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 Bitte aus Bächen kein Wasser pumpen    Bitte im Garten keinen Lärm machen Bitte keine Abfälle auf Wegen, in Bächen, Gräben oder im Wald ablagern Kompostieren statt verbrennen

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 Bitte im Garten keinen Lärm machen

Um die Bevölkerung vor übermäßigem Lärm zu schützen, dürfen laut Bundesimmissions-

schutzgesetz in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten Motor betriebene Gartengeräte nur an Werktagen von 7 bis 20 Uhr eingesetzt werden.

Der Einsatz besonders lauter Geräte, wie Laubblä- ser und -sammler, Grastrimmer, Kanten- und Frei- schneider sowie Motorsensen ist nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr erlaubt. Dies gilt auch für Gewerbetreibende. (Siehe auch Faltblatt:

„Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“)

 Bitte aus Bächen kein Wasser pumpen

Aus fließenden Gewässern darf zur Bewirtschaf- tung des Kleingartens nur dann Wasser entnom- men werden, wenn dieses mit Handgefäßen ge- schöpft wird. Es ist verboten, das Gewässer zu diesem Zweck aufzustauen oder abzugraben. Eine Entnahme von Wasser aus Bächen ist nach dem Hessischen Wassergesetz mit Pumpen nicht ge- stattet. Wenn dies dennoch unumgänglich er- scheint, ist vorher eine Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde einzuholen.

 Umweltamt der

Landeshauptstadt Wiesbaden Untere Wasserbehörde Gustav-Stresemann-Ring 15 65189 Wiesbaden

Telefon: (0611) 31-3714 oder Telefon: (0611) 31-4729

 Bitte keine Abfälle auf Wegen, in Bächen, Gräben oder im Wald ablagern

Die wilde Ablagerung von Gartenabfällen ist verboten.

Pflanzliche Abfälle in Kleingärten lassen sich größ- tenteils kompostieren. Informationen zum Kompos- tieren erhalten Sie hier:

 ELW Service-Center Telefon: (0611) 31-9700

 Umweltladen

Telefon: (0611) 31-3600

Sperrige Gartenabfälle oder kranke, mit zählebigen Schaderregern behaftete Pflanzen und Wurzeln, die nicht kompostiert werden sollen, können a) gebündelt (Äste max. 12 cm dick und 1,5 m lang, Bündel max. 1 m im Durchmesser) über die Sperrmüllabfuhr, Tel. (0611) 31-9700 oder

b) über Papiersäcke, die am Tag der Biotonnenlee- rung auf dem Gehweg bereitzustellen sind oder c) an den Wertstoffhöfen (bis zu 0,7 m3 kostenfrei) entsorgt werden.

Die Papiersäcke gibt es für 1,50 Euro bei

 Entsorgungsbetrieb der Landeshauptstadt Wiesbaden - Pforte -

Unterer Zwerchweg 120 65205 Wiesbaden Mo - Fr, 7 - 17 Uhr

 Umweltladen Luisenstraße 19 65185 Wiesbaden

Mo - Fr, 10 - 18 Uhr und Sa, 10 - 14 Uhr

 Kompostieren statt verbrennen

Gartenabfälle sollten nicht verbrannt, sondern kompostiert werden. Durch das Kompostieren blei- ben Nährstoffe im Wertstoffkreislauf, die für Pflan- zen und Tiere wichtig sind. Außerdem wird beim Verbrennen die Luft sehr stark belastet, was wie- derum für Mensch und Umwelt schädlich ist.

Gartenabfälle dürfen nur außerhalb der geschlos- senen Bebauung, montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr verbrannt wer- den. Dabei müssen Mindestabstände eingehalten werden:

Mindestabstand in Meter:

Abstand zu:

100 Wohngebäude, Autobahnen

und Naturschutzgebiete

50 sonstige Verkehrswege

35 sonstige Gebäude

5 Grundstücksgrenzen

20 Baumalleen

Es ist auf eine geringe Rauchentwicklung zu ach- ten und das Feuer ständig unter Kontrolle zu hal- ten. Windrichtung beachten! Das Feuer ist umge- hend zu löschen, wenn durch aufkommenden Wind oder durch eine starke Rauchentwicklung andere erheblich belästigt werden.

Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter der Abtei- lung Immissionsschutz gerne weiter.

 Umweltamt der

Landeshauptstadt Wiesbaden Untere Immissionsschutzbehörde Telefon: (0611) 31-3854

(2)

LANDESHAUPTSTADT

www.wiesbaden.de

 Bitte im Garten nicht zur Giftspritze greifen

Auf den Quadratmeter umgerechnet, verbrauchen viele Kleingärtner ein Vielfaches mehr an giftigen Chemikalien als dies die oft gescholtenen Land- wirte tun. Mit diesen chemischen Attacken sollen

„Un“-Kräuter beseitigt, aber auch Insekten und Pilzbefall verhindert werden.

Der Nutzen dieser Chemikalien, auch Pestizide genannt, ist mehr als zweifelhaft. Durch die Pflan- zenschutzmittel werden neben den so genannten

„Schädlingen“ auch Nützlinge und viele Tier- und Pflanzenarten vernichtet. Das Bodenleben wird gestört und verarmt dadurch. Gewässer werden belastet und natürliche Lebenskreisläufe zerstört.

Das ökologische Gleichgewicht gerät durcheinan- der.

Es gibt bislang kein Verbot der Pestizide. Garten- und Naturfreunde sollten aber dennoch auf die chemische Keule verzichten und stattdessen:

 vorbeugen

 Nützlinge einbeziehen

 biologische Pflanzenschutzmittel anwenden

Vorbeugender Pflanzenschutz beginnt bei der Bo- denpflege. Gesunde Pflanzen lassen sich heran- ziehen, wenn man Kompost, anstatt Mineraldünger verwendet oder mit Baumrinden sowie Stroh, an- stelle von Torf mulcht. Der Anbau von Mischkultu- ren trägt ebenfalls zur Stärkung der Widerstands- fähigkeit der Pflanzen gegenüber Schädlingen bei.

Tierische Nützlinge im Kleingarten sollten ge- schont werden. Igel, Vögel, Eidechsen, Grasfrö- sche, Marienkäfer, Schlupfwespen, Blindschlei- chen und andere Kleintiere vertilgen Schnecken, Würmer und Insekten. Sie unterstützen dadurch das ökologische Gleichgewicht. Helfen Sie den Nützlingen, indem Sie Nistkästen und Nisthilfen aufhängen. Sie können zum Beispiel im Umwelt- laden gekauft werden.

Biologische Pflanzenschutzmittel, die eine vorbeu- gende Wirkung besitzen, sind unter anderem Jau- chen und Brühen aus Brennessel gegen Blattläuse und Zwiebelschalen gegen Spinnmilben.

Nähere Auskünfte erhalten Sie im:

 Umweltladen Luisenstraße 19 65185 Wiesbaden Telefon: (0611) 31-3600 Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 10 bis 18 Uhr Samstag: 10 bis 14 Uhr

Herausgegeben vom Umweltamt der Landeshauptstadt Wiesbaden Gustav-Stresemann-Ring 15 65189 Wiesbaden Redaktion: Roland Petrak, Umweltberatung und -information Druck: Druck-Center Landeshauptstadt Wiesbaden Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier Wiesbaden, 18. Auflage 2014

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