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Verantwortlicher Ansprechpartner für Einhaltung und Umsetzung des Hygieneplans: Schulleitung

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Academic year: 2022

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Berufliches Schulzentrum für Elektrotechnik Dresden, Strehlener Platz 2, 01219 Dresden Tel.: 0351 4735 201, Fax: 0351 4735 415, E-Mail: bszet@bszet.de

Hygieneplan – Schutzmaßnahmen im Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie Organisation der Präsenzbeschulung an öffentlichen Schulen unter Pandemiebedingungen

Dieser Hygieneplan regelt das Vorgehen für alle Organisationsformen der Präsenzbeschulung vor Ort auf der Grundlage der Schul- und Kita-Coronaverordnung vom 10.12.2021, gültig vom 13.12.2021 bis 06.02.2022, in der ab 17.01.2022 geltenden Fassung.

Verantwortlicher Ansprechpartner für Einhaltung und Umsetzung des Hygieneplans: Schulleitung

Was? Wann? Wie? Womit? Verantwortlich?

Persönliche Hygiene

Händereinigung  nach Betreten des Schulgebäudes

 nach dem Toiletten- gang

 nach Naseputzen

 nach Husten oder Niesen

 nach Kontakt mit Ab- fällen

 mindestens 20 bis 30 Sekunden die Seife sorgfältig auch zwischen den Fingern verreiben

 Seife abwaschen und gut abtrocknen

 mit Einmalhandtüchern (Papier o. Ä.) abtrocknen

 Entsorgung der Einmalhandtücher in Auffangbehältern

 Flüssigseife im Spender  Beschäftigte

 Schüler/-innen

 schulfremde Per- sonen

Hygienische

Händedesinfektion  nach Kontakt mit Kör- perflüssigkeiten, Urin oder Stuhl

 bei Bedarf

 Handdesinfektionsmittel entsprechend Gebrauchsanweisung anwenden

 Desinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viru- zid“

 Beschäftigte

 Schüler/-innen

(2)

Niesetikette  Niesen und Husten  möglichst in Wegwerftuch niesen oder husten

 ist kein Taschentuch griffbereit, Armbeuge vor Mund und Nase halten

 größtmöglichen Abstand zum Gegenüber einhalten und sich ab- wenden

 Wegwerftuch  Beschäftigte

 Schüler/-innen

Handpflege  nach Bedarf  auf trockenen Händen gut verreiben  personenbezogene Handpflege bei Bedarf mitbringen

 Beschäftigte

 Schüler/-innen

Persönliche Hygiene – medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)¹ allgemeines zur Nutzung

des medizinischen MNB  im Falle der Trage- pflicht

 täglich

 Schüler/-innen

 Beschäftigte

 medizinische OP-Maske ausreichend, keine FFP2/KN95 Maske notwendig

 FFP2-Maske bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schul- geländes notwendig

 beim Tragen von MNB ist sicher zu stellen, dass regelmäßige Tra- gepausen ermöglicht werden

 personenbezogene MNB mitbringen

 für Lehrkräfte werden bei Bedarf FFP2-Masken bzw. Masken mit ver- gleichbarem Schutzstan- dart (KN 95) durch das LaSuB zur Verfügung ge- stellt

 Schulleitung

 Beschäftigte

 Schüler/-innen

 schulfremde Per- sonen

Tragepflicht MNB  Pflicht zum Tragen einer MNB besteht vor und im Eingangsbe- reich, im Schulgebäude, auf dem Schulgelände, auf dem

Außengelände  wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten wird und im Unterricht

 für schulfremde Personen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2- Maske bzw. vergleichbaren Maske (z. B. KN95) im Schulgebäude

 bei Sitzungen der Schulkonferenz, bei Sitzungen von Gremien der Eltern- und Schülermitwirkung und bei Beratungsgesprächen zwischen schulischem Personal und Personensorgeberechtigten ist eine medizinische MNB für schulfremde Personen ausreichend

 Schulleitung

 Beschäftigte

 Schüler/-innen

 schulfremde

(3)

3

keine Tragepflicht MNB  situationsbedingt  kurzzeitig bei der Abnahme von Corona-Tests

 bei der Aufnahme von Speisen und Getränken

 bei Prüfungen oder schriftlichen Leistungsnachweisen am Sitz- platz, wenn der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird

 wenn aus unabweisbaren Gründen erforderlich

 Schulleitung

 Beschäftigte

 Schüler/-innen

 schulfremde Befreiung von MNB  Beschäftigte

 Schüler/-innen

 Glaubhaftmachung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, welche die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch das Tragen der MNB erkennen lässt und auf welcher Grundlage die Ärztin/

der Arzt zu dieser Einschätzung gekommen ist

 Schule ist befugt, die ärztliche Bescheinigung zur Befreiung des Tra- gens einer MNB in Kopie oder im Original aufzu- bewahren

 Schulleitung

 Beschäftigte

 Schüler/-innen

Testpflicht auf SARS-CoV-2 Testpflicht auf SARS- CoV-2 (Selbsttest)

 Beschäftigte unge- impft und nicht gene- sen  täglich (3 kos- tenfreie Tests im Rah- men der schulischen Testung, alle weite- ren auf eigene Kos- ten)

 Schüler/-innen  dreimal pro Woche jeweils im Abstand von 2 Tagen

 Elternabende, Eltern- gespräche und Gre- mien der Elternmit- wirkung  täglich vor Zutritt

 negativer Testnachweis auf SARA-CoV-2 wird gefordert für Betreten des Schulgeländes, des Schulgebäudes und zur Teil- nahme am Präsenzunterricht

 Anzuerkennen sind:

- Testung an der Schule, unmittelbar nach Betreten - Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung im

Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht - Test bzw. Bescheinigung einer für die Abnahme von Tests zu-

ständigen Stelle (berechtigte Leistungserbringer gemäß § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 in der jeweiligen geltenden Fassung)

 Test darf bei Vorlage nicht älter als 24 Stunden sein (PCR-Test: 48 Stunden)

 Testung geimpfter und genesener Personen wird ausdrücklich empfohlen (dreimal wöchentlich)

 Testkit zur

Laienselbstanwendung

 Aushänge

 Schwarzes Brett

 Schulleitung

 Beschäftigte

 Schüler/-innen

 schulfremde Per- sonen

(4)

keine Testpflicht auf

SARS-CoV-2 (Selbsttest)  Testpflicht gilt nicht für:

- Personen mit nachweislich vollständigem Impfschutz (ein oder mehrere Impfstoffe möglich und letzte Impfung muss mindes- tens 14 Tage vergangen sein)

- genesene Personen mit einer verabreichten Impfdosis - genesene Personen ab 28 Tage bis maximal 90 Tage nach

positivem PCR-Test oder mit ärztlicher Bescheinigung, die auf PCR-Testung beruht

- Begleitpersonen für kurzzeitige Begleitung zum Bringen und Abholen bei Betreten des Schulgeländes und des Schulgebäu- des, aber Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske

 Änderung des Impfstatus nach Impfung mit dem Impfstoff von Johnson &

Johnson – für vollstän- dige Impfung wird eine 2. Impfung verlangt

 Schulleitung

 Beschäftigte

 Schüler/-innen

 schulfremde Per- sonen

Unterweisung  vor Testdurchführung  Beschäftigte und Schüler/-innen mit Hilfe der Gebrauchsanwei- sung oder eines Erklär-Videos

 Schulleitung

 Beschäftigte

 Schüler/-innen

(5)

5

Testdurchführung  Testdurchführung entsprechend Gebrauchsanweisung

 gründliches Händewaschen vor und nach dem Test

 in der Regel nasaler Abstrich

 Speichel- bzw. Spucktest über LaSuB bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes möglich (keine ärztliche Diagnose erforderlich)

 im Ausnahmefall können andere Tests (mit CE-Kennzeichnung o- der nach BfArM zugelassen) ohne Kostenübernahme durch LaSuB genutzt werden

 AHA+L-Regeln während der Testung einhalten (Raumtemperatur nicht unter 15 °C)

 kurzzeitiges Absetzen der MNB zur Probeentnahme

 Lehrer/-innen: Test in Anwesenheit einer Vertrauensperson (4-Au- gen-Prinzip)

 Schüler/-innen: in Anwesenheit, Anleitung durch eine Lehrkraft

 bei Beaufsichtigung der Testdurchführung MNB tragen

 bei Benetzung von Haut oder Augen mit Extraktionslösung sofort gründlich mit Wasser abspülen, bei nachfolgend anhaltenden Be- schwerden ärztliche Vorstellung

 hygienische Entsorgung des genutzten Testmaterials in Müllbeu- teln, nicht im normalen Abfallbehälter (Benutzung von Einmal- handschuhen)

 genutzte Oberflächen nach Test mit Flächendesinfektionsmittel reinigen (keine Sprühdesinfektion) und dabei Einmalhandschuhe tragen

 bei positivem Testergebnis: Absonderung der positiv getesteten Person

 Entsorgung in Müllbeutel

 Flächendesinfektionsmit- tel („begrenzt viruzid“)

 Einmalhandschuhe

 Schulträger

 Schulleitung

 Beschäftigte

 Schüler/-innen

(6)

Zugang und Aufenthalt

Schulpflicht  Schüler/-innen, ggf.

vertreten durch Sor- geberechtigte

 Schulbesuchspflicht ist ausgesetzt; Abmeldungen ab 22.11.2021 bleiben weiterhin gültig

 schriftliche Abmeldung durch volljährige Schüler/-innen oder Personensor- geberechtigten erforderlich

 dann Pflicht zur häuslichen Lernzeit, Anspruch auf Beschulung der Schüler/- innen besteht nicht

 tageweise Ab- meldung ist ausgeschlossen

 Abmeldung muss durch In- fektionsschutz- gesetz begrün- det sein

 Schulleitung

 Personenberech- tigte

Schulgebäude inkl.

Eingangsbereich  schulfremde  Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bzw. vergleichbaren Maske (z. B.

KN95)

 schulfremde Per- sonen

Betretungsverbot  Beschäftigte

 Schüler/-innen

 schulfremde Perso- nen

 Betretungs- und Aufenthaltsverbot gilt bei:

- nachweislicher SARS-CoV-2-Infektion

- Absonderungen, aufgrund engen Kontakts zu infizierten Personen - Nichttragung von MNB ohne entsprechende Bescheinigung

- mindestens einem SARS-CoV-2-Symptom (Atemnot, neuauftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) - bei Nichtvorliegen eines negativen Testergebnisses bezüglich Coronavi-

rus SARS-COV-2

 Schulleitung

 Beschäftigte

 Schüler/-innen

 schulfremde Per- sonen

Zugangs- und

Aufenthaltsregelungen  Beschäftigte

 Schüler/-innen

 schulfremde Perso- nen

 Zutritt für Schüler/-innen erst 2 Tage nach letztmaligem Auftreten eines Symptoms gestattet

 Vorlage eines Unbedenklichkeitsnachweises bei Auftreten von SARS-CoV-2- ähnlichen Symptomen (z.B. ärztliche Bescheinigung, Allergieausweis, am selben Tag durchgeführter Corona-Test)

 Zutritt nur mit negativem Testergebnis, für Personen mit nachweislich voll- ständigem Impfschutz und für Genesene

 bei mindestens einem SARS-CoV-2-ähnlichem Symptom oder positiven Testergebnis muss die Schule unverzüglich verlassen werden

(minderjährige Schüler/-innen bis zur Abholung in einem separaten Raum unterbringen)

 Anwesenheitsdokumentation zur Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten

 Schulleitung

 Beschäftigte

 Schüler/-innen

(7)

7 Absonderung - Umgang

mit Corona-Infektionen an der Schule

 Beschäftigte

 Schüler/-innen

 schulfremde Perso- nen

 Absonderung der positiv getesteten Person

 in der Schule befindliche Hausstandangehörige begeben sich in Quaran- täne, sofern sie nicht von der Absonderung ausgenommen sind

 keine weitere Absonderung symptomloser Schüler/-innen

 Schule informiert Gesundheitsamt mit namentlicher Nennung der/des Betroffenen

 Schule muss die Personensorgeberechtigten der Klasse informieren, ohne namentliche Nennung

 Schulleitung

 Beschäftigte

 Schüler/-innen

 Personensorge- berechtigte

 Regelungen zur Absonderung in den Allgemein- verfügungen der Landkreise und Kreisfreien Städte Zugangskontrolle  schulfremde Perso-

nen

 Meldung im Sekretariat der Schulleitung (Zimmer A4) oder bei den Haus- meistern (Zimmer B04)

 Zeitpunkt des Aufenthaltes und Kontaktdaten ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 10 Minuten dokumentieren

 Tagesliste, die 4 Wochen nach dem Tag der Dokumentation unverzüglich zu löschen oder zu vernichten ist

 Schulleitung

 Sekretariat

 Hausmeister

 schulfremde Per- sonen

Räume, Flure im Schulgebäude, Schulgelände

Mindestabstand  täglich  direkten Körperkontakt meiden  Schulleitung

 Beschäftigte

 Schüler-/innen Informationen zum

Schutz vor Covid-19 im Schulgebäude

 täglich  Information zur Allgemeinverfügung und schulspezifischen Regelungen

 Schwarzes Brett

 Aushänge

 Belehrungen

 Homepage

 Schulleitung

innerschulische

Verkehrswege/ Flure  täglich  Handkontaktstellen (z. B. Türklinken, Griffe) minimieren (z. B.

Türen ggf. geöffnet lassen)

 mehrmals täglich lüften

 Rechtslaufge- bot

 in Reihe gehen

 Schulleitung

 Beschäftigte

 Schüler/-innen

(8)

Lüftung in Unterrichts- räumen (Minimierung der Ansteckungsgefahr durch Aerosole und Tröpfchen)

 regelmäßig

 mehrmals täglich

 Stoß- und Querlüftung mittels (soweit technisch möglich) vollständig geöff- neter Fenster und Türen:

- mindestens einmal während der Unterrichtsstunde

- möglichst alle 20 Minuten (spätestens 30 Minuten nach Unterrichtsbe- ginn) für ca. 3 Minuten

 Lüftungskon- zept in der mo- difizierten Vari- ante der Lan- deshauptstadt Dresden vom 28.08.2020

 Schulleitung

 Beschäftigte

 Hausmeister

Lehrerzimmer  mehrmals täglich  regelmäßige Lüftung

 Empfehlung des Mindestabstandes von 1,50 m Gemeinschaftsräume/

weitere genutzte Räume  mehrmals täglich  regelmäßige Lüftung

 Regelungen zum Tragen von MNB beachten Reinigung

regelmäßig genutzte Oberflächen, Gegen- stände und Räume

 täglich  entsprechend vorhandenem Reinigungsplan  Reinigungsplan

der Landes- hauptstadt Dresden in der modifizierten Variante vom 22.11.2021

 Schulträger

 Reinigungsfirma

 Schulleitung

 Beschäftigte

 täglich

 wenn mind. eine Per- son in der Schule eine SARS-CoV-2-Infektion aufweist

 täglich gründliches reinigen von regelmäßig genutzten Oberflächen, Gegen- ständen und Räumen

 gründliches Reinigen von technisch medialen Geräten nach jeder Nutzung

Flächen  entsprechend dem

Erfordernis

 bei Verunreinigung von Flächen mit Körperflüssigkeiten, Urin oder Stuhl:

gezielte Desinfektion nur mit Einmalhandschuhen und einem mit Flä- chendesinfektionsmittel getränktem Einmaltuch (keine Sprühdesinfektion) Sanitärräume  täglich  Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden reinigen

 Auffangbehälter für Einmalhandtücher zur Verfügung stellen, regelmäßig leeren

Maßnahmen bei

Hygienemängeln  bei Bedarf  Unterstützung bei Schulträger, Schulreferent und ggf. Gesundheitsamt einfordern

 Schulleitung

(9)

9 Arbeitsmittel

Vermeidung von Übertragungswegen über Arbeitsmittel

 täglich  Empfehlung: Zuweisung von personenbezogenen Arbeitsmitteln

 sachgerechte Reinigung oder Desinfektion nach Nutzung von Kon- taktflächen und technisch medialer Geräte

 Flächendesinfektionsmit- tel mit Hinweis „be- grenzt viruzid“

 Schulleitung

 Beschäftigte Pausen

Beaufsichtigung  täglich  Aufsicht an veränderte Situation anpassen

 Vermeidung unbeaufsichtigter Bereiche im Außengelände

 Fensterbereiche kontrollieren (z. B. beim Lüften)

 Schulleitung

 Beschäftigte Speiseräume  täglich  Einhaltung der Hygieneregeln an Theke und Essensausgabe:

- transparente Abtrennungen - keine Selbstbedienung

- bei Tragepflicht von MNB, erst am Tisch absetzen - regelmäßig mehrmals täglich Lüften

- zeitliche Trennung von Personen im Essensbereich steuern - keine externen Essenteilnehmer

 Essensanbieter

 Schulleitung

 Beschäftigte

 Schüler/-innen

Sport

Sportunterricht  Schulsport und Schwimmunterricht unter Beachtung der gelten- den Hygieneregeln

 keine Pflicht zum Tragen einer MNB

 keine intensiven Kontaktsportarten

 Händehygiene ermöglichen

 Sportgeräte nach Benutzung reinigen

 nach jedem Unterricht die Sporthalle sowie Sanitär- und Umklei- deräume mind. 5 Minuten lüften

 Flächendesinfektionsmit- tel mit Hinweis „be- grenzt viruzid“

 Grund-Hygiene- und Ver- haltenskonzept in oder auf kommunalen Schul- sportanlagen der Lan- deshauptstadt Dresden vom 10.03.2021

 Schulleitung

 Sportlehrer

(10)

Personaleinsatz Risikogruppen /

Schwangere  täglich

 nach Bedarf

 Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe über den 01.06.2021 hinaus, ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, mit Hinweisen, dass trotz der Entwicklung des Infektionsgeschehen, neuer Erkennt- nisse zum Ansteckungsrisiko sowie der Impfmöglichkeiten weiter- hin ein erhöhtes Risiko besteht

 Einsatz von Zugehörigen einer Risikogruppe im Präsenzunterricht nur nach Rücksprache und auf freiwilliger Basis

 individuelle Bewertung von Risikofaktoren für Risikogruppen bei Bedarf durch Betriebs- oder Hausarzt

 kein Einsatz von schwangeren Beschäftigten oder Schülerinnen im Präsenzunterricht

 Schulleitung

 Beschäftigte

 Schülerinnen

 Betriebs- oder Hausarzt

Erste Hilfe Erste Hilfe und

Eigenschutz  täglich

 nach Bedarf  Ersthelfern Mittel zum Eigenschutz zur Verfügung stellen (Atem- schutz mindestens FFP2-Maske, Schutzbrille)

 für Herz-Lungen-Wiederbelebung Beatmungsmaske oder Beatmungstuch zur Verfügung stellen

 Ersthelfer informieren

 Schulträger

 Schulleitung

 Beschäftigte

 Ersthelfer

 Schüler/-innen Unterweisungen

Hygieneunterweisungen  Schüler:

 Schuljahresbeginn

 im weiteren Schul- jahresverlauf anlassbe- zogen

 Lehrkräfte:

 mindestens einmal im Schuljahr

 Belehrungen für Lehrende, nichtpädagogisches Personal, Schüler/- innen zu Hygienemaßnahmen der Schule

 Inhalte: Abstand, Händewaschen, Begrüßung ohne Körperkontakt, Hust- und Niesetikette, sachgerechter Umgang mit MNS, Lüften

 Eltern über Hygienekonzept der Schule und o. g. Belehrung infor- mieren (siehe aktuelle Informationen auf der Homepage)

 Schulleitung

 Beschäftigte

(11)

11

Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes/ außerschulische/ außerunterrichtliche Veranstaltungen außerschulische

Veranstaltungen/

Schülerbetriebspraktika

 außerschulische Aktivitäten sind sehr restriktiv zu handhaben  Schulleitung

 Beschäftigte

 Schüler/-innen

Schulfahrten  keine Durchführung von Schulfahrten

außerschulische Nutzung des Schulgeländes/ des Schulgebäudes

 Nutzung außerhalb der Unterrichtszeiten

 Händereinigung sicherstellen

 gründliche Reinigung genutzter Oberflächen, Gegenstände und Räume ist vor nächster schulischer Nutzung sicherzustellen

 Handreinigungsmittel

 Desinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viru- zid“

 Veranstalter

 Schulleitung

 Reinigungsfirma

weitere Corona-Schutzmaßnahmen Sächsisches Staatsminis-

terium für Kultus  bei mehr als einem Erkrankungsfall

 befristete Anordnung möglich:

- Wechselmodell für gesamte Schule oder einzelne Klassen- bzw. Jahrgangsstufen (zeitgleiche Präsenzbeschulung für höchstens die Hälfte der festgelegten Schüleranzahl gemäß Sächs. Klassenbildungsverordnung vom 12.03.2021, max. 16 Schüler/-innen)

- Teilweise oder vollständige Schließung von Schulen - Änderung des Nachweisintervalls (Testung)

- Ausnahmen vom Wegfall der MNB-Tragepflicht

 Schulleitung

 Beschäftigte

Sächsische Staatsminis- terium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

 weitergehende Verordnungen, Vorschriften, Regeln und Ein- schränkungen sind zu beachten und umzusetzen

 Schulleitung

 Beschäftigte

(12)

Quellen:

a) Schul- und Kita-Coronaverordnung (SchulKitaCoVO), 10.12.2021, in der ab 17.01.2022 geltenden Fassung

b) Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO), 19.11.2021, in der Fassung ab 17.01.2022 geltenden Fassung

c) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, BMAS, 24.11.2021

d) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, BMAS, 25.06.2020, geändert 22.11.2021

e) Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, 08.05.2021, geändert 14.01.2022

f) Coronavirus-Testverordnung, 21.09.2021, geändert 12.11.2021

g) DGUV SARS-CoV-2 Schutzstandard Schule inkl. Ergänzungen, 03.12.2021

h) Merkblatt Umgang mit MNS, 17.05.2021

i) Schulleiterschreiben vom 20.05.2021 Einsatz von Risikogruppen

j) Schulleiterschreiben vom 14.07.2021 Einsatz schwangerer Lehrkräfte

k) Schulleiterschreiben vom 23.11.2021, Umsetzung der 3G-Regelung

l) Schulleiterschreiben vom 06.12.2021, Information zum Umgang mit Corona-Infektionen – Absonderungspraxis

m) Schulleiterschreiben vom 10.12.2021, Schulbetrieb ab 13.12.2021

n) Schulleiterschreiben vom 16.12.2021, Schulfahrtenerlass

o) Schulportalinformation zur vorbefüllten Anlage 4 Bescheinigung eines negativen Corona-Test vom 12.01.2022

p) Schulleiterschreiben vom 14.01.2022, Maskenpflicht

q) Leitfaden zur Kontaktpersonennachverfolgung vom 24.01.2022

r) Infoblatt zur Absonderung in Sachsen vom 24.01.2022

s) Schulleiterschreiben vom 22.01.2022, Anpassung Leitfaden Kontaktpersonennachverfolgung und Impf-/Genesenenstatus

¹) Abkürzung:

MNB: medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte medizinische OP-Masken, FFP2-Masken ohne Ausatemventil, KN 95/N 95 oder Masken mit vergleichbaren Schutzstandard)

Datum der Erstellung: 25.01.2022

unterschriftliche Bestätigung der Schulleitung:

Anlagen:

a) Lüftungskonzept für Schulgebäude und Sporträume bzw. Sporthallen der Landeshauptstadt Dresden – Amt für Schulen vom 28.08.2020 b) Reinigungskonzept der Landeshauptstadt Dresden – Amt für Schulen vom 22.11.2021

c) Hygiene- und Verhaltenskonzept der Landeshauptstadt Dresden – Amt für Schulen vom 20.01.2022 d) Merkblatt FFP2-Maske – Hinweise zur Anwendung vom Atemschutzmasken

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