßstab für Ärzte, DKG-NT: Tarif der Deutschen Krankenhausgesellschaft, GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte, UV-GOÄ: Kostenabrechnung mit den Unfallversicherungsträgern).

Die sich aus dem Regelwerk ergebenden Chancen und Risiken sind unter „Marktstellung“ erläutert.

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e) Mitarbeiter

Innerhalb der Konzerngesellschaften wurde im Jahr 2020 der Tarifvertrag für die nicht ärztlichen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes für Krankenhäuser (TVöD-K/VKA) umgesetzt. Dieser Tarifvertrag wurde im Herbst 2020 neu verhandelt und hat eine Laufzeit von 28 Monaten vom 01.09.2020 bis 31.12.2022. Die Entgelte steigen zum 01.04.2021 um 1,4 %, mindestens 50 €/Monat, und zum 01.04.2022 um 1,8 %. Für den Bereich der Pflege wurde zusätzlich die Erhöhung diverser Zulagen verhandelt.

Ferner haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen Tarifvertrag „Corona Sonderzahlung 2020“ verständigt, der eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Prämie für alle unter den TVöD fallenden Personen bis max. 600 € gewährt. Diese Prämie wurde tarifkonform im Dezember 2020 an die Beschäftigten ausbezahlt.

Für die Beschäftigten im Ärztlichen Dienst wurde im Jahr 2020 der im Jahr 2019 vereinbarte TV-Ärzte /VKA umgesetzt. Dieser Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 30.09.2021. Zum 01.01.2020 wurden die Entgelte linear um 2 % angepasst. Die im Tarifvertrag geregelten Verbesserungen bei der Arbeitszeit für die Ärzte (Begrenzung der Zahl der Bereitschaftsdienste, Festlegung zu freien Wochenenden) und eine Erhöhung des Entgelts für Bereitschaftsdienste wurden umgesetzt.

Das Jahr 2020 war in unseren Krankenhäusern stark von der Corona-Pandemie geprägt. Das neue Virus hat im Frühjahr alle Menschen erheblich verunsichert und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Grenzen der Belastung und manchmal darüber hinaus gebracht. Schwerstkranke Menschen mussten in großer Zahl versorgt und behandelt werden, die Krankenhausorganisation in allen Bereichen

fast täglich neu justiert und an der Pandemiesituation ausgerichtet werden. Im Corona-Krisenstab wurden die dafür nötigen Entscheidungen holdingweit vorbereitet und getroffen. Nach einer kurzen Verschnaufpause im Sommer baute sich die zweite Pandemiewelle auf und führte erneut zu einer maximalen Anspannung und Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Ressourcen. Die angespannte Personalsituation war durch Erkrankungen von Beschäftigten oder Quarantäne-anordnungen zusätzlich belastet. Es bleibt zu hoffen, dass Ärzte und Pflegekräfte in dieser Belastungs-situation ihrer Berufung treu bleiben und insbesondere Pflegekräfte nicht wie von manchen Experten befürchtet, ihren Beruf an den sprichwörtlichen Nagel hängen.

Die RKH hat für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH, der Enzkreiskliniken gGmbH und der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH mit den dortigen Betriebsräten jeweils eine Betriebsvereinbarung Pandemie abgeschlossen. In den Betriebs-vereinbarungen wurde ein finanzieller Ausgleich in Form von Zulagen und Regelungen zu den Arbeitszeitkonten getroffen. Im Dezember 2020 konnte den Beschäftigten die vom Bund nach § 26 KHG festgesetzte Prämie und die vom Land bewilligte zusätzliche Prämie jeweils auf Grundlage entsprechender Betriebsvereinbarungen steuerbegünstigt ausgezahlt werden.

Die Personalgewinnung ist im Jahr der Corona-Pandemie nochmals erschwert und bleibt wegen des unverändert fortbestehenden Fachkräftemangels in nahezu allen Dienstbereichen schwierig und sehr aufwändig. Der Arbeitsmarkt in der Region ist für den Krankenhausbereich sehr eng, für examiniertes Pflegepersonal kaum noch vorhanden. Zusätzlich erschwert wird die Personalgewinnung, weil manche Kliniken in der Region übertarifliche Zulagen für bestimmte Berufsgruppen zahlen. Ferner können Pflegekräfte, die räumlich flexibel sind, bei Zeitarbeitsfirmen deutlich höhere Einkommen erzielen. Die Krankenhäuser in der Regionalen Kliniken Holding müssen immer wieder mit erheblichen Kosten auf solche Zeitarbeitskräfte zurückgreifen, um den Betrieb in einigen Bereichen sicherzustellen. Weiterhin setzen die RKH Kliniken auf die Anwerbung ausländischer Fachkräfte. Diese absolvieren in unseren Krankenhäusern Anerkennungspraktika mit dem Ziel die deutsche Berufserlaubnis zu erlangen und in unseren Krankenhäusern als Pflegefachfrau/- fachmann zu arbeiten.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Pflege im Krankenhaus werden in den Krankenhäusern der Regionalen Kliniken Holding RKH GmbH (RKH) umgesetzt. Die nach der Pflegepersonaluntergrenzen- Verordnung (PpUGV) für pflegesensitive Bereiche vorgegebene personelle Besetzung der einzelnen Schichten, die aufgrund von Corona aber teilweise ausgesetzt war, wird in den Kranken-häusern der RKH Kliniken bei der Personalplanung und Dienstplangestaltung umgesetzt. Im Einzelfall kann dies aber nur durch den Einsatz von Zeitarbeitskräften realisiert werden.

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Die Finanzierung der Pflege im Krankenhaus ist auch im Jahr 2020 noch nicht vollumfänglich geklärt. Die gesetzlichen Regelungen zum Pflegebudget mit der vollumfänglichen Finanzierung der Kosten in der Dienstart 01 Pflege sind in der Umsetzung, insbesondere der geforderten Erhebung und Darstellung der entsprechenden Daten nicht einfach und sehr aufwändig. Zwischen Krankenhäusern und Kosten-trägern ergeben sich in Details durchaus unterschiedliche Auffassungen, die erst in den Verhandlungen mit den Kostenträgern zum Pflegbudget oder bei Bedarf im Schiedsstellenverfahren geklärt werden können.

Für die Personalgewinnung in der heutigen Zeit ist eine starke Arbeitgebermarke essenziell. Inzwischen hat sich die RKH mit ihren Einrichtungen in der Region als großer und attraktiver Arbeitgeber etablieren können.

Dazu tragen die vielfältigen Angebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Die laufende Bewerbung im Internet durch die RKH Karriereseite, neue Imagefilme und Imageanzeigen, die Präsenz auf Ausbildungs- und Berufsmessen und im Social Media - Bereich oder Bewerbertage erhöhen die Aufmerksamkeit für die RKH als Arbeitgeber. Im Jahr 2020 konnten wir unsere Präsenz durch einen digitalen RKH - Messestand erfolgreich sicherstellen.

Im Wettbewerb um Fachkräfte muss die RKH im sehr kompetitiven regionalen Umfeld weiter bestrebt sein, potenziellen Konkurrenten um Auszubildende und Arbeitskräfte immer ein kleines Stück voraus zu sein.

Entsprechend müssen die Arbeitsbedingungen, auch mit Blick auf die Generationen Y und Z, ständig verbessert werden. Neue Arbeitszeitmodelle, mit dem Ziel von verlässlichen Arbeitszeiten, der Abbau von Bürokratie durch verstärkte Digitalisierung und unsere Karrieremodelle sind Optionen, die weiterentwickelt werden müssen. Mittelfristig müssen zusätzliche Wohnmöglichkeiten geschaffen und der Ausbau der Angebote für die Kinderbetreuung erfolgen. Inzwischen ist für die Beschäftigten der RKH ein Zeitwertkontenmodell etabliert, welches einen wichtigen Beitrag für die Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung leisten kann.

Einen wichtigen und zukunftsweisenden Schritt ist die Regionale Kliniken Holding bei der Akademisierung der Pflege gegangen. Ziel ist es, die Krankenpflege am Bett durch den Einsatz von Pflege-fachkräften mit akademischem Abschluss zu stärken. Durch die vereinbarte Kooperation mit der Paracelsus Medizinische Universität in Salzburg wird unseren Auszubildenden der Krankenpflegschulen ein Bachelor Studium ermöglicht. Ferner können examinierte Pflegefachkräfte nebenberuflich ein Online-Studium zum Bachelor absolvieren.

Auch in anderen Bereichen innerhalb der RKH hat das Thema „Personalentwicklung“ weiterhin einen hohen Stellenwert. Die interprofessionellen Führungskräfteentwicklungsprogramme für die oberste Führungsebene und die mittlere Managementebene konnten trotz Corona auch im Jahr 2020 als Einladungs-veranstaltungen durchgeführt werden. Die RKH Akademie mit ihrem umfassenden und auf die Bedürfnisse der RKH Beschäftigten abgestimmten Fort- und Weiterbildungsangebot wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch Externen sehr gut frequentiert. In Kooperation mit der OTA-Schule in Reutlingen kann die RKH Akademie inzwischen in Ludwigsburg diese Ausbildung anbieten. Corona und die Pandemievorgaben haben aber auch die Aktivitäten der RKH Akademie im Jahr 2020 erheblich beeinflusst und beeinträchtigt. Insgesamt konnten im Vergleich zum Vorjahr deutlich weniger Fortbildungen durchgeführt werden. Die Weiterbildungskurse konnten unter erschwerten Bedingungen aber durchgeführt werden.

Die Aktivitäten und Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) verfolgen nach wie vor das Ziel, die relativ hohen Krankheitsquoten in einigen Berufsgruppen (Pflege und Wirtschafts- und Versorgungsdienste) durch präventive oder rehabilitative Maßnahmen zu senken. Wegen der Corona- Pandemie mussten die Aktivitäten leider beschränkt werden. Gesundheitstage, Wanderungen, Laufwettbewerbe mussten abgesagt werden. Online Angebote, wie Achtsamkeitskurse, Yoga, oder für die körperliche Fitness, sollten den Beschäftigen eine gewisse Entlastung vom belastenden beruflichen Corona- Alltag bieten. Weiterhin im Focus von BGM ist die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze in Zusammenarbeit mit Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.

Für das Berichtsjahr ergeben sich konzernweit folgende Personalkenngrößen:

Kenngrößen 2020 2019

Anzahl der Beschäftigten 7.966 7.779

Anzahl der Vollkräfte 5.394 5.356

Anteil der weiblichen Beschäftigten 79% 79%

Anteil der in Teilzeit Beschäftigten 50% 49%

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f) Beschaffungspolitik

Die Beschaffungspolitik ist weitgehend durch die im öffentlichen Bereich vorgeschriebene VOL und VOB vorbestimmt. Im Verbrauchsgüterbereich werden dort wo möglich und sinnvoll, Jahresausschreibungen oder Rahmenvereinbarungen vorgenommen. Durch Standardisierung der Prozesse wird die Artikelvielfalt bei den Gebrauchs- und Verbrauchsgütern auf niedrigem Niveau gehalten. Die medizinischen Fachgruppen leisten bei der Standardisierung, Bündelung und Reduzierung der medizinisch relevanten Artikel einen unverzichtbaren Beitrag. Das Arzneimittelsortiment wird ebenfalls durch eine überwiegend mit Ärzten besetzte Kommission festgelegt. Die Klinikgesellschaften haben sich der Prospitalia Einkaufsgemeinschaft angeschlossen. Dadurch kann sie im Verbund mit anderen Krankenhäusern günstigere Einkaufskonditionen erzielen.

Die Lagerwirtschaft wird bereits seit Mitte 2015 für alle Holdingstandorte zentral in einem Logistikzentrum in der Nähe des Klinikums Ludwigsburg abgewickelt.

III Beteiligungen

SDLK (Service Dienste Landkreis Karlsruhe GmbH, Bruchsal)

Zweck der SDLK ist seit ihrer Gründung zum 01.01.2006 die Erbringung hauswirtschaftlicher Dienstleistungen für Einrichtungen und Gebäude des Landkreises Karlsruhe.

Zum Tätigkeitsfeld der SDLK gehören in erster Linie Reinigungsleistungen bei den Kliniken des Landkreises Karlsruhe; darüber hinaus übernimmt die SDLK die Reinigung einer Arztpraxis. Eine Teilnahme am allgemeinen Wettbewerb ist nicht vorgesehen.

Das Geschäftsjahr 2020 hat die SDLK mit einem Jahresüberschuss von 25.888 € (Vj.: 98.179 € Jahresüberschuss) abgeschlossen. Das Bilanzvolumen beläuft sich auf 1.135.475 € (Vj. 948.490 €).

IV Geschäftsverlauf

a) Operatives Geschäft – Krankenhausleistungen

Das Geschäftsjahr 2020 verzeichnet mit insgesamt 16.961 Case-Mix-Punkte (Vj.: 24.864) eine rückläufige Leistungsentwicklung. Auch die Fallschwere und die Fallzahl der stationär behandelten Patienten ging auf 21.031 (Vj.: 25.251) zurück, das den pandemiebedingten Belegungsrückgängen, Isoliermaßnahmen oder auch Personalengpässen geschuldet ist.

Die Verweildauer konnte in Bruchsal auf 5,44 (Vj. 5,62) gesenkt werden, in Bretten hingegen hat sich die Verweildauer auf 6,30 (Vj.: 5,78) leicht erhöht.

Auch bei den ambulanten Fallzahlen lässt sich insgesamt eine negative Entwicklung verzeichnen. Es ist zu beobachten, dass die Patienten bereits ihr Verhalten verändert haben und trotz medizinischer Notwendigkeit Kliniken meiden und Behandlungen so weit als möglich hinauszögern.

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Kenngrößen 2020 2019

Krankenhaus Bruchsal 15.958 19.100

Krankenhaus Bretten 5.073 6.151

Insgesamt 21.031 25.251

Krankenhaus Bruchsal 12.505 18.624

Krankenhaus Bretten 4.456 6.240

Insgesamt 16.961 24.864

Krankenhaus Bruchsal 0,794 0,987

Krankenhaus Bretten 0,878 1,014

Krankenhaus Bruchsal 5,44 5,62

Krankenhaus Bretten 6,30 5,78

Krankenhaus Bruchsal 26.691 32.280

Krankenhaus Bretten 12.772 14.838

Insgesamt 39.463 47.118

Ambulant behandelte Patienten Stationär behandelte Patienten

Anzahl Case-Mix-Punkte

Fallschwere (Case-Mix-Index; CMI)

Verweildauer in Tagen

b) Operatives Geschäft - Personal

In den Krankenhäusern der KLK gGmbH ist die Zahl der Vollkräfte im Jahr 2020 um 8,3 VK gestiegen.

Die Ausbildungsplätze in der Krankenpflegeschule konnten alle besetzt werden. Im Vergleich zum Vorjahr sind etwas weniger Auszubildenden beschäftigt, aber es gibt noch einen leichten Überhang. Im Hinblick auf die Bewerberlage und die Konkurrenz am Ausbildungsmarkt ist diese eine sehr gute Situation.

Die im Unternehmensplan vorgesehenen Stellen konnten im Jahr 2020 nicht komplett besetzt werden (- 11,3 VK). Im pflegerischen Bereich wurde die Planung um 3 VK überschritten, so dass in diesem Bereich nahezu keine Zeitarbeitskräfte eingesetzt werden mussten. Insgesamt resultieren für Zeitarbeitskräfte im ärztlichen Dienst, Pflegedienst und Funktionsdienst wie im Vorjahr Kosten von rund 123.000 € (VJ: 53.000 €). Die Zahl der rückstellungsrelevanten Überstunden ist im Vergleich zum Vorjahr um ca. 17.000 Stunden rückläufig.

Im Rahmen der Personalbetreuung und -bindung bietet die Kinderkrippe an der Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal 15 Plätze an, welche von den Beschäftigten auch im Jahr 2020 gut belegt werden.

Zum Stichtag 31.12.2020 ergeben sich folgende Personalkenngrößen:

Kenngrößen 2020 2019

Anzahl der Beschäftigten 1.327 1.333

Anzahl der Vollkräfte 868 859

Anteil der weiblichen Beschäftigten 78% 78%

Anteil der in Teilzeit Beschäftigten 47% 53%

Anteil der im Pflegedienst Beschäftigten 45% 45%

Altersteilzeitvereinbarungen (Neuverträge) 1 1

Anzahl der genehmigten Ausbildungsplätze in der Krankenpflegeschule 140 140 Besetze Ausbildungsplätze in der Gesundheits- und Krankenpflege

(Stand Dezember)

144 151

Besetzte Ausbildungsplätze im Verwaltungs-/Wirtschaftsbereich und medizinisch-technischem Dienst

(Stand Dezember)

1 3

Besetzte Ausbildungsplätze für Operationstechnische Assistenz (Stand Dezember)

4 0

Besetzte Ausbildungsplätze insgesamt (Stand Dezember)

149 154

Appartements/ Zimmer für Mitarbeiter 58 70

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c) Investitionen, Baumaßnahmen und Großprojekte

Nachdem die Zahlen für den Unternehmensplan 2020 zunächst noch auf Kostenschätzungen basierten, wurde im Mai 2020 nach Vorliegen einer belastbaren Kostenberechnung der endgültige Beschluss für den Neubau D-/E-Bau im Kreistag formal gefasst, Das Projekt beinhaltet die dritte Stufe des insgesamt in vier Stufen vorgesehenen Masterplans für die Fürst-Stirum-Klinik und wurde mit einem Kostenvolumen von insgesamt 77,4 Mio. € freigegeben. Wie früher schon berichtet, wurden die ersten Planungen und Ausschreibungen zum Neubau D-/E-Bau bereits im Jahr 2018 begonnen. In 2019 wurde ein Raum- und Funktionsprogramm aufgestellt.

Die seit März 2020 andauernde Pandemielage hat jedoch auch bei diesem Bauprojekt für Stagnationen bzw.

Verzögerungen gesorgt, zumal Planungs- und Abstimmungsgespräche nur in eingeschränktem Rahmen stattfinden konnten. Dennoch konnte im September 2020 mit der Ausführungsplanung begonnen werden, gleichermaßen wurden weiterhin Nutzergespräche geführt. Bekanntermaßen wird der 3. BA in zwei Abschnitten realisiert, zunächst die Erstellung des Neubaus D, danach die Fertigstellung des E-Baus sowie der Umbau der Intensivstation.

Der Förderantrag wurde im September 2020 beim Sozialministerium eingereicht. Im März 2021 hat der Ministerrat Baden-Württemberg das Jahreskrankenhausbauprogramm 2021 beschlossen. In das Programm wurde zunächst der Neubau von Bau D als Teil der bereits begonnenen Generalsanierung der RKH Fürst- Stirum-Klinik Bruchsal in Höhe der prognostizierten Gesamtkosten von 39,962 Mio. € aufgenommen. Offen ist die konkrete Höhe der Landesförderung, die erst nach Abschluss der Fördergespräche abschließend beziffert wer-den kann. Die abschnittsweise Anmeldung war vorab mit dem Ministerium abgestimmt, das sich im Übrigen sehr überzeugt vom Gesamtprojekt zeigte. Nach der Inbetriebnahme von Bau D erfolgt die funktionale Ergänzung durch den Neubau von Bau E.

Der Bauantrag für den Neubau von Bau D wurde im Oktober 2020 bei der Stadt Bruchsal eingereicht, im Verlauf des ersten Quartals 2021 wurden alle abschließenden Unterlagen nachgereicht. Mit der Baugenehmigung für diesen Teilabschnitt ist bis Juni 2021 zu rechnen, ab diesem Monat soll auch der Abriss des Altgebäudes erfolgen. Der Baubeginn für den Neubau D-Bau ist im Oktober 2021 geplant.

Eine noch zu lösende Herausforderung ist die angemessene Unterbringung des neu gegründeten Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) zur Abrundung der ambulanten Notfallversorgung. Diese ist im Bestand nicht möglich. Erste Entwürfe zur baulichen Realisierung in engem räumlichem Zusammenhang mit der bestehenden ZNA wurden erstellt.

Am Standort Bretten wurde die Konzeption „Campuslösung Rechbergpark“, die auf verschiedenen Teilprojekten basiert, weiterentwickelt und vorangetrieben. Die Teilprojekte Fachärztezentrum, Pflege- /Wohneinrichtung und Wohnbebauung werden dabei als Investorenmodelle schrittweise auf dem ursprünglichen Klinikareal umgesetzt und beinhalteten im Vorfeld die Teilveräußerung von Grundstücksbereichen an Privatinvestoren bzw. an die Stadt Bretten. Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat im Juni 2020 den Verkauf eines weiteren Grundstücksteils beschlossen, auf dem überwiegend das vormalige und inzwischen abgebrochene Klinikgebäude stand. Der notarielle Kaufvertrag dazu wurde im Februar 2021 abgeschlossen. Auf der veräußerten Nutzfläche soll unter dem Titel „Gesundheitscampus Bretten / Rechberg II“ überwiegend betreutes Wohnen entstehen. Vorgesehen sind jedoch auch Angebote für Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege. Bildungs- und Beratungsangebote runden das Konzept ab.

Offen ist weiterhin die Veräußerung von weiteren für eine Wohnbebauung vorgesehen Grundstücksflächen.

Auf die EU-weite Ausschreibung im September 2020 gab es keine Interessenten. Aktuell wurden deshalb potenzielle lokale und regionale Investoren proaktiv angesprochen. Eine neue Ausschreibung wurde zum 2.

Quartal 2021 veröffentlicht.

Konkret in der weiteren Planung und Umsetzung befindet sich das Projekt „RKH Dienstleistungszentrum AEMP Rechbergpark“ auf dem südlichen Teil des Geländes. Träger für den Bau einer Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte für die RKH-Standorte der Region West sowie weitere externe Kooperationspartner (z. B.

Arztpraxen) ist die KLK. Der Bau dieser modernen AEMP-Einheit ist ab Mitte des Jahres 2022 vorgesehen.

Ein geeignetes Fachberatungsunternehmen ist bereits beauftragt. Diese Investition ist anteilig mit GmbH- Mitteln zu finanzieren, da auch z.B. die Enzkreis-Kliniken gGmbH von hier aus – per Verrechnung – versorgt werden sollen.

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Im Jahr 2020 wurden insgesamt 7,4 Mio. € (Vj. 13,5 Mio. €) für Investitionen eingesetzt:

2020 2019

Bauten und Technische Anlagen 6,2 Mio. € 8,1 Mio. €

Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände 1,2 Mio. € 5,0 Mio. €

Immaterielle Vermögensgegenstände 0,0 Mio. € 0,4 Mio. €

GmbH-Mittel (inkl. Vorfinanzierungen) 2,9 Mio. € 1,1 Mio. €

Pauschalfördermittel 1,0 Mio. € 1,8 Mio. €

Darlehen mit Landkreisfinanzierung 3,5 Mio. € 10,6 Mio. €

Einzelfördermittel 0,0 Mio. € 0,0 Mio. €

Sonstige, Spenden - -

GmbH-Mittel - -

Landkreis 5,5 Mio. € 11,2 Mio. €

GmbH-Mittel 0,0 Mio. € 0,0 Mio. €

Landkreis 3,0 Mio. € 2,7 Mio. €

GmbH-Mittel - -

Landkreis 0,6 Mio. € 0,6 Mio. €

Abbau von Darlehen

Zinsaufwendungen

Investitionen nach Bedarfsarten

eingesetzte Finanzmittel

Neuaufnahmen von Darlehen für Investitionen

Fremdfinanzierung

V Lage des Unternehmens

Bei den folgenden Zahlenteilen können unterjährig angepasste Zuordnungen oder Zuordnungskriterien durch die jeweilige Prüfungsgesellschaft dazu führen, dass sich die Angaben des Vorjahres von bereits veröffentlichten Vorjahresangaben unterscheiden.

a) Jahresergebnis und Ausblick

Die Jahresergebnisse der Kliniken in Baden-Württemberg sind sockelwirksam durch den niedrigen Landesbasisfallwert und die Finanzierungsmechanismen wie den Fixkostendegressionsabschlag und Katalogeffekte belastet.

Durch die Sondertatbestände im Rahmen der Corona-Pandemie zeigt sich nochmals eine deutliche Ergebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt hat sich gegenüber dem Vorjahr das Ergebnis aus dem laufenden Betrieb um 3,7 Mio. € verbessert.

Es ergibt sich für das Jahr 2020 folgende Ergebnissituation:

in € 2020 2019

Ergebnis aus dem laufenden Betrieb 6.796.186 3.042.127

Finanzergebnis -213.314 -73.784

Investitionsergebnis 460.915 -262.461

Neutrales Ergebnis -3.342.587 -718.625

Ergebnis insgesamt 3.701.200 1.987.257

Für das Jahr 2020 war ein Minus von 254 T€ kalkuliert.

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Bei den Umsatzerlösen aus dem Kerngeschäft war ein Volumen von rd. 108 Mio. € (Vj. 103 Mio. €) veranschlagt. Im Jahresergebnis konnten insgesamt 109 Mio. € (Vj. 105 Mio. €) erreicht werden.

In den Erlösen aus Krankenhausleistungen sind Ausgleichszahlungen vom Land in Höhe von 11,8 Mio. € enthalten. Des Weiteren wurden im stationären Bereich 756 T€ für Corona-Testungen an die Kliniken ausbezahlt. Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die kalkulatorischen Risiken aus den Anfragen durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen für Fälle des Geschäftsjahres 2020 direkt beim Umsatzerlös in Höhe von 1,4 Mio. € (Vj. 1,2 Mio. €) abgezogen wurde.

Der Rückgang der Erlöse aus Wahlleistungen und Nutzungsentgelte der Ärzte resultiert im Wesentlichen aus den pandemiebedingten Belegungsrückgängen. Die ambulanten Leistungen haben sich hingegen positiv entwickelt. Darin enthalten sind Erstattungen für Covid-Antigen-Schnelltests in Höhe von 56 T€.

Dieses führt insgesamt zu einer Planüberschreitung von 2,2 Mio. € und zu einem Umsatzvolumen von 122 Mio. € für das Geschäftsjahr 2020.

Die weiteren betrieblichen Erträge waren mit rund 16 Mio. € berechnet. Hier kommt es tatsächlich zu einem Volumen in Höhe von rund 18 Mio. € (Vj. 16 Mio. €). Die weiteren betrieblichen Aufwendungen waren mit rund 47 Mio. € veranschlagt.

Hier kommt es tatsächlich zu einem Volumen in Höhe von rund 49 Mio. € (Vj. 49 Mio. €).

Die originären Personalkosten und Kosten für Zeit- und Honorarkräfte waren in Höhe von rund 79 Mio. € (Vj.

75 Mio. €) kalkuliert. Davon entfielen auf Konzernpersonaldienstleistungen und Zeitarbeit 3,4 Mio. € (Vj.

3,7 Mio. €); angefallen sind Kosten in Höhe von 4,1 Mio. €. Insgesamt sind im konsolidierten Jahresergebnis 77 Mio. € (Vj. 75 Mio. €) ausgewiesen. Insgesamt konnte das Planniveau gehalten werden, die fremden temporären Arbeitskräfte sind hingegen über Plan.

Von der Ergebnisverbesserung entfallen auf das Betriebsergebnis +3,7 Mio. € und das Investitionsergebnis +723 T€. Das Finanzergebnis reduziert sich um -140 T€, sowie das Neutrale Ergebnis um -2,6 Mio. €. Im neutralen Ergebnis waren in 2019 die anteilige Auflösung der Rückstellung für erhaltene Steueranteile aus der Herstellung von Zytostatika in Vorjahren von rd. 1,7 Mio. € enthalten. Weiter wurde in 2019 zur Finanzierung der Abbruchkosten in Bretten die Rückstellung für Ruhestandsbeamte, gemäß Kreistagsbeschluss vom 24.01.2019 in Höhe von 1,8 Mio. € aufgelöst. Darin enthalten wurden Teile der Pensions- und Beihilferückstellung für einen Ruhestandsbeamten aufgelöst, dessen Renteneintrittszeitpunkt zu Zeiten der gGmbH lag. Dieser Sachverhalt wurde im Berichtsjahr korrigiert und T€ 616 zur Pensionsrückstellung sowie T€ 398 zur Beihilferückstellung zugeführt.

In 2020 sind die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen insgesamt um rd. -2,7 Mio. € auf 209 T€

gesunken.

b) Ertragslage

Die Erträge aus dem laufenden Betrieb sind insgesamt um +6,7 Mio. € (124 Mio. €, Vj. 117 Mio. €) gestiegen.

Die Erlöse aus Krankenhausleistungen verzeichnen einen deutlichen Einbruch in der Leistungsentwicklung.

Wie bereits erwähnt, ist dieser Rückgang in erster Linie pandemiebedingten Belegungsrückgängen, Isoliermaßnahmen oder auch Personalengpässen geschuldet. Die Kostenseite konnte der Erlössituation entsprechend angepasst werden, die Personalkosten haben sich gegenläufig entsprechend den Tarifen erhöht. Insgesamt konnten die fehlenden Erlöse anteilig durch die zusätzliche Abrechnung von Zuschlägen und Zusatzentgelten sowie durch die Ausgleichszahlungen von Bund und Länder kompensiert werden. Ein entsprechendes Rückzahlungsrisiko wurde berücksichtigt.

Die Erlösentwicklung der Wahlleistungsstationen verlief analog dem Belegungsrückgang, war aber unter Berücksichtigung der temporären Einschnitte im elektiven Bereich stabil. Dies zeigt, dass sowohl das zusätzliche ärztlich-medizinische als auch das räumliche Angebot nachgefragt werden. Die Standards bei Infrastruktur, Ausstattung und Service in den patientenfernen Bereichen müssen auch zukünftig weiter an die Anforderungen angepasst werden. Dies erfordert weitere Investitionen und den Aufbau von teilweise neuen Servicestrukturen.

Die Erlöse im ambulanten Bereich sind trotz geringerer Fallzahlen stabil geblieben. Dies resultiert hauptsächlich aus einer Erhöhung der Erlöse für Zytostatika sowie der Abrechnung von zusätzlichen Leistungen wie Covid-Antigen-Schnelltests.

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Die Bestandsveränderung an unfertigen Leistungen zeigt den gesunkenen Anteil an stationären Überliegern.

Die Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand beinhalten die Landeshilfen für Corona- Mehraufwendungen.

Die Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben sind gestiegen. Dies ist auf ein erhöhtes Umsatzvolumen im Bereich der Herstellung von Zytostatika durch die Klinikapotheke zurückzuführen.

Weiter zeigt sich ein Anstieg in der Zuweisung aus dem Ausbildungsfond. Das erhöhte Erlösvolumen resultiert hier aus der gestiegenen Vergütungshöhe.

Die Aufwendungen aus dem laufenden Betrieb sind insgesamt um +2,9 Mio. € (117 Mio. €, Vj. 114 Mio. €) gestiegen.

Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um +1,9 Mio. € (73 Mio. €, Vj. 71 Mio. €) erhöht. Den Personalkosten werden in dieser Ansicht neben den eigenen Personalkosten durch die Belegschaft auch bezogene Verwaltungsleistungen, Honorar- und Zeitarbeitskräfte zugeordnet. Die Inanspruchnahme von Zeitarbeitskräften liegt vor allem in den Bereichen Ärzte, Notärzte und Beleghebammen und hat sich insgesamt um 232 T€ erhöht. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Kosten im Bereich Notfallversorgung erstattet werden. Innerhalb der Position ist der Abbau der Personalrückstellungen berücksichtigt.

Der medizinische Bedarf hat sich vor allem im Bereich Arzneimittel um +0,6 Mio. € (7,3 Mio. €, Vj. 6,7 Mio. €) erhöht. Der Aufwand korrespondiert mit steigenden Erlösen im Bereich Zytostatika. Weiter haben sich die Aufwendungen für den medizinischen Bedarf trotz rückläufiger Fallzahlen aufgrund der Pandemiesituation erhöht. Es wurde im erheblichen Umfang Schutzkleidung und der Lage entsprechend andere Artikel beschafft und verbraucht. Um den Klinikbetrieb aufrechtzuhalten, wurden für die Patienten und Mitarbeiter eine hohe Zahl von COVID-Testungen angefordert oder durchgeführt.

Der Anstieg der patientenbezogenen medizinischen Leistungen zeigt sich vor allem bei der Position Untersuchung in fremden Instituten, die aufgrund der Pandemie und dem erhöhten Bedarf an Laborleistungen um +0,5 Mio. € (2,0 Mio. €, Vj. 1,5 Mio. €) gestiegen ist.

Im Wirtschaftsbedarf werden ebenfalls die Reinigungsleistungen der SDLK geführt. Die schrittweise Verlagerung von Mitarbeitern in die Servicegesellschaft im Rahmen von Nachbesetzungen führt einerseits zum Anstieg dieser Position, als auch zur Verminderung der originären Personalkosten.

Im Verwaltungsbedarf zeigen sich die Inanspruchnahme der RKH-Akademie im Bereich Fort- und Weiterbildung, sowie die Kosten für Ausbildungsplätze. Hier werden auch die Aufwendungen für Beratungsleistungen und Repräsentation der Kliniken dargestellt.

Unter Speisenversorgung werden neben den Lebensmittelkosten auch die Kosten der SDLK für die Betriebsführung der Verpflegungsbetriebe ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2017 wurde der SDLK per Werkvertrag die Betriebsführung der Verpflegungsbetriebe übertragen. Die KLK stellt der SDLK zur Erfüllung ihrer Pflichten dasjenige Personal zur Verfügung, das bis zur Verlagerung der von diesem Vertrag umfassten Leistungen im Verpflegungsbereich der KLK eingesetzt war. Die Erstattungen der SDLK für diese Personalgestellung, die sonstigen Personalgestellungen innerhalb des Konzerns, die Nutzungsgebühren der Parkplätze sowie die Erlöse aus dem Betrieb Blockheizkraftwerk sind den sonstigen betrieblichen Erträgen zugeordnet.

Der Bereich Instandhaltung für Gebäude & Technik ist um -1,9 Mio. € (2,3 Mio. €, Vj. 4,2 Mio. €) gesunken.

Dies ist auf die im Vorjahr 2019 angefallen Aufwendungen im Bereich Betriebsbauten für das Krankenhausgebäude und Brandschutzprojekten zurückzuführen.

Die Miete und Nutzung von med. Ausstattung sowie Wartung, Service für Medizintechnik und EDV hat sich im Vergleich zum Vorjahr um +0,5 Mio. € erhöht (1,7 Mio. €, Vj. 1,2 Mio. €). Dies ist hauptsächlich auf ZIV- Nutzungsgebühren zurückzuführen. Durch die Pandemie wurde die Möglichkeit zum Home-Office ausgebaut.

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Wie im Vorjahr zeigt sich im Investitionsergebnis und Finanzergebnis die jährliche Zins- und Tilgungserstattung des Landkreises Karlsruhe. Dies führt zu einer transparenten Ergebnisdarstellung. Das Investitionsergebnis zeigt die von der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH zu tragenden Abschreibungen.

Das Finanzergebnis beinhaltet die von der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH zu tragenden Zinsen, die Abzinsungen von Rückstellungen gemäß BilMoG sowie die Zinsen aus der Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuererstattung.

Im neutralen Ergebnis werden, neben den periodenfremden Erträgen und Aufwendungen auch die kalkulatorischen Risiken aus den Anfragen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen ausgewiesen, da es sich dabei um noch nicht abgeschlossene Anfragen aus den Vorjahren handelt.

Bei der Ermittlung der Rückstellung zur Einhaltung der Aufbewahrungspflichten (Archivierung) wurde in 2018 der Anteil der in der Zwischenzeit in digitaler Form archivierten Informationen erhoben und bewertet. Mit dem wachsenden Digitalisierungsgrad bzw. Anteil kann die vorhandene Rückstellung schrittweise abgebaut werden, da die Kosten der digitalen Datenvorhaltung im Vergleich zur konventionellen Langzeitarchivierung als niedriger bewertet werden.

Weiter wurde die Rückstellung für Pensionen, wie bereits erwähnt, um insgesamt 539 T€ angepasst.

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c) Vermögenslage

Im Geschäftsjahr 2020 führte die andauernde Pandemielage auch hinsichtlich Bauprojekte für Stagnationen bzw. Verzögerungen. Das Anlagevermögen sinkt entsprechend um die Abschreibungen.

Die Finanzanlagen zeigen unverändert den Beteiligungsansatz an der SDLK. Die Gründung eines MVZ als weitere 100%-ige Tochtergesellschaft ist vorgesehen.

Die Vorräte wurden analog dem Vorjahr abgeschrieben und um einen zusätzlichen Sicherheitsabschlag vermindert. In der Bewertung der Überlieger ist der Anteil des Pflegebudgets herausgerechnet.

Die laufenden Forderungen aus Lieferungen Leistungen konnten zeitnah realisiert werden. Im Rahmen des Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes wurden die Krankenkassen verpflichtet, Rechnungen binnen einer Frist von 5 Werktagen vollständig zu begleichen. Des Weiteren ist die Anfragequote des medizinischen Dienstes der Kostenträger von 12,5% auf 5% reduziert worden. Zusätzlich wurden für das Rückzahlungsrisiko im Rahmen der Strukturprüfung für die Abrechnung der Intensiv-Medizinischen-Komplex-Pauschale und für die gestufte Notfallversorgung Rückstellungen gebildet.

Die Position Forderungen gegenüber Gesellschaftern zeigt in welcher Höhe die Bankverbindlichkeiten auf der Passivseite über das Erstattungsmodell (hier Tilgung) vom Landkreis Karlsruhe den Kliniken erstattet werden.

Als Forderungen werden ebenfalls die verauslagten Projektkosten bilanziert, bei denen planmäßige Baukosten angefallen sind aber zum Bilanzstichtag noch keine Darlehen aufgenommen wurden. Die Erhöhung ergibt sich somit aus der Umsetzung der beschlossenen Bauprojekte. Daneben werden über die Forderung gegenüber Gesellschaftern auch Geldflüsse zur Holding aus der buchhalterischen Abwicklung der Umsatzsteuerorganschaft und aus dem Leistungsaustausch mit dem Landkreis sowie dem Verbundlabor abgebildet.

Der Leistungsaustausch innerhalb des Klinikverbunds wird bereits unterjährig auch mittels Abschlagszahlungen verrechnet. Im Rahmen der Jahresschlussrechnungen können sich aus den einzelnen Bereichen Nachforderungen und auch Überzahlungen ergeben. Durch Zentralisierung im Beschaffungswesen und anderer Bereiche tritt insbesondere die KLB zunächst immer in Vorleistung. Seit 2016 stellen nunmehr alle Klinikgesellschaften anteilig einen „eisernen Vorschuss“ bereit; der Anteil der KLK beziffert sich nun auf 0,77 Mio. €.

Fördermittel werden dem Bauausgabenstand entsprechend zeitnah abgerufen. Im Berichtsjahr wurden keine Einzelfördermittel abberufen (Vj. 0,2 Mio. €).

Die übrigen Rückstellungen haben sich insgesamt um 2,5 Mio. € (12,3 Mio. €; 10,0 Mio. €) erhöht.

Hervorzuheben sind darin Rückstellungen für Ruhegeld sowie gebildete Rückstellungen im Bereich MDK Risiken, Rückzahlungsrisiken Corona Landeshilfen und Pflegebudget 2020. Hingegen konnte im Personalbereich die Mehrarbeitsstunden abgebaut und somit die Rückstellung reduziert werden. Bei der Ermittlung der Rückstellung zur Einhaltung der Aufbewahrungspflichten (Archivierung) wurde in 2017 der Anteil der in der Zwischenzeit in digitaler Form archivierten Informationen erhoben und bewertet. Mit dem wachsenden Digitalisierungsgrad kann die vorhandene Rückstellung schrittweise abgebaut werden, da die Kosten der digitalen Datenvorhaltung im Vergleich zur konventionellen Langzeitarchivierung als niedriger bewertet werden. Die Rückstellung in den steuerpflichtigen Bereichen wurde analog den Vorjahren ermittelt.

Der Landkreis Karlsruhe hat den Kliniken des Landkreis Karlsruhe im Berichtsjahr 4,5 Mio. € zur Erstattung des Kapitaldienstes zur Verfügung gestellt. Für den tatsächlich angefallenen Kapitaldienst wurden rd.

3,6 Mio. € verwendet. Die noch nicht verwendeten Mittel in Höhe von 874 T€ sind hier zunächst – zweckgebunden - in den Verbindlichkeiten gegenüber dem Landkreis unter den übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

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