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Das Arbeitsamt der Gemeinde Schötz fällt per 1. November 2021 weg. Für Schötz ist weiterhin das RAV Sursee zuständig.

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Gemeindenachrichten

Neue Lernende Fabienne Wicki

Fabienne Wicki aus Schötz, wird am 16. August 2022 ihre Lehre als Kauffrau Profil E auf der Ge- meindeverwaltung Schötz starten. Wir freuen uns, Fabienne ausbilden zu dürfen und ihr die Aufga- ben unserer Gemeinde zu zeigen.

Eine detaillierte Vorstellung erfolgt im Jahr 2022 im Juli/August-Kiebitz.

Seniorenrat - Wahl von Jörg Kaufmann

Der Gemeinderat hat Herr Jörg Kaufmann, Via Macchi 2, Schötz, als Mitglied des Seniorenrates gewählt. Der Gemeinderat Schötz dankt Jörg Kaufmann herzlich für sein Engagement und wünscht ihm viel Freude und Erfüllung in seinem neuen Aufgabengebiet.

Wegfall Arbeitsamt Gemeinde Schötz per 1. November 2021

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) wurde in den letzten Jahren einer Revision unterzo- gen und das revidierte Gesetz ist im 2021 in Kraft getreten. Dieses beinhaltet u.a. den Wegfall der Gemeindearbeitsämter wie diese der Kanton Luzern noch kennt.

Die Gemeinden bzw. Gemeindearbeitsämter spielen beim Vollzug des AVIG als Kooperations- partner der regionalen Arbeitsvermittlungszentren eine Schlüsselrolle. Sie haben den Erstkontakt mit den Stellensuchenden. Die Komplexität der Aufgabenstellung erfordert von allen Beteiligten ein hohes Mass an Fachkompetenz, Engagement und Flexibilität. Auf diese Werte und die konstruktive Zusammenarbeit kann sich WAS wira Luzern, insbesondere der Bereich Arbeitsmarkt seit langer Zeit stützen.

In Folge der AVIG-Revision 2021 übernehmen die RAV von den Gemeinden die Aufgaben der Arbeitsämter bzw. die Erstanmeldung der Stellensuchenden. Der Kanton Luzern stützt sich da- bei auf die in den umliegenden Kantonen schon länger etablierten Abläufe.

Das Arbeitsamt der Gemeinde Schötz fällt per 1. November 2021 weg. Für Schötz ist weiterhin das RAV Sursee zuständig.

Was bleibt voraussichtlich gleich:

• Die stellensuchende Person muss sich persönlich beim zuständigen RAV anmelden.

• Es wird ein Erstanmeldegespräch im RAV durchgeführt.

• Es werden alle notwendigen Unterlagen mitgegeben. Dies beinhaltet u.a. auch verschiedene Dokumente und Formulare für die Arbeitslosenkasse.

Was wird neu:

• Gemäss SECO sollten laufend weitere Formulare online zur Verfügung stehen, so auch die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung. Dazu wird einzig die Registrierung auf www.arbeit.swiss benötigt. Mit diesem Login können danach auch viele weitere elektronisch übermittelbare Formulare (z.B. Arbeitsbemühungen, Angaben der versicherten Person im Monat AdvP etc.) sowie die gemeldeten Stellen aufgerufen werden.

• Die Dokumente für die Arbeitslosenkassen werden durch die stellensuchende Person direkt übermittelt (www.arbeit.swiss) oder per Post an die gewählte Arbeitslosenkasse geschickt.

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Der Bereich Arbeitsmarkt WAS wira Luzern setzt alles daran, die Dienstleistungen in der gleichen Qualität weiterzuführen. Einige Abläufe werden effizienter, da die Anmeldung systemtechnisch er- folgen kann und die Übermittlungszeit Gemeinde > RAV oder Gemeinde > Arbeitslosenkasse weg- fallen. Jedoch bedarf es von der stellensuchenden Person mehr Eigeninitiative, sei es zum Beispiel sich auf das elektronische Medium einzulassen sowie die Antragsformulare zur Arbeitslosenent- schädigung der Arbeitslosenkassen vollständig und richtig auszufüllen. Nur ein vollständig und wahr- heitsgetreu ausgefüllter Antrag kann im System verarbeitet werden. Nachfragen führen zu Verzöge- rungen, die für die stellensuchende Person zu Verzögerungen der Auszahlungen führen können.

WAS wira Luzern ist überzeugt, dass die Änderungen der AVIG-Revision betreffend die stellensu- chenden Personen mit Hilfe der Bevölkerung des Kantons Luzern und der betroffenen Institutionen einwandfrei umgesetzt wird.

Bewilligungen

Der Gemeinderat hat folgende Bewilligungen erteilt:

• Bannwart Valentin, Ausserdorfstrasse 32, 6247 Schötz, für den Anbau einer Sitzplatzüberdach- ung, den Ersatz der Ölheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe sowie die Dachsanierung und den Aufbau einer Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Nr. 736, Ausserdorfstrasse 32, GB Schötz

• Birchler Richard und Suppiger Silvia, Nebikerstrasse 115, 6247 Schötz, für den Anbau des Ein- familienhauses auf dem Grundstück Nr. 324, Nebikerstrasse 115, GB Schötz

• Burri Esther, Unterdorfstrasse 4, 6247 Schötz, für den Ersatz der Ölheizung durch eine Luft/Was- ser-Wärmepumpe auf dem Grundstück Nr. 654, Unterdorfstrasse 24, GB Schötz

• Fischer-Odermatt Vinzenz und Margrith, Schleifrein 4, 6247 Schötz, für den Umbau des Einfami- lienhauses und den Aufbau einer PV-Anlage, den Anbau des Balkons mit Pergola sowie auch den Anbau eines Vordaches mit PV-Anlage auf dem Grundstück Nr. 998, Schleifrein 4, GB Schötz

• Frey Roger, Ohmstalerstrasse 52, 6247 Schötz, für den Ersatz der Ölheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe auf dem Grundstück Nr. 674, Nebikerstrasse 87, GB Schötz

• Graber Silvia und Anton, Meienrain 1, 6247 Schötz, für die Planänderung der Überdachung der Parkplätze auf dem Grundstück Nr. 442, Meienrain 1, GB Schötz

• Peter-Wiprächtiger Daniel, Schützenmatte 3, 6247 Schötz, für den Ersatz der Ölheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe auf dem Grundstück Nr. 813, Schützenmatte 3, GB Schötz

• Wiederkehr-Rölli Armin und Gertrud, Ohmstalerstrasse 51, 6247 Schötz, für die Parkplatzerwei- terung auf dem Grundstück Nr. 37, Ohmstalerstrasse 45, GB Schötz

Sprechstunde Gemeindepräsidentin

Am Mittwoch, 27. Oktober 2021, nimmt sich Gemeindepräsidentin Regula Lötscher-Walthert zwi- schen 09.00 und 11.00 Uhr gerne Zeit für ein persönliches Gespräch mit Mitbürger*innen. Voran- meldungen sind erwünscht - telefonisch unter 079 544 31 41 oder per E-Mail an regula.loet- scher@schoetz.ch. Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften werden eingehalten.

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Friedhofgestaltung

Die vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe Friedhofgestaltung befasst sich seit einiger Zeit mit der Friedhof-Entwicklungsplanung. Dieser Arbeitsgruppe gehören die folgenden Per- sonen an:

• Iten Guido, Gemeinderat (Leiter Arbeitsgruppe)

• Bucher Karl, Bucherhof 1 (Vertreter Kirchenrat)

• Frei Toni, Schleifrain 20 (Vertreter Seniorenrat)

• Giger Daniel, Ober-Neubühl 17 (Leiter Werkhof und Friedhofwärter)

• Portmann Ruedi, Nebikerstrasse 19

• Walthert Uschi, Schlossergasse 1

Der Gemeinderat hat das für Friedhofplanungen und Exhumationen spezialisierte Fachbüro Tony Linder + Partner AG aus Altdorf beauftragt, aufgrund einer Studie aufzuzeigen, wie und wo in Zukunft welche Bestattungen auf dem Friedhof angelegt werden sollen. Dabei sollen aber auch die notwendigen Kapazitäten der unterschiedlichen Bestattungsformen aufgezeigt werden.

Ausgangslage

Beim Gemeinschaftsgrab besteht dringender Platzbedarf und beim Urnengarten gestaltet sich der Aufwand für die Unterhaltsarbeiten durch die Werkhofmitarbeiter immer aufwändiger. Die im Friedhof durchgeführten Sondiergrabungen haben gezeigt, dass die Bodenbeschaffenheit bezüglich Verwesungsprozess schlecht ist. Zudem werden die heutige Lage der Kindergräber sowie die Weganlagen innerhalb des Friedhofs (vor allem für Rollstühle und Rollatoren) als unzufriedenstellend beurteilt.

Konzeptplan

Die Arbeitsgruppe hat sich an fünf Sitzungen gemeinsam mit dem Fachplaner intensiv mit der neuen Friedhofgestaltung auseinandergesetzt und dem Gemeinderat das nachstehend be- schriebene Konzept für die Neugestaltung des Friedhofs vorgeschlagen:

• Die heutigen Gemeinschaftsgräber und der Urnengarten sollen sukzessive aufgehoben werden. Diese beiden Bestattungsarten sollen auf der Nordseite des Friedhofs durch ein neues Gemeinschaftsgrab in Form einer Aschengruft und mit Urnenhaingräbern ersetzt werden.

• Auf der Südseite des Friedhofs sollen in Zukunft die Erdbestattungen und die Urnenrei- hengräber angeordnet werden.

• Im südöstlichen Bereich des Friedhofs soll ein neuer Bereich für die Kindergräber und En- gelskinder geschaffen werden. Die Priestergräber bleiben bestehen.

Der Gemeinderat hat das Konzept an seiner Sitzung vom 16. Juni 2021 beraten und sich damit einverstanden erklärt. Auf dem Konzeptplan vom 10. Mai 2021 ist ersichtlich, wie der Friedhof nach der Neugestaltung aussehen soll.

Etappierung

• Bei der ersten Etappe sollen das neue Gemeinschaftsgrab und die erste Etappe des Ur- nenhains (ca. 70 Gräber) auf der Nordseite des Friedhofs erstellt werden. Nach deren Fer- tigstellung gibt es im heutigen Urnengarten und Gemeinschaftsgrab keine Beisetzungen mehr. Diese werden nach Ablauf der Grabruhe aufgehoben. Ebenfalls soll in dieser Etappe der erste Bereich für die Erdbestattungen saniert (ca. 33 Gräber) und mit den Urnenrei- hengräbern (ca. 44 Gräber) auf der Südseite begonnen werden. Auch die Neugestaltung von sechs Kindergräbern und einer Engelsgrabstätte für Totengeburten im südöstlichen

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Bereich des Friedhofs sind Bestandteil der ersten Etappe. Die approximativen Kosten für die erste Etappe belaufen sich auf CHF 580'000.00 und die Ausführung soll im 2022 erfol- gen.

• Bei der zweiten Etappe soll der restliche Bereich für die Erdbestattungen (ca. 22 Gräber) auf der Südseite saniert werden. Die Kosten dafür betragen weitere CHF 120'000.00 und die Ausführung soll in etwa im 2030 erfolgen.

• Bei der dritten Etappe soll der neue Urnenhain (ca. 234 Gräber) im nordöstlichen Bereich des Friedhofs fertig erstellt werden. Die approximativen Kosten für die dritte Etappe belau- fen sich auf CHF 426'000.00 und die Ausführung soll voraussichtlich ab 2033 erfolgen.

Grundsätzlich wäre es auch möglich, die zweite und dritte Etappe zusammen auszuführen.

• Bei der vierten und letzten Etappe soll dann der Bereich der Urnenreihengräber (ca. 50 Gräber) auf der Südseite fertig erstellt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf weitere CHF 75'000.00 und die Ausführung soll etwa ab 2042 erfolgen.

Mitwirkung der Bevölkerung

Für die Anordnung der Neugestaltung des Friedhofs ist grundsätzlich der Gemeinderat zustän- dig. Bevor nun aber der Gemeinderat die geplanten Massnahmen in die Wege leitet, soll der Bevölkerung von Schötz die Gelegenheit gegeben werden, sich zur angedachten Neugestal- tung des Friedhofs im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens zu äussern. Zu diesem Zweck werden die entsprechenden Planunterlagen vom 4. Oktober bis 2. November 2021 auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht aufgelegt und im Internet aufgeschaltet. Allfällige Stellungnah- men oder Anregungen (keine Einsprachen) können während dieser Frist schriftlich beim Ge- meinderat eingereicht werden.

BAU UND INFRASTRUKTUR

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Post Polizei Musikschule

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Reserve / Ruhezone

Kindergräber / Engelsgräber neues Gemeinschaftsgrab Aschengruft und Namensstelen

Urnenhaingräber ~112Stk.

Eingang Friedhof

Eingang Friedhof Hecke / Rabatte

Eingang Friedhof

Eingang Friedhof

Eingang Friedhof

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MassstabGsse

F R IE D H O F S C H Ö T Z

DatumPlan Nr.Gez.

KONZEPTPLAN 4056 - 545 / 4410.05.2021

Situation 1:200 LUAR

TONY LINDER+PARTNER AG POSTFACH, FLÜELERSTRASSE 122, 6460 ALTDORF T +41 41 874 20 90 MAIL@LINDER-AG.CH, WWW.LINDER-AG.CH

neue Urnenhaingräber ~304 Stk. neue Urnenreihengräber 94 Stk. neue Erdreihengräber 55 Stk. neue Kindergräber 6 Stk. neue Engelsgräber neue Gemeinschaftsgrab

Gräber

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Winterdienst

Zurückschneiden von Pflanzen im Strassen- und Trottoirbereich

Bereits nähern wir uns wieder dem nächsten Winter. Den einen gefällt es, wenn der Schnee unsere Umgebung in eine zauberhafte Winterlandschaft verwandelt, anderen hingegen ist der Schnee ein Graus. Eines haben wir jedoch alle gemeinsam: Wir sind froh, wenn die Strassen und Trottoirs jeweils möglichst schnell vom Schnee befreit werden und uns somit ein sicheres Vorwärtskommen – sei es zu Fuss oder auf Rädern – ermöglichen.

Alle Verkehrsteilnehmenden benötigen einen gewissen Raum, der es ihnen ermöglicht, sich sicher und entsprechend den Verkehrsvorschriften zu bewegen. Die dafür benötigte Fläche im Querschnitt wird als Lichtraumprofil des Verkehrsteilnehmenden bezeichnet. Der zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit notwendige Lichtraum der Strasse ist von hineinragenden Bauten, Anlagen und Pflanzen freizuhalten. Konkret heisst dies, dass bei Strassen innerorts beidseitig ein Streifen von je 0.30 m auf einer Höhe von 4.50 m frei sein muss (ausserorts 0.50 m). Bei den Trottoirs beträgt die Höhe des Lichtraumprofiles 2.50 m (auf der Flucht des Trottoirrands).

Skizze Lichtraumprofil Gemeindestrassen (§ 91 StrG)

Damit unsere Werkhofmitarbeiter den Winterdienst entsprechend ausführen können, ist es unabdingbar, dass die Lichtraumprofile frei sind.

Wir bitten daher alle Grundeigentümer*innen entlang von Strassen und Trottoirs, die entsprechenden Lichtraumprofile zu überprüfen und falls notwendig den ordentlichen Zustand bis spätestens anfangs November wiederherzustellen. Nur so ist es möglich, die Trottoirs und Strassen vom Schnee zu befreien und uns somit die gewünschte Sicherheit auf unseren Verkehrswegen zu gewähren.

Wir bedanken uns bei allen betroffenen Grundeigentümern für das Verständnis und die Mitarbeit.

BAU UND INFRASTRUKTUR Guido Iten, Gemeinderat

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KIEBITZ • OKTOBER 2021

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Einladung für eine Führung im Schötzer Museum zur Ronmühle

Liebe Schötzerin, lieber Schötzer

Die Corona-Pandemie lässt uns noch nicht los. Auch die- ses Jahr mussten wir unter anderem leider die offiziellen Feierlichkeiten zum 1. August 2021 absagen.

Die Gemeinde Schötz lädt daher nun alle interessierten Schötzer*innen zu einer Führung im Museum zur Ronmüh- le ein. Die Führungen finden wie folgt statt:

Donnerstag, 28. Oktober 2021 10.00 Uhr 14.00 Uhr

15.30 Uhr 17.00 Uhr 19.00 Uhr

Freitag, 29. Oktober 2021 10.00 Uhr 14.00 Uhr

15.30 Uhr 17.00 Uhr 19.00 Uhr

Samstag, 30. Oktober 2021 10.00 Uhr 14.00 Uhr 15.30 Uhr 17.00 Uhr Sonntag, 31. Oktober 2021 10.00 Uhr 14.00 Uhr 15.30 Uhr

Die Führung erfolgt in Gruppen und ist für Sie kostenlos. Sie wird durch Verantwortliche des Mu- seums zur Ronmühle geleitet. Gemäss der Corona-Massnahmen des Bundes gilt im Museum die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder negativ getestet für Personen ab Alter 16). Das Zertifikat ist mit dem persönlichen Ausweis vor der Führung vorzuweisen.

Haben Sie Interesse, in längst vergangene Zeiten einzutauchen? Zu sehen, wie unsere Vorfahren im Luzerner Hinterland für ihre Grossfamilien gekocht oder wie sie sich gewaschen haben? Dann besuchen Sie unser bekanntes Ronmühle-Museum. Im Anschluss an die Führung wird Ihnen Kaf- fee und Kuchen offeriert.

Ihre Anmeldung nimmt Frau Nicole Müller, Gemeindeverwaltung Schötz, wie folgt entgegen:

Per E-Mail: nicole.mueller@schoetz.ch (bitte Adresse und Telefonnummer mitteilen) Per Telefon: 041 984 01 11

Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Bitte melden Sie sich daher frühzeitig, spätestens je- doch bis zum Montag, 25. Oktober 2021 an.

Wir freuen uns auf eine grosse Beteiligung und wünschen Ihnen einen sonnigen Herbst.

Ihr Gemeinderat Schötz

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Sicherheitstipp der bfu

Gärtnern - so bleibt Gartenarbeit unfallfrei

Im Garten ist der Alltag weit weg. Leider können Unfälle die Entspannung trüben. Jedes Jahr verletzen sich in der Schweiz beim Gärtnern rund 14 000 Personen. Ein paar einfache Tipps helfen, Unfälle zu vermeiden.

Viel zur Sicherheit im Garten trägt einwandfreies und korrekt eingesetztes Material bei. Zum Beispiel eine standsichere Leiter: Sie steht am sichersten auf einer ebenen Fläche. Wer an einem Baum eine Anstellleiter verwendet, fixiert das obere Ende an einem Ast für mehr Sicherheit. Je nach Tätigkeit schützt passende Ausrüstung – geschlossene Schuhe mit gutem Profil, Schutzbrille, Handschuhe und Gehörschutz. Elektrische Geräte sollten nur für das eingesetzt werden, wofür sie gedacht sind.

Sonst drohen Fehlfunktionen und Verletzungsge- fahr. Wer draussen Elektrogeräte einsetzt, benützt

immer einen Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter), um sich vor Stromschlägen zu schützen. Und noch etwas zu Gartenchemikalien: Wichtig ist, die Chemikalien im Originalbehälter aufzubewahren – sonst droht Verwechslungsgefahr. Kinder dürfen die Chemikalien nicht erreichen können. Hier helfen abschliessbare Schränke, die mindestens 1,6 Meter über dem Boden an der Wand montiert sind.

Die wichtigsten Tipps:

• Standsichere Leitern verwenden

• Schutzausrüstung tragen

• Für Elektrogeräte einen FI-Schutzschalter verwenden

• Maschinen und Geräte nur für ihren vorgesehenen Zweck einsetzen

• Gartenchemikalien im Originalbehälter und für Kinder unerreichbar aufbewahren

Der bfu-Sicherheitsdelegierte der Gemeinde Schötz

Guido Iten, Gemeinderat

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Zählerablesung in der Region Sempachersee/Surental/Hinterland

Ab 1. Oktober 2021 sind Mitarbeiter*innen von CKW wieder unterwegs um bei den Kund*innen die Stromzähler abzulesen. Die Zählerablesungen dauern voraussichtlich bis 15. Oktober 2021 und erfolgen jeweils ohne vorherige Anmeldung.

Bei Zweifel Ausweis verlangen

Das Ablesepersonal ist gut erkennbar. Es trägt entweder Arbeitskleider oder eine beschriftete Leuchtweste von CKW. Auf Wunsch weisen sie sich gerne mit ihrem Personalausweis aus. Die aktuellen Corona-Schutzmassnahmen werden berücksichtigt.

CKW liest die Zähler quartalsweise in vier verschiedenen Gebieten ab. Pro Kunde wird somit jährlich einmal der Zähler abgelesen. In der bevorstehenden Tranche werden die Zählerdaten in der Grossregion Sempachersee/Surental/Hinterland erfasst. Konkret in folgenden Gemeinden:

Altishofen, Büron, Buttisholz, Dagmersellen, Ebersecken, Egolzwil, Eich, Geuensee, Hildisrieden, Knutwil, Mauensee, Nebikon, Neuenkirch, Nottwil, Oberkirch, Rain, Rothenburg, Schenkon, Schlierbach, Schötz, Sempach, Sursee, Triengen, Wauwil

Haben Sie Fragen zu Ihrer Stromrechnung oder möchten Sie Ihren Umzug melden? Sie erreichen den CKW Kundensupport unter www.ckw.ch oder unter 0800 88 77 66.

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SBB Tageskarten Gemeinde

Der goldige Herbst zeigt sich in vollster Pracht und wartet darauf, von Ihnen bewundert zu werden.

Nutzen Sie dazu die SBB-Tageskarten der Gemeinde Schötz um die Schweiz (neu) zu entdecken, altbekannte Orte wieder aufzusuchen oder einen Anlass zu besuchen – ohne Stau und Stress.

Täglich stehen vier Tageskarten für unbegrenzte Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung. Reservieren Sie die SBB-Tageskarte jetzt online unter www.schoetz.ch.

Wie funktionierts?

Auf unserer Homepage www.schoetz.ch unter der Rubrik "SBB Tageskarten" sind auf dem angezeigten Kalender die verfügbaren Tageskarten ersichtlich. Mit einem Klick auf das gewünschte Reisedatum können Tageskarten nach Angabe der Adresse im Voraus reserviert werden. Für Bestellungen ohne Benutzerlogin wählen Sie einfach "Ich möchte eine einmalige Reservation machen" an. Die Reservation ist auch telefonisch (041 984 01 11) oder direkt am Schalter der Gemeindekanzlei Schötz möglich.

Wieviel kostet eine SBB-Tageskarte?

Eine Tageskarte kostet Fr. 40.00. Bei Online-Bezahlung senden wir Ihnen die Tageskarte gegen eine Versand- und Bearbeitungsgebühr von Fr. 5.00 gerne per A-Post zu. Möchten Sie mehrere GA's bestellen, lohnt es sich, ein Benutzerlogin zu erstellen um nur einmal die Versand- und Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.

Was muss ich sonst noch beachten?

• Die Reservationen werden nach Reservationszeitpunkt berücksichtigt.

• Die Reservation ist verbindlich.

• Die Tageskarten können gegen Bezahlung (bar oder mit Karte) am Schalter abgeholt werden.

• Tageskarten, welche online bestellt werden, können via E-Payment bezahlt werden. Die Tageskarten werden Ihnen nach erfolgter Bezahlung per A-Post zugestellt.

• Eine Rückgabe der Tageskarten ist nicht möglich.

• Bestellte, nicht abgeholte Tageskarten werden in Rechnung gestellt.

Wir wünschen Ihnen eine vergnügliche Reise und gute Fahrt.

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COVID-19: Niederschwelliges Impfangebot in Schötz

Aufgrund des grossen Erfolgs des dezentralen Impfens baut der Kanton Luzern mit einem Impf-Truck das niederschwellige Impfangebot aus. So kann man sich spontan, kostenlos und ohne Anmeldung impfen lassen.

Seit dem 20. August 2021 ist es im Kanton Luzern möglich, sich spontan und ohne Anmeldung an dezentralen Standorten impfen zu lassen. Mit diesen temporären Impfzentren hat der Kanton ein niederschwelliges Walk-In-Impfangebot geschaffen, um Personen ab 12 Jahren auf einfache Art und Weise kostenlos eine Impfung zu ermöglichen. Auch in Schötz wird an den nachstehenden Daten ein temporäres Impfzentrum (Impf-Truck) aufgestellt:

Dienstag, 19. Oktober 2021 09.00 - 18.00 Uhr Alter Schulhausplatz 1. Impfung

Dienstag, 16. November 2021 09.00 - 18.00 Uhr Alter Schulhausplatz 2. Impfung

12 bis 15-Jährige müssen zwingend eine vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung vorlegen, die von der gesetzlichen Vertretung (im Regelfall die Eltern) mitunterzeichnet ist. Die Einverständniserklärung ist auf der Homepage der Dienststelle Gesundheit und Sport des Kantons Luzern zu finden. Zudem liegen in den temporären Impfzentren Formulare auf, die vor Ort ausgefüllt werden können.

Bisherige Impf-Orte bleiben in Betrieb

Die kantonalen Impfzentren in Luzern und Willisau sind weiterhin in Betrieb und Anmeldungen mit freier Wahl des Impftermins sind nach wie vor möglich via www.lu.ch/covid_impfung unter Anmeldung zur Impfung. Mit einer Anmeldung in einem Impfzentrum gibt es keine Wartezeit vor der Impfung, da der Impftermin fix reserviert ist. Impfen lassen kann man sich weiterhin auch in Arztpraxen, Apotheken und im Luzerner Kantonsspital LUKS.

Für eine Impfung (auch für die spontane Walk-In-Impfung an einem der dezentralen Standorte resp.

im Impf-Truck) braucht es ein amtliches Ausweisdokument (Identitätskarte oder Reisepass) und idealerweise die Krankenkassenkarte.

Die Impfungen sind für die Bevölkerung kostenlos – unabhängig vom jeweiligen Impf-Ort und Impfangebot.

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