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6111/02 (Presse 29 - G) 1

DE

6111/02 (Presse 29) (OR. fr)

2408. Tagung des Rates

- BILDUNG UND JUGEND -

am 14. Februar 2002 in Brüssel

Präsidenten: Frau Pilar DEL CASTILLO VERA Ministerin für Bildung, Kultur und Sport Herr Juan Carlos APARICIO PÉREZ Minister für Arbeit und soziale Angelegenheiten

des Königreichs Spanien

(2)

INHALT

1

TEILNEHMER ... 3

ERÖRTERTE PUNKTE ZIELE DER SYSTEME DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG - ARBEITSPROGRAMM ... 5

ZUSAMMENFASSENDER BERICHT AN DEN EUROPÄISCHEN RAT (BARCELONA): "DIE STRATEGIE VON LISSABON - DEN WANDEL HERBEIFÜHREN" ... 7

EUROPÄISCHER RAUM DES LEBENSLANGEN LERNENS ... 8

AKTIONSPLAN BETREFFEND DIE GRUNDFERTIGKEITEN UND DIE MOBILITÄT ... 10

PROGRAMM TEMPUS/MEDA... 10

WEISSBUCH ÜBER DIE JUGENDPOLITIK - Schlussfolgerungen ... 11

OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE

BILDUNG/JUGEND ...I FINANZDIENSTLEISTUNGEN...I

Versicherungsunternehmen - Bestimmungen über die Solvabilitätsspanne * ...I BINNENMARKT ... II

Kosmetische Mittel - Tierversuche ... II LANDWIRTSCHAFT... II

Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben *... II TELEKOMMUNIKATION... III

"Telekommunikationspaket" *... III GESUNDHEIT ... IV

Menschliches Blut und Blutbestandteile - Qualitäts- und Sicherheitsstandards ...IV

_________________

Für weitere Auskünfte: Tel. 02 285 62 19 - 02 285 81 11

1 Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen förmlich vom Rat ange-

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DE

TEILNEHMER

Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:

Belgien:

Frau Marleen VANDERPOORTEN Ministerin der Regierung von Flandern, zuständig für das Unter- richtswesen und die Ausbildung

Herr Bert ANCIAUX Minister der Regierung von Flandern, zuständig für die Kunst, die Jugend, die Brüsseler Angelegenheiten und die Entwicklungs- zusammenarbeit

Dänemark:

Herr Henrik NEPPER-CHRISTENSEN Staatssekretär, Ministerium für Bildung Deutschland:

Frau Christine BERGMANN Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Herr Wolf-Michael CATENHUSEN Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für

Bildung und Forschung

Frau Ute ERDSIEK-RAVE Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Griechenland:

Herr Petros EFTHTMIOU Minister für Bildung und Glaubensgemeinschaften

Herr Georgios SAKELLION Staatssekretär für Jugendfragen

Spanien:

Frau Pilar del CASTILLO VERA Ministerin für Bildung, Kultur und Sport Herr Juan Carlos APARICIO PÉREZ Minister für Arbeit und soziale Angelegenheiten Herr Julio IGLESIAS de USSEL Staatssekretär für Bildung und Hochschulen Frankreich:

Frau Marie-George BUFFET Ministerin für Jugend und Sport

Irland:

Herr Michael WOODS Minister für Bildung und Wissenschaft

Italien:

Frau Maria Grazia SILIQUINI Staatssekretärin, Ministerium für Schule, Hochschule und Forschung

Frau Grazia SESTINI Staatssekretär für Arbeit und Sozialpolitik

Luxemburg:

Herr Marc UNGEHEUER Stellvertreter des Ständigen Vertreters

Niederlande:

Herr H. BORSTLAP Generaldirektor, Ministerium für Bildung, Kultur und

Wissenschaft

Herr M. van GASTEL Generaldirektor, Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport

Österreich:

Frau Judith GEBETSROITHNER Stellvertreterin des Ständigen Vertreters Portugal:

Herr Júlio PEDROSA Minister für das Bildungswesen

Herr Miguel FONTES Staatssekretär für Jugend und Sport

Finnland:

Frau Maija RASK Ministerin für Bildung

Frau Suvi LINDEN Ministerin für Kultur

(4)

Schweden:

Herr Hans-Eric HOLMQVIST Staatssekretär im Ministerium der Justiz

Herr Carl LINDBERG Staatssekretär für Bildung

Vereinigtes Königreich:

Herr Ivan LEWIS Parlamentarischer Staatssekretär für Jugend und Lernen

* * *

Kommission:

Frau Viviane REDING Mitglied

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DE

ZIELE DER SYSTEME DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG - ARBEITSPROGRAMM

Gemäß dem Mandat des Europäischen Rates (Stockholm) nahmen der Rat und die Kommission einen Bericht mit einem detaillierten Arbeitsprogramm für die Umsetzung der konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa an. Der Bericht wird nun- mehr dem Europäischen Rat auf seiner Tagung am 15. und 16. März 2002 in Barcelona unterbreitet.

Der Bericht bringt die wesentliche Rolle zum Ausdruck, die der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Verbesserung des Bildungsstandes der Bevölkerung zukommt. Er soll Antworten geben nicht nur auf die vom Europäischen Rat in Lissabon im März 2000 gestellten Herausforde- rungen - die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen -, sondern auch auf die umfangreicheren Bedürfnisse der Bürger und der Gesellschaft. Allgemeine und berufliche Bildung erscheinen daher in der Lissabonner Strategie als ein wesentlicher vorrangiger Bereich.

Der gemeinsam von der Kommission und vom Rat erarbeitete Bericht enthält die folgenden Teile:

• eine Zusammenfassung, die einen allgemeinen Überblick geben soll,

• eine Einleitung mit eher politischer Ausrichtung;

• den Bericht an sich mit dem eigentlichen Arbeitsprogramm für die drei strategischen Ziele (Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU, leichterer Zugang zu diesen Systemen für alle und Öffnung gegenüber der Welt) und die dreizehn Teilziele,

• einen Zeitplan für den Beginn der Follow-up-Maßnahmen zu den Zielen,

• eine Tabelle, die als Vordruck für das Follow-up der quantitativen Indikatoren dient,

• hinweisende statistische Daten.

(6)

Der Bericht beinhaltet ein detailliertes Arbeitsprogramm für die Umsetzung der dreizehn Ziele der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung mit etwa vierzig Kernpunkten, einen Zeitplan für das Follow-up sowie, in bestimmten Fällen, Indikatoren und die Themen, die für einen Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken oder für eine gegenseitige Bewertung nach dem offenen Verfahren der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten in Frage kommen.

Nachdem die Arbeiten in Bezug auf die drei Bereiche, die für das Jahr 2001 als vorrangig eingestuft worden waren - Grundfertigkeiten, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Mathe- matik, Naturwissenschaft und Technologie -, bereits aufgenommen wurden, besteht das Ziel nun- mehr darin, mit den Arbeiten in den anderen zehn Bereichen spätestens im Jahr 2003 zu beginnen.

Bestandteile des Berichts

Der Bericht ist der Ausdruck der Entschlossenheit der europäischen Organe, eine Antwort auf die Herausforderungen der Wissensgesellschaft, der Globalisierung und der Erweiterung der Europäi- schen Union zu geben. Zu diesem Zweck enthält er ehrgeizige aber realistische Ziele. Zum Nutzen der Bürger und der Union insgesamt soll bis 2010 im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung Folgendes erreicht werden:

Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung wird höchste Qualität erzielt, und Europa wird hinsichtlich der Qualität und Bedeutung seiner Systeme und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung als eine Bezugsgröße mit Weltgeltung anerkannt werden;

die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa werden untereinander so kompatibel sein, dass sich die Bürger in diesen Systemen frei bewegen und aus ihrer Vielfalt Nutzen ziehen können;

die Inhaber von Nachweisen über Qualifikationen, Wissen und Fertigkeiten, die sie an irgend einem Ort in der EU erworben haben, werden diese Nachweise überall in der Union für Berufs- und Weiterbildungszwecke rechtswirksam anerkannt bekommen;

die europäischen Bürger jeden Alters werden Zugang zu lebensbegleitenden Bildungsmaß- nahmen haben;

Europa wird aufgeschlossen sein für die Zusammenarbeit - zum gegenseitigen Nutzen - mit allen anderen Regionen und sollte das bevorzugte Ziel von Studenten, Gelehrten und Forschern aus anderen Regionen der Welt sein.

Zur Erreichung der vereinbarten Ziele wird man sich auf die Zusammenarbeit auf politischer Ebene stützen, wobei die neue offene Koordinierungsmethode genutzt werden soll, um mit Maßnahmen auf europäischer Ebene einen noch größeren zusätzlichen Nutzen zu erzielen. Grundlage hierfür ist, dass gemeinsame Anliegen und Ziele bestimmt, Informationen über bewährte Praktiken weiterge- geben und die Fortschritte mit Hilfe eines vereinbarten Instrumentariums gemessen werden, mit dem sich die erzielten Leistungen sowohl im Verhältnis zwischen den europäischen Ländern als auch in Bezug auf die übrige Welt vergleichen lassen. Es ist vorgesehen, dass bei der nächsten informellen Begegnung der Minister für das Bildungswesen aus den Ländern der EU wie auch den Beitrittsländern im Juni 2002 in Bratislava Vereinbarungen über eine wirksame Beteiligung der Beitrittsländer ausgearbeitet werden.

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DE

ZUSAMMENFASSENDER BERICHT AN DEN EUROPÄISCHEN RAT (BARCELONA):

"DIE STRATEGIE VON LISSABON - DEN WANDEL HERBEIFÜHREN"

Der Rat hörte Ausführungen des Kommissionsmitglieds Frau REDING zum zusammenfassenden Bericht ihrer Institution für die Tagung des Europäischen Rates in Barcelona (15. und 16. März 2002) mit dem Titel "Die Strategie von Lissabon - den Wandel herbeiführen", die insbesondere auf die Bildungsaspekte des Berichts abstellten.

Es sei darauf hingewiesen, dass seit der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon im März 2000 jedes Jahr eine Frühjahrstagung des Europäischen Rates stattfindet, auf der anhand eines zusam- menfassenden Berichts der Kommission die Fortschritte analysiert werden, die bei der Umsetzung der in Lissabon festgelegten Strategie - die darauf abzielt, "die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschafts- raum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen" - erreicht wurden.

Der Bericht, den die Kommission am 16. Januar 2002 angenommen hat, enthält eine Bestandsauf- nahme der Entwicklungen sein Lissabon. Ein bedeutender Teil widmet sich dem Bereich der allge- meinen und beruflichen Bildung.

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EUROPÄISCHER RAUM DES LEBENSLANGEN LERNENS

Der Rat führte auf der Grundlage einer Mitteilung der Kommission über die Schaffung eines euro- päischen Raums des lebenslangen Lernens einen eingehenden Gedankenaustausch. Das Thema wurde sowohl von den Bildungsministern als auch von den Ministern für Jugendfragen erörtert. Es sei daran erinnert, dass der Europäische Rat in Feira im Juni 2000 die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission aufgefordert hatte, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen kohärente Strate- gien und praktische Maßnahmen zu erarbeiten, um die lebenslange Weiterbildung für alle zu ermöglichen. Das Thema ist für die Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona im März 2002 von Bedeutung.

Die Bildungsminister äußerten sich zu zahlreichen Aspekten, die in dem Kommissionsdokument angesprochen wurden, die Minister für Jugendfragen konzentrierten sich besonders auf das nicht formale Lernen. Der Rat hob einmütig hervor, welch herausragende Bedeutung dem lebenslangen Lernen für die persönliche Entfaltung und die berufliche Entwicklung der europäischen Bürger sowie im Hinblick auf die Erreichung des vom Europäischen Rat im Jahr 2000 in Lissabon gesteckten strategischen Ziels zukommt.

Alle von der Kommission vorgeschlagenen Prioritäten wurden zwar als wichtig erachtet, einen europäischen Zusatznutzen sahen mehrere Mitgliedstaaten jedoch, insbesondere bei der Aufwertung der Kenntnisse und ihrer Anerkennung, auch außerhalb der nationalen Grenzen.

Der Präsident hob abschließend die Qualität der Debatte hervor und kündigte an, dass der Vorsitz auf der Grundlage der Ausführungen zwei Dokumente zu erstellen gedenke: ein zusammenfassen- des Dokument mit den verschiedenen Standpunkten der Mitgliedstaaten, das dem Europäischen Rat im März in Barcelona vorgelegt wird, und einen Text für die nächste Tagung des Rates (Bildung und Jugend) am 30. Mai, in dem das weitere Vorgehen im Bereich des lebenslangen Lernens dar- gelegt wird. Die Minister für Jugendfragen kamen überein, einen Beitrag zu der von den Bildungs- ministern eingeleiteten Diskussion vorzulegen.

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Es sei darauf hingewiesen, dass die Kommission in ihrer Mitteilung die Schaffung eines echten europäischen Raums der allgemeinen und beruflichen Bildung vorgeschlagen hat, damit die Bürger in jeder Lebensphase neue Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben können; auf diese Weise soll den Defiziten begegnet werden, die in den meisten europäischen Ländern im Bereich des lebenslangen Lernens festgestellt wurden.

Die Kommission hat sechs Schlüsselaspekte ("Bausteine") vorgeschlagen, um den Mitgliedstaaten und den wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungsträgern eine Hilfestellung bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer Strategien zu bieten. Es handelt sich dabei um folgende Aspekte: Entwicklung von Partnerschaften, detaillierte Analyse des Bildungsbedarfs, Steigerung der öffentlichen und privaten Investitionen in die Bildung, Zugang zu Bildungsangeboten, Aufwertung des Lernens und Schaffung einer Qualitätskontrolle.

(10)

AKTIONSPLAN BETREFFEND DIE GRUNDFERTIGKEITEN UND DIE MOBILITÄT

Der Rat hörte Ausführungen des Kommissionsmitglieds Frau REDING zu dem Aktionsplan betref- fend die Grundfertigkeiten und die Mobilität, den die Kommission am 13. Februar 2002 angenom- men hat und der ein wichtiges Element im Rahmen der Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona im März 2002 ist.

Mit dem Aktionsplan sollen die Mobilität der Arbeitnehmer und die Öffnung neuer Arbeitsmärkte für die europäischen Arbeitnehmer gefördert werden, mit dem Ziel, die Hindernisse für die Mobili- tät zu beseitigen, damit sich die Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union bewegen können.

Er enthält auch spezielle Vorschläge für ein einheitlicheres, transparenteres und flexibleres System zur Anerkennung der Qualifikationen und der Ausbildungszeiten. Zu diesem Zweck werden in dem Aktionsplan 25 konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, von denen 15 insbesondere die allgemeine und berufliche Bildung betreffen.

Es sei daran erinnert, dass der Europäische Rat in Stockholm im März 2001 die Kommission aufge- fordert hatte, dieses Dokument vorzulegen. Im Anschluss daran hatte die Kommission eine hoch- rangige "Task Force" eingesetzt, in der Experten aus dem Unternehmensbereich, aus den Bildungs- kreisen und aus den Reihen der Sozialpartner vertreten waren. Diese "Task Force" hat am

14. Dezember 2001 ihre Empfehlungen unterbreitet, auf deren Grundlage die Kommission den Aktionsplan erstellt hat.

PROGRAMM TEMPUS/MEDA

Der Rat hörte Ausführungen des Kommissionsmitglieds Frau REDING zu ihrem jüngsten

Beschlussvorschlag, nach dem das Programm "TEMPUS" auf Drittländer im Mittelmeerraum aus- gedehnt werden soll, um die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Austauschs im Hochschulbereich zu fördern. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass gegenüber dem derzeit geltenden

TEMPUS-III-Beschluss ein neues Ziel betreffend die Entwicklung der demokratischen Zivilgesell- schaften aufgenommen wird. In dem Beschlussvorschlag ist ferner vorgesehen, dass auch Forscher das Programm in Anspruch nehmen können. Schließlich hat die Kommission vorgeschlagen, die Laufzeit des TEMPUS-III-Beschlusses bis 2006 zu verlängern und ihn somit an die anderen

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DE

WEISSBUCH ÜBER DIE JUGENDPOLITIK - Schlussfolgerungen

Der Rat führte eine Aussprache über das Weißbuch, das die Kommission am 21. November 2001 angenommen hat und in dem sie ihre Sicht der künftigen Jugendpolitik in der Europäischen Union darlegt. Der Rat nahm ferner entsprechende praktische Schlussfolgerungen an, nach denen eine Begleitstrategie im Hinblick auf Verfahren und Arbeitsweisen entwickelt werden soll; die Schluss- folgerungen sind nachstehend wiedergegeben.

Im Verlauf der Debatte sprachen die Minister insbesondere etwaige festzulegende Prioritäten, die Arbeitsweise und die Frage der Beteiligung der Bewerberländer sowie der Jugend selbst an diesem Prozess an. Sie betonten nachdrücklich, dass es notwendig ist, rasch mit konkreten Maßnahmen Fortschritte zu erzielen, und dankten dem spanischen Vorsitz dafür, dass er den Ministern für Jugendfragen die Möglichkeit für zwei Treffen im ersten Halbjahr 2002 gegeben hat.

"DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – in der Erwägung nachstehender Gründe:

Das Weißbuch der Kommission mit dem Titel "Neuer Schwung für die Jugend Europas" ist das Ergebnis einer breit angelegten Konsultation, die seit Ende 1999 durchgeführt wurde. Mit dieser Initiative, die von den Mitgliedstaaten, dem jeweiligen Vorsitz und dem Europäischen Parlament uneingeschränkt unterstützt wurde, soll ein neuer Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa geschaffen werden.

Der Rat (Jugend) hat auf seiner Tagung am 29. November 2001 unter belgischem Vorsitz die Ver- öffentlichung des Weißbuchs und die darin enthaltenen Vorschläge mit großem Interesse zur Kenntnis genommen und vorgeschlagen, die Beratungen zur Festlegung des Rahmens für die künftige Zusammenarbeit fortzusetzen und zu vertiefen.

Das Weißbuch wurde auf dem Kolloquium vom 26. bis 28. November in Gent vorgestellt, auf dem seine Bedeutung als Anstoß für die Gestaltung einer umfassenderen, einheitlicheren und sektoren- übergreifenden Jugendpolitik – insbesondere vonseiten der Jugend – hervorgehoben wurde.

In der Sitzung der Generaldirektoren am 10. Dezember wurde bei der Diskussion über die im Weißbuch vorgeschlagenen Prioritäten und Vorgehensweisen, die Konsultation der Jugend und die Zweckmäßigkeit, die Beitrittsländer in die Erörterungen einzubeziehen, Fortschritte erzielt; ferner wurde es für erforderlich gehalten, Standpunkte festzulegen und Beschlüsse zu fassen, soweit dies entsprechend den internen Konsultationen jedes einzelnen Mitgliedstaats möglich ist.

Unter Berücksichtigung der Antworten der Mitgliedstaaten auf den Fragenkatalog des Vorsitzes zu den Schwerpunktthemen des Weißbuchs –

(12)

1. ERKENNT AN, dass das Weißbuch der Europäischen Kommission mit dem Titel „Neuer Schwung für die Jugend Europas“, das nach breit angelegten Konsultationen mit allen ein- schlägigen Akteuren des Jugendsektors ausgearbeitet und vom Rat (Bildung und Jugend) am 29. November 2001 begrüßt worden ist, die Einführung einer europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich impliziert und dass darin die Grundlage für einen diesbezüglichen Rahmen enthalten ist.

2. IST DER ANSICHT, dass der von der Kommission vorgeschlagene Ansatz, nämlich eine Zusammenarbeit im Jugendbereich unter Anwendung der speziell an diesen Bereich ange- passten offenen Koordinierungsmethode und unter Berücksichtigung der Belange der Jugend in anderen Politikbereichen, geeignet und dazu angetan ist, die Kooperation der Staaten zu verstärken und die Jugendpolitik für die jungen Menschen in ganz Europa sichtbarer und transparenter zu machen.

3. STIMMT der Bedeutung der im Weißbuch vorgeschlagenen Prioritäten im spezifischen Jugendbereich - Partizipation, Freiwilligendienst, Information und Untersuchung - zu.

4. BEGRÜSST die im Weißbuch vorgeschlagene Anpassung der offenen Koordinierungs- methode an den Jugendbereich, wobei noch vom Rat festgelegt werden muss, wie diese unter uneingeschränkter Achtung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip im Hinblick auf eine Förderung der Politik der Zusammenarbeit im Jugendbereich im Rahmen eines flexiblen Ansatzes umzusetzen ist.

5. UNTERSTREICHT, dass die Jugendbelange entsprechend den im Weißbuch gesetzten Prioritäten sowohl in den Mitgliedstaaten als auch auf europäischer Ebene in die sektor- bezogenen Politiken und Programme einbezogen werden müssen und dass das Konzept der Autonomie der jungen Menschen mit Blick auf die Annahme geeigneter Maßnahmen weiter geprüft werden muss.

6. ERKENNT AN, dass junge Menschen bei der Teilnahme am Prozess der Zusammenarbeit sowohl in den Mitgliedstaaten als auch auf europäischer Ebene eine wichtige Rolle spielen.

7. BEKRÄFTIGT zudem, dass die Beitrittsländer gegebenenfalls an dem im Weißbuch vorge- schlagenen Prozess der Zusammenarbeit im Jugendbereich beteiligt werden sollten.

8. VERPFLICHTET SICH, die Beratungen mit Blick auf die Festlegung eines Rahmens (gemeinsame Ziele, Zeitplan, Arbeitsmethoden und Folgemaßnahmen) für die Zusammen- arbeit im Jugendbereich fortzusetzen, damit dieser auf der nächsten Tagung des Rates (Bildung und Jugend) am 30. Mai 2002 angenommen werden kann."

Es sei daran erinnert, dass die Kommission in ihrem Weißbuch vorgeschlagen hat, einen neuen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit im Jugendbereich zu schaffen. Diese Zusammenarbeit wird sich an den bestehenden nationalen und europäischen Maßnahmen orientieren, aber auch auf der Anwendung der offenen Koordinierungsmethode auf den spezielleren Bereich der Jugend und auf der Berücksichtigung der Belange der Jugend bei der Politikgestaltung beruhen. Die Kommis- sion hat vorgeschlagen, auf zwei Ebenen tätig zu werden, und zwar zum einen durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und zum anderen durch eine bessere Berücksichti- gung der Interessen der Jugendlichen in den Sektorpolitiken.

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OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE

Dokumente, bei denen die Dokumentennummer angegeben ist, können auf der Website des Rates http://ue.eu.int eingesehen werden. Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärun- gen vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen sind auf demselben Wege abrufbar oder beim Pressedienst erhältlich.

BILDUNG/JUGEND

Im Anschluss an die Tagung des Rates (Bildung und Jugend) vom 29. November 2001 (vgl.

Dok. 14388/01 Presse 437) hat der Rat folgende Texte förmlich angenommen:

• die Entschließung des Rates zur Förderung der Sprachenvielfalt und des Erwerbs von Sprach- kenntnissen im Rahmen der Umsetzung der Ziele des Europäischen Jahres der Sprachen 2001 (Dok. 14757/01);

• die Stellungnahme des Rates (Bildung) zu den die allgemeine und die berufliche Bildung betreffenden Aspekten in dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2002 (Dok. 14758/01);

• die Schlussfolgerungen des Rates zur Umsetzung des Berichts über die konkreten zukünftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung im Hinblick auf die Ausarbeitung eines gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahr 2002 (Dok. 14853/01);

• die Entschließung zum Mehrwert, den das freiwillige Engagement junger Menschen im Rahmen der Entwicklung der Gemeinschaftsaktion zugunsten der Jugend bietet

(Dok. 14759/01).

FINANZDIENSTLEISTUNGEN

Versicherungsunternehmen - Bestimmungen über die Solvabilitätsspanne *

Der Rat hat den vom Europäischen Parlament in erster Lesung angenommenen Abänderungen, die auch in die Richtung der auf der Tagung des Rates (Binnenmarkt) vom 30. und 31. Mai 2001 erzielten Einigung gehen, zugestimmt und folgende Richtlinien förmlich angenommen:

• die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 79/267/EWG des Rates hinsichtlich der Bestim- mungen über die Solvabilitätsspanne für Lebensversicherungsunternehmen (Dok. 3630/01 + 5627/02) und

• die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 73/239/EWG des Rates hinsichtlich der Bestim- mungen über die Solvabilitätsspanne für Schadenversicherungsunternehmen (Dok. 3631/01 + 5627/02).

Mit den beiden Richtlinien sollen die Bestimmungen über die Solvabilitätsspanne, die seit über zwanzig Jahren gelten, insbesondere hinsichtlich der Berechnungsmethode an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden.

(14)

BINNENMARKT

Kosmetische Mittel - Tierversuche

Der Rat hat seinen Gemeinsamen Standpunkt zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG über die Einzelheiten eines endgültigen Verbots von Tierversuchen bei kosmetischen Mitteln festgelegt (Dok. 15073/01); der Standpunkt entspricht der auf der Tagung vom 26. November 2001 mit quali- fizierter Mehrheit gegen die Stimme der österreichischen Delegation und bei Enthaltung der deutschen, der niederländischen und der dänischen Delegation erzielten politischen Einigung. Der Gemeinsame Standpunkt wird nunmehr im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens dem Europäi- schen Parlament zur zweiten Lesung zugeleitet.

Nach dem vom Rat gebilligten Text wird Folgendes untersagt:

• das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln, deren endgültige Zusammensetzung durch Tierversuche bestimmt worden ist, und von kosmetischen Mitteln, deren Bestandteile durch Tierversuche bestimmt worden sind, wobei eine andere als eine alternative Methode ange- wandt wurde, nachdem eine solche alternative Methode durch die Organisation für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) validiert, anerkannt und veröffentlicht wurde;

• die Durchführung von Tierversuchen mit kosmetischen Fertigerzeugnissen;

• die Durchführung von Tierversuchen mit Bestandteilen oder Kombinationen von Bestand- teilen, wenn diese Versuche durch eine oder mehrere validierte Alternativmethoden in Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe oder in Anhang IX der vorliegenden Richtlinie ersetzt werden können.

Nach dem Gemeinsamen Standpunkt erstellt die Kommission den Anhang IX im Wege des Rege- lungsausschussverfahrens und nach Anhörung eines wissenschaftlichen Ausschusses spätestens 18 Monate nach Annahme der Richtlinie, wobei alternative Versuchsmethoden berücksichtigt werden, die den Verbrauchern ein Schutzniveau bieten, das den Tierversuchen, die sie ersetzen sollen, gleichwertig ist.

LANDWIRTSCHAFT

Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben *

Der Rat hat die Richtlinie über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben (Dok. 14685/01 + 5974/2/02) angenommen.

Die Richtlinie zielt darauf ab, alle Handelshemmnisse zu beseitigen, die den freien Verkehr mit Vermehrungsgut von Reben in der Gemeinschaft behindern könnten; sie gestattet unter bestimmten Bedingungen, mit neuen Produktionsmethoden erzeugtes Vermehrungsgut in Verkehr zu bringen.

Da das Vermehrungsgut von Reben aus veränderten Rebsorten besteht, enthält die Richtlinie Bestimmungen insbesondere über die Risikobewertung, die Etikettierung und die Information der Öffentlichkeit, um jedes Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu vermeiden.

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DE

TELEKOMMUNIKATION

"Telekommunikationspaket" *

Der Rat hat gemäß Artikel 251 Absatz 3 des Vertrags die folgenden Rechtsakte in der Fassung der geänderten Gemeinsamen Standpunkte angenommen:

• die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechts- rahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie), wobei sich Portugal hinsichtlich der Abänderungen an dieser Richtlinie der Stimme enthalten hat (Dok. 3672/01 + 5754/02);

• die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie) (Dok. 3670/01);

• die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung elektroni- scher Kommunikationsnetze und -dienste (Genehmigungsrichtlinie) (Dok. 3671/01);

• die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienst- richtlinie) (Dok. 3673/01);

• die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft (Frequenzentscheidung)

(Dok. 3674/01).

Es sei daran erinnert, dass die Kommission am 12. Juli 2000 eine Reihe von Vorschlägen zur Schaffung eines Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsinfrastrukturen und -dienste angenommen hat. Dieses "Telekommunikationspaket" besteht zum einen aus fünf vom Europäi- schen Parlament und vom Rat zu erlassenden Harmonisierungsrichtlinien (einer Richtlinie über den Rechtsrahmen und vier Einzelrichtlinien) und zum anderen aus einer Entscheidung des Europäi- schen Parlaments und des Rates über die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft;

ein Entwurf einer Richtlinie der Kommission betreffend den Wettbewerb auf dem Markt für elektronische Kommunikationsdienste stellt das letzte Element des Pakets dar.

Der Rat hat seine Gemeinsamen Standpunkte zu den vier genannten Richtlinien am 17. September 2001 und seinen Gemeinsamen Standpunkt zu der Frequenzentscheidung am 16. Oktober 2001 festgelegt. Das Europäische Parlament hat auf seiner Tagung vom 12. Dezember 2001 in zweiter Lesung bei allen fünf Rechtsakten einige Abänderungen an den gemeinsamen Standpunkten des Rates angenommen.

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GESUNDHEIT

Menschliches Blut und Blutbestandteile - Qualitäts- und Sicherheitsstandards

Der Rat hat entsprechend der auf seiner Tagung vom 15. November 2001 einstimmig erzielten Grundsatzeinigung seinen Gemeinsamen Standpunkt zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen festgelegt (Dok. 14402/01).

Der Gemeinsame Standpunkt wird nunmehr im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung zugeleitet.

Ziel des Vorschlags ist es, Qualitäts- und Sicherheitsstandards einzuführen, die fast über die

gesamte Bluttransfusionskette - vom Stadium vor der Blutspende bis zur Verteilung dieser Stoffe zu Therapiezwecken - angewandt werden müssen.

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Referenzen

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