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Erläuterungen zur Impressumspflicht für Web-Anbieter (doc)

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Anforderungen an eine Homepage

von

Rechtsanwältin Dagmar Löffler, LPK Baden-Württemberg

Homepage- und Impressumspflicht für Web-Anbieter nach dem Telemediengesetz:

Psychotherapeuten, die ihre Dienste über Internet anbieten, gehören zu den Medienanbietern nach dem Telemediengesetz. Insoweit besteht die Pflicht, die Homepage mit bestimmten Informationen auszustatten.

Das Telemediengesetz erfordert folgende Voraussetzungen: Nämlich dass die Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen, es handelt sich um:

1. Name und Anschrift, unter der der Anbieter niedergelassen ist.

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihm ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.

3. Angaben zur ständigen Aufsichtsbehörde (Psychotherapeutenkammer).

4. Ggf. die Registrier-Nr. im Partnerschaftsregister.

5. Die Landespsychotherapeutenkammer, welcher der Dienstanbieter zugehört.

6. Seine gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, der ihm die Berufsbezeichnung verliehen hat.

7. Ferner muss ein Hinweis auf die Berufsordnung erfolgen, soweit sie von der Landespsychotherapeutenkammer erlassen wurde.

8. Es muss wenigstens aber der Hinweis auf das jeweilige Landes- Gesundheitsgesetz/Heilberufekammergesetz angegeben werden.

9. Eine Umsatzsteuer-Identifikation-Nr. muss weiter angegeben sein.

Im Nachfolgenden ist ein Gestaltungsbeispiel angegeben:

(2)

Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz:

Name und Sitz der Psychotherapeutischen Praxis:

Frau Mustermann, Musterstr. 1, 11111 Musterhausen, Tel.-Nr.: ..., Telefax- Nr.: ..., E-Mail: ...

Gesetzliche Berufsbezeichnung:

Psychologische Psychotherapeutin, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland Maßgebliche berufsrechtliche Regelung:

1. Gesetz über die Berufe des psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG vom

16.06.1998, Bundesgesetzblatt, Seite 1311) zuletzt geändert am 20.06.2002 (Bundesgesetzblatt 1, Seite 1946, 1996).

2. Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vom 31.01.2005 (Psychotherapeutenjournal 1/2005, S.49, Einhefter S.1, zuletzt geändert am 13.10.2007 (Psychotherapeutenjournal 1/2008, vom 25.03.2008, S. 48 Einhefter, S. 2) Landesgesundheitsdienstegesetz, Landesheilberufekammergesetz:

Texte der genannten Bestimmungen sind im Buchhandel erhältlich oder im Internet von der Aufsichtsbehörde (s. unten, abrufbar z.B. www.lpk-bw.de).

Zugehörige Aufsichtsbehörde:

Landespsychotherapeutenkammer, Jägerstr. 40, 70174 Stuttgart, Tel.-Nr.: 0711-674470- 0, Telefax-Nr.: 0711-674470-15, Internet: www.lpk-bw.de

Umsatzsteuer-Identifikation-Nr.

(entfällt, denn psychotherapeutische Leistungen sind steuerbefreit, weil heilberuflich gemäß § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz – vgl. Psychotherapeutenjournal 0/2002, Seite 36).

28.04.2008 Dagmar Löffler Rechtsanwältin

Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg Jägerstr. 40, 70174 Stuttgart

Tel. (Durchwahl): 0711/674470-18

Fax: 0711/674470-16; Telefonzentrale: 0711/674470-0 www.lpk-bw.de

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