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Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich? verantwortlicher Ansprechpartner Hygieneplan verantwortlicher Ansprechpartner

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Academic year: 2022

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Hygieneplan Schuljahr 2020/21 – Stand 18.03.21

Ergänzungen entsprechend der Schutzmaßnahmen im Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie Organisation der Präsenzbeschulung unter Pandemiebedingungen

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

verantwortlicher Ansprechpartner Hygieneplan verantwortlicher

Ansprechpartner

 sofort

für gesamte Dauer der Corona- Pandemie

Benennung einer verantwortlichen Per- son für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzeptes

Schulleiterin

Persönliche Hygi- ene

sog. AHA-Regeln anwenden (Abstand – Hygiene – Alltagsmasken) Händereinigung gründliches und regelmäßiges

Händewaschen ist fest im Schul- alltag zu integrieren:

 nach Betreten des Schulge- bäudes

 vor dem Zubereiten von Spei- sen und vor dem Essen

 nach dem Toilettengang

 nach Naseputzen

 nach Husten oder Niesen

 nach Kontakt mit Abfällen

 vor der Benutzung von Instru- menten, Sportgeräten, Experi- mentiergeräten etc.

 mindestens 20 bis 30 Sekunden die Seife sorgfältig auch zwischen den Fingern verreiben

 Seife abwaschen und gut abtrocknen

 mit Einmalhandtüchern (Papier o. ä.) abtrocknen

 Entsorgung der Einmalhandtücher in Auffangbehältern

 Flüssigseife im Spender in den Toilettenräumen

 dazu auch Nutzung der Hand- waschbecken in den Unter- richtsräumen

Belehrung durch die Klas- senleiter/Tutoren;

Bereitstellung durch die Reinigungsforma Hago;

Kontrolle durch die Fach- lehrer/innen

hygienische Hände- desinfektion

 nach Ablegen der Schutz- handschuhe

 nach Kontakt mit Körperflüs- sigkeiten, Urin oder Stuhl (z. B. bei Hilfestellung akut Erkrankter)

 beim Betreten der Schulge- bäude

 vor dem Essen

 bei Bedarf

 Handdesinfektionsmittel entspre- chend Gebrauchsanweisung anwen- den

 bei Verunreinigung von Flächen durch Körperflüssigkeiten, Urin oder Stuhl: gezielte Desinfektion nur mit Einmalhandschuhen und mit einem Flächendesinfektionsmittel getränk- tem Einmaltuch

Desinfektionsmittel mit Hinweis

„begrenzt viruzid“ Bereitstellung durch Reini- gungsfirma Hago und Hausmeister;

Kontrolle durch die Fach- lehrer/innen

(2)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

 Desinfektionsspender an geeigneten Orten fest montiert zur Verfügung gestellt (s. Eingangsbereich/Foyer, Speiseräume)

Husten-/Nies- Etikette

Niesen und Husten  möglichst in Wegwerftuch niesen o- der husten

 ist kein Taschentuch griffbereit

 Armbeuge vor Mund und Nase hal- ten

 größtmöglichen Abstand zum Ge- genüber einhalten und sich abwen- den

Wegwerf-Taschentuch Beschäftigte in Schule Schüler/innen

Handpflege nach Bedarf  auf trockenen Händen gut verreiben personenbezogene Handpflege bei Bedarf mitbringen

Beschäftigte in Schule medizinischer Mund-

Nasen-Schutz (MNS)

1)

 externe Besucher/Schul- fremde

 vor dem Eingangsbereich

 situationsbedingt

Sekundarstufe I und II, Lehrkräfte täglich

 Pflicht zum Tragen der MNS im Schul- gelände, im Schulgebäude

 Pflicht zum Tragen eines medizini- schen MNS

 bei der Abnahme von Corona-Tests,

 bei der Aufnahme von Speisen und Getränken im Schulgebäude

 sachgerechter Umgang unter:

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Ri- sikoinformationen/Medizinpro-

dukte/DE/schutzmasken.html

 wird der Abstand von 1,5 m eingehal- ten, besteht keine Pflicht zum Tragen eines MNS (s. auch Mindestabstand)

 das Tragen von MNS wird empfoh- len

 schulbezogene Festlegungen durch Schulleitung

 personenbezogenen MNS mit- bringen

FFP2-Masken werden den Lehrern durch das LaSuB zur Verfügung gestellt

 Information an Beschäftigte zum Hinweisblatt „Hinweise zur An- wendung von Atemschutzmas- ken“, eingestellt im Schulportal, Rubrik COVID 19

Beschäftigte in Schule, vor allem Aufsichten;

Schüler/innen

(3)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

 Befreiung vom MNS

 beim Tragen von MNS ist sicher zu stellen, dass regelmäßige Tragepau- sen ermöglicht werden

# bei medizinischen MNS nach 2 Stun- den ununterbrochener Tragedauer

# bei FFP-2 Masken (KN 95-Masken) nach 75 min ununterbrochener Tra- gedauer  ca. 30 min Tragepause

 Mund-Nasen-Schutz: OP-MNS aus- reichend, keine FFP2/KN95 Maske notwendig

 Tragen der MNB kann in einzelnen Unterrichtssequenzen angeordnet werden (z.B. bei Experimenten)

 sachgerechter Umgang:

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Ri- sikoinformationen/Medizinpro-

dukte/DE/schutzmasken.html

Glaubhaftmachung durch Vorlage eines ärztlichen Attests, welches die gesund- heitliche Einschränkung sowie die zu er- wartenden Beeinträchtigungen durch das Tragen des MNS erkennen lässt

Schule ist befugt, ärztliches Attest zur Befreiung des Tragens einer MNB (Kopie oder Original) aufzu- bewahren (digital oder analog);

Schutz vor Zugriff Unbefugter; zu vernichten mit Ablauf der Gültig- keit, bis spätestens Ablauf 2021

Sorgeberechtigte

Testpflicht auf SARS-CoV-2 Testpflicht auf SARS-

CoV-2 (Selbsttest)

 Lehrkräfte zweimal wöchentlich,

 Schüler ab Klasse 5 einmal wö- chentlich,

 sofern ausreichend Testkits am Schulstandort verfügbar sind (frühestens ab 15.03.2021)

 Zutritt zum Schulgelände/Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit negati- ven Testergebnis auf SARS-CoV-2 (Test, ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung Eigentest):

Testkits zur Laienselbstanwen- dung

Schulleitung, Beschäftigte in Schule,

Schüler/innen, Besucher, Schulträger

(4)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

Unterweisung

Testdurchführung

für Grundschüler besteht keine Pflicht zur Testung

# Lehrkräfte und weiteres Schulperso- nal: nicht älter als drei Tage,

# Schüler/innen nicht älter als eine Wo- che

 Testpflicht wird an Schule umgesetzt - unmittelbar nach Betreten

auf Zutrittsverbot im Eingangsbereich hinweisen

 Lehrkräfte/Beschäftigte und Schüler/in- nen vor Testdurchführung, ggf. mit Hilfe der Gebrauchsanleitung, eines Erklär-Videos

 Testdurchführung entsprechend der Gebrauchsanweisung

 AHA+L-Regeln während der Testung einhalten (Raumtemperatur nicht unter 15°C)

 Lehrende: Test in Anwesenheit einer Vertrauensperson (4-Augen-Prinzip),

 Schüler: in Anwesenheit, ggf. Anleitung durch eine Lehrkraft,

 bei Beaufsichtigung der Testdurchfüh- rung MNS tragen (FFP2-Maske), für Hilfestellung o.Ä. Einmalhandschuhe bereithalten

 hygienische Entsorgung des genutzten Testmaterials in Müllbeutel, nicht im normalen Abfallbehälter

 genutzte Oberflächen mit Flächendes- infektionsmittel reinigen, Einmalhand- schuhe tragen

bei positivem Testergebnis: Absonde- rung der positiv getesteten Person; Mel- dung an das zuständige Gesundheitsamt durch Schule

- Entsorgung in Müllbeutel - Flächendesinfektionsmittel („be-

grenzt viruzid“) - Einmalhandschuhe

- FFP2-Maske zur Beaufsichtigung nutzen

(5)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

Schulgebäude

Mindestabstand täglich Mindestabstand von 1,50 m ist im Schulgebäude, im Schulgelände und bei schulischen Veranstaltun- gen einzuhalten

direkten Körperkontakt meiden

Informationen zum Schutz vor Covid-19 im Schulgebäude

 umgehend bei Vorliegen aktueller Informationen

 verständliche Vermittlung der Schutzmaßnahmen über aktenkun- dige Belehrungen

 Informationen auch für schulfremde Personen erkennbar gemacht

 Hinweisschilder

 Aushänge

 Homepage der Schule

 LernSax

Schulleitung,

Belehrungen der Klassen- leiter/Tutoren

Ein- und Ausgänge  täglich  Desinfektion an Ein-/Ausgängen der drei Schulgebäuden nutzen

 empfohlenen Mindestabstand von 1,5 m wahren, ansonsten mediz.

MNS tragen

 Schulgelände nach Beendigung der Unterrichtszeit zeitnah verlassen

Schulleitung

Betretungsverbot  täglich  Betretungs-/Aufenthaltsverbot für Per- sonen, die ohne entsprechendes At- test keinen medizinischen MNS tragen

 Betretungsverbot bei:

# nachweislicher SARS-CoV-2-Infek- tion,

# mindestens 1 SARS-CoV-2-Symp- tom (allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber ab 38 Grad Celsius, Durchfall, Erbrechen, Geruchs- oder Ge- schmacksstörungen, nicht nur gele- gentlicher Husten)

 persönlicher Kontakt zu nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierter Person in den letzten 14 Tagen (ausgenommen Gesundheits- und Pflegeberufe)

 bei Nichtvorliegen eines negativen Testergebnisses bezüglich Coronavi- rus SARS-CoV-2, ausgenommen

Schulleitung,

an Schule Beschäftigte, Schüler/innen,

schulfremde Personen

(6)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

Schüler der Primarstufe (siehe Ab- schnitt Testpflicht)

Regelungen zu Ein- gangsbereichen von Schulgebäuden und Einrichtungen

 täglich  Einhaltung des Mindestabstandes

von 1,5 m zu Personen aus anderen Hausständen

 Tragen eines mediz. MNS

Schulleitung,

an Schule Beschäftigte, vor allem Schüler und deren Eltern

Zugangsregelungen für schulisches Personal und Schüler

 täglich  Betretungsverbot bei o. g. Risiken

 Zutritt für Schüler erst 2 Tage nach letztmaligen Auftreten eines Symp- toms gestattet

 Vorlage eines Unbedenklichkeitsnach- weises bei Auftreten von SARS-CoV- 2-ähnlichen Symptomen (z.B. ärztliche Bescheinigung, Allergieausweis, am selben Tag durchgeführter Corona- Test)

 bei mind. einem SARS-CoV-2-ähnli- chem Symptom muss Schule verlas- sen werden (Schüler bis zur Abholung in einem separaten Raum unterbrin- gen)

 Anwesenheitsdokumentation zur Nachvollziehbarkeit von Infektions- ketten

Schulleitung,

an Schule Beschäftigte, Schüler/innen

Zugangskontrolle für schulfremde Personen

 täglich  Zugangskontrolle: Meldung im Sek-

retariat und Zutritt nur mit MNS

 Betretungsverbot bei o.g. Risiken

 Unbedenklichkeitsnachweis bei Er- krankungen mit SARS-CoV-2-ähnli- chen Symptomen (z.B. ärztliche Be- scheinigung, Allergieausweis)

 Zeitpunkt des Aufenthaltes und Kon- taktdaten dokumentieren ab Aufent- haltsdauer von mehr als 15 Minuten

Meldung im Sekr., Ausfüllen des entsprechenden Formulars

Schulleitung

schulfremde Personen

(7)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

 Dokumentation ist 4 Wochen nach dem Tag der Dokumenta- tion unverzüglich zu löschen

 Zutritt für schulfremde Personen aus wichtigem Grund möglich

innerschulische Verkehrswege

 täglich  Abstandsregelungen einhalten

 Pflicht zum Tragen eines medizini- schen MNS außerhalb des Unter- richts im Schulgebäude, wenn Min- destabstand nicht eingehalten wer- den kann

 Handkontaktstellen (z.B. Türklinken, Griffe) minimieren (z.B. Türen geöff- net lassen)

 mehrmals täglich lüften

- Rechtslaufgebot

desinfizierende Reinigungsmittel für Handkontaktstellen;

durch Schule ist Verpflichtung zum Tragen eines MNS geregelt

Schulleitung,

Beschäftigte in Schule Schüler/innen

Unterrichtsräume Lüftung (Minimie- rung der Anste- ckungsgefahr durch Aerosole/Tröpfchen)

 täglich mehrmals

 regelmäßig

 Stoß- und Querlüftung alle 30 Minu- ten für ca. 3 Minuten,alleiniges Kip- pen von Fenstern ist ggf. nicht aus- reichend

 bei geeigneten Wetterbedingungen Unterricht im Freien gestalten

Beschäftigte der Schule, Hausmeister

Abstandsempfeh- lungen für den Lehrerarbeitsplatz in den Unterrichts- räumen

 täglich Empfehlung:

 Abstand zwischen Lehrertisch und erster Reihe möglichst 1,5 m

 Unterricht vorzugsweise im Klassen/Kurs-Verband

Schulleitung,

Beschäftigte in der Schule

Gruppenabgren- zung

Gruppenbegren- zung

 Abschlussjahrgänge an Gym- nasien

 weitere Klassen an Oberschu- len, Gymnasien

Empfehlung:

 Unterricht vorzugsweise im Kurs-

 Gruppen-Durchmischung auf Minimum begrenzen oder vermeiden

 nach Möglichkeit Teilung großer Kurse

 aus schulorganisatorischen Gründen ist Unterricht im Wechselmodell mög- lich

 Wechselmodel (zeitgleiche Präsenzbe- schulung höchstens der Hälfte der

Schulleitung,

Beschäftigte in der Schule

(8)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

festgelegten Schüleranzahl, max. 16 Schüler/innen)

Sozialräume

Lehrerzimmer  täglich Empfehlung:

 möglichst Abstand (1,5 m)

 Tragen der MNB, wenn Abstand nicht eingehalten werden kann

 max. Anzahl von Personen im Raum

 regelmäßige Lüftung

Schulleitung,

Beschäftigte in der Schule

Besprechungen  Dienstberatungen, Fachberatungen,

FoBi, pädagogische Tage, Eltern- abende sind auszusetzen

 ggf. virtuelle Durchführung

Schulleitung,

Beschäftigte in der Schule

Gemeinschafts- räume (z.B. Medien- raum, Aula)

 täglich  max. Anzahl von Personen im Raum

 regelmäßige Lüftung

 wenn möglich: Tragen des MNS

Beschäftigte in der Schule

Sanitärräume

Handreinigung  täglich  Flüssigseifenspender und Einmal- handtücher an allen Waschbecken nutzen

 Auffangbehälter für Einmalhand- tücher nutzen

Schulleitung,

Beschäftigte in der Schule

Reinigung  täglich  Toilettensitze, Armaturen, Waschbe- cken, Fußböden etc. reinigen

vorhandenen Reinigungsplan an- passen; Desinfektion

Reinigungsfirma Hago

Abstandsregeln  täglich Empfehlung:

 Mindestabstand von 1,5 m bei Nut- zung der Sanitäreinrichtungen

 bei Nichtgewährleistung der Ab- standsregeln: Tragen der MNB

Schulleitung,

Beschäftigte in der Schule

Maßnahmen bei Hygienemängeln

 bei Bedarf  Unterstützung bei Schulträger, Schulreferent und ggf. Gesundheits- amt einfordern

Schulleitung

besondere Unterrichtsfächer bzw. schulische Angebote

Sport  täglich Sekundarstufe I und II:

 Abstandsregelungen einhalten oder medizinischen MNS tragen

Desinfektion mit Hinweis „begrenzt

viruzid“ Beschäftigte in der Schule

(9)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

 keine Kontakt-Sportarten (keinen di- rekten Körperkontakt)

 wenn möglich, im Freien durchführen

 Händehygiene ermöglichen

 Lüften der Sporthalle sowie Sanitär- und Umkleideräume

 nach jeder Sportstunde mind. 5 min

 mittels Lüftungsanlage bzw. freie Lüftung (Zufuhr von Außenluft) über Fenster/ Türen

 sofern dies nicht möglich, ist die Sport- halle für den Schulsport nicht geeignet

 Desinfektion der Sportgeräte nach Be- nutzung

 kein Schwimm-Unterricht Musik

GTA

 täglich

ab Dez. 2020

 gemeinschaftliches Singen ist nur im Freien erlaubt

 bei Gesang von Einzelpersonen Mindestabstand von 2 m zur nächs- ten Person (s. Handlungsleitfaden

„Empfehlungen zur Verringerung des Infektionsrisikos mit SARS-CoV- 2 beim Singen im Unterricht und im Chor“ vom 26.8.2020)

 Leihinstrumente desinfizieren

Keine Angebote!

Desinfektion mit Hinweis „begrenzt viruzid“

Beschäftigte der Schule

Chor-Leiter/GTA Arbeitsmittel

Vermeidung von Übertragungswegen über Arbeitsmittel

 täglich  personenbezogene Arbeitsmittel

 Reinigung/Desinfektion nach ge- meinsamer Nutzung von Kontaktflä- chen (z.B. Mikroskope)

Desinfektion mit Hinweis „begrenzt viruzid“

Beschäftigte in der Schule

Pausen und Außenbereich

Beaufsichtigung  täglich  Aufsichten anpassen

 Vermeidung unbeaufsichtigter Berei- che im Außengelände

Beschäftigte in der Schule

(10)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

 Fensterbereiche kontrollieren, vor al- lem beim Lüften

Personenströme  täglich  örtliche Trennung von Personenströ- men in den Pausen (s. Hofbereiche der drei Schulgelände)

Rechtslaufgebot Beschäftigte in der Schule

Speiseräume  täglich  Einhaltung der Hygieneregeln an Theke und Essensausgabe:

o Desinfektion der Hände o Tragen des MNS

o Speisen-Entnahme am Buffet unter Einhaltung der Hygiene- maßnahmen

 vergrößerte Tisch-Abstände

 Steuerung der Personenströme

 begrenzte Personenzahl pro Tisch

Desinfektionsspender vor Essens- ausgabe;

Hygieneplan des Essensanbieters

Beschäftigte der Schule, Essensanbieter

Fa. Sodexo/Kesselsdorf und Fa. GDS

Personaleinsatz

allgemein  täglich  Abklärung von Verdachtsfällen (siehe oben „Betretungsverbot“)

 Beachtung der Selbst-Test-Pflicht!

 schulisches Personal kann wöchent- lich einen PoC-Antigen-Schnelltest durchführen lassen

siehe schulinternes Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen

Schulleitung,

Beschäftigte in der Schule

Risikogruppen  täglich

 bei Bedarf

 Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe durch ärztliches Attest nachweisen

 Einsatz im Präsenzunterricht nur nach Rücksprache und auf freiwilli- ger Basis

Schwangere dürfen nicht im Prä- senzunterricht beschäftigt wer- den, auch nicht auf freiwilliger Ba- sis! Möglichkeit des Einsatzes im Homeoffice/für die Lernzeit

Beschäftigte der Schule, Betriebs- oder Hausarzt

Erste Hilfe

(11)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

Erste Hilfe und Eigenschutz

 täglich

 bei Bedarf

 Krankenwagen anfordern

 Ersthelfern Mittel zum Eigenschutz zur Verfügung stellen (Atemschutz mind. FFP2, Schutzbrille)

 Ersthelfer-Maßnahmen anwenden

alternativ zur Beatmungsmaske sind auch Beatmungstücher mög- lich

Schulträger, Schulleitung,

Beschäftigte der Schule, Ersthelfer,

Schüler/innen Unterweisungen

Belehrungen und Information über Hygieneplan

Schüler-Belehrung:

 Schuljahresbeginn

 im weiteren Schuljahresver- lauf anlassbezogen

Lehrkräfte-Belehrung:

 mindestens einmal/Schuljahr Eltern-Information und –Kenntnis- nahme zum Schuljahresbeginn

 aktenkundige Belehrungen für Leh- rer, nichtpädagogisches Personal und Schüler zu Hygienemaßnahmen der Schule

 Inhalte: Abstand, Händewaschen, Begrüßung ohne Körperkontakt,

 Husten-/Nies-Etikette, sachgerechter Umgang mit MNS, Lüften

 Eltern über Hygienekonzept der Schule u. o.g. Belehrung informieren

Schulleitung, Beschäftigte in der Schule,

Verwaltungspersonal, Sorgeberechtigte

biologische Arbeitsstoffe

Reinigung  entsprechend aktueller Erfor- dernisse

 bei Verunreinigung von Flächen durch Körperflüssigkeiten, Urin oder Stuhl: gezielte Desinfektion nur mit Einmalhandschuhen und einem mit Flächendesinfektionsmittel getränk- tem Einmaltuch

Schutzhandschuhe tragen, nach Ablegen Hände desinfizieren (siehe auch Punkt Händedesinfek- tion)

Beschäftigte in der Schule

außerschulische Veranstaltungen außerschulische

Veranstaltungen

keine Durchführung von:

 Schulfahrten im Inland mindestens bis 4.4.2021, erst bei Regelbetrieb; ins Ausland nicht im gesamten Schuljahr

 schulische Veranstaltungen innerhalb und außerhalb Sachsens

 Schülerbetriebspraktika

 Fahrten im Rahmen von Fort- und Ausbildung im Ausland

Schulleitung,

Beschäftigte in der Schule

Kommunale Corona-Schutzmaßnahmen

(12)

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

weitergehende kommunale Verord- nungen, Vorschriften, Regeln und Ein- schränkungen

 weitergehende, ggf. verschärfende kommunale Schutzmaßnahmen sind zu beachten und umzusetzen

Unzulässigkeit der Präsenzbeschulung

bei Überschreitung des 7-Tage- Inzidenzwertes von 100 Neuinfek- tionen auf 100.000 Einwohner an fünf Werktagen infolge in einem Landkreis/in einer kreisfreien Stadt

 Notbetreuung ist zulässig

 Präsenzbeschulung unzulässig

oberste Landesgesund- heitsbehörde und oberste Schulaufsichtsbehörde

Quellen:

a) a Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO, SMS, 05.03.2021 b) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, BMAS, 20.08.2020

c) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, BMAS, 21.01.2021

d) Online-Information „Schutzmaßnahmen für den Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie“, Unfallkasse Sachsen, 09.02.2021 e) SMK-Schulleiterschreiben vom 05.03.2021 mit Anhängen 1 & 2

1) Abkürzung: MNS = medizinischer MNS:

medizinischer Mund-Nasen-Schutz (sogenannte OP-Masken oder FFP-2-Masken ohne Ausatemventil, KN 95/N 95 oder Masken mit vergleichbaren Schutzstandard)

Datum der Erstellung: Hygiene-Konzept Schuljahr 2020/21 vom 25.08.2020, Aktualisierungen vom 18.03.21 Datum der Erstunterweisung der Beschäftigten in der Schule: am 25.08.2020; aktualisiert am 18.03.21

Bestätigung durch Unterschrift der Schulleitung: gez. Jeanette Gernat

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