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Grund- und Ersatzversorgung

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Academic year: 2022

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(1)

netto brutto netto brutto netto brutto netto brutto

HT 23,53 28,00 134,45

NT 20,71 24,64 134,45

netto brutto netto brutto netto brutto netto brutto

HT 24,85 29,57 134,45

NT 20,71 24,64 134,45

Für unsere Privatkunden & Landwirtschaft

Grund- und Ersatzversorgung

gültig ab 1. April 2020

In den Verbrauchspreisen sind die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die Netzentgelte, die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), der StromNEV, die Offshore-Umlage

und die Umlage für abschaltbare Lasten enthalten.

Die Kostenanteile der Allgemeinen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung sind in Anlage 1- 4 aufgeführt.

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz aus dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätswerkes Bruchmühlbach-Miesau

160,00 160,00

Im Jahresgrundpreis für Privat- & Gewerbekunden enthalten sind:

brutto Eintarifzähler

Für unsere Gewerbekunden

Gewerbe Eintarif bis 10.000 kWh

Arbeitspreis Cent/kWh Grundpreis €/Jahr Arbeitspreis Cent/kWh

HT 24,85 29,57 92,44 110,00

Grundpreis €/Jahr Gewerbe Doppeltarif bis 10.000 kWh

Eintarif Doppeltarif

Arbeitspreis Cent/kWh Grundpreis €/Jahr

HT 23,53 28,00 92,44 110,00

Arbeitspreis Cent/kWh Grundpreis €/Jahr

Nicht im Grundpreis für Privat- & Gewerbekunden enthalten sind:

Doppeltarifzähler 72,83 €/Jahr

36,41 €/Jahr netto

61,20 €/Jahr

30,60 €/Jahr

(2)

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 110,00 EUR

Grundpreis pro Monat 9,17 EUR

Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 28,00

In Ihrem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer).

Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 92,44 EUR

Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 23,53 Cent

In den Netto-Endpreis fließen ein:

Euro/Jahr Cent/kWh

Stromsteuer 2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,756 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,226 Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,358 Offshore-Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,416 Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,007 Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:

Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 4,420 Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 36,00

Messstellenbetrieb u. Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 13,56

Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 49,56 15,553

Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb):

am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (incl. Eintarifzähler) 42,88

am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 7,977

- Einfachtarif ohne Leistungsmessung -

Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen

Allgemeiner Preis der Grund- und Ersatzversorgung

für Haushalt und Landwirtschaft

(3)

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 160,00 EUR

Grundpreis pro Monat 13,33 EUR

HT NT

Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 28,00 Cent 24,64 Cent

In Ihrem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer).

Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 134,45 EUR

Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 23,53 Cent 20,71 Cent

In den Netto-Endpreis fließen ein:

Euro/Jahr Cent/kWh Cent/kWh

Stromsteuer 2,050 2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 0,610

Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,756 6,756

Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,226 0,226 Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,358 0,358 Offshore-Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,416 0,416 Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,007 0,007 Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:

Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 4,420 4,420 Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 36,00

Messstellenbetrieb u. Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 25,20

Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 61,20 15,553 14,843

Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb):

am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 73,25 (incl. Zweitarifzähler m. Zeitsteuerung)

- Doppeltarif -

Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen

für die Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz aus dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätswerks Bruchmühlbach-Miesau

gültig ab 01. April 2020

Allgemeiner Preis der Grund- und Ersatzversorgung

für Haushalt und Landwirtschaft

(4)

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 110,00 EUR

Grundpreis pro Monat 9,17 EUR

Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 29,57 Cent

In Ihrem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer).

Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 92,44 EUR

Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 24,85 Cent

In den Netto-Endpreis fließen ein:

Euro/Jahr Cent/kWh

Stromsteuer 2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,756 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,226 Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,358 Offshore-Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,416 Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,007 Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:

Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 4,420 Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 36,00

Messstellenbetrieb u. Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 13,56

Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 49,56 15,553

Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb):

am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (incl. Eintarifzähler) 42,88

am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 8,785

- Einfachtarif ohne Leistungsmessung -

Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen

Allgemeiner Preis der Grund- und Ersatzversorgung

für gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf bis 10.000 kWh pro Jahr

(5)

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 169,23 EUR

Grundpreis pro Monat 14,10 EUR

HT NT

Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde 29,57 Cent 24,64 Cent

In Ihrem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer).

Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 142,21 EUR

Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 24,85 Cent 20,71 Cent

In den Netto-Endpreis fließen ein:

Euro/Jahr Cent/kWh Cent/kWh

Stromsteuer 2,050 2,050

Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 0,610 Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,756 6,756 Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,226 0,226 Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,358 0,358 Offshore-Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,416 0,416 Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,007 0,007 Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:

Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 4,420 4,420 Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz 36,00

Messstellenbetrieb u. Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 25,20

Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 61,20 15,553 14,843

Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb):

am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 81,01 (incl. Zweitarifzähler m. Zeitsteuerung)

am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 8,785 5,165

- Doppeltarif -

Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen

für die Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz aus dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätswerks Bruchmühlbach-Miesau

gültig ab 1. April 2020

Allgemeiner Preis der Grund- und Ersatzversorgung

für gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf bis 10.000 kWh pro Jahr

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