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Kreis Euskirchen V 96/2021 Der Landrat Datum: Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Kreistag

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Der Landrat Datum: 24.02.2021

X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung

Beratungsfolge:

Jugendhilfeausschuss 08.06.2021

Kreisausschuss 16.06.2021

Kreistag 30.06.2021

Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2026

Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer Tel.: 15 617 Abt.: 51.4

x Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.

Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.

Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile:

Deckungsvorschlag:

Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan in der anliegenden Fassung für die Laufzeit 01.01.2022 bis 31.12.2026 zu beschließen.

Die Aufstockung des Stellenplans ab 2022 muss bei Übernahme der Trägerschaft Offener Kinder- und Jugendarbeit durch den Kreis entsprechend berücksichtigt werden.

Kreis- kämmerer

(2)

Begründung:

Der Kreis Euskirchen ist verpflichtet - für die Laufzeit 01.01.2022 bis 31.12.2026 - einen neuen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für die Handlungsfelder der

(Offenen) Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu verabschieden.

Durch die höhere finanzielle Ausstattung des neuen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes sollen insbesondere die Rahmenbedingungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit als Teil der kommunalen Infrastruktur verbessert werden.

Zudem wird das Querschnittsthema Beteiligung deutlich gestärkt.

Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden geschult, Beteiligungsprozesse von Kindern und Jugendlichen in den sie betreffenden Belangen zu gestalten und zu unterstützen. Dies betrifft sowohl die Einrichtung selbst wie auch den Wohnort als Lebensraum.

Kreisangehörige Städte und Gemeinden können auf die Expertise der Fachkräfte zurückgreifen, wenn sie Kinder und Jugendliche an Entscheidungen beteiligen wollen. Hierdurch können die Kommunen als attraktiver und gestaltbarer Lebensraum für junge Menschen und deren Familien weiter an Profil gewinnen.

1. Offene Kinder- und Jugendarbeit

In den vergangenen Jahren hat sich der Jugendhilfeausschuss und die entsprechende Arbeitsgruppe intensiv mit der konzeptionellen Neugestaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt.

Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang bereits 2015 eine wissenschaftliche Studie der TH Köln in Auftrag gegeben, um eine Basis für zukunftsfähige Konzepte in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu schaffen.

Durch die Studie wurde einerseits der Anspruch der Offenen Kinder- und Jugendarbeit als eigenständiges Handlungsfeld und Teil der Kommunalen Infrastruktur bestätigt.

Andererseits wurde deutlich, dass stabile Rahmenbedingungen erforderlich sind, um die Qualität in dem Handlungsfeld sichern und weiterentwickeln zu können.

Wesentliche Faktoren in diesem Zusammenhang sind die Personalbemessung und die Trägerqualität.

Zur Personalbemessung

Künftig soll die Personalbemessung nicht mehr auf Grundlage der Jugendeinwohnerwerte der Kommunen des Kreises erfolgen.

Die Personalkostenförderung insgesamt soll deutlich erhöht werden.

Um die Infrastruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit insbesondere im ländlichen Raum zu stabilisieren, sollen ab dem 01.01.2022 alle hauptamtlich geführten Einrichtungen mit mindestens 1,0 VZÄ gefördert werden.

Darüber hinaus sollen große Träger und „Trägerverbünde“ je eine zusätzliche Stelle im Umfang von 1,0 VZÄ („Libero Stelle“) erhalten. Diese Fachkräfte sollen einrichtungs- und sozialraumübergreifend arbeiten und die Angebotsstruktur sowie die Arbeit im Team bereichern. Des Weiteren sollen sie im Rahmen von Vertretungsregelungen für eine größere Verlässlichkeit und Kontinuität in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sorgen.

In der Summe erhöht sich somit die Förderung von hauptamtlichen Fachkräften in den Jugendeinrichtungen, bzw. in der mobilen Jugendarbeit von bisher 12,8 VZÄ auf 17,2 VZÄ.

Zur Trägerqualität

(3)

Aus Sicht der Verwaltung kommt der Trägerstruktur neben einer angemessenen Personalförderung und Qualifizierung der Fachkräfte eine besondere Bedeutung zu.

Neben dem Angebot der Supervision für die Mitarbeiter*innen sind die Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht durch eine sozialpädagogische Fachkraft wesentliche qualitative Trägermerkmale.

Zudem erscheinen im Hinblick auf den Fachkräftemangel - der sich auch in dem Handlungsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit deutlich zeigt - große Träger, bzw. „Trägerverbünde“ von Vorteil, die ihren Mitarbeiter*innen verschiedene berufliche Perspektiven bieten können.

Vor diesem Hintergrund wurde die Verwaltung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.11.2019 beauftragt - nach Maßgabe der Beratungsergebnisse in der Interfraktionellen Arbeitsgruppe - mit den Trägern von Offenen Jugendeinrichtungen Gespräche zu führen, mit dem Ziel, drei große Träger bzw. „Trägerverbünde“ zu bilden. Hierbei sollten in der konkreten Umsetzung unterschiedliche Zeitschienen möglich sein.

In diesem Zusammenhang sollte auch, zurückgehend auf einen Vorschlag kommunaler Vertretungen, die Übergabe der Trägerschaft der kommunalen Einrichtungen an den Kreis erörtert werden.

Weiter sollten im Hinblick auf die Trägergespräche die Voraussetzung (Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht durch eine sozialpädagogische Fachkraft) für die Zahlung eines Overheadanteils in Höhe von 10 v.H. der anerkannten Personalkosten sowie für die Förderung einer „Libero Stelle“ (1,0 VZÄ) geklärt werden (Zuordnung zu einem Träger/Trägerverbund, Regelung der Dienst- u.

Fachaufsicht, kommunal übergreifender Einsatz).

Auf Grundlage der Ergebnisse der zahlreichen Trägergespräche hat die Abteilung Jugend und Familie den folgenden Vorschlag zur Förderung, bzw. weiteren Vorgehensweise in der Trägerfrage erarbeitet und zur Beratung in die AG Jugendhilfeplanung (zuvor Interfraktionelle AG) am 04.05.2021 eingebracht.

Für die Freien Träger von Jugendeinrichtungen

Kolosseum e.V.

Der Träger behält die Trägerschaft, kann jedoch zur Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht nicht auf eine Fachkraft zurückgreifen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Förderung auf 1,0 VZÄ aufzustocken, ohne einen zusätzlichen Overhead in Höhe von 10 v.H. zu finanzieren.

Kinderschutzbund Bad Münstereifel e.V.

Der Träger behält die Trägerschaft. Da er die Voraussetzung (Dienst- und Fachaufsicht durch eine Fachkraft) erfüllt, soll neben der Förderung von 1,1 VZÄ zusätzlich ein Overhead in Höhe von 10 v. H.

des anerkannten Stellenumfangs in die Förderung einfließen.

Gesamtes Stellenvolumen dann: 1,21 VZÄ

KGV Hellenthal- Schleiden und KGV Mechernich

Beide Träger streben eine intensive Zusammenarbeit durch eine entsprechende

Kooperationsvereinbarung an, in der eine gemeinsame Dienst- und Fachaufsicht durch eine Fachkraft geregelt ist.

Die Verwaltung schlägt daher vor, künftig neben der Förderung von 1,0 VZÄ (Hellenthal – SLE) und 1,8 VZÄ (Mechernich) eine zusätzliche Fachkraft („Libero“) im Umfang von 1,0 VZÄ mit dem

entsprechenden 10 % Overhead (0,38 VZÄ) zu fördern.

Gesamtes Stellenvolumen: 4,18 VZÄ.

Mit Abschluss des synodalen Prozesses im Bistum Aachen soll ein gemeinsamer Träger für die Offene Jugendarbeit (ähnlich Profinos für Kitas) angestrebt werden.

Caritasverband Euskirchen

Mit dem Caritasverband waren keine gesonderten Trägergespräche erforderlich, da sowohl die Voraussetzungen für die Förderung des Overheadanteils wie auch die zusätzliche 1,0 FK Stelle (Libero) erfüllt sind. Demnach soll die bisherige Förderung (3,9 VZÄ) aufgestockt werden auf ein

(4)

gesamtes Stellenvolumen von: 5,39 VZÄ.

Für die Kommunalen Träger von Jugendeinrichtungen

Nettersheim

Die Gemeinde behält die Trägerschaft. Die Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht durch eine Fachkraft ist nicht gewährleistet.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Förderung auf 1,0 VZÄ aufzustocken, ohne einen zusätzlichen Overheadanteil in Höhe von 10 v.H. zu finanzieren.

Weilerswist

Die Gemeinde bleibt Träger.

Die Möglichkeit der Dienst- und Fachaufsicht durch eine Fachkraft wird zurzeit geprüft.

Die Förderung bleibt daher bei 1,1 VZÄ oder erhöht sich ggfs. auf ein gesamtes Stellenvolumen von dann: 1,21 VZÄ.

Blankenheim

Die Gemeinde möchte per Beschluss die Trägerschaft auf den Kreis übertragen.

Die Dienst- und Fachaufsicht wäre gewährleistet.

Die Förderung würde sich durch die Aufstockung und den 10 % Overhead erhöhen auf ein gesamtes Stellenvolumen von: 1,1 VZÄ.

Kall

Der Schul- und Sozialausschuss hat die Gemeinde beauftragt, die Trägerschaft auf den Kreis zu übertragen.

Die Förderung würde sich durch die Aufstockung und den 10 % Overhead erhöhen auf ein gesamtes Stellenvolumen: 1,1 VZÄ.

Zülpich

Die Verwaltung der Stadt Zülpich ist offen für eine Übergabe der Trägerschaft an den Kreis, möchte dies jedoch nicht ohne entsprechenden politischen Beschluss umsetzen.

Sollte die Stadt die Trägerschaft behalten, bliebe die Förderung bei 1,3 VZÄ. Im Falle einer

Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis würde sich die Förderung durch den zusätzlich 10%

Overhead erhöhen auf ein

gesamtes Stellenvolumen von: 1,41 VZÄ.

In dem Fall, dass der Kreis die Trägerschaft für die Kommunen Blankenheim, Kall und Zülpich übernähme, beliefe sich die künftige Personalförderung der Offenen Kinder- Kinder und Jugendarbeit (einschl. Overhead) auf 3,61 VZÄ.

Der Vorschlag der Verwaltung lautet, die 0,5 Stelle der mobilen Jugendarbeit (derzeit LEADER gefördert bis Oktober 2022) als halbe Liberostelle einzusetzen. Somit würde sich der Stellenumfang auf 4,11 VZÄ erhöhen.

Zu beschließen wäre demnach ein weiterer Stellenumfang (0,5 VZÄ) um das 1,0 VZÄ für die Libero Stelle zu komplettieren. Hierdurch könnte die angestrebte Konzeption wirksamer umgesetzt werden und auch die Gemeinde Dahlem (ohne hauptamtliches Angebot) stärker profitieren. Es ergäbe sich (mit dem zusätzlichen Overheadanteil) ein

gesamtes Stellenvolumen von: 4,11 VZÄ

Zusätzlich sind für die Fachkräfte in Trägerschaft des Kreises 5 v. H. der anerkannten Personalkosten für pädagogische Sachmittel in den Kommunalen Kinder- und Förderplan eingestellt (s.

Förderrichtlinien Offene Kinder- und Jugendarbeit).

Zur besseren Übersicht der künftigen Personalkostenförderung siehe Anlage 2 der V 96/ 2021.

(5)

Dem Vorschlag der Verwaltung wurde in der AG Jugendhilfeplanung am 04.05.2021 – vorbehaltlich der Zustimmung einiger Fraktionen - weitgehend zugestimmt unter der Prämisse, dass die

Umsetzung des Verwaltungsvorschlags nach einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren aus der Praxis heraus in den Gremien des Kreises bewertet werden solle.

2. Jugendverbandsarbeit

Die Jugendverbände wurden an der zukünftigen Ausgestaltung des KJFP bezogen auf die Förderrichtlinie im Rahmen einer Befragung beteiligt. Dementsprechend wird eine Erhöhung beispielsweise der teilnehmerbezogenen Fördersätze der jugendpflegerischen Maßnahmen, wie z.B.

der Kinder und Jugenderholung, Internationaler Jugendbegegnungen oder Gruppenleiterschulungen vorgeschlagen (siehe Anlage 1 KJFöP, Richtlinien ab S 19).

Zudem wurde von einigen Verbänden ein Ausbau von Angeboten für Gruppenleiter*innen vor Ort gewünscht. Die Abt. Jugend und Familie wird in diesem Zusammenhang unter Beteiligung der Jugendverbände den Bedarf konkretisieren und ggfs. mit (eigenen) Angeboten unterstützen. In der Vergangenheit wurden insbesondere Landesmittel aus dem Programm „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention…“ genutzt um bspw. Fortbildungen zum Thema Deeskalation für Gruppenleiter*innen vorzuhalten. Weitere Angebote für diese Zielgruppe sind für dieses Jahr geplant.

Schließlich sollen die Kosten eines Erste- Hilfe- Kurses von anerkannten Trägern teilnehmerbezogen in die Förderung aufgenommen werden.

Mit den genannten Maßnahmen insgesamt soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die wichtigen Angebote der zahlreichen Jugendverbände und Vereine im Kreis Euskirchen dauerhaft gewährleisten zu können.

Da in den vergangenen Jahren die Mittel in diesem Fördersegment regelmäßig nur anteilig abgerufen wurden, sieht die Verwaltung von einer finanziellen Aufstockung der Förderposition ab.

Des Weiteren sollen Maßnahmen mit dem Ziel der historisch-politischen Bildung des Bildungsträgers Vogelsang ip gefördert werden (siehe Anlage 1 zu V 96/ 2021 KJFöP, Richtlinien S.28)

Die Angebote umfassen u.a. Gelände- und Ausstellungsführungen sowie Studien- Forschungs- und Projekttage, die für Gruppen Jugendlicher mit min. 15 Teilnehmenden als Halbtagsveranstaltungen mit 250,-€ pauschal gefördert werden.

Darüber hinaus sollen ggfs. andere Formate und sonstige Veranstaltung bedarfsgerecht zwischen Vogelsang IP und der Abt. Jugend und Familie für das Folgejahr abgestimmt werden. Die Planungen hierzu sollen -jeweils im Oktober unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen erfolgen.

Die Maßnahmen des Bildungsträgers Vogelsang ip sollen mit insges. bis zu 30.000 € / gefördert werden.

Zudem soll der Ring politischer Jugend im Kreis Euskirchen eine Förderposition in Höhe von 2.000 €/

Jahr erhalten. Hiervon sollen insbesondere Maßnahmen der politischen Jugendbildung gefördert werden.

3.

Jugendsozialarbeit

Zu diesem Handlungsfeld zählt die Schulsozialarbeit, die Jugendberufshilfe sowie der Jugendmigrationsdienst. Im Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan sind die Mittel für Schulsozialarbeit an den kreiseigenen Berufsschulen sowie die Jugendberufshilfe in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft Euskirchen eingestellt. Nach einer Anpassung in der Laufzeit des letzten KJFP (s. V 427/2018) bleibt die Förderung unverändert.

Die entsprechenden Stellen in Trägerschaft des Kreises sind bisher nicht im Förderplan enthalten.

(6)

4. Projektförderung

In Ergänzung der Mittel für Maßnahmen im Rahmen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wurden zusätzlich Mittel in Höhe von 2.500 €/ Jahr eingestellt, um bspw. den Eigenanteil für Projektanträge zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Landesjugendplanes fördern zu können.

Mit den Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und dem freien Träger der

Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe werden Leistungs- und Zielvereinbarungen erstellt, die zum Beginn der Laufzeit abgestimmt und unterschrieben sind. Das entsprechende Formular ist in der Anlage 4 beispielhaft für die OKJA beigefügt.

In der Summe beträgt der neue Kommunale Kinder- und Jugendförderplan für den Ansatz 2022 insgesamt ca.1.891.000,- €, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um ca.

600.000,-€ entspricht.

Die Dynamik im Hinblick auf die Personalkosten (tarifliche Lohnerhöhungen) ist für die Folgejahre mit 1 v. H. eingerechnet worden (siehe Anlage 3 V 96/ 2021 Folgekosten- berechnung).

Geringfügige Änderungen ergeben sich ggfs.- wie dargelegt - durch die Frage der künftigen Trägerschaft der Offenen Jugendeinrichtung in Zülpich (Overhead, Sachkostenpauschale).

gez. Ramers

Landrat

Geschäftsbereichsleiter:

___________________

(Unterschrift)

Abteilungsleiter:

___________________

(Unterschrift)

Sachbearbeiterin:

___________________

(Unterschrift)

Kreistagsbüro:

___________________

(Unterschrift)

Referenzen

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