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L 3 - Änderung der „Richtlinien zur Durchführung des Gesetzes über die Weiterbildung im Lande Bremen (WBG)“

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Academic year: 2022

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1 Der Senator für Bildung und Wissenschaft Bremen, 24.07.2003

Herr Schroer/ II 10 Tel.: 361 4809

Vorlage L 3

für die Sitzung der Deputation für Bildung am 04. Sept. 2003

Änderung der „Richtlinien zur Durchführung des Gesetzes über die Weiterbildung im Lande Bremen (WBG)“

A Problem

Seit der letzten Änderung der „Richtlinien zur Durchführung des Gesetzes über die Weiter- bildung im Lande Bremen“ zum 01. Januar 2001 (Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 22. Februar 2001, Nr. 27) haben sich die Existenzbedingungen der nach dem Weiterbil- dungsgesetz (WBG) anerkannten Weiterbildungseinrichtungen gravierend verändert: einer- seits wird in der Politik, der Wissenschaft und in der Fachöffentlichkeit einhellig die Bedeu- tungszunahme insbesondere des lebenslangen Lernens und damit die Existenznotwendig- keit entsprechender Infrastrukturen im Weiterbildungsbereich hervorgehoben, andererseits führen die anhaltende ökonomische Krisensituation und die Umsetzung des „Ersten Geset- zes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ durch die Bundesanstalt für Arbeit dazu, dass die finanziellen Aufwendungen für die Weiterbildung sowohl aus privaten Haushalten wie auch aus dem Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit in hohem Maße reduziert werden.

B Lösung 1. Grundsätze

Der vorliegende Änderungsentwurf der Richtlinien wurde im Förderungsausschuss für Wei- terbildung intensiv beraten. Er verfolgt die Zielsetzung, die Anerkennung und die Förderung von Weiterbildungseinrichtungen auch dann zu ermöglichen, wenn vorübergehende quanti- tative Einbrüche zu verzeichnen sind, um die bewährten Leistungen der anerkannten Ein- richtungen der Weiterbildung zumindest für einen Zeitraum von drei Jahren grundsätzlich fördern und ihre Planungssicherheit damit verbessern zu können.

Insofern stellt die Richtlinienänderung eine Umsetzung der in der „Vereinbarung zur Zusam- menarbeit in einer Regierungskoalition für die 16. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 2003 – 2007“ formulierten Feststellung dar, „dass die Weiterbildung sowohl unter gesell- schaftspolitischen als auch unter Arbeitsmarktgesichtspunkten eine öffentliche Aufgabe von hoher Bedeutung ist.“(S. 27).

Für die Umsetzung der in diesem Richtlinienentwurf vorgeschlagenen Änderungen sind kei- ne zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich.

Die geplanten Änderungen zwischen den Richtlinien (alt) und den Richtlinien (neu) und ihre Einzelbegründungen werden in der Synopse (siehe Anlage) aufgezeigt.

2. Abstimmung/Beteiligung

Der Förderungsausschuss für Weiterbildung hat den geplanten Änderungen auf seiner Sit- zung am 13.Mai 2003 zugestimmt.

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2 C Beschlussvorschlag

Die Deputation für Bildung stimmt den Änderungen der „Richtlinien zur Durchführung des Gesetzes über die Weiterbildung im Lande Bremen“ zu.

In Vertretung

Köttgen

Anlage: Synopse Richtlinien (alt) und Richtlinien (neu) sowie die Einzelbegründungen

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