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Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

+ Angenommen / ++ stillschweigend angenommen / - abgelehnt / -- zurückgezogen

VOL 19 2017.RRGR.15

Antrag Gesetzgebung

Version 1

31.08.2018 / AO

Gesetz über das bäuerliche Boden- und Pachtrecht (BPG) (Änderung)

Urheber/-in Art. Abs. Bst. Antrag +

++

- --

Kipfer (EVP) Kapitel II

Art. 25 Abs. 3 StG

Bei Landwirtschaftsbetrieben, die nicht als landwirtschaftliche Gewerbe im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) gelten, wird der Eigenmietwert angemessen reduziert, sofern zu deren Bewirtschaftung mindestens eine halbe Standardarbeitskraft 0.6 Standardarbeitskraft notwendig ist

-

Kipfer (EVP) Kapitel II

Art. 56 Abs. 2 StG

Bei Landwirtschaftsbetrieben, die nicht als landwirtschaftliche Gewerbe im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) gelten, wird der amtliche Wert angemessen reduziert, sofern zu deren Bewirtschaftung mindestens eine halbe Standardarbeitskraft 0.6 Standardarbeitskraft notwendig ist.

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Referenzen

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