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Berufliches Schulzentrum für Elektrotechnik Dresden, Strehlener Platz 2, 01219 Dresden Tel.: 0351 4735 201, Fax: 0351 4735 415, E-Mail: bszet@bszet.de
Hygieneplan – Schutzmaßnahmen im Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie Organisation der Präsenzbeschulung an öffentlichen Schulen unter Pandemiebedingungen
Dieser Hygieneplan regelt das Vorgehen für alle Organisationsformen der Präsenzbeschulung vor Ort auf der Grundlage der Schul- und Kita-Coronaverordnung vom 10.12.2021, gültig vom 13.12.2021 bis 06.02.2022, in der ab 17.01.2022 geltenden Fassung.
Verantwortlicher Ansprechpartner für Einhaltung und Umsetzung des Hygieneplans: Schulleitung
Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?
Persönliche Hygiene
Händereinigung nach Betreten des Schulgebäudes
nach dem Toiletten- gang
nach Naseputzen
nach Husten oder Niesen
nach Kontakt mit Ab- fällen
mindestens 20 bis 30 Sekunden die Seife sorgfältig auch zwischen den Fingern verreiben
Seife abwaschen und gut abtrocknen
mit Einmalhandtüchern (Papier o. Ä.) abtrocknen
Entsorgung der Einmalhandtücher in Auffangbehältern
Flüssigseife im Spender Beschäftigte
Schüler/-innen
schulfremde Per- sonen
Hygienische
Händedesinfektion nach Kontakt mit Kör- perflüssigkeiten, Urin oder Stuhl
bei Bedarf
Handdesinfektionsmittel entsprechend Gebrauchsanweisung anwenden
Desinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viru- zid“
Beschäftigte
Schüler/-innen
Niesetikette Niesen und Husten möglichst in Wegwerftuch niesen oder husten
ist kein Taschentuch griffbereit, Armbeuge vor Mund und Nase halten
größtmöglichen Abstand zum Gegenüber einhalten und sich ab- wenden
Wegwerftuch Beschäftigte
Schüler/-innen
Handpflege nach Bedarf auf trockenen Händen gut verreiben personenbezogene Handpflege bei Bedarf mitbringen
Beschäftigte
Schüler/-innen
Persönliche Hygiene – medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)¹ allgemeines zur Nutzung
des medizinischen MNB im Falle der Trage- pflicht
täglich
Schüler/-innen
Beschäftigte
medizinische OP-Maske ausreichend, keine FFP2/KN95 Maske notwendig
FFP2-Maske bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schul- geländes notwendig
beim Tragen von MNB ist sicher zu stellen, dass regelmäßige Tra- gepausen ermöglicht werden
personenbezogene MNB mitbringen
für Lehrkräfte werden bei Bedarf FFP2-Masken bzw. Masken mit ver- gleichbarem Schutzstan- dart (KN 95) durch das LaSuB zur Verfügung ge- stellt
Schulleitung
Beschäftigte
Schüler/-innen
schulfremde Per- sonen
Tragepflicht MNB Pflicht zum Tragen einer MNB besteht vor und im Eingangsbe- reich, im Schulgebäude, auf dem Schulgelände, auf dem
Außengelände wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten wird und im Unterricht
für schulfremde Personen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2- Maske bzw. vergleichbaren Maske (z. B. KN95) im Schulgebäude
bei Sitzungen der Schulkonferenz, bei Sitzungen von Gremien der Eltern- und Schülermitwirkung und bei Beratungsgesprächen zwischen schulischem Personal und Personensorgeberechtigten ist eine medizinische MNB für schulfremde Personen ausreichend
Schulleitung
Beschäftigte
Schüler/-innen
schulfremde
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keine Tragepflicht MNB situationsbedingt kurzzeitig bei der Abnahme von Corona-Tests
bei der Aufnahme von Speisen und Getränken
bei Prüfungen oder schriftlichen Leistungsnachweisen am Sitz- platz, wenn der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird
wenn aus unabweisbaren Gründen erforderlich
Schulleitung
Beschäftigte
Schüler/-innen
schulfremde Befreiung von MNB Beschäftigte
Schüler/-innen
Glaubhaftmachung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, welche die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch das Tragen der MNB erkennen lässt und auf welcher Grundlage die Ärztin/
der Arzt zu dieser Einschätzung gekommen ist
Schule ist befugt, die ärztliche Bescheinigung zur Befreiung des Tra- gens einer MNB in Kopie oder im Original aufzu- bewahren
Schulleitung
Beschäftigte
Schüler/-innen
Testpflicht auf SARS-CoV-2 Testpflicht auf SARS- CoV-2 (Selbsttest)
Beschäftigte unge- impft und nicht gene- sen täglich (3 kos- tenfreie Tests im Rah- men der schulischen Testung, alle weite- ren auf eigene Kos- ten)
Schüler/-innen dreimal pro Woche jeweils im Abstand von 2 Tagen
Elternabende, Eltern- gespräche und Gre- mien der Elternmit- wirkung täglich vor Zutritt
negativer Testnachweis auf SARA-CoV-2 wird gefordert für Betreten des Schulgeländes, des Schulgebäudes und zur Teil- nahme am Präsenzunterricht
Anzuerkennen sind:
- Testung an der Schule, unmittelbar nach Betreten - Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung im
Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht - Test bzw. Bescheinigung einer für die Abnahme von Tests zu-
ständigen Stelle (berechtigte Leistungserbringer gemäß § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 in der jeweiligen geltenden Fassung)
Test darf bei Vorlage nicht älter als 24 Stunden sein (PCR-Test: 48 Stunden)
Testung geimpfter und genesener Personen wird ausdrücklich empfohlen (dreimal wöchentlich)
Testkit zur
Laienselbstanwendung
Aushänge
Schwarzes Brett
Schulleitung
Beschäftigte
Schüler/-innen
schulfremde Per- sonen
keine Testpflicht auf
SARS-CoV-2 (Selbsttest) Testpflicht gilt nicht für:
- Personen mit nachweislich vollständigem Impfschutz (ein oder mehrere Impfstoffe möglich und letzte Impfung muss mindes- tens 14 Tage vergangen sein)
- genesene Personen mit einer verabreichten Impfdosis - genesene Personen ab 28 Tage bis maximal 90 Tage nach
positivem PCR-Test oder mit ärztlicher Bescheinigung, die auf PCR-Testung beruht
- Begleitpersonen für kurzzeitige Begleitung zum Bringen und Abholen bei Betreten des Schulgeländes und des Schulgebäu- des, aber Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske
Änderung des Impfstatus nach Impfung mit dem Impfstoff von Johnson &
Johnson – für vollstän- dige Impfung wird eine 2. Impfung verlangt
Schulleitung
Beschäftigte
Schüler/-innen
schulfremde Per- sonen
Unterweisung vor Testdurchführung Beschäftigte und Schüler/-innen mit Hilfe der Gebrauchsanwei- sung oder eines Erklär-Videos
Schulleitung
Beschäftigte
Schüler/-innen
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Testdurchführung Testdurchführung entsprechend Gebrauchsanweisung
gründliches Händewaschen vor und nach dem Test
in der Regel nasaler Abstrich
Speichel- bzw. Spucktest über LaSuB bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes möglich (keine ärztliche Diagnose erforderlich)
im Ausnahmefall können andere Tests (mit CE-Kennzeichnung o- der nach BfArM zugelassen) ohne Kostenübernahme durch LaSuB genutzt werden
AHA+L-Regeln während der Testung einhalten (Raumtemperatur nicht unter 15 °C)
kurzzeitiges Absetzen der MNB zur Probeentnahme
Lehrer/-innen: Test in Anwesenheit einer Vertrauensperson (4-Au- gen-Prinzip)
Schüler/-innen: in Anwesenheit, Anleitung durch eine Lehrkraft
bei Beaufsichtigung der Testdurchführung MNB tragen
bei Benetzung von Haut oder Augen mit Extraktionslösung sofort gründlich mit Wasser abspülen, bei nachfolgend anhaltenden Be- schwerden ärztliche Vorstellung
hygienische Entsorgung des genutzten Testmaterials in Müllbeu- teln, nicht im normalen Abfallbehälter (Benutzung von Einmal- handschuhen)
genutzte Oberflächen nach Test mit Flächendesinfektionsmittel reinigen (keine Sprühdesinfektion) und dabei Einmalhandschuhe tragen
bei positivem Testergebnis: Absonderung der positiv getesteten Person
Entsorgung in Müllbeutel
Flächendesinfektionsmit- tel („begrenzt viruzid“)
Einmalhandschuhe
Schulträger
Schulleitung
Beschäftigte
Schüler/-innen
Zugang und Aufenthalt
Schulpflicht Schüler/-innen, ggf.
vertreten durch Sor- geberechtigte
Schulbesuchspflicht ist ausgesetzt; Abmeldungen ab 22.11.2021 bleiben weiterhin gültig
schriftliche Abmeldung durch volljährige Schüler/-innen oder Personensor- geberechtigten erforderlich
dann Pflicht zur häuslichen Lernzeit, Anspruch auf Beschulung der Schüler/- innen besteht nicht
tageweise Ab- meldung ist ausgeschlossen
Abmeldung muss durch In- fektionsschutz- gesetz begrün- det sein
Schulleitung
Personenberech- tigte
Schulgebäude inkl.
Eingangsbereich schulfremde Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bzw. vergleichbaren Maske (z. B.
KN95)
schulfremde Per- sonen
Betretungsverbot Beschäftigte
Schüler/-innen
schulfremde Perso- nen
Betretungs- und Aufenthaltsverbot gilt bei:
- nachweislicher SARS-CoV-2-Infektion
- Absonderungen, aufgrund engen Kontakts zu infizierten Personen - Nichttragung von MNB ohne entsprechende Bescheinigung
- mindestens einem SARS-CoV-2-Symptom (Atemnot, neuauftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) - bei Nichtvorliegen eines negativen Testergebnisses bezüglich Coronavi-
rus SARS-COV-2
Schulleitung
Beschäftigte
Schüler/-innen
schulfremde Per- sonen
Zugangs- und
Aufenthaltsregelungen Beschäftigte
Schüler/-innen
schulfremde Perso- nen
Zutritt für Schüler/-innen erst 2 Tage nach letztmaligem Auftreten eines Symptoms gestattet
Vorlage eines Unbedenklichkeitsnachweises bei Auftreten von SARS-CoV-2- ähnlichen Symptomen (z.B. ärztliche Bescheinigung, Allergieausweis, am selben Tag durchgeführter Corona-Test)
Zutritt nur mit negativem Testergebnis, für Personen mit nachweislich voll- ständigem Impfschutz und für Genesene
bei mindestens einem SARS-CoV-2-ähnlichem Symptom oder positiven Testergebnis muss die Schule unverzüglich verlassen werden
(minderjährige Schüler/-innen bis zur Abholung in einem separaten Raum unterbringen)
Anwesenheitsdokumentation zur Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten
Schulleitung
Beschäftigte
Schüler/-innen
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mit Corona-Infektionen an der Schule
Beschäftigte
Schüler/-innen
schulfremde Perso- nen
Absonderung der positiv getesteten Person
in der Schule befindliche Hausstandangehörige begeben sich in Quaran- täne, sofern sie nicht von der Absonderung ausgenommen sind
keine weitere Absonderung symptomloser Schüler/-innen
Schule informiert Gesundheitsamt mit namentlicher Nennung der/des Betroffenen
Schule muss die Personensorgeberechtigten der Klasse informieren, ohne namentliche Nennung
Schulleitung
Beschäftigte
Schüler/-innen
Personensorge- berechtigte
Regelungen zur Absonderung in den Allgemein- verfügungen der Landkreise und Kreisfreien Städte Zugangskontrolle schulfremde Perso-
nen
Meldung im Sekretariat der Schulleitung (Zimmer A4) oder bei den Haus- meistern (Zimmer B04)
Zeitpunkt des Aufenthaltes und Kontaktdaten ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 10 Minuten dokumentieren
Tagesliste, die 4 Wochen nach dem Tag der Dokumentation unverzüglich zu löschen oder zu vernichten ist
Schulleitung
Sekretariat
Hausmeister
schulfremde Per- sonen
Räume, Flure im Schulgebäude, Schulgelände
Mindestabstand täglich direkten Körperkontakt meiden Schulleitung
Beschäftigte
Schüler-/innen Informationen zum
Schutz vor Covid-19 im Schulgebäude
täglich Information zur Allgemeinverfügung und schulspezifischen Regelungen
Schwarzes Brett
Aushänge
Belehrungen
Homepage
Schulleitung
innerschulische
Verkehrswege/ Flure täglich Handkontaktstellen (z. B. Türklinken, Griffe) minimieren (z. B.
Türen ggf. geöffnet lassen)
mehrmals täglich lüften
Rechtslaufge- bot
in Reihe gehen
Schulleitung
Beschäftigte
Schüler/-innen
Lüftung in Unterrichts- räumen (Minimierung der Ansteckungsgefahr durch Aerosole und Tröpfchen)
regelmäßig
mehrmals täglich
Stoß- und Querlüftung mittels (soweit technisch möglich) vollständig geöff- neter Fenster und Türen:
- mindestens einmal während der Unterrichtsstunde
- möglichst alle 20 Minuten (spätestens 30 Minuten nach Unterrichtsbe- ginn) für ca. 3 Minuten
Lüftungskon- zept in der mo- difizierten Vari- ante der Lan- deshauptstadt Dresden vom 28.08.2020
Schulleitung
Beschäftigte
Hausmeister
Lehrerzimmer mehrmals täglich regelmäßige Lüftung
Empfehlung des Mindestabstandes von 1,50 m Gemeinschaftsräume/
weitere genutzte Räume mehrmals täglich regelmäßige Lüftung
Regelungen zum Tragen von MNB beachten Reinigung
regelmäßig genutzte Oberflächen, Gegen- stände und Räume
täglich entsprechend vorhandenem Reinigungsplan Reinigungsplan
der Landes- hauptstadt Dresden in der modifizierten Variante vom 22.11.2021
Schulträger
Reinigungsfirma
Schulleitung
Beschäftigte
täglich
wenn mind. eine Per- son in der Schule eine SARS-CoV-2-Infektion aufweist
täglich gründliches reinigen von regelmäßig genutzten Oberflächen, Gegen- ständen und Räumen
gründliches Reinigen von technisch medialen Geräten nach jeder Nutzung
Flächen entsprechend dem
Erfordernis
bei Verunreinigung von Flächen mit Körperflüssigkeiten, Urin oder Stuhl:
gezielte Desinfektion nur mit Einmalhandschuhen und einem mit Flä- chendesinfektionsmittel getränktem Einmaltuch (keine Sprühdesinfektion) Sanitärräume täglich Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden reinigen
Auffangbehälter für Einmalhandtücher zur Verfügung stellen, regelmäßig leeren
Maßnahmen bei
Hygienemängeln bei Bedarf Unterstützung bei Schulträger, Schulreferent und ggf. Gesundheitsamt einfordern
Schulleitung
9 Arbeitsmittel
Vermeidung von Übertragungswegen über Arbeitsmittel
täglich Empfehlung: Zuweisung von personenbezogenen Arbeitsmitteln
sachgerechte Reinigung oder Desinfektion nach Nutzung von Kon- taktflächen und technisch medialer Geräte
Flächendesinfektionsmit- tel mit Hinweis „be- grenzt viruzid“
Schulleitung
Beschäftigte Pausen
Beaufsichtigung täglich Aufsicht an veränderte Situation anpassen
Vermeidung unbeaufsichtigter Bereiche im Außengelände
Fensterbereiche kontrollieren (z. B. beim Lüften)
Schulleitung
Beschäftigte Speiseräume täglich Einhaltung der Hygieneregeln an Theke und Essensausgabe:
- transparente Abtrennungen - keine Selbstbedienung
- bei Tragepflicht von MNB, erst am Tisch absetzen - regelmäßig mehrmals täglich Lüften
- zeitliche Trennung von Personen im Essensbereich steuern - keine externen Essenteilnehmer
Essensanbieter
Schulleitung
Beschäftigte
Schüler/-innen
Sport
Sportunterricht Schulsport und Schwimmunterricht unter Beachtung der gelten- den Hygieneregeln
keine Pflicht zum Tragen einer MNB
keine intensiven Kontaktsportarten
Händehygiene ermöglichen
Sportgeräte nach Benutzung reinigen
nach jedem Unterricht die Sporthalle sowie Sanitär- und Umklei- deräume mind. 5 Minuten lüften
Flächendesinfektionsmit- tel mit Hinweis „be- grenzt viruzid“
Grund-Hygiene- und Ver- haltenskonzept in oder auf kommunalen Schul- sportanlagen der Lan- deshauptstadt Dresden vom 10.03.2021
Schulleitung
Sportlehrer
Personaleinsatz Risikogruppen /
Schwangere täglich
nach Bedarf
Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe über den 01.06.2021 hinaus, ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, mit Hinweisen, dass trotz der Entwicklung des Infektionsgeschehen, neuer Erkennt- nisse zum Ansteckungsrisiko sowie der Impfmöglichkeiten weiter- hin ein erhöhtes Risiko besteht
Einsatz von Zugehörigen einer Risikogruppe im Präsenzunterricht nur nach Rücksprache und auf freiwilliger Basis
individuelle Bewertung von Risikofaktoren für Risikogruppen bei Bedarf durch Betriebs- oder Hausarzt
kein Einsatz von schwangeren Beschäftigten oder Schülerinnen im Präsenzunterricht
Schulleitung
Beschäftigte
Schülerinnen
Betriebs- oder Hausarzt
Erste Hilfe Erste Hilfe und
Eigenschutz täglich
nach Bedarf Ersthelfern Mittel zum Eigenschutz zur Verfügung stellen (Atem- schutz mindestens FFP2-Maske, Schutzbrille)
für Herz-Lungen-Wiederbelebung Beatmungsmaske oder Beatmungstuch zur Verfügung stellen
Ersthelfer informieren
Schulträger
Schulleitung
Beschäftigte
Ersthelfer
Schüler/-innen Unterweisungen
Hygieneunterweisungen Schüler:
Schuljahresbeginn
im weiteren Schul- jahresverlauf anlassbe- zogen
Lehrkräfte:
mindestens einmal im Schuljahr
Belehrungen für Lehrende, nichtpädagogisches Personal, Schüler/- innen zu Hygienemaßnahmen der Schule
Inhalte: Abstand, Händewaschen, Begrüßung ohne Körperkontakt, Hust- und Niesetikette, sachgerechter Umgang mit MNS, Lüften
Eltern über Hygienekonzept der Schule und o. g. Belehrung infor- mieren (siehe aktuelle Informationen auf der Homepage)
Schulleitung
Beschäftigte
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Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes/ außerschulische/ außerunterrichtliche Veranstaltungen außerschulische
Veranstaltungen/
Schülerbetriebspraktika
außerschulische Aktivitäten sind sehr restriktiv zu handhaben Schulleitung
Beschäftigte
Schüler/-innen
Schulfahrten keine Durchführung von Schulfahrten
außerschulische Nutzung des Schulgeländes/ des Schulgebäudes
Nutzung außerhalb der Unterrichtszeiten
Händereinigung sicherstellen
gründliche Reinigung genutzter Oberflächen, Gegenstände und Räume ist vor nächster schulischer Nutzung sicherzustellen
Handreinigungsmittel
Desinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viru- zid“
Veranstalter
Schulleitung
Reinigungsfirma
weitere Corona-Schutzmaßnahmen Sächsisches Staatsminis-
terium für Kultus bei mehr als einem Erkrankungsfall
befristete Anordnung möglich:
- Wechselmodell für gesamte Schule oder einzelne Klassen- bzw. Jahrgangsstufen (zeitgleiche Präsenzbeschulung für höchstens die Hälfte der festgelegten Schüleranzahl gemäß Sächs. Klassenbildungsverordnung vom 12.03.2021, max. 16 Schüler/-innen)
- Teilweise oder vollständige Schließung von Schulen - Änderung des Nachweisintervalls (Testung)
- Ausnahmen vom Wegfall der MNB-Tragepflicht
Schulleitung
Beschäftigte
Sächsische Staatsminis- terium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
weitergehende Verordnungen, Vorschriften, Regeln und Ein- schränkungen sind zu beachten und umzusetzen
Schulleitung
Beschäftigte
Quellen:
a) Schul- und Kita-Coronaverordnung (SchulKitaCoVO), 10.12.2021, in der ab 17.01.2022 geltenden Fassung
b) Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO), 19.11.2021, in der Fassung ab 17.01.2022 geltenden Fassung
c) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, BMAS, 24.11.2021
d) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, BMAS, 25.06.2020, geändert 22.11.2021
e) Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, 08.05.2021, geändert 14.01.2022
f) Coronavirus-Testverordnung, 21.09.2021, geändert 12.11.2021
g) DGUV SARS-CoV-2 Schutzstandard Schule inkl. Ergänzungen, 03.12.2021
h) Merkblatt Umgang mit MNS, 17.05.2021
i) Schulleiterschreiben vom 20.05.2021 Einsatz von Risikogruppen
j) Schulleiterschreiben vom 14.07.2021 Einsatz schwangerer Lehrkräfte
k) Schulleiterschreiben vom 23.11.2021, Umsetzung der 3G-Regelung
l) Schulleiterschreiben vom 06.12.2021, Information zum Umgang mit Corona-Infektionen – Absonderungspraxis
m) Schulleiterschreiben vom 10.12.2021, Schulbetrieb ab 13.12.2021
n) Schulleiterschreiben vom 16.12.2021, Schulfahrtenerlass
o) Schulportalinformation zur vorbefüllten Anlage 4 Bescheinigung eines negativen Corona-Test vom 12.01.2022
p) Schulleiterschreiben vom 14.01.2022, Maskenpflicht
q) Leitfaden zur Kontaktpersonennachverfolgung vom 24.01.2022
r) Infoblatt zur Absonderung in Sachsen vom 24.01.2022
s) Schulleiterschreiben vom 22.01.2022, Anpassung Leitfaden Kontaktpersonennachverfolgung und Impf-/Genesenenstatus
¹) Abkürzung:
MNB: medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte medizinische OP-Masken, FFP2-Masken ohne Ausatemventil, KN 95/N 95 oder Masken mit vergleichbaren Schutzstandard)
Datum der Erstellung: 25.01.2022
unterschriftliche Bestätigung der Schulleitung:
Anlagen:
a) Lüftungskonzept für Schulgebäude und Sporträume bzw. Sporthallen der Landeshauptstadt Dresden – Amt für Schulen vom 28.08.2020 b) Reinigungskonzept der Landeshauptstadt Dresden – Amt für Schulen vom 22.11.2021
c) Hygiene- und Verhaltenskonzept der Landeshauptstadt Dresden – Amt für Schulen vom 20.01.2022 d) Merkblatt FFP2-Maske – Hinweise zur Anwendung vom Atemschutzmasken