Hygieneplan Schuljahr 2020/21 – Stand 18.03.21
Ergänzungen entsprechend der Schutzmaßnahmen im Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie Organisation der Präsenzbeschulung unter Pandemiebedingungen
Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?
verantwortlicher Ansprechpartner Hygieneplan verantwortlicher
Ansprechpartner
sofort
für gesamte Dauer der Corona- Pandemie
Benennung einer verantwortlichen Per- son für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzeptes
Schulleiterin
Persönliche Hygi- ene
sog. AHA-Regeln anwenden (Abstand – Hygiene – Alltagsmasken) Händereinigung gründliches und regelmäßiges
Händewaschen ist fest im Schul- alltag zu integrieren:
nach Betreten des Schulge- bäudes
vor dem Zubereiten von Spei- sen und vor dem Essen
nach dem Toilettengang
nach Naseputzen
nach Husten oder Niesen
nach Kontakt mit Abfällen
vor der Benutzung von Instru- menten, Sportgeräten, Experi- mentiergeräten etc.
mindestens 20 bis 30 Sekunden die Seife sorgfältig auch zwischen den Fingern verreiben
Seife abwaschen und gut abtrocknen
mit Einmalhandtüchern (Papier o. ä.) abtrocknen
Entsorgung der Einmalhandtücher in Auffangbehältern
Flüssigseife im Spender in den Toilettenräumen
dazu auch Nutzung der Hand- waschbecken in den Unter- richtsräumen
Belehrung durch die Klas- senleiter/Tutoren;
Bereitstellung durch die Reinigungsforma Hago;
Kontrolle durch die Fach- lehrer/innen
hygienische Hände- desinfektion
nach Ablegen der Schutz- handschuhe
nach Kontakt mit Körperflüs- sigkeiten, Urin oder Stuhl (z. B. bei Hilfestellung akut Erkrankter)
beim Betreten der Schulge- bäude
vor dem Essen
bei Bedarf
Handdesinfektionsmittel entspre- chend Gebrauchsanweisung anwen- den
bei Verunreinigung von Flächen durch Körperflüssigkeiten, Urin oder Stuhl: gezielte Desinfektion nur mit Einmalhandschuhen und mit einem Flächendesinfektionsmittel getränk- tem Einmaltuch
Desinfektionsmittel mit Hinweis
„begrenzt viruzid“ Bereitstellung durch Reini- gungsfirma Hago und Hausmeister;
Kontrolle durch die Fach- lehrer/innen
Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?
Desinfektionsspender an geeigneten Orten fest montiert zur Verfügung gestellt (s. Eingangsbereich/Foyer, Speiseräume)
Husten-/Nies- Etikette
Niesen und Husten möglichst in Wegwerftuch niesen o- der husten
ist kein Taschentuch griffbereit
Armbeuge vor Mund und Nase hal- ten
größtmöglichen Abstand zum Ge- genüber einhalten und sich abwen- den
Wegwerf-Taschentuch Beschäftigte in Schule Schüler/innen
Handpflege nach Bedarf auf trockenen Händen gut verreiben personenbezogene Handpflege bei Bedarf mitbringen
Beschäftigte in Schule medizinischer Mund-
Nasen-Schutz (MNS)
1)
externe Besucher/Schul- fremde
vor dem Eingangsbereich
situationsbedingt
Sekundarstufe I und II, Lehrkräfte täglich
Pflicht zum Tragen der MNS im Schul- gelände, im Schulgebäude
Pflicht zum Tragen eines medizini- schen MNS
bei der Abnahme von Corona-Tests,
bei der Aufnahme von Speisen und Getränken im Schulgebäude
sachgerechter Umgang unter:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Ri- sikoinformationen/Medizinpro-
dukte/DE/schutzmasken.html
wird der Abstand von 1,5 m eingehal- ten, besteht keine Pflicht zum Tragen eines MNS (s. auch Mindestabstand)
das Tragen von MNS wird empfoh- len
schulbezogene Festlegungen durch Schulleitung
personenbezogenen MNS mit- bringen
FFP2-Masken werden den Lehrern durch das LaSuB zur Verfügung gestellt
Information an Beschäftigte zum Hinweisblatt „Hinweise zur An- wendung von Atemschutzmas- ken“, eingestellt im Schulportal, Rubrik COVID 19
Beschäftigte in Schule, vor allem Aufsichten;
Schüler/innen
Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?
Befreiung vom MNS
beim Tragen von MNS ist sicher zu stellen, dass regelmäßige Tragepau- sen ermöglicht werden
# bei medizinischen MNS nach 2 Stun- den ununterbrochener Tragedauer
# bei FFP-2 Masken (KN 95-Masken) nach 75 min ununterbrochener Tra- gedauer ca. 30 min Tragepause
Mund-Nasen-Schutz: OP-MNS aus- reichend, keine FFP2/KN95 Maske notwendig
Tragen der MNB kann in einzelnen Unterrichtssequenzen angeordnet werden (z.B. bei Experimenten)
sachgerechter Umgang:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Ri- sikoinformationen/Medizinpro-
dukte/DE/schutzmasken.html
Glaubhaftmachung durch Vorlage eines ärztlichen Attests, welches die gesund- heitliche Einschränkung sowie die zu er- wartenden Beeinträchtigungen durch das Tragen des MNS erkennen lässt
Schule ist befugt, ärztliches Attest zur Befreiung des Tragens einer MNB (Kopie oder Original) aufzu- bewahren (digital oder analog);
Schutz vor Zugriff Unbefugter; zu vernichten mit Ablauf der Gültig- keit, bis spätestens Ablauf 2021
Sorgeberechtigte
Testpflicht auf SARS-CoV-2 Testpflicht auf SARS-
CoV-2 (Selbsttest)
Lehrkräfte zweimal wöchentlich,
Schüler ab Klasse 5 einmal wö- chentlich,
sofern ausreichend Testkits am Schulstandort verfügbar sind (frühestens ab 15.03.2021)
Zutritt zum Schulgelände/Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit negati- ven Testergebnis auf SARS-CoV-2 (Test, ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung Eigentest):
Testkits zur Laienselbstanwen- dung
Schulleitung, Beschäftigte in Schule,
Schüler/innen, Besucher, Schulträger
Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?
Unterweisung
Testdurchführung
für Grundschüler besteht keine Pflicht zur Testung
# Lehrkräfte und weiteres Schulperso- nal: nicht älter als drei Tage,
# Schüler/innen nicht älter als eine Wo- che
Testpflicht wird an Schule umgesetzt - unmittelbar nach Betreten
auf Zutrittsverbot im Eingangsbereich hinweisen
Lehrkräfte/Beschäftigte und Schüler/in- nen vor Testdurchführung, ggf. mit Hilfe der Gebrauchsanleitung, eines Erklär-Videos
Testdurchführung entsprechend der Gebrauchsanweisung
AHA+L-Regeln während der Testung einhalten (Raumtemperatur nicht unter 15°C)
Lehrende: Test in Anwesenheit einer Vertrauensperson (4-Augen-Prinzip),
Schüler: in Anwesenheit, ggf. Anleitung durch eine Lehrkraft,
bei Beaufsichtigung der Testdurchfüh- rung MNS tragen (FFP2-Maske), für Hilfestellung o.Ä. Einmalhandschuhe bereithalten
hygienische Entsorgung des genutzten Testmaterials in Müllbeutel, nicht im normalen Abfallbehälter
genutzte Oberflächen mit Flächendes- infektionsmittel reinigen, Einmalhand- schuhe tragen
bei positivem Testergebnis: Absonde- rung der positiv getesteten Person; Mel- dung an das zuständige Gesundheitsamt durch Schule
- Entsorgung in Müllbeutel - Flächendesinfektionsmittel („be-
grenzt viruzid“) - Einmalhandschuhe
- FFP2-Maske zur Beaufsichtigung nutzen
Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?
Schulgebäude
Mindestabstand täglich Mindestabstand von 1,50 m ist im Schulgebäude, im Schulgelände und bei schulischen Veranstaltun- gen einzuhalten
direkten Körperkontakt meiden
Informationen zum Schutz vor Covid-19 im Schulgebäude
umgehend bei Vorliegen aktueller Informationen
verständliche Vermittlung der Schutzmaßnahmen über aktenkun- dige Belehrungen
Informationen auch für schulfremde Personen erkennbar gemacht
Hinweisschilder
Aushänge
Homepage der Schule
LernSax
Schulleitung,
Belehrungen der Klassen- leiter/Tutoren
Ein- und Ausgänge täglich Desinfektion an Ein-/Ausgängen der drei Schulgebäuden nutzen
empfohlenen Mindestabstand von 1,5 m wahren, ansonsten mediz.
MNS tragen
Schulgelände nach Beendigung der Unterrichtszeit zeitnah verlassen
Schulleitung
Betretungsverbot täglich Betretungs-/Aufenthaltsverbot für Per- sonen, die ohne entsprechendes At- test keinen medizinischen MNS tragen
Betretungsverbot bei:
# nachweislicher SARS-CoV-2-Infek- tion,
# mindestens 1 SARS-CoV-2-Symp- tom (allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber ab 38 Grad Celsius, Durchfall, Erbrechen, Geruchs- oder Ge- schmacksstörungen, nicht nur gele- gentlicher Husten)
persönlicher Kontakt zu nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierter Person in den letzten 14 Tagen (ausgenommen Gesundheits- und Pflegeberufe)
bei Nichtvorliegen eines negativen Testergebnisses bezüglich Coronavi- rus SARS-CoV-2, ausgenommen
Schulleitung,
an Schule Beschäftigte, Schüler/innen,
schulfremde Personen
Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?
Schüler der Primarstufe (siehe Ab- schnitt Testpflicht)
Regelungen zu Ein- gangsbereichen von Schulgebäuden und Einrichtungen
täglich Einhaltung des Mindestabstandes
von 1,5 m zu Personen aus anderen Hausständen
Tragen eines mediz. MNS
Schulleitung,
an Schule Beschäftigte, vor allem Schüler und deren Eltern
Zugangsregelungen für schulisches Personal und Schüler
täglich Betretungsverbot bei o. g. Risiken
Zutritt für Schüler erst 2 Tage nach letztmaligen Auftreten eines Symp- toms gestattet
Vorlage eines Unbedenklichkeitsnach- weises bei Auftreten von SARS-CoV- 2-ähnlichen Symptomen (z.B. ärztliche Bescheinigung, Allergieausweis, am selben Tag durchgeführter Corona- Test)
bei mind. einem SARS-CoV-2-ähnli- chem Symptom muss Schule verlas- sen werden (Schüler bis zur Abholung in einem separaten Raum unterbrin- gen)
Anwesenheitsdokumentation zur Nachvollziehbarkeit von Infektions- ketten
Schulleitung,
an Schule Beschäftigte, Schüler/innen
Zugangskontrolle für schulfremde Personen
täglich Zugangskontrolle: Meldung im Sek-
retariat und Zutritt nur mit MNS
Betretungsverbot bei o.g. Risiken
Unbedenklichkeitsnachweis bei Er- krankungen mit SARS-CoV-2-ähnli- chen Symptomen (z.B. ärztliche Be- scheinigung, Allergieausweis)
Zeitpunkt des Aufenthaltes und Kon- taktdaten dokumentieren ab Aufent- haltsdauer von mehr als 15 Minuten
Meldung im Sekr., Ausfüllen des entsprechenden Formulars
Schulleitung
schulfremde Personen
Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?
Dokumentation ist 4 Wochen nach dem Tag der Dokumenta- tion unverzüglich zu löschen
Zutritt für schulfremde Personen aus wichtigem Grund möglich
innerschulische Verkehrswege
täglich Abstandsregelungen einhalten
Pflicht zum Tragen eines medizini- schen MNS außerhalb des Unter- richts im Schulgebäude, wenn Min- destabstand nicht eingehalten wer- den kann
Handkontaktstellen (z.B. Türklinken, Griffe) minimieren (z.B. Türen geöff- net lassen)
mehrmals täglich lüften
- Rechtslaufgebot
desinfizierende Reinigungsmittel für Handkontaktstellen;
durch Schule ist Verpflichtung zum Tragen eines MNS geregelt
Schulleitung,
Beschäftigte in Schule Schüler/innen
Unterrichtsräume Lüftung (Minimie- rung der Anste- ckungsgefahr durch Aerosole/Tröpfchen)
täglich mehrmals
regelmäßig
Stoß- und Querlüftung alle 30 Minu- ten für ca. 3 Minuten,alleiniges Kip- pen von Fenstern ist ggf. nicht aus- reichend
bei geeigneten Wetterbedingungen Unterricht im Freien gestalten
Beschäftigte der Schule, Hausmeister
Abstandsempfeh- lungen für den Lehrerarbeitsplatz in den Unterrichts- räumen
täglich Empfehlung:
Abstand zwischen Lehrertisch und erster Reihe möglichst 1,5 m
Unterricht vorzugsweise im Klassen/Kurs-Verband
Schulleitung,
Beschäftigte in der Schule
Gruppenabgren- zung
Gruppenbegren- zung
Abschlussjahrgänge an Gym- nasien
weitere Klassen an Oberschu- len, Gymnasien
Empfehlung:
Unterricht vorzugsweise im Kurs-
Gruppen-Durchmischung auf Minimum begrenzen oder vermeiden
nach Möglichkeit Teilung großer Kurse
aus schulorganisatorischen Gründen ist Unterricht im Wechselmodell mög- lich
Wechselmodel (zeitgleiche Präsenzbe- schulung höchstens der Hälfte der
Schulleitung,
Beschäftigte in der Schule
Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?
festgelegten Schüleranzahl, max. 16 Schüler/innen)
Sozialräume
Lehrerzimmer täglich Empfehlung:
möglichst Abstand (1,5 m)
Tragen der MNB, wenn Abstand nicht eingehalten werden kann
max. Anzahl von Personen im Raum
regelmäßige Lüftung
Schulleitung,
Beschäftigte in der Schule
Besprechungen Dienstberatungen, Fachberatungen,
FoBi, pädagogische Tage, Eltern- abende sind auszusetzen
ggf. virtuelle Durchführung
Schulleitung,
Beschäftigte in der Schule
Gemeinschafts- räume (z.B. Medien- raum, Aula)
täglich max. Anzahl von Personen im Raum
regelmäßige Lüftung
wenn möglich: Tragen des MNS
Beschäftigte in der Schule
Sanitärräume
Handreinigung täglich Flüssigseifenspender und Einmal- handtücher an allen Waschbecken nutzen
Auffangbehälter für Einmalhand- tücher nutzen
Schulleitung,
Beschäftigte in der Schule
Reinigung täglich Toilettensitze, Armaturen, Waschbe- cken, Fußböden etc. reinigen
vorhandenen Reinigungsplan an- passen; Desinfektion
Reinigungsfirma Hago
Abstandsregeln täglich Empfehlung:
Mindestabstand von 1,5 m bei Nut- zung der Sanitäreinrichtungen
bei Nichtgewährleistung der Ab- standsregeln: Tragen der MNB
Schulleitung,
Beschäftigte in der Schule
Maßnahmen bei Hygienemängeln
bei Bedarf Unterstützung bei Schulträger, Schulreferent und ggf. Gesundheits- amt einfordern
Schulleitung
besondere Unterrichtsfächer bzw. schulische Angebote
Sport täglich Sekundarstufe I und II:
Abstandsregelungen einhalten oder medizinischen MNS tragen
Desinfektion mit Hinweis „begrenzt
viruzid“ Beschäftigte in der Schule
Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?
keine Kontakt-Sportarten (keinen di- rekten Körperkontakt)
wenn möglich, im Freien durchführen
Händehygiene ermöglichen
Lüften der Sporthalle sowie Sanitär- und Umkleideräume
nach jeder Sportstunde mind. 5 min
mittels Lüftungsanlage bzw. freie Lüftung (Zufuhr von Außenluft) über Fenster/ Türen
sofern dies nicht möglich, ist die Sport- halle für den Schulsport nicht geeignet
Desinfektion der Sportgeräte nach Be- nutzung
kein Schwimm-Unterricht Musik
GTA
täglich
ab Dez. 2020
gemeinschaftliches Singen ist nur im Freien erlaubt
bei Gesang von Einzelpersonen Mindestabstand von 2 m zur nächs- ten Person (s. Handlungsleitfaden
„Empfehlungen zur Verringerung des Infektionsrisikos mit SARS-CoV- 2 beim Singen im Unterricht und im Chor“ vom 26.8.2020)
Leihinstrumente desinfizieren
Keine Angebote!
Desinfektion mit Hinweis „begrenzt viruzid“
Beschäftigte der Schule
Chor-Leiter/GTA Arbeitsmittel
Vermeidung von Übertragungswegen über Arbeitsmittel
täglich personenbezogene Arbeitsmittel
Reinigung/Desinfektion nach ge- meinsamer Nutzung von Kontaktflä- chen (z.B. Mikroskope)
Desinfektion mit Hinweis „begrenzt viruzid“
Beschäftigte in der Schule
Pausen und Außenbereich
Beaufsichtigung täglich Aufsichten anpassen
Vermeidung unbeaufsichtigter Berei- che im Außengelände
Beschäftigte in der Schule
Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?
Fensterbereiche kontrollieren, vor al- lem beim Lüften
Personenströme täglich örtliche Trennung von Personenströ- men in den Pausen (s. Hofbereiche der drei Schulgelände)
Rechtslaufgebot Beschäftigte in der Schule
Speiseräume täglich Einhaltung der Hygieneregeln an Theke und Essensausgabe:
o Desinfektion der Hände o Tragen des MNS
o Speisen-Entnahme am Buffet unter Einhaltung der Hygiene- maßnahmen
vergrößerte Tisch-Abstände
Steuerung der Personenströme
begrenzte Personenzahl pro Tisch
Desinfektionsspender vor Essens- ausgabe;
Hygieneplan des Essensanbieters
Beschäftigte der Schule, Essensanbieter
Fa. Sodexo/Kesselsdorf und Fa. GDS
Personaleinsatz
allgemein täglich Abklärung von Verdachtsfällen (siehe oben „Betretungsverbot“)
Beachtung der Selbst-Test-Pflicht!
schulisches Personal kann wöchent- lich einen PoC-Antigen-Schnelltest durchführen lassen
siehe schulinternes Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen
Schulleitung,
Beschäftigte in der Schule
Risikogruppen täglich
bei Bedarf
Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe durch ärztliches Attest nachweisen
Einsatz im Präsenzunterricht nur nach Rücksprache und auf freiwilli- ger Basis
Schwangere dürfen nicht im Prä- senzunterricht beschäftigt wer- den, auch nicht auf freiwilliger Ba- sis! Möglichkeit des Einsatzes im Homeoffice/für die Lernzeit
Beschäftigte der Schule, Betriebs- oder Hausarzt
Erste Hilfe
Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?
Erste Hilfe und Eigenschutz
täglich
bei Bedarf
Krankenwagen anfordern
Ersthelfern Mittel zum Eigenschutz zur Verfügung stellen (Atemschutz mind. FFP2, Schutzbrille)
Ersthelfer-Maßnahmen anwenden
alternativ zur Beatmungsmaske sind auch Beatmungstücher mög- lich
Schulträger, Schulleitung,
Beschäftigte der Schule, Ersthelfer,
Schüler/innen Unterweisungen
Belehrungen und Information über Hygieneplan
Schüler-Belehrung:
Schuljahresbeginn
im weiteren Schuljahresver- lauf anlassbezogen
Lehrkräfte-Belehrung:
mindestens einmal/Schuljahr Eltern-Information und –Kenntnis- nahme zum Schuljahresbeginn
aktenkundige Belehrungen für Leh- rer, nichtpädagogisches Personal und Schüler zu Hygienemaßnahmen der Schule
Inhalte: Abstand, Händewaschen, Begrüßung ohne Körperkontakt,
Husten-/Nies-Etikette, sachgerechter Umgang mit MNS, Lüften
Eltern über Hygienekonzept der Schule u. o.g. Belehrung informieren
Schulleitung, Beschäftigte in der Schule,
Verwaltungspersonal, Sorgeberechtigte
biologische Arbeitsstoffe
Reinigung entsprechend aktueller Erfor- dernisse
bei Verunreinigung von Flächen durch Körperflüssigkeiten, Urin oder Stuhl: gezielte Desinfektion nur mit Einmalhandschuhen und einem mit Flächendesinfektionsmittel getränk- tem Einmaltuch
Schutzhandschuhe tragen, nach Ablegen Hände desinfizieren (siehe auch Punkt Händedesinfek- tion)
Beschäftigte in der Schule
außerschulische Veranstaltungen außerschulische
Veranstaltungen
keine Durchführung von:
Schulfahrten im Inland mindestens bis 4.4.2021, erst bei Regelbetrieb; ins Ausland nicht im gesamten Schuljahr
schulische Veranstaltungen innerhalb und außerhalb Sachsens
Schülerbetriebspraktika
Fahrten im Rahmen von Fort- und Ausbildung im Ausland
Schulleitung,
Beschäftigte in der Schule
Kommunale Corona-Schutzmaßnahmen
Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?
weitergehende kommunale Verord- nungen, Vorschriften, Regeln und Ein- schränkungen
weitergehende, ggf. verschärfende kommunale Schutzmaßnahmen sind zu beachten und umzusetzen
Unzulässigkeit der Präsenzbeschulung
bei Überschreitung des 7-Tage- Inzidenzwertes von 100 Neuinfek- tionen auf 100.000 Einwohner an fünf Werktagen infolge in einem Landkreis/in einer kreisfreien Stadt
Notbetreuung ist zulässig
Präsenzbeschulung unzulässig
oberste Landesgesund- heitsbehörde und oberste Schulaufsichtsbehörde
Quellen:
a) a Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO, SMS, 05.03.2021 b) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, BMAS, 20.08.2020
c) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, BMAS, 21.01.2021
d) Online-Information „Schutzmaßnahmen für den Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie“, Unfallkasse Sachsen, 09.02.2021 e) SMK-Schulleiterschreiben vom 05.03.2021 mit Anhängen 1 & 2
1) Abkürzung: MNS = medizinischer MNS:
medizinischer Mund-Nasen-Schutz (sogenannte OP-Masken oder FFP-2-Masken ohne Ausatemventil, KN 95/N 95 oder Masken mit vergleichbaren Schutzstandard)
Datum der Erstellung: Hygiene-Konzept Schuljahr 2020/21 vom 25.08.2020, Aktualisierungen vom 18.03.21 Datum der Erstunterweisung der Beschäftigten in der Schule: am 25.08.2020; aktualisiert am 18.03.21
Bestätigung durch Unterschrift der Schulleitung: gez. Jeanette Gernat