netto brutto netto brutto netto brutto netto brutto
HT 23,53 28,00 134,45
NT 20,71 24,64 134,45
netto brutto netto brutto netto brutto netto brutto
HT 24,85 29,57 134,45
NT 20,71 24,64 134,45
Für unsere Privatkunden & Landwirtschaft
Grund- und Ersatzversorgung
gültig ab 1. April 2020
In den Verbrauchspreisen sind die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die Netzentgelte, die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), der StromNEV, die Offshore-Umlage
und die Umlage für abschaltbare Lasten enthalten.
Die Kostenanteile der Allgemeinen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung sind in Anlage 1- 4 aufgeführt.
Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz aus dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätswerkes Bruchmühlbach-Miesau
160,00 160,00
Im Jahresgrundpreis für Privat- & Gewerbekunden enthalten sind:
brutto Eintarifzähler
Für unsere Gewerbekunden
Gewerbe Eintarif bis 10.000 kWh
Arbeitspreis Cent/kWh Grundpreis €/Jahr Arbeitspreis Cent/kWh
HT 24,85 29,57 92,44 110,00
Grundpreis €/Jahr Gewerbe Doppeltarif bis 10.000 kWh
Eintarif Doppeltarif
Arbeitspreis Cent/kWh Grundpreis €/Jahr
HT 23,53 28,00 92,44 110,00
Arbeitspreis Cent/kWh Grundpreis €/Jahr
Nicht im Grundpreis für Privat- & Gewerbekunden enthalten sind:
Doppeltarifzähler 72,83 €/Jahr
36,41 €/Jahr netto
61,20 €/Jahr
30,60 €/Jahr
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 110,00 EUR
Grundpreis pro Monat 9,17 EUR
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 28,00
In Ihrem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer).
Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 92,44 EUR
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 23,53 Cent
In den Netto-Endpreis fließen ein:
Euro/Jahr Cent/kWh
Stromsteuer 2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,756 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,226 Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,358 Offshore-Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,416 Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,007 Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 4,420 Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 36,00
Messstellenbetrieb u. Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 13,56
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 49,56 15,553
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb):
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (incl. Eintarifzähler) 42,88
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 7,977
- Einfachtarif ohne Leistungsmessung -
Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
Allgemeiner Preis der Grund- und Ersatzversorgung
für Haushalt und Landwirtschaft
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 160,00 EUR
Grundpreis pro Monat 13,33 EUR
HT NT
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 28,00 Cent 24,64 Cent
In Ihrem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer).
Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 134,45 EUR
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 23,53 Cent 20,71 Cent
In den Netto-Endpreis fließen ein:
Euro/Jahr Cent/kWh Cent/kWh
Stromsteuer 2,050 2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 0,610
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,756 6,756
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,226 0,226 Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,358 0,358 Offshore-Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,416 0,416 Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,007 0,007 Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 4,420 4,420 Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 36,00
Messstellenbetrieb u. Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 25,20
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 61,20 15,553 14,843
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb):
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 73,25 (incl. Zweitarifzähler m. Zeitsteuerung)
- Doppeltarif -
Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
für die Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz aus dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätswerks Bruchmühlbach-Miesau
gültig ab 01. April 2020
Allgemeiner Preis der Grund- und Ersatzversorgung
für Haushalt und Landwirtschaft
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 110,00 EUR
Grundpreis pro Monat 9,17 EUR
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 29,57 Cent
In Ihrem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer).
Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 92,44 EUR
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 24,85 Cent
In den Netto-Endpreis fließen ein:
Euro/Jahr Cent/kWh
Stromsteuer 2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,756 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,226 Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,358 Offshore-Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,416 Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,007 Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 4,420 Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 36,00
Messstellenbetrieb u. Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 13,56
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 49,56 15,553
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb):
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (incl. Eintarifzähler) 42,88
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 8,785
- Einfachtarif ohne Leistungsmessung -
Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
Allgemeiner Preis der Grund- und Ersatzversorgung
für gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf bis 10.000 kWh pro Jahr
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 169,23 EUR
Grundpreis pro Monat 14,10 EUR
HT NT
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 29,57 Cent 24,64 Cent
In Ihrem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer).
Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 142,21 EUR
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 24,85 Cent 20,71 Cent
In den Netto-Endpreis fließen ein:
Euro/Jahr Cent/kWh Cent/kWh
Stromsteuer 2,050 2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 0,610 Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,756 6,756 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,226 0,226 Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,358 0,358 Offshore-Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,416 0,416 Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,007 0,007 Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 4,420 4,420 Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 36,00
Messstellenbetrieb u. Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 25,20
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 61,20 15,553 14,843
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb):
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 81,01 (incl. Zweitarifzähler m. Zeitsteuerung)
am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 8,785 5,165
- Doppeltarif -
Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
für die Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz aus dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätswerks Bruchmühlbach-Miesau
gültig ab 1. April 2020