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Bauordnunsgrecht: Bauzustandsanzeige

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Academic year: 2022

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Bauzustandsanzeige Seite 1 von 2, Version 09/2018 An die

örtlich zuständige Bauaufsichtsbehörde

Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - Abteilung 6 -

Bauamt Bremen-Nord

Bauordnungsamt Bremerhaven

BAUZUSTANDSANZEIGE für Vorhaben nach §§ 61 Abs. 3, 62 ,63 und 64 BremLBO

Baubeginn Beginn der Beseitigung sonstiger Bauzustand

beabsichtigte Nutzungsaufnahme

Baugenehmigung / Baufreigabe / Beseitigungsanzeige vom

Firma

Bezeichnung des Baugrundstücks

Straße und Haus-Nr

PLZ, Ort

Flurstückskennzeichen (Bezirk / Flur / Flurstück)

Eingangsvermerk der zuständigen Stelle:

Bauherr/in Bauleiter/in

Firma

Name, Vorname

Straße und Haus-Nr.

PLZ, Ort

Telefon

:

Fax

:

E-Mail

:

Name, Vorname

Straße und Haus-Nr.

PLZ, Ort

Telefon

:

Fax

:

E-Mail

:

Bauzustand

Anzeige des Bau- / Beseitigungsbeginns nach § 72 Abs. 5 BremLBO

Der Bau- / Beseitigungsbeginn beginn ist für den

geplant. Hauptunternehmer ist:

Firma

Name des verantwortlichen Ansprechpartners

Straße und Hausnr.

Telefon / Telefax

PLZ, Ort

E-Mail

für die Errichtung eines Gebäudes ist (spätestens bis zum tatsächlichen Baubeginn) die Grundrissfläche abgesteckt und die Höhenlage festgelegt

folgende, der Bauaufsichtsbehörde noch nicht vorliegenden Bauvorlagen werden hiermit nachgereicht (siehe Ziffer 8.12 des Bauantrages)

statische Berechnung einschließlich der Feuerwiderstandsfähigkeit tragender Bauteile Konstruktionszeichnung

sofern erforderlich, wurde die nach § 66 Absatz 3 BremLBO erforderliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises mit einem positivem Ergebnis abgeschlossen.

weitere Bauvorlagen nach Bauordnungsrecht

(2)

Bauzustandsanzeige Seite 2 von 2, Version 09/2018

Bezeichnung der Bauvorlagen:

öffentlich-rechtliche Zulassungsentscheidungen anderer Fachgesetzgeber. Alle nach anderen Fachgesetzen erforderlichen Genehmigungen / Erlaubnisse liegen damit vor.

Bezeichnung der öffentlich-rechtlichen Zulassungsentscheidungen anderer Fachgesetzgeber (Baunebenrecht):

Anzeige eines sonstigen Bauzustandes gemäß Auflage der Baugenehmigung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 BremLBO

Erforderliche Mitteilungen an die Bauaufsichtsbehörde:

Anzeige der beabsichtigten Nutzungsaufnahme nach § 81 Abs. 2 BremLBO

Die Nutzung der Anlage soll am aufgenommen werden. Die Anlage selbst, ihre Zufahrtswege, die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs- sowie Gemeinschaftsanlagen sind in dem erforderlichen Umfang sicher benutzbar.

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat am die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Feuerungsanlagen nach § 42 BremLBO geprüft und bescheinigt.

Hinweis: Die Unterlagen sind der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzuzeigen.

zu dem Vorhaben gehören keine Feuerungsanlagen.

folgende Nachweise sind gem. Auflagen in der Baugenehmigung beigefügt.

Auflage der Baugenehmigung und Art des Nachweises:

sonstige Mitteilungen an die Bauaufsichtsbehörde

Ort, Datum

Unterschrift Bauherr/in

Ort, Datum

Unterschrift Bauleiter/in

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