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Die Haftung gem. 5 TDG am Beispiel des News-Dienstes unter Berücksichtigung des EU-Richtlinienvorschlags über den elektronischen Geschäftsverkehr

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(1)

Die Haftung gem. § 5 TDG

am Beispiel des News-Dienstes

unter Berücksichtigung des

EU-Richtlinienvorschlags über den

elektronischen Geschäftsverkehr

(2)

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis III-VI Literaturverzeichnis VII-XIX Abkürzungsverzeichnis XXI-XXVI

A. Einleitung 1 B. Allgemeine Definitionen und technische Einzelheiten 4 I. Das Internet 4 1. Zusammenschluß von unterschiedlichen Einzeldiensten 4 2. Speziell: Der News-Dienst 5 a) Die Einrichtung von Diskussionsgruppen 5 b) Der Diskussionsvorgang 6 II. Der Host-Service-Provider 8 C. § 5 Teledienstegesetz 12 I. Das Verhältnis von § 5 TDG zu den "allgemeinen Gesetzen" 12 1. Was fällt unter die "allgemeinen Gesetze"? 12 2. Dogmatische Einordnung 14 a) § 5 TDGals "vorgelagerte Filterfunktion" 15 b) § 5 TDG als Modifikation des Verschuldens 18 c) Die flexible Integrationslösung 21 II. Der sachliche und personelle Anwendungsbereich 24 1. Der Teledienst 24 a) Die Grunddefinition aus § 2 Abs. 1 TDG 24 b) Die Regelbeispiele aus § 2 Abs. 2 TDG 27 (1) unmoderierte Diskussionsforen 27 (2) moderierte Foren 28 (a) Verteildienste 30 (b) Abrufdienst 31 (c) Moderation = redaktionelle Gestaltung zur Meinungs-

bildung? 32 (aa) "Periodische" und "harmlose" Druckwerke im

Presserecht 33 (bb) Konsequenzen für den sachlichen Geltungsbereich

des TDG 34 c) Vergleich mit der EC-RL, hier: Art 2 ("Dienst der

Informationsgesellschaft") 36 2. Der Anbieter 38 a) Der Leser und Autor von Beiträgen 39 b) Der Provider 40 c) Der Moderator 42 d) Vergleich mit der EC-RL, hier: Art 2 ("Diensteanbieter") 43 III. Die Voraussetzungen zur Verantwortlichkeit im Einzelnen 44 1. § 5 Abs. 1 TDG 45 a) Inhalt 45 b) eigen 47 aa) "Zu-eigen-machen" 48 m

(3)

(1) Unmoderierte Gruppen 52 (2) Moderierte Gruppen 53 bb) Anforderungen an die "ernsthafte Distanzierung" 55 cc) "Zu eigen machen" mittels Hyperlink? 57 (1) Hyperlinks in unmoderierten Newsgruppen 58 (2) Hyperlinks in moderierten Newsgruppen 59 dd) Vergleich mit der EC-RL, hier: Art 14 Abs. 2 ("Unterstehen

und Beaufsichtigen") 61 c) Bereithalten zur Nutzung 62 aa) Die Bedeutung des Wortlauts (Nähebeziehung) 64 bb) Die Systematik von § 5 Absatz 1 und 2 im Vergleich zu

Absatz 3 64 cc) Folgerungen für den Anbieter und seinen eigenen Server... 66 dd) Folgerungen für Inhalte auf Servern anderer Anbieter 67 (1) "Gebrauchsüberlassung" 68 (2) Technische Zugriffserleichterung 69 (a) Standleitung 69 (b) Hyperlinks 70 (aa) Wertende Betrachtung 70 (bb) Tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit 72 ee) Vergleich mit der'EC-RL, hier: Art 14 ("Hosting") 75

!. § 5 Abs. 2 TDG 77 a) Bereithalteneines fremden Inhalts 77 b) Kenntnis vom Inhalt 77 aa) Anforderungen an den Begriff der Kenntnis 78 bb) Vergleich mit der EC-RL, hier Art. 14 ("Kenntnis") 82 cc) Zeitpunkt der Kenntnis 83 dd) Kenntnisverschaffung (externer Blickwinkel) 84 (1) Wer kann informieren? 84 (2) Wie muß die Nachricht beschaffen sein? 85 (3) Kritik 87 (a) Fehlende Motivation 87 (b) Mißbrauch des Benachrichtigungsrechts 88 ee) Kenntnis intern: Die Wissensverantwortung 90

(1) Die Fiktionshaftung aus Organisationsverschulden gem.

§823 Abs. 1 BGB 92 (2) Die Wissenszurechnung (Weiterleitungspflicht) 96 (a) Die Wissenszurechnung im Einzelunternehmen 97 (aa) Bezugspunkt der Information 99 (bb) Wessen Kenntnis kann zugerechnet werden? 100 (b) Die Wissenszurechnung innerhalb einer juristischen

Person 100 (c) Die Wissenszurechnung im Konzern 102

(aa) Zurechnung aufgrund Verletzung der

Organisationspflicht 104 (bb) Zurechnung nach Eingriff in den Autonomie-

bereich 106 (cc) Zurechnung bei Vorliegen einer betrieblichen

Einheit 109 (3) Irrtum 110

(4)

c) Die technisch mögliche und zumutbare Verhinderung der Nutzung 111 aa) Erfolg: Verhinderung der Nutzung 112 bb) Technisch möglich und zumutbar 113 (1) Allgemeine Erwägungen 113 (a) Ausmachen der gegenüberstehenden Interessen 114 (b) Kriterien der Abwägung 115 (2) Maßnahmen in bezug auf einen News-Beitrag 117 (a) Sperrung der IP-Adresse 118 (b) Umgehungsmöglichkeiten 119 (aa) Zugriff auf einen anderen Server 119 (bb) Erneutes Posting 120 (c) Exkurs: Endgültige Verhinderung wodurch? 122 (aa) Der technische Aspekt: Der vorgeschaltete Server... 123 (bb) Das Beispiel Echelon 126 (cc) Das Beispiel China 127 (dd) Das Pilotprojekt "Newswatch" 128 cc) Vergleich mit der EC-RL, hier: Art 14 ("unverzüglich

entfernen") 129 3. § 5 Abs. 3 TDG 130 a) Satz 1.. 130 b) Vergleich mit EC-RL, hier: Art 12 132 c) Satz 2.: 134 d) Vergleich mit EC-RL, hier: Art 13 137 4. § 5 Abs/4 TDG 140 a) Das Verhältnis zu den übrigen Absätzen 140 aa) Sonderfall zu § 5 Absatz 1 und 2 TDG 141 bb) Sonderfall zu § 5 Absatz 3 TDG 141 b) Sperrung des Inhalts 143 c) Zeitpunkt der Kenntnis 143 d) Vergleich mit der EC-RL, hier: keine Regelung 145 D. Die Verantwortung nach den allgemeinen Gesetzen unter

Berücksichtigung der Neuregelung 147 I. Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, §§ 1004 I i. V. m.

§8231 BGB 148 1. Der weite Störerbegriff 148 2. Einschränkung bei bloß mittelbarer Beteiligung: Verletzung

von Verhaltenspflichten 149 a) § 830 Abs. 2 BGB 152 b) Grundsätze der Verkehrssicherungspflichten 152 aa) Anforderungen an herkömmliche Medien 154 (1) Printmedien 154 (2) Live-Sendungen 155 bb) Konsequenzen für den Anbieter eines News-Dienstes 156 (1) Kenntnis des Beitrags 156 (2) Kenntnis der Rechtswidrigkeit 157

(a) Grundrechtsschutz für den Anbieter? Der Schutz-

bereich des Art 5 IS. 2 GG 160 (b) Die Schranken der "allgemeinen Gesetze" des

Art 5 Abs. 2 GG 162 v

(5)

(c) Was gilt bzgl. nicht evident rechtswidriger Inhalte? 165 3. Vergleich mit der EC-RL, hier: keine Regelung 167 II. Anspruch auf Schadensersatz, § 823 Abs. 1 BGB 168 1. Berücksichtigung des § 5 TDG 168 2. Vergleich zur EC-RL, hier: Art 14 Abs. 1 a) 171 E. Wer muß was beweisen? 172 I. Fremder oder eigener Inhalt 172 II. Zur Nutzung Bereithalten 174 III. Kenntnis 175 IV. Vorwerfbares Nichterkennen der Rechtswidrigkeit 178 V. Nutzungsverhinderung technisch möglich und zumutbar 178 F. Die fehlende Übergangsregelung 181 I. Titulierte Schadensersatzansprüche vor dem 1.08.1997 182 II. Titulierte Unterlassungsansprüche vor dem 1.08.1997 183 G. Zusammenfassung und Würdigung 184 I. Zusammenfassung 184 II. Gesamtwürdigung 187 III. Der Evaluierungsbericht 192

VI

Referenzen

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