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Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau, Nr. 4/2020

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Mitteilungsblatt

der Universität Koblenz-Landau

Amtliche Bekanntmachungen

Nr. 4/2020 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT KOBLENZ-LANDAU 5. Oktober 2020

Herausgeber:

Präsidentin der Universität Koblenz-Landau Rhabanusstraße 3

55118 Mainz

Das Mitteilungsblatt liegt an beiden Campi in der Universitätsbibliothek zur Einsichtnahme aus. Weiterhin steht es auch als Download im pdf-Format im Internet:

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Nr. 4/2020 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT KOBLENZ-LANDAU 5. Oktober 2020

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TAG INHALT SEITE

22.09.2020 Erste Ordnung zur Änderung der

Rahmenprüfungsord-nung der Universität Koblenz-Landau im Zusammen-hang mit der SARS-CoV-2 (Corona)-Pandemie

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Nr. 4/2020 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT KOBLENZ-LANDAU 5. Oktober 2020

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Erste Ordnung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung der Universität Koblenz-Landau im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 (Corona)-Pandemie

Vom 22.09.2020

Auf Grund der §§ 7 Abs. 2 und des § 76 Abs. 2 Nr.6 des Hochschulgesetzes in der Fas-sung vom 19. November 2010 (GVBI. S. 463), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Geset-zes vom 18.06.2019 (GVBI. S. 101, 103), BS 223-41, hat der Senat der Universität Kob-lenz-Landau am 22.09.2020 die nachfolgende Ordnung zur Änderung der Rahmenprü-fungsordnung beschlossen.

Sie wird hiermit bekannt gemacht:

Artikel 1

Die Rahmenprüfungsordnung der Universität Koblenz-Landau im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 (Corona)-Pandemie vom 07.07.2020 wird wie folgt geändert:

1. Als § 5 wird neu eingefügt:

„Für mündliche Prüfungen und schriftliche Klausuren, die im Sommersemester 2020 im letzten oder vorletzten Versuch abgelegt und nicht bestanden wurden, wird ein zusätzli-cher Wiederholungsversuch gewährt. Abschlussarbeiten gemäß § 26 Abs. 3 Nr. 2 HochSchG sind von dieser Regelung ausgenommen. Ein zusätzlicher Wiederholungs-versuch für Prüfungen, die wegen Täuschung oder eines sonstigen ordnungswidrigen Verhaltens für nicht bestanden erklärt wurden, ist ausgeschlossen.“

2. Der bisherige § 5 wird zu § 6.

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau in Kraft.

Mainz, den 29.09.2020

Prof. Dr. May-Britt Kallenrode Präsidentin der Universität Koblenz-Landau

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