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2019/020 Wiederwahl des Dezernenten für das Dezernat Personal der Kirchenverwaltung

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SYNODE DER EVANGELISCHEN KIRCHE Drucksache Nr. 20/19 IN HESSEN UND NASSAU

Wiederwahl

des Dezernenten für das Dezernat Personal der Kirchenverwaltung

Die Kirchenleitung schlägt der Kirchensynode gemäß § 12 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 Kirchenverwaltungsgesetz vor, mit Wirkung vom 1. September 2020 für die Dauer von sechs Jahren

Herrn Oberkirchenrat Jens Böhm

als Dezernenten für das Dezernat Personal der Kirchenverwaltung

wieder zu wählen.

Der Pfarrerausschuss hat in seiner Sitzung am 10. April 2019 dem Vorschlag zur Wiederwahl zugestimmt.

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