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Vorlage. Landeshauptstadt Dresden Der Oberbürgermeister. Vorlage Nr.: V0418/20 Datum:

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Landeshauptstadt Dresden Der Oberbürgermeister

Vorlage Nr.: V0418/20 Datum:

Vorlage

Beratungsfolge Plandatum

Dienstberatung des Oberbürgermeisters 16.06.2020 nicht öffentlich zur Information

Ältestenrat 29.06.2020 nicht öffentlich zur Information

Ausschuss für Kultur und Tourismus (Ei- genbetrieb Heinrich-Schütz-

Konservatorium)

30.06.2020 öffentlich beschließend

Zuständig: GB Kultur und Tourismus

Gegenstand:

Bewilligung einer institutionellen Förderung im Haushaltjahr 2020 Beschlussvorschlag:

Dem TanzNetzDresden e.V. (in Gründung) wird zur Durchführung seiner satzungsgemäßen Auf-

gaben eine institutionelle Kulturförderung 2020 in Höhe von 20.000 EUR gewährt.

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...

bereits gefasste Beschlüsse:

V0007/19 vom 26. November 2019 aufzuhebende Beschlüsse:

Finanzielle Auswirkungen/Deckungsnachweis:

Investiv:

Teilfinanzhaushalt/-rechnung:

Projekt/PSP-Element:

Kostenart:

Investitionszeitraum/-jahr:

Einmalige Einzahlungen/Jahr:

Einmalige Auszahlungen/Jahr:

Laufende Einzahlungen/jährlich:

Laufende Auszahlungen/jährlich:

Folgekosten gem. § 12 SächsKomHVO (ein- schließlich Abschreibungen):

Konsumtiv:

Teilergebnishaushalt/-rechnung:

Produkt: 10.100.25.4.0.01 – spartenübergreifende

kommunale Kulturförderung

Kostenart: 43180000

Einmaliger Ertrag/Jahr:

Einmaliger Aufwand/Jahr:

Laufender Ertrag/jährlich:

Laufender Aufwand/jährlich:

Außerordentlicher Ertrag/Jahr:

Außerordentlicher Aufwand/Jahr:

Deckungsnachweis:

PSP-Element: 10.100.25.4.0.01 – spartenübergreifende

kommunale Kulturförderung

Kostenart: 43180000

Werte der Anlagenbuchhaltung:

Buchwert:

Verkehrswert:

Bemerkungen:

Begründung:

Der Ausschuss für Kultur und Tourismus beschloss in der Sitzung am 26.11.2019, der Kultopia

gGmbH als Träger des TanzNetzDresden eine Zuwendung für die Zwecke des Tanznetzes Dres-

den als institutionelle Förderung in Höhe von 20.000 EUR zu gewähren. Die Kultopia gGmbH hat

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der Kulturverwaltung zwei Tage nach diesem Beschluss überraschend mitgeteilt, dass die Ge- sellschaft die Trägerschaft für das TanznetzDresden nicht länger ausführen wird.

Auf dieser Grundlage hat das Amt für Kultur und Denkmalschutz den Bescheid über die Gewäh- rung einer institutionellen Förderung 2020 in Höhe von 20.000 EUR nicht erlassen.

Klarstellend sei deshalb darauf verwiesen, dass damit auch keine Rückforderung geltend zu ma- chen war. Die beschlossenen 20.000 EUR stehen in voller Höhe für den entsprechenden Zweck zur Verfügung.

Die Akteurinnen und Akteure des TanzNetzDresden haben daraufhin beschlossen, einen eige- nen Verein zu gründen, der die Aktivitäten des Netzwerkes unmittelbar organisiert und durch- führt. Der Verein hat der Kulturverwaltung ein umfassendes Konzept vorgelegt mit dem die Ak- tivtäten des TanzNetzDresden aktuell und in Zukunft verlässlich und wirkungsvoll aufgestellt werden können.

Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen wird die bereits beschlossene Konzeptförderung 2020ff ebenfalls auf dieser neuen Basis weiterführen.

Seitens der TanzNetzDresden e.V. wurden für eine institutionelle Förderung die Antragsunterla- gen eingereicht. Nach Punkt 7.1.3 Abs.1 der Kulturförderrichtlinie ist im Vergleich zur regulären Antragsfrist (01.06.2019) in begründeten Ausnahmefällen ein Einreichen der Antragsunterlagen zu einem anderen Zeitpunkt möglich. Bezugnehmend auf die dargestellte überraschend einge- tretene Situation liegt hier ein begründeter Ausnahmefall vor.

Es wird vorgeschlagen, dem TanzNetzDresden e.V. für das Haushaltsjahr 2020 eine institutionel- le Förderung in Höhe von 20.000 EUR zu gewähren.

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 - Papier zu Aktualisierung des Institutionellen Förderung 2020 für das TanzNetz Dresden

Anlage 2 - Satzung

Anlage 3 - Was unterscheidet TanzNetzDresden von Villa Wigman für Tanz ?

Dirk Hilbert

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A

TNDO

TANZNETZDRESDEN

TanzNetzDresden e.V. i.G., 07.05.2020 Papier zur Aktualisierung der Institutionellen Förderung für 2020

Papier zur Aktualisierung der Institutionellen Förderung 2020 für das TanzNetzDresden

Anlaß: - TanzNetzDresden nicht mehr in Trägerschaft von Kultopia gGmbH - TanzNetzDresden gründet einen Verein: TanzNetzDresden e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Annekatrin Kiepsch und Juliane Moscheil, sehr geehrter Stephan Hoffmann

anbei senden wir Ihnen die Unterlagen zur Aktualisierung der Institutionellen Förderung für das TanzNetzDresden (TNDD) im Jahr 2020.

Am 08.01.2020 hatten wir Ihnen ein Papier zum aktuellen Stand des TanzNetzDresden nach dem Verlust des Trägers Kultopia gGmbH zugesendet und die Bitte ausgesprochen, die für das TNDD in Trägerschaft von Kultopia zugesagten Gelder der Institutionellen Förderung weiterhin für die Arbeit und Aktivitäten des TNDD - in neuer Rechtsform - zu nutzen.

Wir haben mittlerweile den Verein TanzNetzDresden e.V. gegründet und senden Ihnen hiermit die nötigen Unterlagen zur Umwidmung der Institutionellen Förderung auf den Verein TanzNetzDresden zu. Anbei finden Sie die Beschreibung der Vorhaben und

Projekte des TNDD für 2020/21 - auch mit Verweis auf die aktuelle Situation im Zuge der Maßnahmen zu COVID-19 -, den aktualisierten Finanzierungsplan für 2020, eine Übersicht zu den aktuellen Arbeitsgruppen und Aufgaben der Netzwerkkoordination (Vorstand) des TNDD, die Satzung des neu gegründeten Vereins TanzNetzDresden und ein Papier zur Differenzierung der Initiativen TanzNetzDresden und Villa Wigman für TANZ.

Wir bedanken uns sehr herzlich für die hilfreiche und unterstützende Kommunikation, die wir mit Ihnen führen konnten und führen.

Beste Grüße

Anna Till Cindy Hammer

Vorstandsmitglied TNDD e.V. i.G. Vorstandsmitglied TNDD e.V. i.G.

1 TanzNetzDresden e.V. i.G. - Pfotenhauerstraße 89 HH, 01307 Dresden - kontakt@tanznetzdresden.de

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T

TANZNETZDRESDEN

NDO

TanzNetzDresden e.V. i.G., 07.05.2020 Papier zur Aktualisierung der Institutionellen Förderung für 2020

Inhalt

01 Einleitung

02 Arbeitsweise des Netzwerks als Verein

03 Vorhaben und Projekte - was bleibt, was kommt

- Verbesserte Sichtbarkeit der Aktivitäten des TNDD und seiner Akteuninnen - Präsentation und Austausch

- Neue Kooperationen

04 Veränderte Situation aufgrund der Corona-Pandemie

Anlagen: 01.1 01.2 02 03 04 05 06.1 06.2

Kosten- und Finanzierungsplan 2020

Erklärung zum Kosten- und Finanzierungsplan 2020 Aufgabenprofile Netzwerkkoordination und Arbeitsgruppen Organigramm Arbeitsweise TanzNetzDresden

Satzung TanzNetzDresden e.V. i.G.

Differenzierung TanzNetzDresden - Villa Wigman für TANZ Entwurf Kooperationsvereinbarung TENZA - TanzNetzDresden Aktualisierte Kooperationsvereinbarung TENZA - TanzNetzDresden

TanzNetzDresden e.V. i.G. - Pfotenhauerstraße 89 HH, 01307 Dresden

2 - kontakt@tanznetzdresden.de

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T

TANZNETZDRESDEN

NDO

TanzNetzDresden e.V. i.G., 07.05.2020 Papier zur Aktualisierung der Institutionellen Förderung für 2020

01 Einleitung

Nach zehn Jahren kultureller und kulturpolitischer Arbeit als offenes Netzwerk erweitert sich die Interessengemeinschaft der Tanzschaffenden in Dresden um den Verein TanzNetzDresden e.V.

Das lokale Netzwerk wurde 2010 von verschiedenen Akteur*innen der freien Tanzszene in Dresden ins Leben gerufen und gründete nach 10 Jahren am 29.02.2020, in der TENZA Schmiede Dresden den gemeinnützigen Verein TanzNetzDresden e.V., welcher sich für die Förderung des Tanzes als Kunst- und Begegnungsform der professionell Tanzschaffenden im Arbeitsfeld Tanz und Performing Arts einsetzt.

Die 32 Gründungsmitglieder des Dresdner Netzwerkes sind nur der Anfang. Jetzt geht es darum die bereits vorhandenen Formate weiterzuführen und das TanzNetzDresden mit einem erweiterten Programm auch in 2020/21 gut aufzustellen.

02 Arbeitsweise des Netzwerks als Verein Der gewählte Vorstand besteht aus sechs Akteurinnen:

Anna Till - freischaffende Tänzerin & Choreografin, aktiv im Netzwerk seit 2010.

Cindy Flammer - freischaffende Tänzerin & Choreografin, aktiv im Netzwerk seit 2011.

Daniela Lehmann - freischaffende Performerin & Choreografin, aktiv im Netzwerk seit 2015.

Magdalena Weniger - freischaffende Performerin & Choreografin, aktiv im Netzwerk seit 2016.

Susan Schubert - Tanzschaffende, Inhaberin der TENZA, aktiv im Netzwerk seit 2016.

Yamile Navarro - freischaffende Tänzerin & Choreografin, aktiv im Netzwerk seit 2014.

Unser Anliegen ist es, die bereits erarbeiteten Strukturen im Sinne der Netzwerkarbeit, Transparenz und Zusammenarbeit auf Augenhöhe zu nutzen und zu modifizieren. Wir halten an der Organisation in Arbeitsgruppen fest und sind im stetigen Dialog mit den AG-Sprecher:innen über die jeweiligen Arbeitsfelder, Bedarfe und Aktivitäten.

3 TanzNetzDresden e.V. i.G. - Pfotenhauerstraße 89 Fl Fl, 01307 Dresden - kontakt@tanznetzdresden.de

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TNDa

TANZNETZDRESDEN

TanzNetzDresden e.V. i.G., 07.05.2020 Papier zur Aktualisierung der Institutionellen Förderung für 2020

03 Vorhaben und Projekte - was bleibt, was kommt .

Die kommenden zwei Jahre 2020/21 wird der Fokus auf der Verstetigung der Netzwerk - und Arbeitsstrukturen liegen, der erhöhten Sichtbarmachung der TNDD Aktivitäten und seiner jeweiligen Akteurinnen, sowie der Vernetzung mit neuen Kooperationspartner:innen.

Verbesserte Sichtbarkeit der Aktivitäten des TanzNetzDresden und seiner Akteur:innen Im Mai 2020 wird die TanzNetzDresden Website mit neuem Design und überarbeiteten Inhalten veröffentlicht. Die social media Kanäle Facebook und Instagram werden weiterhin zur Kommunikation von Training, künstlerischen Projekten, Ausschreibungen und Aufrufen zu sozialen und/oder kulturellen Aktionen genutzt.

TanzNetzDresden nimmt erstmals an der "Internationalen Tanzmesse" in Düsseldorf teil (August 2020). Die weltweit etablierte Tanzmesse ist ein wichtiger Multiplikator auf internationaler sowie nationaler Ebene. Auf Einladung des Dachverband Tanz Deutschland werden wir - gemeinsam mit bundesweiten Interessenvertreterinnen für Tanzschaffende - einen Showroom gestalten. Zur Präsentation des Netzwerks im Showroom soll ein aktueller Imagefilm von TanzNetzDresden erstellt werden, der auch in anderen Zusammenhängen für verbesserte Sichtbarmachung genutzt werden soll.

TanzNetzDresden realisiert gemeinsam mit WirGestaltenDresden und dem Klubnetz Dresden die Kampagne #supportyourlocalartists zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen im Zuge der Maßnahmen zu COVID-19. Außerdem war TanzNetzDresden maßgeblich an der Dresden-Edition von united we stream beteiligt, ein 4stündiges Live-Stream Event aus der Clubkultur u.a. mit Sendeplatz bei arteConcert.

Präsentation und Austausch

Die bereits im Jahr 2019 initiierten POP UP Formate POP UP Salon, das POP UP Studio und POP UP Performance sind erfolgreich begonnen worden und auf viel positive Resonanz gestoßen. Sie sollen daher weitergeführt und ausgebaut werden. Die POP UP Formate dienen dem Austausch innerhalb der lokalen Künstlerinnen und der Idee von Präsentation und Öffnung künstlerischer Prozesse nach Außen. Sie stehen für Experiment und dezentrales Agieren. Nicht ein/e Kooperationspartnerin steht im Zentrum, Performances und Salons können in Galerien, Clubs, im öffentlichen Raum oder Hotels stattfinden (siehe POP UP 4 TanzNetzDresden e.V. i.G. - Pfotenhauerstraße 89 HH, 01307 Dresden - kontakt@tanznetzdresden.de

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TanzNetzDresden e.V. i.G., 07.05.2020 Papier zur Aktualisierung der Institutionellen Förderung für 2020

TANZNETZDRESDEN ^ a o

Formate 2019). Das Entdecken neuer Räume und Öffnen zur breiten Stadtgesellschaft außerhalb codifizierter Kulturstätten steht im Vordergrund.

~NDQ

Ein Fokus in 2020/21 soll auf der Evaluierung und Optimierung des Profi-Trainings liegen.

Uns ist es ein großes Bedürfnis die Qualität und Nachfrage zu steigern und somit die lokalen Tanzschaffenden professionell zu fördern und die Attraktivität der Dresdner Szene zu steigern.

Hierfür ist es notwendig, sinnvolle Angebote zu schaffen und den Pool von Trainings- und Workshopleiter:innen nach außen zu öffnen, also Gäste aus bspw. Leipzig, Berlin und Prag einzuladen, was außerdem den Austausch mit den jeweiligen lokalen Szenen befördert.

Ein gut aufgestelltes Profitraining in der Stadt hat mehrere Effekte: die Weiter - und Fortbildung von freischaffenden Tänzerinnen und Tanzschaffenden (gutes Training = mehr Jobs), das Einbinden von Newcomer:innen in die hiesige Szene, den aktiven Austausch und von Dresdner Tanzschaffenden, ein Angebot für Tänzerinnen, welche die Stadt Dresden besuchen.

Angebote für Newcomer:innen sind von Beginn des TNDD wichtiger Bestandteil. Das Netzwerk hat bereits in den vergangenen Jahren viele neue Akteurinnen gewonnen.

Die neu gegründete AG Newcomer steht Tanzschaffenden, die neu in der Stadt sind oder gerade ihre Ausbildung abgeschlossen haben, seit Januar 2020 als Anlaufstelle für Fragen zur Tanzszene in Dresden (Training, Produktionsmöglichkeiten, Aktivitäten des TNDD) zur Verfügung.

Neue Kooperationen .

2020/21 ist außerdem der Austausch über Dresden hinaus, im Sinne einer höheren Sichtbarkeit und gewinnbringenden Vernetzung mit Partnerinnen in Sachsen und anderen Bundesländern, Thema. Die Konzeptförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen soll dies ermöglichen.

2020 werden Kooperationen und kollaborative Projekte mit städtischen Partnerinnen wie Villa Wigman für TANZ e.V., WGD (Wir Gestalten Dresden), Klubnetz Dresden, HELLERAU - EZK und ZENTRALWERK ausgebaut. Zu allen Partnerinnen besteht guter Kontakt und mit einigen haben bereits Kooperationen stattgefunden. Mit regionalen Partnerinnen wie 4 für Tanz in Leipzig, Servicestelle Freie Szene Sachsen und Tanzart Kirschau sollen erste Austauschformate entwickelt und erprobt werden.

2021 möchte TanzNetzDresden in Kooperation mit der Villa Wigman für TANZ einen Fachtag Tanz (Arbeitstitel) ausrichten und dafür die gewonnen Einblicke aus den vorherigen Netzwerktreffen (wie Internationale Tanzmesse) nutzen und dieses Wissen mit der Dresdner Performing Arts Szene teilen. Offen für interessiertes Publikum und Fachbesucher:innen dient

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TanzNetzDresden e.V. i.G., 07.05.2020 Papier zur Aktualisierung der Institutionellen Förderung für 2020

TANZNETZDRESDEN

der Fachtag als Plattform für Impulse, Zukunftsvisionen und neue Perspektiven für den freien Tanz in Dresden.

04 Erläuterung zur veränderten Situation aufgrund der Corona-Pandemie

Aufgrund der eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie findet seit Mitte März 2020 kein Profi-Training in den Studios der TENZA statt. Die Trainings-AG arbeitet gemeinsam mit dem Vorstand an der Entwicklung von Online-Formaten für Profitraining und plant erste eigene Angebote ab Mitte Mai 2020, bis dahin wird in einem regelmäßigen Newsletter über externe Angebote informiert und einzelne TNDD Mitglieder streamen von den Studios der TENZA Profi-Training­

Angebote.

Bei einem Umstieg auf ein Online-Angebot fallen zusätzliche Kosten für Streaming­

Gebühren und technische Ausstattung an. Dieser Service wird von der TENZA bereitgestellt.

Die eingestellte Saalmiete für die TENZA beläuft sich auf bereits laufende Trainings von Januar bis Mitte März 2020 - ausstehende Zahlungen des TNDD an die TENZA aufgrund des kurzfristigen Trägerwechsels - und die aktuelle, geänderte Nutzung der Räume vonseiten des TNDD. Seit Mitte März 2020 nutzen einzelne Mitglieder des TNDD die Probestudios der TENZA für Einzelproben und - trainings. Somit wird sichergestellt, dass die Tänzerinnen ihr regelmäßig nötiges Tanztraining absolvieren können, als auch künstlerische Projekte (wie Online-Streamings, Videoclips) vorbereiten und umsetzen. Die Möglichkeit die Studios der TENZA im Sinne der Kooperationsvereinbarung zwischen TNDD und TENZA auch zu Corona- Zeiten weiterhin nutzen zu können bewahrt viele Tanzschaffende vor weiteren finanziellen Einbußen durch Mietkosten und schafft eine Grundlage um zumindest einige geplante Projekte anders weiterführen zu können.

Außerdem wurden die Räumlichkeiten der TENZA für die Dreharbeiten zu der erfolgreichen Kampagne #supportyourlocal artist mehrfach genutzt - eine Kooperationsleistung des TanzNetzDresden.

Aufgrund der momentan vermehrten Nutzung der TENZA-Studios von TanzNetzDresden sehen wir keine Veranlassung die Mietkosten für 2020 in geringerer Höhe zu veranschlagen. Im Gegenteil: Die Nutzung der TENZA ist im Zuge von Corona gestiegen und wir sind sehr dankbar, dass uns die TENZA weiterhin unterstützt und auch während der Neustrukturierung als Verein und temporärer Zahlungsunfähigkeit immer die Nutzung der Säle ermöglicht hat.

•NDQ

TanzNetzDresden e.V. i.G. - Pfotenhauerstraße 89 HH, 01307 Dresden - kontakt@tanznetzdresden.de 6

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t NDO

TANZNETZDRESDEN

TanzNetzDresden e.V. i.G., 07.05.2020 Papier zur Aktualisierung der Institutionellen Förderung für 2020

Die POP UP Formate wurden bereits von den Mitgliedern eingereicht. Alle Formate sehen eine Umsetzung im Öffentlichen Raum vor, als auch eine Realisierung als Online-Version. Mit den beantragten Mitteln könnten diese Vorhaben, realisiert und somit ein künstlerisches Gemeinschaftsprojekt des TNDD als positives Signal in die Stadt getragen werden.

Die "Internationale Tanzmesse" ist trotz der Corona-Krise weiterhin in Planung und wir sind an den aktuellen Gesprächen dazu - initiiert vom Dachverband Tanz Deutschland - beteiligt.

Die Erstellung eines Image-Films zu TanzNetzDresden bleibt auch dann relevant, wenn die Tanzmesse zu einem anderen Zeitpunkt stattfindet. Gerade in Zeiten der digitalen Aufmerksamkeit ist das Medium Film deutlich wirksamer um unsere Initiative und vor allem die einzelnen Tanzschaffenden Dresdens über die Stadtgrenzen hinaus sichtbar zu machen.

Seit der Corona-Krise ist die Aktivität des TanzNetzDresden nicht gesunken, sondern wir sind an mehreren Stellen noch aktiver geworden. Wir sind Ansprechpartner für die aktuellen Entwicklungen und Bedarfe innerhalb der Szene ("Servicestelle Freie Szene Sachsen"), haben eine Umfrage zu erwarteten finanziellen Beeinträchtigungen der Mitglieder durchgeführt und führen unsere Netzwerkarbeit per Online-Meetings als Vorstand (1mal pro Woche) als auch mit den Mitgliedern fort. Auch kulturpolitisch bleiben wir aktiv - was die Initiative und Teilnahme an den Kampagnen zeigt.

Wir nutzen die Situation um die Dokumentation der bereits stattgefunden Projekte aufzuarbeiten, was für die Kommunikation nach Außen hohe Priorität hat und Teil unseres aktuellen Schwerpunkts auf verbesserte Sichtbarkeit ist. Außerdem bringen wir die seit langem ausstehende Evaluation der Arbeitsweise und Projekte des TNDD voran, um neue Vorhaben effektiver gestalten zu können und die Arbeitsprozesse gegebenenfalls anzupassen.

Die strukturelle Arbeit des TanzNetzDresden ist vor allem in Zeiten wie diesen dringend nötig, da nur der Verbund im Netzwerk den nötigen Austausch und schnellen Zugriff auf Expertinnenwissen ermöglicht. Alle Mitglieder befinden sich in einer Ausnahmesituation und sind direkt von den Maßnahmen zu COVID-19 betroffen. Wir bitten daher um die Unterstützung durch die Institutionelle Förderung um unsere Basisarbeit professionell weiterzuführen und u.a.

die künstlerischen Projekte (POP UP) zu realisieren, welche momentan eine der wenigen Möglichkeiten sind um in Kontakt mit unserem Publikum - den Dresdner Bürgerinnen - zu treten.

TanzNetzDresden e.V. i.G. - Pfotenhauerstraße 89 HH, 01307 Dresden - kontakt@tanznetzdresden.de 7

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Kosten- und Finanzierungsplan TanzNetzDresden e.V.i.G. 2020 Stand: 15.05.20 j

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A) Ausgaben

Stand: 15.05.20 j

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Positionen Detail/ Berechnungsgrundlage Elnzelpositlonen 2020 Hauptpositlanen 2020

Stand: 15.05.20 j

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Stand: 15.05.20 j

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1. Honorare, Entgelte Netzwerkarbeit Honorarverlräga / Aufgabenprofile werden entlohnt 24.600,00

Stand: 15.05.20 j

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1.1. Projektleitungen (Orga Intern; ÖA; Austausch; Neue Formate; Kulturpolitik;

Finanzverwaltung) 3006 im Monat x 12 Monate 21.600,00

J

1.2. AG AWE's AG Sprecherinnen /10 AG's 2020 10x300€ 3.000,00

J

2. Reise- und Aufonthattskosten 400,00 !

2.1. Reisekosten POP UP Formate 3 VA's a 150,00 € pauschal Reisekosten Mitwirkende / Gäste 150,00

2.2. Reisekosten tür überregionale Netzwerktreflen anvisierte 2 Treffen a 125€ 250,00

. !

3. Veranstattungs- und Produktionskosten 12.740,00

3.1. Honorare/ Gagen für Künstler/ Mitwirkende POP UP Formale Künstlerinnen

POP UP Salon (3VA x 2Künstler:innen x 3h). Performance (3VA x 5K0. X 3h), Pop Up Studio

(4VA's x 2Kü x 3h) 8.100,00

1.500.00 POP UP Special Villa Wigman Event 2020 6x250€ Gaqe für teilnehmende Künstlerinnen

8.100,00

1.500.00

|

3.3. Materialkosten

POP UP Salon 3 VAä 120€ 360.00

POP UP Performance 3 VAä 2206 660,00

POP UP Special Villa Wigman Event 2020 H VA a 200€ Materialkostenpauschale i € 200,00

3.4. Veranstaitungsräume/ Mielkosten

Miete Studionutzunq (Traininq, Online Anqebote, Workshops) TENZA Schmiede siehe Koop.- Vereinbarung 1.800,00

POP UP Studio Extra (abendliche VA) Raummiete 1ha10€-3h=30hx4 VAs 120,00

4. Dokumentation / Vermittlung 1.500,00

POP UP Formate Dokumentation 6 VA's Pauschale inkl. MwStr. 6 1.000,00

Archiv-Aufarbeitung Pauschale inkl. MwStr. 500,00

5. Strateqlen zur Sichtbarmachung 4.580,00 I

5.1. Öffentlichkeitsarbeit/ Grafikdesign / Homepage Honorar It. HUG inkl. MwStr. 1.785,00

5.2. Erstellunq ÖA Material 2020 595,00 !

5.3. Erstellung Imaqefilm Pauschale 1.5006 + MwStr 7% 1.605,00 j

5.3. Druck/ Plakate. Flver, Einladungen 595.00

5 Druckerzeugnisse ä 1006

Druck Einladungen. Plakate. Flyer, Postkarten

; 1

; 1

6. Sonstiges 1.070,00

Verwaltungskosten Büromaterialien; Steuer; Versicherungen; Miete für Vereinstreffen 869,40

Notarkosten Vereinsgründung 100,00

Vereinskonto (Kontoführung) GLS Bank 100,60

Gesamtausgaben des Projektes 44.890,00

B) Finanzierung In EURO:

Eigenmittel des Antragstellers

Mitgliedsbeiträge / Spenden 3.270,00

Zuschüsse bzw. Deckungsmittel Dritter (u.a. öffentliche Stellen)

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Konzeptförderung 20.000C 20.000,00 Zuschüsse bzw. Deckungsmittel Dritter (u.a. öffentliche Stellen)

Bürgerstiftung "Wir für Sachsen" 1.620.00

Sonstige Einnahmen (Kooperalionen)

Zuschüsse bzw. Deckungsmittel Dritter (u.a. ölfentliche Stellen)

Amt für Kultur und Denkmalschutz 20.000,00

Gesamtfinanzierung: 44.890,00

Differenz aus Einnahmen und Ausgaben 0,00

I

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TNDa

TANZNETZDRESDEN

TanzNetzDresden e.V. i.G., 07.05.2020 Anlage 01.2 Erklärung zum Kosten- und Finanzierungsplan 2020

Erklärung zum eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan 2020

Aufgrund der veränderten Situation im Zuge der Corona-Pandemie haben wir unseren KFP erneut angepasst. Diese Anlage dient der inhaltlichen Ausführung und Erläuterung der Posten im diesjährigen Budget.

Die aktuellen Maßnahmen zur Einschränkung der COVID-19 Pandemie haben einen Mehraufwand in der organisatorischen Arbeit zur Folge.

Die Ausgaben in Posten 1.1. und 1.2. im Finanzierungsplan bleiben weiterhin

bestehen, da die Arbeit seit Jahresanfang 2020 von Seiten der Netzwerkakteur:innen und des gewählten Vereinsvorstandes ohne gesicherte Finanzierung aktiv erfolgt.

Den Posten 1.3. "externe Trainings - und Workshopleiter:innen" mit einer Jahrespauschale von 1.000€ (10xl00€) haben wir nach aktuellen Überlegungen

gestrichen, da es uns vermutlich in diesem Jahr nicht möglich sein wird, externe Workshop - oder Trainingsleiter:innen nach Dresden einzuladen.

Aus den Einreichungen für die POP UP Formate geht hervor, dass für einen Künstler

Reisekosten benötigt werden. Wir gehen davon aus, dass dies ab Sept 2020 realisierbar ist.

Der Posten 2.1. "Reisekosten POP UP Formate" reduziert sich um % (zwei drittel).

Die Fahrten zu den überregionalen Netzwerktreffen im Posten 2.3. haben zum Teil bereits stattgefunden und sind ausgelegt worden. Weitere Treffen sind ab September 2020 geplant.

Die "Internationale Tanzmesse" (Posten 2.2. und 3.2.) ist trotz der Corona-Krise weiterhin in Planung und wir sind an den aktuellen Gesprächen dazu - initiiert vom Dachverband Tanz Deutschland - beteiligt. Das TNDD ist seit letztem Jahr mit dem Dachverband Tanz im Gespräch. Es gibt eine feste Vereinbarung zur finanziellen Unterstützung dieses Vorhabens.

Zudem haben sich einzelne Akteur:innen des TanzNetzDresden zusätzlich um eine "Kreativ­

Transfer-Förderung", die Exportförderung mit dem Fokus auf Tanz, beworben und bewilligt bekommen. Sollte die Tanzmesse abgesagt werden oder in alternativer Form stattfinden, werden die veranschlagten Gelder entweder zurückgegeben oder nach jeweiliger Absprache umgewidmet. Die Institutionelle Förderung der Stadt Dresden betrifft das nicht.

Posten 3.4. "Miete für Studionutzung laut Kooperationsvereinbarung mit der TENZA":

Auch wenn aufgrund der aktuellen Situation das Training nicht wie gewohnt stattfinden kann, werden die Räume aktuell weiterhin vom Netzwerk und dessen Akteur:innen genutzt.

Genauere Ausführungen finden Sie in "Punkt 04 Erläuterung zur veränderten Situation aufgrund der Corona-Pandemie" (Papier zur Aktualisierung der Institutionellen Förderung für 2020).

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TanzNetzDresden e.V. i.G., 06.04.2020 Papier zur Aktualisierung der Institutionellen Förderung für 2020 Anlage 01 Aufgabenprofile Netzwerkkoordination und Arbeitsgruppen

Aufgabenprofile der Netzwerkkoordination (Vorstand) und Arbeitsgruppen Netzwerkkoordination

Die im folgenden genannten Aufgabenprofile sind in der Vorstandsarbeit angesiedelt und werden von den sechs vom Netzwerk gewählten Vorstandsmitgliedern vertreten und koordiniert. Diese werden in den jeweiligen Aufgabenbereichen von autarken Arbeitsgruppen (siehe unten) erarbeitet und unterstützt.

Aufgabenprofil „Organisation Intern"

Netzwerkkordination, Organisation der Vorstandssitzungen / AG-Treffen / Mitglieder­

versammlungen, Evaluierung Bedarfe, inhaltliche Arbeit, Controlling, Antragstellung Ansprechpartnerinnen: Anna Till (Vorstand), Magdalena Weniger (Vorstand)

Aufgabenprofil „Öffentlichsleitsarbeit (ÖA) und Pressearbeit"

Inhalte & Verwaltung Homepage, Betreuung Social Media Kanäle, Kampagnen, Pressemitteilungen

Ansprechpartnerin: Susan Schubert (Vorstand)

Aufgabenprofil „Austausch und Angebote f. Profis und Netzwerkakteure"

Organisation Profitraining, Workshops, Newcomer:innen

Ansprechpartnerinen: Yamile Navarro (Vorstand), Susan Schubert (Vorstand) Aufgabenprofil „Neue Formate"

Evaluierung von Netzwerkinhalten, Konzeptentwicklung neuer Netzwerkformate, Sammeln und Verwalten von Idee, Visionen, Perspektiven

Ansprechpartnerin: Daniela Lehman (Vorstand) Aufgabenprofil „Kulturpolitik"

Vernetzung nach außen, Netzwerksprecherinnen, Lobbyarbeit, Kontaktaufbau & Kontaktpflege nach außen, Mitwirkung / Aktivität / Sprecherinfunktion bei Verbänden (wie Dachverband Tanz Deutschland, Landesverband etc.)

Ansprechpartnerinnen: Anna Till (Vorstand), Cindy Hammer (Vorstand) Aufgabenprofil „Finanzen"

Finanzverwaltung Verein, Buchhaltung (Abrechnung, Überweisungen, Verwaltungen), Erstellung Jahresbudget, Kostenfinanzierungspläne für Antragstellungen Ansprechpartnerin: Cindy Hammer (Vorstand)

TNDO

TANZNETZDRESDEN

TanzNetzDresden e.V. i.G. - Pfotenhauerstraße 89 HH, 01307 Dresden - kontakt@tanznetzdresden.de 1

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TanzNetzDresden e.V. i.G., 06.04.2020 Papier zur Aktualisierung der Institutionellen Förderung für 2020 Anlage 01 Aufgabenprofile Netzwerkkoordination und Arbeitsgruppen

Arbeitsgruppen

Die im folgenden genannten Arbeitsgruppen arbeiten selbstständig und transparent an und in den jeweiligen Aufgabenbereichen des Netzwerkes. Sie setzen sich aus jeweils 2-5 Mitgliedern des TNDD zusammen und veranschaulichen die breit aufgestellte Netzwerkarbeit.

Arbeitsbereiche können hier - je nach aktuellem Bedarf und Anlaß - flexibel neu geschaffen werden. Es besteht jederzeit die Möglichkeit sich als Mitglied an laufenden Aufgaben zu beteiligen und neue Impulse einzubringen.

AG Mission Statement

Erarbeitung und stetige Aktualisierung des TNDD Mission Statements AG Mitqliederverwaltunq

Aufnahme und Ablage von Mitgliedsanträgen, Mitgliederakquise AG Training regulär

Organisation und Koordination des regelmäßigen Profitrainings, Trainings-Newsletter AG Workshops

Sammlung und Verbreitung von Workshopangeboten, Workshop-Newsletter AG Newcomer:innen

Kontakt, Betreuung & Formate für Newcomerinnen im TNDD und der Tanzszene Dresden AG POP UP

Organisation, Ausschreibung, Kuration und Betreuung der POP UP Formate POP UP Performance, POP UP Salon und POP UP Studio

AG Tanz im öffentlichen Raum

Tanz und Projekte im Öffentlichen Raum, Sichtbarmachung, Stadt-Interventionen AG Sächsische Kollaborationen

Austausch und Kooerationen mit Partnerinnen wie Villa Wigman für TANZ e.V., Servicestelle Freie Szene Sachsen, TanzArt Kirschau, u.a.

AG Imagefilm

Erarbeitung eines TNDD Imagefilms u. a. für die Internationale Tanzmesse 2020 AG Tanzmesse •

Vorbereitung, Durchführung und Präsenz bei der Internationalen Tanzmesse 2020 AG Fachtaq Tanz

Vorbereitung uns Konzeption des geplanten Fachtages Tanz in 2021

TNDO

TANZNETZDRESDEN

TanzNetzDresden e.V. i.G. - Pfotenhauerstraße 89 HH, 01307 Dresden - kontakt@tanznetzdresden.de 2

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Entwurf zur Kooperationsvereinbarung zwischen TanzNetzDresden e.V. und TENZA 2020, Stand 07.05.2020

Kooperationsvereinbarung 2020

zwischen TENZA Pfotenhauer Straße 59 HH 01307 Dresden vertreten durch Susan Schubert,

Geschäftsführerin und

TanzNetzDresden Pfotenhauer Straße 59 HH 01307 Dresden vertreten durch Vorstände

DIESES DOKUMENT IST DER ENTWURF ZUR KOOPERATIONSVEREINBARUNG ZWISCHEN TENZA UND TANZNETZDRESDEN. SOBALD DIE SATZUNG DES NEU GEGRÜNDETEN VEREINS TANZNETZDRESDEN E.V. VOM FINANZAMT BESTÄTIGT IST, WIRD DIESE VEREINBARUNG UNTERSCHRIEBEN UND RECHTSGÜLTIG.

§ 1 Vertragszeitraum Vertragszeitraum ist ein Kalenderjahr. Die Konditionen werden jährlich neu überprüft und ggf. im August des Vorjahres verhandelt.

§ 2 Vertragsgegenstand Der Vertrag umfasst die Nutzung der Räume der TENZA, Pfotenhauer Straße 59 HH, 01307 Dresden, durch Mitglieder des TanzNetzDresden in dem im Folgenden aufgeführten Rahmen:

1. Training/Forschungsraum Zeitraum: 10 Monate Studionutzungseinheiten: Januar-Juni, September - Dezember; fünf Mal wöchentlich: montags bis freitags 09:30 — 11:30 Räume:

1 Saal Besonderheiten: Die Organisation obliegt der AG Training des TanzNetzDresden.

Kostenumfang: 200,00 € monatlich; Gesamt: 1800,00 € (brutto = netto) Zahlung: zweimal jährlich gegen Vorlage einer Rechnung

POP UP Studio Extra: (abendliche VA) 3h=30 € x 4 VAs ; Gesamt: 120,00 €

2. Proberaum Zeitraum: nach Absprache Räume: nach Absprache

Kostenumfang: 6,00 €/ h Besonderheiten: Abstimmung erfolgt individuell mit TENZA, längere Zeiträume Kostenumfang nach individueller Vereinbarung Bei Produktionen, die für ihre Proben die TENZA nutzen, wird das Logo in der Öffentlichkeitsarbeit auf Druckerzeugnisse (Plakate, Flyer) aufgenommen.

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Entwurf zur Kooperationsvereinbarung zwischen TanzNetzDresden e.V. und TENZA 2020, Stand 07.05.2020

3. sonstige Veranstaltungen z.B. AG-Treffen, Klausuren des TNDD, Präsentationen, Workshops, Lagerort für ÖA- Materialien, Briefkasten, Dokumentenarchiv

Abstimmung zu finanziellen und zeitlichen Fragen erfolgt individuell mit TENZA Bei öffentlichen Veranstaltungen, die in der TENZA stattfinden und für die

Druckerzeugnisse erstellt werden, wird das Logo in der Öffentlichkeitsarbeit auf Druckerzeugnisse (Plakate, Flyer) aufgenommen.

4. Kooperationsbeitrag Die TENZA stellt dem Netzwerk und seinen Mitglieder die Nutzung der Räumlichkeiten zu den Konditionen der Nebenkosten zur Verfügung. Mietkosten, Logistik, Hausversorgung und Reinigung übernimmt die TENZA. Die Logistik und technische Ausstattung für digitale Trainings- und Livestreaming- Angebote stellt die TENZA.

§ 3 Kündigung Die Kündigungsfrist beträgt für beide Vertragspartner vier Wochen.

§ 4 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Dresden.

§ 5 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Dresden, 04.05.2020

Vorstände Susan Schubert TanzNetzDresden e.V. TENZA

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TENZA « Pfotenhauer Strasse 59 HH * 01307 Dresden

TanzNetzDresden e.V.i.G.

Pfotenhauerstrasse 59 HH 01307 Dresden

Aktualisierung Kooperationsvereinbarung Sehr geehrte Vorstände,

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TENZA Susan Schubert

Pfotenhauer Strasse 59 HH 01307 Dresden

Telefon: 0351 33297082

mail: susan.schubert@tenza.de

Dresden, den 04.05.2020

im Zuge der covit 19 Auflagen seit März 2020 erlaube ich mir Ihnen eine Anpassung unserer bereits ausgehandelten Kooperationsvereinbarung zwischen dem TanzNetzDresden e.V. i.G. und der TENZA.

Ich hänge den neuen Vorschlag mit kursiv gekennzeichneten Neuerungen an.

Den Mitgliedern des TNDD ist es nach wie vor gestattet, die Räumlichkeiten der TENZA für Proben/EinzeltrainingA/ideoaufzeichnungen/Live-Classes und

alle anderen Nutzungen hinsichtlich eines Raumbedarfs in Bezug auf die Kampagnenumsetzungen mit anderen

Kooperationspartner:innen zu nutzen. Neu entstehende Nutzungsbedarfe bitte anmelden. Die technische Ausstattung für diverse Videoaufnahmen und Streaminglogistik stellt die TENZA bereit.

Sollten die Bedarfe die vereinbarten Stunden übersteigen, übernimmt die Kosten die TENZA.

Die Abstimmung der Bedarfe werden direkt mit der TENZA vereinbart und unter Auflage der Hygienebestimmungen allein bzw.

zu zweit in ausreichendem Abstand durchgeführt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

TENZA SCHMIEDE INHABERIN DEUTSCHE BANK Tel.: 0351 33297082

Pfotenhauer Straße 59 HH SUSAN SCHUBERT IBAN susan.schubert@tenza.de

ni on7 STEUERNUMMER f f-,, *. J

01307 Dresden ... A DE. o o •• 0/ uG,.r«' uoo«'- v6oo 01 www.tenza.de

203/272/16164

BIC DEUTDEDBCHE

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Satzung

§ 1 Name, Sitz, Vereinsregister, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen: TanzNetzDresden e.V. - im folgenden Verein genannt.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Dresden.

3. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.

4. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins, Selbstlosigkeit 1. Zweck des Vereins ist die

Förderung und Sichtbarmachung des Tanzes als Kunst- und Begegnungsform, im Bereich zeitgenössischer Tanz und Performing Arts, in und von der Stadt Dresden aus.

Insbesondere durch:

a) die Konzeption, Organisation und Durchführung von Austausch- und Präsentationsformaten.

b) die Förderung und Unterstützung der in diesem Bereich tätigen Akteur:innen.

c) die Stärkung und den Ausbau von Partnerschaften des Vereins mit Branchen relevanten Spielstätten, Institutionen und lokalen sowie regionalen Initiativen.

Die Arbeit des Vereins ist in jeder Weise neutral im Sinne des Vereinszwecks und beruht auf der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung ihrer Mitglieder. Das schließt Menschen aller

Nationalitäten, Hautfarben, sexuellen Orientierungen und Altersgruppen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Glaubensrichtungen ein.

2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie nicht eigenwirtschaftliche, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Vergütungen müssen verhältnismäßig sein. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der

Körperschaft.

4. Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder und Vorstandsmitglieder nur dann Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten, wenn es sich um angemessene

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Tätigkeitsvergütungen, Auslagenersatz oder eine Vergütung im Rahmen der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG handelt.

5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch

unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden. '

§ 3 Organe

1. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

2. Die detaillierte Arbeitsweise der Organe regelt die Geschäftsordnung.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die vorstehende Ziele (siehe § 2) anerkennt.

2. Über den schriftlich zu stellenden Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung eines solchen bedarf keiner Begründung. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter:innen zu stellen.

Gegen die Ablehnung steht dem/der Bewerberin die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

3. Die Mitgliedschaften unterteilen sich in a) Ordentliche Mitgliedschaft b) Fördermitgliedschaft c) Ehrenmitgliedschaft

Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein finanziell durch Beiträge oder sonstige

Zuwendungen. Zur Ernennung von Ehrenmitgliedern ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Ehrenmitglieder können gleichzeitig ordentliche Mitglieder oder Fördermitglieder sein.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, Tod (bei juristischen Personen mit dem Erlöschen deren Rechtsfähigkeit), Ausschluss oder bei Auflösung des Vereins.

2. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand mitzuteilen, Der Austritt kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.

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3. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Gründe für den Ausschluss eines Mitglieds liegen vor bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Satzung, gegen die Interessen des Vereins oder wenn das Mitglied 12 Monate mit der Zahlung des Jahresmitgliedsbeitrages im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die Rückstände nicht eingezahlt hat.

4. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden und sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder

1. Jedes ordentliche Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.

Ordentliche Mitglieder des Vereins, welche als natürliche Person ihre Mitgliedschaft erlangen, haben einfaches Stimmrecht. Ordentliche Mitglieder des Vereins, welche als juristische Person ihre Mitgliedschaft erlangen, berufen namentlich maximal zwei natürliche Personen

(lnteressenvertreter:innen), welche gemeinsam mit einem einfachen Stimmrecht die juristische Person vertreten.

2. Ordentliche Mitglieder haben das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.

3. Jedes ordentliche Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu fördern, insbesondere regelmäßig den Mitgliedsbeitrag zu leisten und, soweit es in den eigenen Kräften steht, die Vereinsarbeit durch Mitarbeit zu unterstützen.

4. Förder- und Ehrenmitglieder haben auf der Mitgliederversammlung Rederecht, aber kein Antragsrecht, kein Stimmrecht und kein Wahlrecht.

§ 7 Finanzierung des Vereins, Mitgliedsbeiträge

1. Die Tätigkeit des Vereins wird finanziert durch Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, Spenden, Schenkungen und anderen freiwilligen Zuwendungen.

2. Jedes Mitglied hat im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres unaufgefordert einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

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3. Die Höhe und die Zahlungsart der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und ist in der Beitragsordnung geregelt.

4. Förder- und Ehrenmitglieder setzen die Höhe ihres jeweiligen Mitgliedsbeitrages in Absprache mit dem Vorstand selbst fest. Der Mindestbeitrag für fördernde Mitglieder wird von der

Mitgliederversammlung festgelegt und ist in der Beitragsordnung geregelt.

§ 8 Mitgliederversammlung

1. Aufgaben der Mitgliederversammlung:

a) Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre.

b) Die Mitgliederversammlung bestätigt den Tätigkeitsbericht. . c) Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.

d) Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt für das

kommendeGeschäftsjahr. -

e) Die Mitgliederversammlung beschließt die Geschäftsordnung und Beitragsordnung.

f) Die Mitgliederversammlung beschließt Satzungsänderungen.

2. Der Vorstand lädt schriftlich vier Wochen im Voraus mindestens einmal im Kalenderjahr zur Mitgliederversammlung ein. Eine Tagesordnung zur Mitgliederversammlung ist auf diesen Einladungen mitzuteilen.

3. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. Soweit die Umstände dies zulassen, ist eine Ladungsfrist von zwei Wochen einzuhalten und die Tagesordnung mit der Einladung bekannt zu geben.

4. Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder Beschlüsse. Änderungen der Satzung, Geschäftsordnung und Beitragsordnung

beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.

Das Stimmrecht zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung abwesender stimmberechtigter Mitglieder ist in der Geschäftsordnung geregelt. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.

5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Kriterien zur Einberufung derselben erfüllt sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, eine zweite

Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.

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§ 9 Vorstand

1. Bildung des Vorstands

a) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern.

b) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Mitglieder des Vorstands können nur Mitglieder des Vereins sein; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung ist zulässig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt.

c) Der Vorstand wird in einzelnen Wahlgängen gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit mehrerer Kandidatinnen ist eine Stichwahl

durchzuführen.

d) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen.

2. Aufgaben des Vorstands

Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei

Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschließlich der Aufsteilung der Tagesordnung

b) die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung

c) die Verwaltung des Vereinsvermögens und Anfertigung des Tätigkeitsberichts d) die Aufnahme neuer Mitglieder "

3. Beratung und Beschlussfassung des Vorstands

a) Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden von jeweils einem Vorstandsmitglied einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Es sind alle Vorstandsmitglieder zu informieren.

b) Vorstandstreffen finden mit mindestens 3 Vorstandsmitgliedern statt.

c) Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand hat eine Informations- und bei Bedarf Begründungspflicht gegenüber den Vereinsmitgliedern über jegliche gefasste Beschlüsse, die den Vereinszweck betreffen.

d) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit wird der Beschluss vertagt und von der Mitgliederversammlung gefasst.

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4. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen. Die Vereinsmitglieder sind im Vorhinein zu informieren.

5. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung einem Geschäftsführern (besonderem Vertreterin nach § 30 BGB) bestellen. Diese:r ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen.

§ 10 Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke

1. Im Falle der Auflösung des Vereins sind die Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigte Liquidatorinnen, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.

2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins vorzugsweise an den "Villa Wigman für TANZ e.V.", beziehungsweise an eine andere gemeinnützige Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechtes, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige kulturelle Zwecke zu verwenden hat. Dies beschließt die Mitgliederversammlung.

3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen wurde.

Dresden, den 29.02.2020

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TanzNetzDresden e.V. i.G., 07.05.2020 Papier zur Aktualisierung der Institutionellen Förderung für 2020 Anlage 05 Differenzierung TanzNetzDresden - Villa Wigman für TANZ

Was unterscheidet TanzNetzDresden (TNDD) von Villa Wigman für TANZ? .

TNDD versteht sich als Interessenverband der professionell Tätigen im Arbeitsfeld Tanz und Performing Arts. Das TNDD verhilft ihnen u.a. mit einem Webauftritt und verschiedenen Druckmaterialien zu mehr Sichtbarkeit. Es vernetzt die Akteurinnen untereinander, die sich regelmäßig in unterschiedlichen Arbeitsgruppen mit aktuellen kulturpolitischen Themen beschäftigen, das Profi-Training organisieren oder neue Präsentationsformate entwickeln.

Das TNDD ist erste Anlaufstelle für Interessierte und kann Anfragen und Angebote in das Netzwerk weitertragen.

TNDD hat das Ziel in Zusammenarbeit mit kulturpolitischen Entscheidungsträgerinnen nachhaltig die Arbeitsbedingungen der Freischaffenden zu verbessern und das kulturelle und pädagogische Tanzangebot für die Stadtgesellschaft zu sichern und auszubauen.

TNDD arbeitet in flachen Hierarchien und auf Basis eines breit aufgestellten Netzwerks.

TNDD ist auf die Aktivität der einzelnen Akteurinnen innerhalb der TNDD-Arbeitsgruppen angewiesen und spiegelt gleichzeitig immer deren aktuellen Bedürfnisse und Interessen.

Die Mitglieder des TanzNetzDresden e.V. sind selbst Produzierende im Feld der Darstellende Künste.

Im Vordergrund steht das WIE der Zusammenarbeit und Arbeit im Feld der Darstellenden Künste, nicht das WO.

Villa Wigman für TANZ setzt sich aus einer anderen Mitgiiederstruktur zusammen. In diesem Verein kommen Menschen zusammen, die den Erhalt der ehemaligen Wigman-Schule unterstützen möchten und dadurch den Akteur:innen im Feld der Darstellenden Kunst einen Ort zum Proben und Entwickeln ihrer Arbeit ermöglichen wollen. Im Vordergrund steht der Ort Villa Wigman sowie dessen Sanierung und Nutzung für Tanz- und Theaterschaffende. Villa Wigman für TANZ ist kein Interessenverband und vereint sehr heterogene Mitgliedschaften. Der Verein ist hauptsächlich damit beschäftigt alle Belange um das Haus, dessen Sanierung und Nutzung zu regeln.

TNDD steht in engem Austausch mit Villa Wigman für TANZ und plant für 2020 und 2021 erste Kooperationsprojekte um die bestehenden Synergien zu nutzen. Für Mitwirkende des TNDD ist es ein großer Zugewinn, dass Villa Wigman Räumlichkeiten für Tanzproduktionen zu fairen Preisen vermietet. Villa Wigman wiederum ist auf Einmietungen von Mitgliedern des TNDD angewiesen. Beide Initiativen sind wichtige Ansprechpartner für Belange, die den Tanz in Dresden betreffen. Ihre Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkt unterscheiden sich jedoch sehr.

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TanzNetzDresden e.V. i.G. - Pfotenhauerstraße 89 HH, 01307 Dresden - kontakt@tanznetzdresden.de 1

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L A N D E S H A U P T S T A D T D R E S D E N B E S C H L U S S A U S F E R T I G U N G

Ausschluss für Kultur und Tourismus (Eigenbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium) (KT/003/2019)

Sitzung am: 26.11.2019 Beschlusszu: V0007/19 Gegenstand:

Kommunale Kulturförderung - institutionelle Förderung 2020 Beschluss:

Der Ausschuss für Kultur und Tourismus (Eigenbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium) be­

schließt die Gewährung einer institutionellen Förderung 2020 in Höhe der im Einzelnen vor­

geschlagenen Fördersummen an die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfän­

ger gemäß beiliegender Anlage i. H. v. 4.511.050 EUR mit folgenden Änderungen:

Nr. Institution Veränderung

10 Frauen für Frauen e. V. +3.000 Euro

15 Ausländerrat Dresden e. V. +4.000 Euro

16 Deutsch-Russisches Kulturinstitut e. V. +2.000 Euro 26 Kinder- und Elternzentrum „KOLIBRI" e. V. +2.300 Euro 36 „Dresdner Hofmusik" Gesellschaft zur Pflege Alter Musik e. V. +2.500 Euro

57 Kultopia gGmbH (TanzNetzDresden) +5.000 Euro

48 TheaterRuine St. Pauli e. V. (KlrchRuine St. Pauli) -10.000 Euro 62 friends of Dresden Contemporary Arts e. V. -8.800 Euro

Nr. 30 - Volkshochschule Dresden e. V.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Haushaltsjahr 2020 der Volkshochschule Dresden 400.000 Euro durch geeignete finanzielle Maßnahmen (evtl. Mehreinnahmen, Min­

derausgaben, Umschichtung aus anderen Haushaltstellen) zusätzlich zur Verfügung zu stel­

len. '

Die in der Anlage gekennzeichneten Anträge auf mehrjährige institutionelle Förderung wer­

den abgelehnt.

2019

Annekatrin Vorsitzende

Referenzen

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