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Abfallwirtschaftsbericht für den. Landkreis Rosenheim

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(1)

Abfallwirtschaftsbericht 2016 für den

Landkreis Rosenheim

Stand: Juni 2017

(2)

Impressum

Herausgeber: Landratsamt Rosenheim Sachgebiet I/5 Abfallwirtschaft

Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim

Auflage: 200

Homepage: www.landkreis-rosenheim.de E-Mail: poststelle@lra-rosenheim.de

Juni 2017

(3)

Vorwort

Die nachhaltigen Bestrebungen der Landkreismüllabfuhr, die Abfallentsorgung umwelt- und bür- gerfreundlich zu gestalten und das bei moderaten Müllgebühren, haben auch im Jahr 2016 zum Erfolg geführt.

Besonders erfreulich ist, dass die getrennt erfassten Wertstoffe um 8.634 t gestiegen sind. Es waren Zunahmen bei verschiedenen Fraktionen zu verzeichnen, der größte Mengenzuwachs fand bei den Grünabfällen statt, aber auch Altholz, Altmetall und Altkleider haben die Bürgerinnen und Bürger vermehrt zu den Wertstoffinseln und Wertstoffhöfen gebracht.

Die Restmüllmenge ist zwar absolut um 395 t gestiegen, bezogen auf die Einwohner – der Land- kreis verzeichnete 2016 wiederum eine deutliche Bevölkerungszunahme – ist das Abfallaufkommen jedoch zurückgegangen.

Die Verwertungsquote liegt im Jahr 2016 bei sehr guten 75,1 %, was eine Steigerung zum Vorjahr um 3 Prozentpunkte bedeutet.

Den Bürgerinnen und Bürgern gilt mein herzlicher Dank für das anerkennenswerte Engagement in Sachen Abfallvermeidung und –trennung.

Rosenheim, im Juni 2017

Wolfgang Berthaler Landrat

(4)

I n h a l t

Seite

1.  Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises ... 6 

2.  Entwicklung der Restmüllmengen ... 7 

3.  Abfallverwertung ... 9 

3.1  Erfassung ... 9 

3.2  Altpapierverwertung ... 10 

3.3  Altglasverwertung ... 12 

3.4  Verwertung von Verkaufsverpackungen (Duale Ware) ... 13 

3.5   Grünabfallverwertung ... 15 

3.6  Bioabfall ... 17 

3.7  Altholzverwertung ... 18 

3.8  Altmetallverwertung ... 18 

3.9  Entsorgung von Altautos ... 18 

3.10  Altreifenverwertung ... 19 

3.11  Verwertung von PU-Dosen, Batterien, Bremsflüssigkeit, Altöl, Dispersionsfarben und Altfett ... 19 

3.12  Verwertung von Elektroaltgeräten ... 19 

3.13  CD-Sammlung ... 21 

3.14  Problemabfallsammlung ... 21 

3.15  Sammlung von Altkleidern und Altschuhen ... 25 

3.16  Wertstoffe aus der Restmüllbehandlung ... 25 

4.  Wertstoffmengen und Recyclingquote ... 26 

4.1  Wertstoffmengen ... 26 

4.2  Recyclingquote ... 29 

5.  Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit ... 31 

5.1  Private Haushalte ... 32 

5.1.1  Aktion „Deckel zu!“ ... 32 

5.1.2  Flohmarkt-Führer ... 32 

5.1.3  Rumänienhilfe ... 32 

5.2  Wertstoffhöfe und Gemeinden ... 33 

5.3  Schulen ... 34 

5.4  Gewerbe und Industrie ... 35 

5.5  Vergleich der Restmüll- und Wertstoffmengen 1990 zu 2016 ... 35 

(5)

6.  Sicherung der Abfallentsorgung ... 37 

6.1  Thermische Behandlung des Restmülls ... 37 

6.2  Deponien ... 38 

6.3  Abfuhr- und Verwertungsbetriebe ... 39 

6.4  Zusammenarbeit mit der Stadt Wasserburg a. Inn ... 40 

6.5  Wertstoffinselsäuberung, wilde Ablagerungen ... 40 

7.  Kosten und Gebühren ... 40 

7.1  Kosten ... 41 

7.2  Müllgebühren ... 45 

7.3  Zuschüsse ... 45 

7.4  Ermäßigungen ... 45 

7.5  Behälterwahl im Landkreis Rosenheim ... 46 

8.  Ausblick ... 46 

8.2  Ausbau des Standorts Raubling ... 47 

A n l a g e n

1. Abfallwirtschaftssatzung Stand 01.07.2012

2. Abfallgebührensatzung Stand 01.07.2012

3. Wertstoffhofwegweiser Stand Februar 2017 4. Übersicht über die Wertstoffhöfe Stand Mai 2017

(6)

Hausmülleinsammlung in Aschau i.Ch.

1. Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises

Die Leitlinien des vom Kreistag beschlossenen Abfallwirtschaftskonzeptes lauten seit 1985 wie folgt:

- Abfälle so weit wie möglich vermeiden

- Abfälle so weit wie möglich stofflich verwerten - Abfälle so weit wie nötig thermisch behandeln - Abfälle so weit wie möglich entgiften

- Abfälle so wenig wie möglich deponieren

Vorrangiges Ziel ist es, die Restmüllmenge durch wirksame Vermeidungs- und Verwer- tungsmaßnahmen so weit wie möglich zu verringern um dadurch die Umwelt zu schonen und die Kapazitäten von Abfallbeseitigungsanlagen (z. B. Deponieraum) möglichst lange zu er- halten.

Die stofflich nicht verwertbaren Abfälle sind soweit wie nötig über das Müllheizkraftwerk des Zweckverbandes Abfallverwertung Südostbayern -ZAS- in Burgkirchen an der Alz einer thermischen Behandlung zuzuführen.

Problemabfälle sind dem Restmüll weitgehend fernzuhalten und gesondert zu erfassen.

(7)

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(8)

Die beiden Graphiken zeigen, dass im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr der Haus- und Geschäftsmüll um 400 t und der Sperrmüll um 62 t zugenommen haben.

Die erfassten Gewerbe- und Industrieabfälle haben um 67 t abgenommen. Insge- samt nahm der erfasste Gesamtrestmüll gegenüber dem Vorjahr damit um 395 t zu.

Mengenänderungen 2015 zu 2016

t Änderung

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Gesamt-Restmüllmenge 47.022 47.417 +395 +0,84

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Haus- u. Geschäftsmüll 40.969 41.369 +400 +0,98

Sperrmüll 5.817 5.879 +62 +1,07

a) Zwischensumme 46.786 47.248 +462 +0,99

Haushaltsabfälle

hausmüllähnliche Gewerbe- und

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Industrieabfälle, Baustellenabfälle

Sonstige Abfälle in Containern

b) Zwischensumme Container-Abfälle

236 169 -67 -28,39

(9)

3. Abfallverwertung

Oberstes Ziel der Abfallwirtschaft ist nach der Vermeidung von Abfällen die stoffliche Verwertung von Abfällen. Durch vielschichtige Verwertungswege können sowohl Rohstoffe und Energie eingespart als auch die Restmüllmengen verringert werden.

3.1 Erfassung

Der Landkreis Rosenheim erfasst die Wertstoffe seit Jahren mit dem bewährten Sys- tem der Entsorgung über die Wertstoffinseln und gemeindlichen Wertstoffhöfe im Bring-System. Ende 2016 waren im Landkreis Rosenheim 42 Wertstoffhöfe in Be- trieb. Die Stadt Wasserburg a. Inn betreibt zusätzlich einen Wertstoffhof. Insgesamt stehen damit im Landkreis 43 Wertstoffhöfe zur Verfügung. An den Wertstoffhöfen werden ein Großteil der Wertstoffe, der Problemabfälle und des Grünguts aufge- nommen.

Für den Betrieb der Wertstoffhöfe erhalten die Gemeinden vom Landkreis eine Ent- schädigung. Am 01.07.2016 wurde die Entschädigung auf Initiative des Landkreises deutlich von 5,14 €/EW/Jahr auf 5,80 €/EW/Jahr erhöht. Gewürdigt werden damit die höheren Anforderungen zur Einhaltung des Umwelt- und Arbeitsschutzes z.B. durch tiefere Sortierung. Zudem sollen damit bürgerfreundliche Öffnungszeiten ermöglicht werden.

Bis Ende 2016 wurden an die Gemeinden für die Errichtung der Wertstoffhöfe Inves- titionszuweisungen in Höhe von ca. 8,66 Mio. € ausgezahlt. Der aktuelle Stand der Ende 2016 betriebenen Wertstoffhöfe ergibt sich aus der in der Anlage abgedruckten Übersicht (Anlage 4).

Die Wertstoffe Altglas, Altpapier, Weißblech, Kartonverbunde (Tetra-Pak) sowie Alt- kleider und -schuhe werden zusätzlich zu den Wertstoffhöfen auch auf Wertstoff- inseln gesammelt. Folgende Abgabemöglichkeiten bestehen:

Hausmüll,  Geschäftsmüll, 

Sperrmüll 146.732 t 

Stoffverwertung  aus Hausmüll 

99.484 t

Abfallbeseitigung 47.248 t

Gewerbemüll,  Sonstiges

17.433t

Abfallbeseitigung 169 t

Abfallbeseitgung 47.417 t

Stoffverwertung  Eisenschrott, Salze

1.849 t 

Stoffverwertung  Schlacke

9.264 t

Stoffverwertung  aus Gewerbe*

17.264 t

*Nur die dem Landkreis gemeldeten Mengen werden angesetzt

Abfallströme im Landkreis Rosenheim 2016

(10)

3.2 Altpapierverwertung

Die Sammlung von Altpapier erfolgt über die Wertstoffhöfe und die zahlreichen Wert- stoffinseln in Umleerbehältern mit 1,1 m³ Fassungsvermögen. Die Sammelbehälter werden teilweise täglich, mindestens jedoch wöchentlich geleert. Seit dem Jahr 2000

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Standorte Behälter

Altglas

Wertstoffinseln

+ 301 958

Wertstoffhöfe

Altpapier

Wertstoffinseln

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Weißblech

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Wertstoffhöfe 43 53

Kartonverbunde (Tetra-Pak)

Wertstoffhöfe 43 75 +

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19 19

(Gemischte Verpackungen)

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Folien 43 62

Flaschen Becher

43 43

53 52

Styropor 43

43

65

Mischkunststoffe 85

Aluminium 43 285

Altmetalle,

Wertstoffhöfe Landkreismüllabfuhr

43 43 Aluminium (außer

Verp.Alu)

Elektroaltgeräte

einschließlich Haushalts- kühlgeräte

Wertstoffhöfe Getrennt in fünf

Landkreismüllabfuhr 44 Sammelgruppen

Grüngut

Wertstoffhöfe (bzw. Pflan-

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Kompostieranlagen

Eiselfing, Noderwiechs,

Weiher

Öffentliche

Container 14 18

Altholz Wertstoffhöfe +

Landkreismüllabfuhr 44

Altreifen Wertstoffhöfe 43

CD's Wertstoffhöfe 43

Altkleider, Altschuhe Wertstoffhöfe, Wertstoff-

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(11)

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(13)

3.4 Verwertung von Verkaufsverpackungen (Duale Ware)

Seit Ende 1992 gilt für Verkaufsverpackungen das Prinzip der Herstellerverant- wortung. Die getrennte Erfassung von gebrauchten Verkaufsverpackungen bildet seither einen Schwerpunkt in der Wertstoffsammlung. Im Landkreis (einschließlich der Stadt Wasserburg a. Inn) wurden im Vergleich zu 2015 folgende Mengen er- reicht:

2015

2016

Glas 6.237 t 6.333 t

Papier, Pappe, Kartons

(Teilmenge, die als Verkaufsverpackungen gilt) 5.809 t 5.744 t

Leichtverpackungen 2.275 t 2.270 t

Weißblech 416 t 416 t

Aluminium 38 t 41 t

Mischkunststoffe 497 t 508 t

Getränkeverbunde (Tetra Pak) 265 t 255 t

Becher 117 t 85 t

Hohlkörper 191 t 189 t

Folien 161 t 157 t

Styropor 25 t 53 t

Leichtverpackungen der Stadt Wasserburg

(seit 2007 nur in einer Summe erfasst) 565 t 566 t

Summe der Verkaufsverpackungen 14.321 t 14.347 t

Der Vergleich der Jahrestonnagen 2015 und 2016 zeigt, dass die Mengen beim Alt- glas zu- und beim Altpapier abgenommen haben. Leichtverpackungen wurden in praktisch unveränderter Menge erfasst.

Die Sammelqualität wurde bei keiner Fraktion beanstandet.

(14)

Weißb 25%

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(15)

Mitarbeiter der Landkreiskompostieranlagen

3.5 Grünabfallverwertung

Seit Jahren bewährt sich im Landkreis Rosenheim die Kompostierung von Grünab- fällen (Häckselgut, Laub und Gras). Durch die getrennte Erfassung der Grünabfälle wird das Hausmüllvolumen deutlich verringert.

Die Grünabfälle werden bei fast allen Wertstoffhöfen und bei den drei Kompostier- anlagen in Noderwiechs/Markt Bruckmühl, Perfall/Gemeinde Eiselfing und Wei- her/Gemeinde Aschau i. Ch. angenommen und zu einem vielseitig verwendbaren Nährkompost (z. B. Bodenverbesserung, Blumenerde, Rasensubstrat usw.) verar- beitet. Mit der Güteüberwachung durch ein unabhängiges Labor sowie modernster Maschinenausstattung auf den Kompostieranlagen im Landkreis wird eine gleich- bleibend hohe Qualität des erzeugten Komposts garantiert. Durch das bei der Ver- arbeitung erforderliche Sieben fällt unter anderem ein Ersatzbrennstoff an, der zu- sammen mit bereits bei der Anlieferung getrennt erfasstem holzigem Material zum Erzeugen von Wärme und Strom in Heizkraftwerken verwendet wird. Auch Rasen- schnitt wird bereits bei der Anlieferung getrennt erfasst und findet Verwendung in Bi- ogasanlagen.

In den drei Anlagen wurden 2016 aus einer Menge von 113.355 m3 Häckselgut, Laub und Gras 22.671 m³ Kompost erzeugt. Der Großteil des Kompostes wird in verschiedenen Zusammensetzungen im Landschafts- und Gartenbau, im Sportanla- genbau und in Privatgärten eingesetzt. Die Landkreisbürgerinnen und -bürger haben die Möglichkeit, den Fertigkompost in abgepackten Säcken an den meisten Wert- stoffhöfen und in größeren Mengen lose bei den Kompostieranlagen zu kaufen.

Den Betrieb der Kompostieranlage Noderwiechs hat der Landkreis zum 01.01.2012 selbst übernommen; die Anlage wurde im Jahr 2014 um etwa 4.400 m² erweitert. Auf der Anlage sind derzeit 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die Öff- nungszeiten wurden im Herbst 2016 am Samstag von bisher 12.00 h auf 14.00 h verlängert. Eine Bürgerumfrage ergab, dass diese verlängerten Öffnungszeiten sehr geschätzt werden.

Seit 01.01.2016 betreibt der Landkreis auch die Kompostieranlage in Perfall, Ge- meinde Eiselfing,

in Eigenregie. Auf dieser Anlage sind mittlerweile drei Mitarbeiter be- schäftigt.

Sämtliche erfor- derlichen Maschi- nen wie Häcksler, Umsetzer, Sieban- lage und Lader wurden an- geschafft.

(16)

Abfallwirtschaftsbericht 2016 16Landratsamt Rosenheim

364.988

91.247

18.249 358.016

89.504

17.901 351.968

87.992

17.598 393.424

98.356

19.671

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113.355 m³

22.671 m³ 0.000 m³

50.000 m³ 100.000 m³ 150.000 m³ 200.000 m³ 250.000 m³ 300.000 m³ 350.000 m³ 400.000 m³ 450.000 m³ 500.000 m³

Grünrückstände Häckselgut, Gras Kompost

angelieferte Mengen in m³ (2012 ‐2016)

Kompostierung von Grünrückständen

2012 2013 2014 2015 2016

(17)

Förderung der Eigenkompostierung

Der Landkreis Rosenheim fördert seit 1989 die Kompostierung im eigenen Garten, wobei aus pflanzlichen Abfällen aus der Küche und Grünrückständen aus dem Garten mit geringem Aufwand hochwertiger Kompost gewonnen werden kann. Beim Kauf eines Kompostbehälters werden 50 % des Kaufpreises erstattet, maximal 25,00 €. Bis Ende 2016 wurden insgesamt 11.717 Kompostbehälter finanziell gefördert, wobei eine Fördersumme von 249.502,49 € ausgezahlt wurde. Im Jahr 2016 wurden 74 Kompostbehälter mit 1.310,25 € gefördert; die Stadt Wasserburg a. Inn förderte 26 Behälter mit 605,00 €.

Außerdem gewährt der Landkreis nach wie vor neben der finanziellen Förderung beim Kauf eines Kompostbehälters seit 1992 einen Gebührenabschlag von rund 10 % der fälligen Nor- malgebühr, wenn im eigenen Garten kompostiert wird.

Durch gezielte Beratung der Gartenfachberater und der Abfallberatung wird die Eigenkom- postierung zusätzlich unterstützt.

3.6 Bioabfall

Das aktuelle Kreislaufwirtschaftsgesetz fordert eine getrennte Bioabfallerfassung, soweit das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Die Ausgestaltung der Sammlung im Ein- zelnen obliegt den entsorgungspflichtigen Körperschaften. Bioabfälle, die durch Eigenkom- postierung verwertet werden, unterliegen nicht der Überlassungspflicht.

Der Landkreis Rosenheim testete ab Mai 2016 auf 10 Wertstoffhöfen die Annahme von Bio- abfällen im Bringsystem. Hierbei entscheiden die Bürger selbst, ob sie ihre Bioabfälle – soweit hierfür geeignet – selbst kompostieren oder mittels gebührenfrei erhältlicher Vorsortiergefäße und Papiertüten beim örtlichen Wertstoffhof abgeben.

Gemäß Beschluss des Umweltausschusses vom 28.09.2016 wurde zum 01.01.2017 die Sammlung auf den gesamten Landkreis ausgeweitet.

Im Juli 2016 und im Mai 2017 wurden jeweils auf meh- reren Wertstoffhöfen Nutzerbefragungen durchgeführt.

Die Ergebnisse im Einzelnen wurden bzw. werden im Umweltausschuss vorgestellt. Die separate Erfas- sung, die zur Verfügung gestellten Gefäße und Tüten sowie die Erreichbarkeit und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe wurden überwiegend mit gut bewertet.

Die Öffentlichkeitsarbeit zur getrennten Erfassung von Bioabfällen ist weiterhin notwendig und wird fortge- führt.

Im Jahr 2016 wurden 35 t Bioabfall getrennt erfasst;

die monatlichen Mengen im Jahr 2017 liegen bis zum Redaktionsschluss bei bis zu 19 t.

Die eingesammelten Bioabfälle werden zur Vergärung und anschließenden Kompostierung an das Kommu- nalunternehmen „vivo“ des Landkreises Miesbach übergeben.

Abgabe von Bioabfällen am Wertstoffhof

(18)

3.7 Altholzverwertung

Unbehandeltes und behandeltes Altholz bis zur Kategorie A III wird an allen Wertstoffhöfen in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei erfasst und von privaten Verwertern nach Aufberei- tung entweder stofflich oder energetisch eingesetzt.

Das Netz der Annahmestellen für Altholz der Kategorie A IV (z. B. imprägniertes Altholz) wurde in den letzten Jahren laufend erweitert; mittlerweile können 22 Wertstoffhöfe sowie der Betriebssitz der Landkreismüllabfuhr in Raubling für die Abgabe genutzt werden. Die Gebühr für die Annahme des Altholzes AIV beträgt 7,50 € je angefangenen ¼ m3.

Im Landkreis Rosenheim konnten 2016 rund 8.335 t Altholz der Verwertung zugeführt wer- den.

Durch die im Jahr 2016 drastisch gestiegenen Entsorgungskosten für Altholz ist für diese Fraktion mittlerweile eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Ein entsprechendes Ver- fahren wurde im Frühjahr 2017 durchgeführt.

3.8 Altmetallverwertung

Altmetalle und Kfz-Batterien (Bleiakkus) werden im Landkreis bei allen Wertstoffhöfen ange- nommen und an Verwertungsbetriebe zur stofflichen Verwertung übergeben. Im Landkreis konnten im Jahr 2016 auf diesem Wege rund 2.853 t Altmetall und 87 t Autobatterien ge- sammelt und verwertet werden.

3.9 Entsorgung von Altautos

Für Altfahrzeuge die sogenannte Produktverantwortung. Danach sind die Hersteller und Im- porteure zur kostenlosen Rücknahme und ordnungsgemäßen Entsorgung von Altfahrzeugen gesetzlich verpflichtet.

Die Letzthalter von Fahrzeugen sind seit 1. Juli 2007 berechtigt, ihr Fahrzeug, unabhängig vom Alter, durch die Hersteller und Importeure unentgeltlich entsorgen zu lassen.

Zur Übergabe der Altfahrzeuge haben die Hersteller ein flächendeckendes Netz aus Rück- gabemöglichkeiten zu schaffen. Die Rücknahmenetze müssen so eng sein, dass die Entfer- nung zwischen Wohnsitz des Letzthalters und der nächstgelegenen Rückgabemöglichkeit nie mehr als 50 km beträgt. Gegebenenfalls anfallende Transportkosten zur nächstgelege- nen Rückgabemöglichkeit sind durch den Letzthalter zu tragen. Den Altfahrzeugen dürfen keine wesentlichen Bauteile und Komponenten (wie Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Kataly- sator oder elektronische Steuergeräte) entnommen und keine anderen Abfälle hinzugefügt werden.

Bei der Rückgabe des Altfahrzeugs muss die Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief) an die Rücknahmestelle bzw. den Demontagebetrieb übergeben werden.

Über die Homepages der entsprechenden Fahrzeughersteller sind die Rücknahmestellen wie auch weitere Informationen über die Rücknahme erhältlich.

Trotz dieser kostenlosen Rückgabemöglichkeit mussten im Jahr 2016 7 Altfahrzeuge (2015:

20 Altfahrzeuge) durch den Landkreis beseitigt werden, weil die Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt waren und die Letzthalter entweder nicht zu ermitteln waren oder der Beseitigungsanordnung des Landratsamtes keine Folge leisteten.

(19)

Verladung von E-Schrott

3.10 Altreifenverwertung

Altreifen (ohne Felgen) bis zu einem Durchmesser von 85 cm werden in haushaltsüblichen Mengen in den gemeindlichen Wertstoffhöfen gebührenfrei angenommen.

Im Jahr 2016 wurden insgesamt 499 t Altreifen gesammelt und dem Zementwerk Rohrdorf zur thermischen Verwertung übergeben.

3.11 Verwertung von PU-Dosen, Batterien, Bremsflüssigkeit, Altöl, Dispersionsfarben und Altfett

Im Jahr 2016 wurden in den Wertstoffhöfen Polyurethanschaum-Dosen -PU-Dosen- (2 t), Trocken- und Hochenergiebatterien (51 t), Bremsflüssigkeit (0,57 t), Dispersionsfarben (109,25 t), Altöl (68 t) und Altfett (7 t), in der Summe 238 t, aus Haushalten angenommen und an Verwerterbetriebe gegeben.

3.12 Verwertung von Elektroaltgeräten

Elektroaltgeräte enthalten wertvolle Edelmetalle und hochwertige Kunststoffe, aber auch Schadstoffe. Zur Rückgewinnung der Rohstoffe bzw. sachgerechten Entsorgung der Schad- stoffe werden im Landkreis Rosenheim seit 1995 Elektroaltgeräte an den gemeindlichen Wertstoffhöfen gesammelt und an Verwerterbetriebe übergeben.

Mit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) wurden gemäß dem Prinzip der Produktverantwortung die Hersteller verpflichtet, die gesammelten Elektroaltge- räte zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik sicher zu entsorgen. Die Sammlung der Elektroaltgeräte bis zur Übergabe an die Hersteller oder von diesen Beauftragten obliegt weiterhin der Kommune.

Entsprechend den Vorgaben des ElektroG werden seit 24.03.2006 die Elektroaltgeräte an den gemeindlichen Wertstoffhöfen getrennt nach Sammelgruppen kostenlos angenommen.

Die Elektroschrottmengen sind mit der kostenlosen Abgabemöglichkeit deutlich angestiegen und haben sich mittlerweile auf hohem Niveau eingependelt.

(20)

Der Zuschnitt der Sammelgruppen sowie die generelle Zuordnung als Elektroaltgerät wurden in der Vergangenheit mehrfach geändert. Eine weitere Änderung wird im August 2018 in Kraft treten.

Die 2016 wirksam gewordenen Änderungen konnten umgesetzt werden. Neu ist z.B., dass Photo- voltaikanlagen dem Elektrogesetz unterstellt wurden und -soweit sie aus privaten Haushalten stammen- ebenfalls kostenlos vom Landkreis angenommen werden müssen. Wegen des aufwen- digen Handlings werden Photovoltaikmodule bisher nur am Betriebssitz der Landkreismüllabfuhr in Raubling angenommen. Aufgrund der geringen Menge an angelieferten Photovoltaikanlagen war bisher keine Abholung durch die Hersteller erforderlich. 

Folgende E-Schrott-Mengen sind in den Jahren 2015 und 2016 angefallen:

2015 2016

Volle Container/

Kubatur/Tonnage

Volle Container/

Kubatur/Tonnage

Sammelgruppe I Haushaltsgroßgeräte 134 / 4.020 m³ 782 t

120 / 3.600 m³ 724 t

Sammelgruppe II Kühlgeräte 117 / 3.510 m³

555 t

121 / 3.630 m³ 574 t Sammelgruppe III Geräte der Informations- und

Telekommunikationstechnik sowie Unterhaltungselektronik

133 / 3.990 m³ 937 t

66 / 1.980 m³ 733 t

Sammelgruppe IV Beleuchtungskörper* / 35 Rungenpaletten * 33 Gitterboxen /

/ 28 Rungenpaletten * 20 Gitterboxen /14 Kartons

Sammelgruppe V Haushaltskleingeräte, Be- leuchtungskörper, elektroni- sches Werkzeug, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwa- chungs- und Kontrollinstru- mente

51 / 1.530 m³ 420 t

117 / 3.510 m³ 963 t

Summe: 435 / 13.050 m3 424 / 12.720 m³

* Beleuchtungskörper (= Sammelgruppe IV) werden aus Umweltschutzgründen und um ein bestmögliches Recycling der werthaltigen Bestandteile zu gewährleisten nicht in Containern, sondern auf Rungenpaletten bzw. in Gitterboxen zu den Verwertungsbetrieben transportiert. Im Jahr 2016 wurden 28 volle Rungenpa- letten, 20 Gitterboxen und 14 Kartons abgefahren.

Seit Oktober 2008 werden die bisherigen Sammelgruppen I, III und V durch den Landkreis eigenvermarktet. Die durch die Eigenvermarktung erzielten Erlöse entlasten den Gebühren- haushalt.

Durch die Änderungen bei der Sammelgruppen-Einteilung werden ab dem nächsten Optie- rungszeitraum (1.11.2017 bis 31.10.2019) noch die Gruppen I und V eigenvermarktet. Für die optierten Sammelgruppen wird eine europaweite Ausschreibung durchgeführt.

(21)

3.13 CD-Sammlung

Compact Discs (CD’s) bestehen hauptsächlich aus dem sehr hochwertigen Kunststoff Poly- carbonat, der sich in verschiedenen Aufbereitungsverfahren rückgewinnen lässt. Der Land- kreis Rosenheim sammelt seit 2001 in allen gemeindlichen Wertstoffhöfen CD’s und übergibt diese an Verwertungsbetriebe. Im Jahr 2016 konnten 3 t an CD’s gesammelt werden.

3.14 Problemabfallsammlung

Problemabfälle aus Haushaltungen und ähnliche Abfälle aus Kleingewerbebetrieben werden im Landkreis Rosenheim seit vielen Jahren regelmäßig getrennt gesammelt und umwelt- schonend entsorgt. Dadurch konnte eine deutliche Verringerung des Schadstoffgehaltes im Restmüll erreicht werden.

Jeweils im Frühjahr und im Herbst können die Problemabfälle zum Umweltmobil gebracht werden, das in jeder Gemeinde Station macht. Die Termine werden jeweils zu Jahresbeginn per Postwurfsendung an alle Haushalte bekannt gegeben.

Zudem sind die Termine in die Homepage des Landkreises eingestellt (www.landkreis- rosenheim.de). Problemabfälle aller Art können darüber hinaus einmal monatlich in der stän- digen Sammelstelle beim Betriebshof der Landkreismüllabfuhr in Raubling entsorgt werden.

Die mengenmäßig bedeutendsten Problemabfälle wie Farben, Lacke, Trockenbatterien und Altöl können über die gemeindlichen Wertstoffhöfe entsorgt werden. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 236 t Problemabfälle bei den Annahmestellen erfasst und einer umweltschonen- den Beseitigung bzw. Verwertung zugeführt.

Verkaufsstellen von Motorölen sind gesetzlich verpflichtet, Altöl in der Menge, in der Frischöl gekauft wurde, kostenlos zurückzunehmen. Aus technischen Gründen kann Altöl nicht mehr beim Umweltmobil abgegeben werden, sondern nur noch bei den gesetzlich verpflichteten Rücknahmestellen und bei den gemeindlichen Wertstoffhöfen.

Umweltmobil im Einsatz

(22)

Nachdem ein Verwertungsbetrieb für Tonerkartuschen und Tintenpatronen gefunden wer- den konnte, wurden im Frühjahr 2015 auf den Wertstoffhöfen rote 240 l-Tonnen für diese Ab- fälle aufgestellt. Die Sammelmenge im Jahr 2016 betrug 14 t.

Die seit Oktober 1998 gültige Batterieverordnung (seit 01.12.2009 begrifflich Batteriegesetz) verpflichtet den Handel, Batterien vom Kunden kostenlos zurückzunehmen. Der Landkreis Rosenheim betreibt sein gut ausgebautes und leistungsfähiges Erfassungssystem für ge- brauchte schadstoffhaltige Batterien uneingeschränkt weiter und nimmt neben dem Handel in den gemeindlichen Wertstoffhöfen und beim Landkreis-Umweltmobil gebrauchte Gerätebat- terien von den Endverbrauchern und dem Kleingewerbe zur Weitergabe an das Rücknahme- system der Hersteller (= Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) entgegen. Bei der Erfassung wird in herkömmliche Batterien und Hochenergiebatterien unterschieden.

Bürger geben Problemabfälle beim Umweltmobil ab

Problemmüllzwischenlager in Raubling

(23)

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(24)

Stoffmengen und Ströme der Problemabfallentsorgung

43 Wertstoffhöfe Umweltmobil 2 x im Jahr Müllabfuhr und Kreisbau- höfe

Gesamtmenge 171,90 t = 72,83% Gesamtmenge 51,64 t = 21,87 % Gesamtmenge 12,50 t = 5,30%

Farben/Lacke 35,36 t

Ölabscheiderabfälle und Öl- schlämme aus Werkstätten

Aerosole 3,03 t Farben/Lacke 19,04 t

Trockenbatterien 50,98 t Aerosole 1,42 t

Ölfilter 3,52 t Ölfilter 1,36 t Lösemittel halogenfrei 6,82 t Lösemittel halogenfrei 5,58 t Altöl 67,80 t Säuren 3,73 t PU-Schaum 2,09 t Laugen 14,63 t Bremsflüssigkeit 0,57 t Pestizide 4,12 t Frostschutzflüssigkeit 1,72 t Fein- u. Laborchemikalien 1,74 t Feuerlöscher

0,0 t

Zwischenlager in Raubling 236,04 t Analyse unbekannter Stoffe

verpacken, deklarieren, verladen zum Transport Transport

Gesellschaft für Recycling 128,06 t = 54,25 %

Sondermüllbehandlung Altöl 67,80 t

in Ebenhausen Ölfilter 4,89 t 107,98 t = 45,75 % PU-Schaum 2,09 t

Bremsflüssigkeit 0,57 t Batterien 50,98 t Frostschutz 1,72 t Feuerlöscher 0,00 t Fixierer 0,00 t Entwickler 0,00 t

chemisch-physikalische Behandlung thermische Behandlung

Farben/Lacke 54,41 t

Säuren 3,73 t Pestizide 4,12 t Laugen 14,63 t Aerosole 4,45 t

Lösemittel 12,40 t Ölabscheiderabfälle

und Ölschlämme 12,50 t Fein- und Laborche-

mikalien

1,74 t

(25)

3.15 Sammlung von Altkleidern und Altschuhen

Durch gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen wurden an den Wertstoffhöfen und Wertstoffinseln im Jahr 2016 2.998 t Altkleider und Altschuhe eingesammelt.

3.16 Wertstoffe aus der Restmüllbehandlung

Seit der Inbetriebnahme des Müllheizkraftwerkes Burgkirchen an der Alz und der Umladesta- tion Thansau im Juni 1994 wird der brennbare Restmüll aus dem Landkreis vorrangig -seit 2005 ausschließlich- thermisch behandelt.

Die folgende Übersicht gibt die auf den Landkreis Rosenheim entfallende Menge der ver- wertbaren Stoffe im Jahre 2016 aus dieser Behandlungsanlage wieder:

Burgkirchen Verwertung

verwertete Rohschlacke /

Schlacke

9.317 t

RVB GmbH Kehlheim: Schlackenaufbereitung Wiederbefüllung Tongrube Stulln

Deponiebau: Schlackenhalde Luitboldhütte Am- berg, Deponie Hochhalde Schkopau,

verwerteter Schrott 1.531 t

Stahlherstellung in Stahlwerken

NE-Herstellung in NE-verarbeitender Industrie

verwertetes Salz 381 t SZG Salztankstellen GmbH Stephanskirchen:

Verwertung als Streusalz

Gesamt 11.229 t

(26)

4. Wertstoffmengen und Recyclingquote 4.1 Wertstoffmengen

Alle getrennt erfassten Wertstoffmengen sind aus den folgenden Tabellen und der Graphik ersichtlich:

Verwertete Altstoffmengen

Einwohner: 256.074 (Stand: 31.12.2015)

ca. Tonnen kg/EW pro Jahr

S t o f f v e r w e r t u n g

Altpapier

Kommunale Sammlung des Landkreises 12.386 t

und der Stadt Wasserburg 915 t

„Blaue Tonnen“ 9.555 t

Andere (gemeinnützige Sammlung) 70 t

Summe 22.926 t 89,53 kg

davon i. A. DS 5.744 t 22,43 kg

Altglas

Sammelbehälter des Landkreises und der Stadt Wasserburg

Summe 6.333 t 24,73 kg

davon i. A. DS 6.333 t 24,73 kg

Leichtverpackungen (einschl. Stadt Wasserburg)

Summe 2.270 t 8,86 kg

davon i. A. DS 2.270 t 8,86 kg

Grünrückstände

a) Anlieferung Gemeindewertstoffhöfe

und Landkreiskompostieranlagen 49.920 t 194,94 kg

b) Stadt Wasserburg 532 t 2,08 kg

Zwischensumme 50.452 t 197,02 kg

c) aus Gewerbebetrieben 17.264 t 67,42 kg

Summe 67.716 t 264,44 kg

(27)

ca. Tonnen kg/EW pro Jahr

Bioabfälle 111 t 0,43 kg

Flachglas 12 t 0,05 kg

Altholz (einschl. Stadt Wasserburg) 8.335 t 32,55 kg

Altkleider, Altschuhe 2.998 t 11,71 kg

Altreifen 499 t 1,95 kg

PU-Dosen, CDs, Trockenbatterien, Bremsflüssigkeit,

Altöl, Altfett und Dispersionsfarben 238 t 0,93 kg

Summe 12.193 t 47,62 kg

Altmetalle, Autobatterien, Elektroaltgeräte

Altmetalle 2.853 t 11,14 kg

Autobatterien 87 t 0,34 kg

Elektroaltgeräte 2.420 t 9,45 kg

Summe 5.360 t 20,93 kg

Zwischensumme der Stoffverwertung (ohne Anlieferung aus Gewerbebetrieben) durch getrennte Sammlung

99.534 t 388,69 kg

davon i. A. DS 14.347 t 56,03 kg

Wertstoffe aus Restmüllbehandlung

Rohschlacke/Schlacke 9.317 t 36,38 kg

1.912 t 7,47 kg

Zwischensumme 11.229 t 43,85 kg

Summe aus Stoffverwertung 110.763 t 432,54 kg

Einsammeln von Bioabfällen

(28)

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(29)

4.2 Recyclingquote

Nach Art. 12 Bayer. Abfallgesetz erstellen die entsorgungspflichtigen Körperschaften jeweils für das abgelaufene Jahr eine Bilanz über Art, Herkunft und Menge der angefallenen Abfälle sowie deren Verwertung und sonstige Entsorgung. In dieser Abfallbilanz ist ein wesentlicher Teil die vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz festgelegte Berechnungsformel für die Verwertungsquote, die für alle entsorgungspflichtigen Körper- schaften verbindlich gilt. Nach der Berechnungsformel sind bei der Ermittlung der Recycling- quote die bei der Restmüllbehandlung abgetrennten und verwerteten Altmetalle und verwer- tete Schlacke zu berücksichtigen.

Nach Mitteilung des Müllheizkraftwerkes wurden 2016 1.912 t Altmetalle und Salze

9.317 t Schlacke aus der

Haus- und Sperrmüllbehandlung verwertet.

Quote aus verwerteten Abfällen aus Haushaltungen und verwerteten Verpackungen

V =

Summe: a) verwertete Abfälle

aus Haushaltungen + b)

Altmetalle und verwer- tete Schlacke aus Haus- und Sperrmüllbe- handlung

+ c)

verwertete Verpackun- gen des Dualen Sys- tems

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Summe: a) + b) + c) + d) behandelte bzw. abgelagerte Abfälle aus

Haushaltungen - b)

In die Berechnungsformel sind folgende Mengen einzutragen:

a) verwertete Abfälle aus Haushaltungen 83.046 t

b) Altmetalle und verwertete Schlacke aus Haus- und Sperrmüllbehandlung 11.229 t c) verwertete Verpackungen der Dualen Systeme 14.347 t

b) behandelte Abfälle aus Haushaltungen 47.248 t

83.046 t + 11.229 t + 14.347 t

"="x 100"=" 108.622 t

"="x 100"=" 75,1%

83.046 t + 11.229 t + 14.347 t + 47.248 t - 11.229 t 144.641 t

Die Abfallbilanz für den Landkreis Rosenheim und die übrigen bayerischen Landkreise und kreis- freien Städte ist unter www.abfallbilanz.bayern.de veröffentlicht.

(30)

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(31)

Die Veränderungen der Wertstoff- und Restmüllmengen im Vergleich 2015 zu 2016 zeigen die folgenden Übersichten:

2015 2016

Einwohner 253.126 (Stand 30.06.2015 ) 256.074 (Stand 31.12.2015)

getrennt erfasste Wertstoffe 90.900 t 359,11 kg/EW 99.484 t 388,50 kg/EW

verwertete Altmetalle und Salze 1.539 t 6,08 kg/EW 1.912 t 7,47 kg/EW

Schlacke aus Restmüllbehandlung 7.803 t 30,83 kg/EW 9.317 t 36,38 kg/EW

9.342 t 36,91 kg/EW 11.229 t 43,85 kg/EW

Gesamte Wertstoffe aus Haushalten 100.242 t 396,02 kg/EW 110.597 t 432,35 kg/EW Haushalts-Gesamt-Restmüll

(Haus-, Geschäfts-, Sperrmüll) 46.786 t 184,83 kg/EW 47.248 t 184,51 kg/EW

davon nur Haus- und Geschäftsmüll 40.969 t 161,85 kg/EW 41.369 t 161,55 kg/EW

Gesamt-Restmüll 47.022 t 185,77 kg/EW 47.417 t 185,17 kg/EW

Im Vergleich zu 2015 ergeben sich für 2016 folgende Zunahmen:

t absolut kg/EW

Getrennt erfasste Wertstoffe 8.584 t 33,52 kg/EW Wertstoffe aus Restmüllbehandlung 1.887 t 7,37 kg/EW

Haus-, Geschäftsmüll 400 t 1,56 kg/EW

Sperrmüll 62 t 0,24 kg/EW

Das Pro-Kopf-Müllaufkommen erscheint im Landkreis Rosenheim, verglichen mit anderen Gebietskörperschaften, eher hoch. Bei etwaigen Vergleichen sind jedoch das hohe Frem- denverkehrsaufkommen und die zahlreichen Nebenwohnsitze zu berücksichtigen, ebenso wie die zahlreichen Kranken-, Kur- und Pflegeeinrichtungen, die größtenteils nicht mit Land- kreisbürgern belegt sind. Weiterhin waren und sind im Landkreis Rosenheim viele Asylbe- werber aufzunehmen. Weiter ist zu beachten, dass für das Jahr 2016 noch keine aktuelle Einwohnerzahlen festgestellt wurden und somit auf die Zahlen vom 31.12.2015 zurückge- griffen werden muss. Sollte ein Bevölkerungszuwachs vergleichbar wie in den vergangenen Jahren stattgefunden haben, würde sich die die Pro-Kopf-Müllmenge weiter relativieren.

5. Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit

Das vorrangige Ziel der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit ist es, private Haushalte, öf- fentliche Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Vereine, Landwirtschaft, Gewerbe, Handel, Handwerk und Industrie über die Möglichkeiten von Abfallvermeidung und -verwertung zu beraten.

Zur Information und Motivation der einzelnen Zielgruppen werden verschiedene Instrumenta- rien eingesetzt, wie zum Beispiel telefonische, persönliche und schriftliche Beratung, Pres- searbeit, Herausgabe von Merkblättern und Broschüren, spielerische Aufarbeitung des The- mas für Kinder, Vorträge und Diskussionen, Schulungen und Beratungsstände.

Der im Jahr 2009 erstellte Wertstoffhof-Wegweiser wurde im Mai 2016 und im Februar 2017 jeweils neu aufgelegt. Die Neuauflagen waren u.a. erforderlich wegen Änderungen bei der

(32)

Erfassung von Elektroaltgeräten sowie wegen Einführung der getrennten Erfassung von Bio- abfällen. Als Anlage 3 wird der aktuelle Wertstoffhof-Wegweiser diesem Bericht beigelegt.

Der Wegweiser zeigt auf einem Blatt sämtliche Wertstoffe und Abfälle, die am Wertstoffhof angenommen werden. Erläutert werden die wichtigsten Zuordnungskriterien; daneben ent- hält der Wegweiser Angaben wie Telefon-Nummern und Adressen. Der Wegweiser wurde u.

a. bei der alljährlichen Schulung des Wertstoffhof-Personals im November 2016 im Landrats- amt Rosenheim verwendet. Zudem kann jeder Interessierte den Wegweiser in den Größen DIN A 3 oder DIN A 2 anfordern, wovon nach wie vor zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden, Wertstoffhöfe, Schulen und Hausverwaltungen Gebrauch machen.

Ebenso präsentiert sich die Abfallwirtschaft auf der Homepage des Landratsamtes Rosen- heim. Zusätzlich werden dort aktuelle Themen aufgegriffen und immer die neuesten Merk- blätter etc. eingestellt.

5.1 Private Haushalte

Zur Beratung und Information der privaten Haushalte wird das gesamte Spektrum der Öffent- lichkeitsarbeit eingesetzt.

5.1.1 Aktion „Deckel zu!“

Überquellende und vollgestopfte Mülltonnen führen zu einer Ungerechtigkeit bei den Müllge- bühren. Mit gelben und roten „Mahnungen“ wird der jeweilige Haushalt darauf hingewiesen und in letzter Konsequenz die Mülltonne nicht geleert.

5.1.2 Flohmarkt-Führer

Zum festen Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit wurde inzwischen der Flohmarktführer des Landkreises Rosenheim, der über die Homepage des Landratsamtes (www.landkreis- rosenheim.de) abgerufen werden kann.

5.1.3 Rumänienhilfe

21 Fahrräder wurden mit Erlaubnis der jeweiligen Bürger vom Landkreis dem Dekanat Inntal übergeben und von die- sem nach Rumänien gebracht, wo sie von Mitarbeitern der Caritas Lipova aufbereitet und an bedürftige Rumänen ver- schenkt wurden.

Im Normalfall ist eine Weitergabe von Abfall und Wertstoffen nicht erlaubt und erwünscht. Im Fall der Fahrräder wurde je- doch eine Ausnahme genehmigt und mit Erfolg durch die Caritas umgesetzt.

(33)

5.2 Wertstoffhöfe und Gemeinden

Das Personal von Gemeinden und Wertstoffhöfen wird regelmäßig persönlich, schriftlich so- wie telefonisch beraten, geschult und über Neuerungen informiert. Bei Neuerungen oder Än- derungen, die alle Wertstoffhöfe betreffen, werden die Wertstoffhofmitarbeiter zu Schu- lungsveranstaltungen ins Landratsamt geladen. Dabei wird nicht nur auf die Kompetenzen des eigenen Hauses zurückgegriffen, sondern auch externe Vortragende herangezogen.

Zur Vertiefung der Kenntnisse hinsichtlich der korrekten Erfassung von Altholz wurde im Sommer 2016 eine Schulung angeboten, bei der Vertreter des Bundesverbands der Altholz- aufbereiter und –verwerter e.V. referierten.

Zum Thema Bioabfall konnten wir Frau Dr. Pe- ters vom Kommunal- unternehmen für Abfall- vermeidung, Information und Verwertung im Ober- land – vivo - gewinnen.

Für Gemeinden werden auf Wunsch individuelle Textbeiträge zur Veröffent- lichung in Gemeindeblät- tern erstellt, gemeinde- spezifische Merkblätter herausgegeben oder Mus- terschreiben an Ge- meindebürger vorbereitet.

Frau Dr. M. Peters, Betriebsleiter H. Lexa, Wertstoffhofbetreuer H. Riedl

Mitarbeiter der Wertstoffhöfe besichtigen das Müllheizkraftwerk Burgkirchen a.d.Alz

Die Anlage 4 gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Wertstoffhöfe.

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5.3 Schulen

In zahlreichen Schulen wurden ausführliche Beratungen mit Schulleitern, Lehrkräften und Hausmeistern durchgeführt. Außerdem wurden in verschiedenen Klassen des Landkreises Stunden von der Abfallberatung zu den Themen „Vermeidung und Verwertung“ gestaltet und Besichtigungen der Müllabfuhr-Standorte durchgeführt. Da das Thema Mülltrennung und Müllvermeidung nach den neuen Lehrplänen nun besonders in den unteren Jahrgangsstufen angesiedelt ist (1-4 Klassen) werden wir in 2017 unsere Angebote entsprechend anpassen und mit neuen Medien gestalten.

Kinder und Jugendliche sind eine wichtige Zielgruppe beim Thema Müllvermeidung und Müll- trennung. Wenn man bei den Kindern das Interesse für dieses Thema wecken kann, tragen sie es als Multiplikatoren begeistert in der Gesellschaft.

Montessori-Schule am Standort der Landkreismüllabfuhr in Bad Aibling

Bernhard Bock, Abfallberater des Landkreises, gestaltet Unterrichtseinheit bei der Grundschule Amerang

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Der Zweckverband Abfallverwertung Südostbayern (ZAS) bietet speziell für Schulklassen un- ter dem Motto „dem Müll auf der Spur“, aber natürlich auch für andere Gruppen aus dem Landkreis Rosenheim Besichtigungen der Müllumladestation Thansau (Gemeinde Rohrdorf) und des Müllheizkraftwerkes in Burgkirchen a.d.Alz im Landkreis Altötting an. Der Zweckver- band beteiligt sich zur Hälfte an den anfallenden Buskosten. Die Erstattung erfolgt nach Vor- lage der Rechnung des Busunternehmens. Die andere Hälfte der Kosten übernimmt auf An- trag der Landkreis Rosenheim. Ein Besichtigungstermin kann telefonisch unter 08679/308-0 vereinbart werden. Sehr informativ ist auch der Internetauftritt des ZAS (www.zas- burgkirchen.de).

Problemfall „Größere Klassen“

Bei den Beratungen vor Ort fiel immer wieder auf, dass die Moral zur Abfallvermeidung (z. B.

Mitbringen von Pausenbrot in Mehrweggefäßen) und zur Trennung (z. B. Papier in eigenen Sammelbehältern) vor allem in den größeren Klassen merklich nachlässt.

Hier wäre es sinnvoll, dass sich die Jugendlichen eventuell über Facharbeiten oder Hausauf- sätze wieder einmal mit dem Thema intensiv befassen. Dies wurde in den vergangenen Jah- ren in vielen Schulen umgesetzt.

Problemfall „Sondermüll“

Als besonders alarmierend erweist sich die unachtsame Entsorgungspraxis von Sondermüll aus dem Chemieunterricht an den Schulen. Die Information und Beratung der betroffenen Lehrkräfte stellte auch im Jahr 2016, wie bereits in den Vorjahren, einen Schwerpunkt in der Abfallberatung dar.

5.4 Gewerbe und Industrie

Die persönliche und telefonische Beratung wird durch spezielle Merkblätter, Broschüren und Angebote regelmäßig unterstützt. Unterschiedlichste Betriebe, vor allem kleinere Hand- werksbetriebe, werden in ausführlichen Gesprächen vor Ort informiert und zu Neuerungen und individuellen Entsorgungswegen beraten.

5.5 Vergleich der Restmüll- und Wertstoffmengen 1990 zu 2016

Die folgende Gegenüberstellung der Restmüll- und Wertstoffmengen der Jahre 1990 und 2016 zeigt, dass die seit Inkrafttreten des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes getroffenen Maßnahmen der kommunalen Abfallwirtschaft (Neufassung der Abfallwirtschafts- und Ge- bührensatzung, Ausbau der Wertstoffsammelsysteme, Einführung kleinerer Restmüllgefäße, Einführung der 14-tägigen Müllabholung) und die nachhaltige, konsequente Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbebetriebe dazu geführt haben, dass sowohl die absoluten Mengen, erst recht aber die einwohnerbezogenen Jahresmengen durch verstärkte stoffliche Verwertung äußerst positiv verändert wurden.

Referenzen

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