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Verträge über digitale Inhalte nach. Umsetzung der. Digitale-Inhalte-Richtlinie. Prof. Dr. Susanne Lilian Gössl, LL.M. (Tulane)

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(1)

Verträge über digitale Inhalte nach Umsetzung der

Digitale-Inhalte-Richtlinie

Prof. Dr. Susanne Lilian Gössl, LL.M. (Tulane)

(2)

Beispielsfall

J lädt sich zum privaten Gebrauch eine App aus dem App-Store auf ihr Smartphone und installiert sie.

Einige Monate später ist J mit der App unzufrieden, da sie kein Update installieren kann.

(3)

Gliederung

I. Hintergrund

II. Überblick über die Neuregelungen, §§ 327 ff.

III. Anwendungsbereich

IV. Mängelgewährleistungsrecht

(4)

Hintergrund

(5)

Hintergrund

RL 2019/770 vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler

Dienstleistungen (Digitale-Inhalte-Richtlinie)

→ umzusetzen bis zum 1.7.2021

→ in Kraft ab dem 1.1.2022

(gilt für alle Verträge mit Bereitstellung der digitalen Produkte ab dem 1.1.2022)

(6)

Hintergrund

• Vollharmonisierung

• Halbzwingende Normen, § 372s

Ausnahme 1: Schadensersatz

Ausnahme 2: Vereinbarung nach Mitteilung des Verbrauchers über Mangel oder unterbliebene

Bereitstellung

(7)

„Digitale Produkte“

§ 327 Anwendungsbereich […]

(2) Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form erstellt und

bereitgestellt werden. Digitale Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die dem Verbraucher

1. die Erstellung, die Verarbeitung oder die Speicherung von Daten in digitaler Form oder den Zugang zu solchen Daten ermöglichen, oder 2. die gemeinsame Nutzung der vom Verbraucher oder von anderen Nutzern der entsprechenden Dienstleistung in digitaler Form

hochgeladenen oder erstellten Daten oder sonstige Interaktionen mit diesen Daten ermöglichen.

Vertragsgegenstand = digital

(8)

Digitale Produkte

• Cloud Services

• E-Mail-Services

• Handy-App-Spiele

• Messenger-Dienste

• Streaming-Dienste

• Social-Media-Plattformen

• …

häufig „kostenlos“ gegen Überlassung von Daten

häufig „atypische“ oder

„gemischte“ Verträge

bisher in einer Klausur:

Einordnung in bestehende Vertragstypen des BGB

Absorptionstheorie/Schwerpunkttheorie

Kombinationstheorie

(9)

System im BGB

(10)

„Klammerprinzip“

10

System im BGB

BGB AT

Schuldrecht AT

Familien- und Erbrecht

Verträge über digitale Inhalte,

§§ 327-327u

Schuldrecht BT

Sachenrecht

(11)

Überblick über die Neuregelungen, §§ 327 ff.

(12)

Überblick

1. Anwendungsbereich

2. Besonderheiten bzgl. datenschutzrechtlichen Erklärungen, § 327q

Kündigungsrecht des Unternehmers

3. Besondere Vertragsinhaltsregelungen, §§ 327b ff.:

Bereitstellung

Mangelfreiheit, insb. Aktualisierung

Änderungen des digitalen Produkts nach Vertragsschluss

4. Folgen von Vertragspflichtverletzungen 5. Unternehmerregress, §§ 327t f.

Fortentwicklung des

Mangelgewährleistungsrechts im Kaufrecht (VerbrGK-RL)

(13)

Anwendungsbereich

(14)

Beispielsfall

J lädt sich zum privaten Gebrauch eine App aus dem App-Store auf ihr Smartphone und installiert sie. Die App ist kostenfrei, jedoch stellt J dem Anbieter P verschiedenste persönliche Daten zur Verfügung.

Davon benötigt dieser Standortinformationen, Informationen über die Art des Geräts und der Betriebssoftware für die Bereitstellung der App.

Jedoch werden auch der Nutzername, gekaufte Artikel und die Gerätekennung sowie Kontaktdaten von J zur Erstellung eines

umfangreichen Werbeprofiles verwendet, um so gezielte Werbung an J zu übermitteln.

Sind §§ 327 ff. auf den Vertrag zwischen J und P anwendbar?

(15)

Anwendungsbereich, § 327

1. Verbrauchervertrag, §§ 310 III, 13, 14 2. Bereitstellung eines digitalen Produkts 3. Durch den Unternehmer

4. Gegen Zahlung eines Preises

(16)

Bereitstellung, § 327b

= direkt oder indirekt Zugang zum Produkt verschaffen

• Zugänglichmachung des digitalen Produkts oder

• Bereitstellung eines geeigneten Mittels zum Zugänglichmachen oder

• Zugänglichmachung des Produkts zum Herunterladen

(17)

Lösungshinweise

1. Verbrauchervertrag, §§ 310 III, 13, 14 (+) 2. Bereitstellung eines digitalen Produkts (+)

(18)

Exkurs: Paket- und Mischverträge

= Bereitstellen digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (§l327 I i.V.m. §l327 II)

Beendigungsgründe werden auf den gesamten Vertrag erstreckt, § 327c VI,

§ 327m IV

Paketverträge (digitale Inhalte + andere Vertragsinhalte)/Mischverträge (digitale Inhalte mit Kaufsache verbunden)

§§ 327 ff. auf digitalen Aspekt anwendbar

in Waren integrierte digitale Inhalte, die funktional notwendig sind, um die Sache nutzen zu können (Handy, Smart Watch…)

Kaufrecht anwendbar

(19)

Anwendungsbereich

1. Verbrauchervertrag, §§ 310 III, 13, 14 2. Bereitstellung eines digitalen Produkts 3. Durch den Unternehmer

4. Gegen Zahlung eines Preises

(20)

Zahlung eines Preises

Preis =

 Geld

 digitale Darstellung eines Wertes (z.B. Bitcoin)

gleichgestellt: Bereitstellung von personenbezogenen Daten

 solange nicht ausschließlich notwendig für die Vertragserfüllung/

rechtliche Pflichten, § 327 III i.V.m. §§ 312 Ia 2, 516a

(21)

Lösungshinweise

1. Verbrauchervertrag, §§ 310 III, 13, 14 (+) 2. Bereitstellung eines digitalen Produkts (+) 3. Durch den Unternehmer (+)

4. Gegen Zahlung eines Preises (-)

aber Gleichstellung gem. § 327 III bei Zurverfügungstellung nicht erforderlicher personenbezogener Daten

→ Anwendbarkeit (+)

(22)

Anwendungsbereich (Zusammenfassung)

1. Verbrauchervertrag, §§ 310 III, 13, 14 2. Bereitstellung eines digitalen Produkts

Paketverträge/Mischverträge (Abgrenzung zum Kaufrecht)

3. Durch den Unternehmer

4. Gegen Zahlung eines Preises

personenbezogene Daten als Gegenleistung (gleichgestellt)

(23)

Mängelgewährleistungsrechte

(24)

Mängelgewährleistungsrechte § 327i ff.

1. Nacherfüllung (327l)

Ausnahmen: § 275 I oder unverhältnismäßige Kosten für Unternehmer

2. Vertragsbeendigung (327m)

• durch Erklärung, § 327o I

• Nacherfüllung ausgeschlossen, verweigert etc. oder unzumutbar 3. Minderung (§ 327n)

• Rückzahlungsanspruch gem. § 327n IV für Mehrzahlung 4. Schadens-/Aufwendungsersatz (§§ 280 I, 327m III, 284)

(25)

Fallfortsetzung

Einige Monate später ist J mit der App unzufrieden, da sie kein Update installieren kann. Deswegen kann sie viele neue Funktionen nicht

nutzen und das Spiel stürzt vermehrt ab. Auch erfährt sie von einer Sicherheitslücke, durch die Dritte Zugriff auf die bereitgestellten

Kontaktdaten erhalten, welche mit der neuesten Version der App behoben werden sollte.

Hat J gegen P einen Anspruch auf Updates?

(26)

Voraussetzung: Mangel, § 327e

Dreifacher Produktmangelbegriff 1. Subjektiver Produktmangel

2. Objektiver Produktmangel 3. Integrationsmangel

• daneben: Rechtsmangel

• Beweislastumkehr, wenn Mangel innerhalb eines Jahres ab Bereitstellung aufgetreten (§ 327k I) bzw. während

Bereitstellungszeitraum

stehen selbstständig nebeneinander (kein Stufenverhältnis subjektiver >

objektiver Mangelbegriff wie bei § 434 a.F.)

(27)

Produktmangel

Prüfungsreihenfolge (Vorschlag)

1. Subjektiver Produktmangel, § 327e II 2. Objektiver Produktmangel, § 327e III

a) keine Abbedingung, § 327h

b) Tatbestandsmerkmale § 327e III Nr. 1-4, 6 c) Aktualisierungen, § 327e III Nr. 5 i.V.m. § 327f

3. Integrationsmangel, § 327e IV (Einbindung in Umgebung des Verbrauchers)

ausdrückliche vorvertragliche Information + gesonderte Vereinbarung

(28)

Aktualisierung (Updates)

Objektiver Mangel, § 327e III Nr. 5 i.V.m. § 327f 1. Information des Verbrauchers

2. erforderlich für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit

insb. Sicherheitsaktualisierungen!

3. im maßgeblichen Zeitraum Bereitstellungszeitraum oder

Zeitraum, der nach einer Gesamtabwägung vom Verbraucher erwarten kann

(29)

Lösungsskizze

Anspruch auf Nacherfüllung, §§ 327, 327i, 327l, 327e III Nr. 5, 327f 1. Anwendbarkeit, § 327

2. Mangel

subjektiver Mangel, Integrationsmangel (-)

objektiver Mangel: § 327e III Nr. 5 i.V.m. § 327f

- Bereitstellung der Aktualisierung → Zugänglichmachung i.S.d. § 327b III - im maßgeblichen Zeitraum → wenige Monate wohl (+)

3. Nacherfüllungsverlangen, § 327l

4. Kein Ausschluss gem. § 275 I oder Unverhältnismäßigkeit

(30)

Prüfung - Zusammenfassung

Anspruch Mangelgewährleistungsrechte, § 327i ff.

1. Vertrag über digitale Inhalte, § 327 BGB 2. Mangel

Produktmangel

Rechtsmangel

3. bei Bereitstellung (Beweislastumkehr 1 Jahr ab Bereitstellung) 4. Besondere Voraussetzungen des jw. Rechts

Nacherfüllungsverlangen

Entbehrlichkeit der Nacherfüllung

Unverhältnismäßigkeit

5. ggf. besondere Regelungen zu Folgen

Subjektiv

Objektiv → insb. Update

Integration

(31)

Exkurs: Folgen der Vertragsbeendigung

• § 327o II: Erstattung der Zahlung

→ Zahlungsanspruch erlischt anteilig ab dem Zeitpunkt der Mangelhaftigkeit, § 327o

§ 327p:

• keine weitere Nutzung durch Verbraucher

• keine Nutzung der personenbezogenen Daten durch Unternehmer

(32)

Zusammenfassung

1. Anwendungsbereich:

Abgrenzung zum Kaufrecht und Überlassen von Daten

2. Mängelgewährleistungsrecht

Drei Mangelkategorien, unabhängig nebeneinander stehend Aktualisierungen (Updates) = Teil der Mangelfreiheit

Vertragsbeendigung als neues Mangelgewährleistungsrecht mit besonderen Regelungen zur Nutzung der Daten auf beiden Seiten

4. Änderungen nach Vertragsschluss

5. Besonderheiten bzgl. datenschutzrechtlichen Erklärungen, § 327q 6. Unternehmerregress, §§ 327t f.

(33)

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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