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Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Harms (GRÜNE), eingegangen am 23. Juli 1999

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Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage

der Abg. Frau Harms (GRÜNE), eingegangen am 23. Juli 1999

Jahr-2000-Umstellung und die Sicherheit von Atomkraftwerken

Die Umstellung der elektronischen Datenverarbeitung zum Jahreswechsel 1999/2000 ist ein Problem, das es in dieser Form noch nie gegeben hat und dessen Auswirkungen von daher auch gänzlich unbekannt sind. Über die Probleme in der EDV hinaus – wichtige Funktionen im Hard- und Softwarebereich arbeiten nur mit zweistelligen Jahreszahlen – müssen der technische Bereich und die Vernetztheit der Informationssysteme beachtet werden. In zahllosen Geräten und Anlagen sind elektronische Bauteile, Chips, integriert.

Sie werden gesteuert durch eingebaute Miniprogramme, sog. embedded systems, und verhalten sich wie jeder andere Computer. Die Jahrtausendumstellung ist für diese Chips kein technisches Problem – vorausgesetzt, man findet sie alle und kann ihre Programme untersuchen. Das ist jedoch keineswegs sichergestellt.

Fehlsteuerungen durch den Datumswechsel können dazu führen, daß der Chip nicht wie vorgesehen arbeitet und daß Fehlinformationen in Computer und Netzwerke geleitet werden. Es muß damit gerechnet werden, daß sehr viele Schwierigkeiten gleichzeitig oder – was möglicherweise noch problematischer ist – erst verzögert auftreten. Dies kann theoretisch zu katastrophalen Auswirkungen führen, vor allem, wenn sicherheitsrelevante Bereiche wie das Reaktorschutzsystem betroffen sind. Ebenfalls gravierende Auswirkun- gen sind zu erwarten, wenn das Stromnetz beeinträchtigt wird oder gar ausfällt. Die si- chere Energieversorung ist dann nicht mehr gewährleistet, wodurch wichtige andere Systemteile gefährdet sind; darüber hinaus ist die Eigenversorgung des Atomkraftwerkes nicht mehr gewährleistet, falls die kraftwerkseigenen Ersatzsysteme in dieser Situation nicht einwandfrei reagieren. Fehler in anderen Bereichen wie bei der Kernüberwachung, bei der Ein- und Ausgangskontrolle oder der Emissionsüberwachung können sich eben- falls hochproblematisch auswirken.

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 12. November 1998 zu diesem Thema hatte die Landesregierung mitgeteilt, daß die Untersuchungen zum Nachweis der Jahr- 2000-Konformität für die vier niedersächsischen Atomkraftwerke Mitte 1999 abgeschlos- sen sein sollten; gegebenenfalls erforderliche Ertüchtigungen für Einrichtungen und An- wendungen der Prioritätskategorien „Notwendig“ und „Wichtig“ sollten bis Ende Juni 1999, die der Kategorie „Hilfreich“ bis Ende November dieses Jahres erfolgt sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche AKW-Einrichtungen und -Systeme fallen in die Kategorie „Notwendig“

bzw. „Wichtig“?

2. Sind die Untersuchungen der Kategorien „Notwendig“ und „Wichtig“ fristgerecht bis Ende Juni 1999 abgeschlossen worden, und wenn ja, mit welchen konkreten Ergeb- nissen hinsichtlich der Notwendigkeit einer Ertüchtigung von bestimmten Bereichen oder des Austausches von Systemen? Wurden diese Umrüstungen bereits durchge- führt?

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3. Wurde in allen relevanten Bereichen die einzig sichere Methode zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Funktionierens von Einrichtungen und Anwendungen, nämlich ei- ne Simulation durch erzwungenen Datumsübergang, angewandt? In welchen Berei- chen hat man sich auf Angaben der Betreiber oder Hersteller verlassen?

4. Mit wie großer Sicherheit läßt sich behaupten, daß in den Bereichen Reaktorschutz- system und Notfallschutzsystem keine Mikroprozessoren eingebaut worden sind und deshalb diese zentral sicherheitsrelevanten Bereiche in deutschen Atomkraftwerken vom Datumswechsel nicht betroffen sind?

5. Mit welcher Sicherheit läßt sich sagen, daß man sämtliche Mikroprozessoren, die den zentral sicherheitsrelevanten Bereichen vorgelagert sind oder Rückwirkungen auf sie haben, gefunden hat oder noch finden wird?

6. Zieht die Landesregierung auch eine vorsorgliche Abschaltung aller AKW über die bevorstehende Jahreswende, wie sie in den USA von der Nuclear Regulatory Com- mission zumindest noch Anfang dieses Jahres erwogen wurde, in Betracht? Wird ein partielles Abfahren der Reaktoren erwogen, wenn im Rahmen der Überprüfung noch Unsicherheiten bestehen?

7. Zu welchen Ergebnissen hat die Beratung der Reaktorsicherheitskommission ge- führt?

8. Welche Vorkehrungen werden getroffen zur Absicherung des Verbundnetzes? Wann sollen diese Maßnahmen abgeschlossen sein?

9. Welche Auswirkungen kann es haben, wenn im europäischen Verbundnetz ein Kraftwerk oder mehrere Kraftwerke ausfallen, schlimmstenfalls über einen längeren Zeitraum?

10. In welcher Höhe können die Betreiber von Kraftwerken, Übertragungs- oder Vertei- lernetzen für Schäden haftbar gemacht werden?

11. Welche Notfallpläne existieren, falls es bei dem Jahr-2000-Wechsel zu Störungen bei Atomkraftwerken und bei der Netzverfügbarkeit kommt?

(An die Staatskanzlei übersandt am 2. August 1999 – II/721 – 360)

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 29. September 1999 – 612 – 01425/7/8 – 9 –

Für Kernkraftwerke sowie für die Sicherstellung der Stromversorgung sind nach inten- siver Befassung mit der Datums-Problematik bei Computern zur Jahreswende 1999/2000 – Jahr-2000-Problematik – Empfehlungen der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktor- sicherheit mbH (GRS), der Reaktorsicherheitskommission (RSK), des Länderausschusses Atomkernenergie (LA), der International Atomic Energy Agency (IAEA), Wien, und der Union for the Coordination of Transmission of Electricity (UCTE), die das Westeuropäi- sche Stromverbundnetz koordiniert, ergangen. Weiterhin haben sich Facharbeitskreise der Gutachterorganisationen wie z. B. der Verband der technischen Über- wachungsvereine e.V. (VdTÜV) und der Betreiber wie z. B. der Technischen Vereini- gung der Großkraftwerksbetreiber (VGB) gebildet, die die Jahr-2000-Problematik behan- deln.

Die Untersuchungen für alle niedersächsischen Kernkraftwerke, die nicht nur die Anla- gen selbst, sondern auch das Umfeld wie Stromnetz, Kommunikationsnetze etc. mit ein-

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beziehen, verlaufen fristgerecht, und sind größtenteils abgeschlossen. Die empfohlenen Backup-Maßnahmen und speziellen Schalthandlungen zur Jahrtausendwende wurden umgesetzt bzw. eingeplant. Die Ergebnisse der anlagenspezifischen Untersuchungen und die beabsichtigten Maßnahmen wurden bzw. werden zur bundesweiten Auswertung an die GRS und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) weitergeleitet (s. auch Antwort zu Frage 7).

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1:

Die in der Antwort der Landesregierung vom 12. November 1998 auf die Kleine mündli- che Anfrage der Fragestellerin noch als „Notwendig“, „Wichtig“ und „Hilfreich“ be- zeichneten Klassen sind Ende 1998 in die bundesweit geltenden Prioritätskategorien „S“,

„V“ und „B“ umbenannt worden. Dabei fallen in die Kategorie „S“ die Systeme zur Be- herrschung von Störfällen und Abläufen des anomalen Betriebs, in die Kategorie „V“ die Systeme, bei deren Nichtfunktion der Leistungsbetrieb sofort oder kurzfristig eingestellt werden muss, und in die Kategorie „B“ andere Systeme, die nicht in die Kategorien „S“

und „V“ einzuordnen sind, wie z. B. Systeme zum Schutz gegen Einwirkungen Dritter.

Darüber hinaus haben die Betreiber weitere, in ihrer eigenen Verantwortung liegenden Systeme einer eigenen Geräteklasse zugeordnet.

Zu 2:

Die Untersuchungen wurden fristgerecht unter Beteiligung der zugezogenen Gutachter abgeschlossen und die Ergebnisse weitergeleitet (s. o.). In den Kategorien „S“ und „V“

ergaben sich bei den niedersächsischen Anlagen keine Notwendigkeiten zur Nachbesse- rung. In der Kategorie „B“ sind Maßnahmen, insbesondere an Brandschutz- Meldesystemen und Systemen der Anlagensicherung, teils durch Einsatz neuer Hard- ware, teils durch Einsatz überarbeiteter Programme durchgeführt worden oder derzeit noch in Arbeit. Nach Angaben der Betreiber ist mit einem fristgerechten Abschluss der Arbeiten zu rechnen.

Zu 3:

Soweit im Rahmen der systematischen Untersuchungen relevante Bauteile festgestellt wurden, sind Datums-Simulationen durchgeführt worden. Bei Vorliegen technischer Undurchführbarkeit innerhalb der Kraftwerksanlage wurde auf Simulationen bzw. Unter- suchungen des Herstellers, die auch unter Beteiligung der Gutachter durchgeführt wur- den, zurückgegriffen. Bei der Übertragung solcher Ergebnisse auf die jeweilige Anlage sind strenge Randbedingungen zugrundegelegt worden. Als zusätzliche Sicherheits- vorkehrungen wurden in solchen Fällen auch Backup-Maßnahmen festgelegt.

Zu 4:

Da, wie eingangs erwähnt, eine systematische Vorgehensweise für alle deutschen Kern- kraftwerke vorgegeben war und die Ergebnisse der auf dieser Grundlage durchgeführten Untersuchungen in den einzelnen Anlagen sowohl auf Betreiber-, Hersteller- als auch Gutachter-Seite ständig ausgetauscht worden sind, kann von der größtmöglichen Sicher- heit zur Beherrschung der Jahr-2000-Problematik für die sicherheitsrelevanten Systeme der Kernkraftwerke ausgegangen werden.

Zu 5:

Siehe Antwort zu den Fragen 3 und 4.

Zu 6:

Eine vorsorgliche Abschaltung wird derzeit nicht erwogen. Im Übrigen wird seitens der Betreiber im Hinblick auf die Netzstabilität ein Teillastbetrieb geplant (s. Frage 8). Die

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Betriebshandbücher der niedersächsischen Kernkraftwerke enthalten bereits Regelungen, die ein sicheres Abfahren oder Teilabfahren der Anlage bei Nichtverfügbarkeit oder Aus- fall bestimmter Teilsysteme festlegen. Diese Regelungen würden auch in dem unterstell- ten Fall zum Tragen kommen, dass aufgrund der Jahr-2000-Problematik bestimmte Teil- systeme ausgefallen sind.

Zu 7:

Auf der Grundlage der bundesweiten Erhebungen in allen deutschen Kernkraftwerken wird die RSK im Herbst 1999 die Ergebnisse der bundesweit durchgeführten Untersu- chungen nochmals bewerten.

Zu 8:

Die UCTE hat Empfehlungen an ihre Mitglieder gerichtet, nach denen die einzelnen Energieversorgungsunternehmen (EVU) gebeten werden, durch besondere Maßnahmen das Stromverbundnetz aufrecht zu erhalten. Sie empfiehlt, alle Kraftwerke, d. h. sowohl Kernkraftwerke als auch konventionelle Kraftwerke, zum Jahreswechsel mit verringerter Leistung am Netz zu halten.

Physikalische Regelgröße für das Verbundnetz ist die Nennfrequenz von 50 Hz. Da Strom immer zu dem Zeitpunkt, in dem er verbraucht wird, produziert (d. h. in das Ver- bundnetz eingespeist) werden muss, kommt es bei höherem Verbrauch zu einem leichten Absinken der Netzfrequenz. Dieses Absinken ist ein Signal für die automatische Lastfol- geregelung der Kraftwerke zur Leistungserhöhung. Ist ein Kraftwerk aber bereits mit 100 % seiner Leistung am Netz, kann keine weitere Erhöhung erfolgen, und es muss ein Reserve-Kraftwerk mit dem dann unvermeidlichen Zeitverzug gestartet werden. Sind jedoch, wie zum Jahreswechsel empfohlen, alle Kraftwerke mit geringerer Auslastung am Netz, kann durch diese Art der Reservehaltung unverzüglich ein eventueller Netzein- bruch ausgeglichen werden. Das Verbundnetz ist also sehr viel stabiler und variabler als im Normalfall. Die bisherige Staffelung der Schaltmaßnahmen im Verbundnetz sieht mehrere Stufen vor. So werden bei 49,5 Hz Gasturbinen und Pumpspeicherwerke auf Volllast gefahren, während bei weiterem Absinken ab 49,0 Hz der gestörte Betrieb mit der gezielten Abschaltung einzelner Versorgungsgebiete, beginnend im ländlichen Be- reich, anfängt. Diese Staffelung ist üblich, hat sich nach den Erfahrungen der EVU in der Vergangenheit bewährt und führte bisher bei Netzstörungen durch Blitzschlag o. Ä. nur zu sehr kurzen, für den Verbraucher kaum wahrnehmbaren Stromunterbrechungen. Da- rüber hinaus werden die niedersächsischen EVU ihre Pumpspeicherwerke, die sonst zum schnellen Ausgleich von Tages-Lastspitzen dienen, zum Jahreswechsel nur zu ca. 70 % füllen, um auch ein Überschwingen des Verbundnetzes abfangen zu können.

Weiterhin überprüfen die EVU ihre Umspannwerke, Schaltanlagen und Netzkommando- zentralen auf die Jahr-2000-Konformität. Die in der Regel vollautomatisierten, d. h. ohne Personal betriebenen Anlagen werden zum Jahreswechsel mit speziell geschultem Perso- nal besetzt werden. Spezielle Schalthandlungen in den Netzen der verschiedenen Span- nungsebenen wurden von den EVU geplant und getestet.

Nach Angaben der EVU sind die Prüfungen und Planungen in einem fortgeschrittenen Stadium.

Zu 9:

Siehe Antwort zu Frage 8. Die langjährigen Erfahrungen zeigen zudem, dass der Ausfall einzelner Kraftwerke keinen gravierenden Einfluss auf die Stabilität des Verbundnetzes hat.

Zu 10:

Die Haftung der EVU für Stromabschaltungen gegenüber den Stromabnehmern richtet sich nach der individuellen Vertragssituation, bzw. – im Falle der Tarifkunden – nach § 6

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der Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung für Tarifkunden vom 21. Juni 1979 (BGBl. I S. 684).

Zu 11:

Unabhängig von der Jahr-2000-Problematik existieren für die Kernkraftwerke Notfall- planungen. Die speziellen, mit dem anstehenden Datumswechsel in Zusammenhang ste- henden Vorsorgemaßnahmen sind allerdings nicht der Notfallplanung zuzuordnen, da – wie bereits dargelegt – mit einer Beeinträchtigung der nuklearen Sicherheit nicht zu rechnen ist.

Zu den genannten Vorsorgemaßnahmen ist ergänzend auszuführen:

Alle Kernkraftwerke haben während ihrer jeweiligen Inbetriebsetzung den Versuch „Ab- fangen der Anlage auf Eigenbedarf“ ausgehend von 100 % Leistung auf ca. 5 bis 6 % elektr. Leistung durchgeführt. Aus diesem Zustand „Leistung auf Eigenbedarf“ ist ein späteres Zuschalten an das Verbundnetz problemlos möglich. Das Schichtpersonal wird für diesen Betriebszustand nochmals gezielt geschult.

Sollte bei einem unterstellten Ausfall des Netzes ein Abfangen der Anlage auf Eigenbe- darf fehlschlagen, sind die installierten Notstromquellen des Kernkraftwerks auslegungs- gemäß in der Lage, die Anlage sicher abzufahren und im abgeschalteten Zustand zu hal- ten. Für diesen Fall sind außerdem Verbindungen zu konventionellen Kraftwerken vor- handen und außerdem Schalthandlungen geplant und erprobt worden.

Als zusätzliche Vorsorgemaßnahme ist vorgesehen, das Schichtpersonal auf den Anlagen zum Jahreswechsel zu verstärken. Zusätzlich werden die Kraftwerksleitungen und weite- res Personal verschiedener Fachbereiche auf den Anlagen sein. Weitere Vorsorgemaß- nahmen bestehen z. B. darin, Betriebsmittel – wie z. B. Dieselkraftstoff für die Notstrom- diesel – durch eine zusätzliche Reserve auf den Anlagen aufzustocken, und in Ersatz- maßnahmen für von der Jahr-2000-Problematik betroffenen Einrichtungen, auch wenn deren Jahr-2000-Konformität nach den durchgeführten Prüfungen gegeben ist.

J ü t t n e r

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