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Sonstige (Bank-)Risiken im Rahmen eines Gesamtrisikokon- zepts — Z ugleich ein Beitrag zum Wesen des Risikos

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B e r i c h t e

Sonstige (Bank-)Risiken im Rahmen eines Gesamtrisikokon- zepts — Zugleich ein Beitrag zum Wesen des Risikos

von Dipl.-Kfm. Dr. Jens U. R. Döhring

1. Einleitung

2. Zum Wesen des Risikos 2.1. Ursachen des Risikos

2.1.1. Ungewißheit von Entscheidungen

2.1.2 „Unscharfe“ Definition der Entscheidungssituation 2.2. Arten des Risikos

2.2.1. Materielles Risiko 2.2.2. Formales Risiko

3. Übertragung formaler und materieller Vorstellungsinhalte auf sonstige Risiken

3.1. Formale und materielle Absatzrisiken 3.2. Formale und materielle Betriebsrisiken 4. Zusammenfassung

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1. Einleitung

Zur Messung und Steuerung der Erfolgsrisiken von Banken ist bis heute ein umfangreiches und immer weiter verfeinertes Instrumentarium entwickelt wor- den. Zu denken ist hier nur an Zinsbindungs-, Zinselastizitäts- oder Fremdwäh- rungsbilanzen sowie an den Einsatz der Optionspreistheorie zur Bewertung ausfallbedrohter Kreditengagements. Es kann davon ausgegangen werden, daß mit diesem Instrumentarium die einzelnen Erfolgsrisiken weitgehend sach- gerecht zu erfassen und zu begrenzen sind. Insofern könnte vermutet werden, daß die sich in der Bankpraxis wie auch in der Theorie vollziehenden aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich allenfalls noch „Detailaspekte“ der Risiko- messung bzw. -abbildung betreffen. In jüngerer Zeit jedoch kann — primär an- gestoßen durch die als explosionsartig zu bezeichnende Entwicklung der deri- vativen Finanzinstrumente — auch eine verstärkte Erörterung grundlegender und einzelne Erfolgsrisikoarten übergreifende Aspekte beobachtet werden. Im Mittelpunkt derartiger Diskussionen steht der einmal als „der Heilige Gral der Risikopolitik“1 bezeichnete Versuch, ein sachgerechtes Gesamterfolgsrisiko bzw. das „capital at risk“ einer Bank zu ermitteln. Das Gesamterfolgsrisiko kann hierbei als die Wahrscheinlichkeit definiert werden, daß eine Bank innerhalb einer bestimmten Periode aufgrund von zufällig eintretenden Erfolgsrisiken fal- lieren wird. Problematisch sind und aktuell diskutiert werden in diesem Zu- sammenhang insbesondere die Berücksichtigung formaler Risikoverbundef- fekte sowie die Einbeziehung nichtlinearer Erfolgsrisiken.2 Fortschritte bei die- sen Schwierigkeiten sind allerdings zu konstatieren und es kann erwartet wer- den, daß in wenigen Jahren ein exaktes Gesamterfolgsrisiko ermittelt werden kann. Weitgehend vernachlässigt werden bei der aktuellen Diskussion des Ge- samt-

erfolgsrisikos hingegen sonstige Risiken wie insbesondere Absatz- und Be- triebsrisiken. So kann eine Bank nicht nur aufgrund von virulent werdenden Zinsänderungs-, Ausfall- oder Wechselkursrisiken fallieren, sondern auch auf- grund von zum Beispiel kriminellen Delikten wie im Fall der englischen Barings

1 Vgl. Krümmel, Hans-Jacob, Risikopolitik als Führungsaufgabe, in: Die Zukunft gestalten, hrsg. v. Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V., Stuttgart 1989, S. 158.

2 Zu formalen Risikoverbundeffekten vgl. insbesondere Döhring, Jens, Das Gesamtrisiko einer Bank unter besonderer Berücksichtigung formaler Ri- sikoverbundeffekte, in: Mitteilungen und Berichte des Instituts für Bank- wirtschaft und Bankrecht, Abteilung Bankwirtschaft, 26. Jg. (1995), Nr. 74, S. 47-88.

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Bank, wegen eines plötzlichen Ausfalls des EDV-Systems, wegen falscher Be- ratung und daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen oder aus Grün- den eines überschätzten Ertragspotentials beim Kauf einer Investmentbank.

Allerdings sind in der Bankpraxis bei einigen Instituten Ansätze zu beobachten, diese Risiken mit dem Gesamterfolgsrisiko zu einem abschließenden Gesamt- risiko zu integrieren. Ob eine derartige Integration aber generell möglich und sinnvoll ist, oder ob die Ursachen sonstiger Risiken nicht vielmehr andere sind als bei Erfolgsrisiken und daher das Gesamterfolgsrisiko bereits die abschlie- ßende Ruinwahrscheinlichkeit hinreichend genau widerspiegelt, soll im folgen- den untersucht werden. Von zentraler Bedeutung sind diesbezüglich im Rah- men risikopolitischer Abhandlungen oftmals vernachlässigte Überlegungen zum Wesen des Risikos, um eine einheitliche Erfassung und Interpretation so- wohl von Erfolgs- als auch von sonstigen Risiken zu ermöglichen.

2. Zum Wesen des Risikos

2.1. Ursachen des Risikos

2.1.1. Ungewißheit von Entscheidungen

Risiko im allgemeinen ist stets ein mit einer Entscheidungssituation in Zusam- menhang gebrachtes Phänomen, wenngleich eine Entscheidungssituation — wie im Fall der Sicherheit — nicht zwangsläufig auch ein Risiko beinhaltet. Auf den Bankbetrieb bezogen besteht ein Risiko beispielsweise dann, wenn zu entscheiden ist über die Annahme oder die Ablehnung eines Kreditantrages, über die Höhe und Struktur festverzinslicher oder in Fremdwährung denomi- nierter Aktiva bzw. Passiva, aber auch bei der Entscheidung über die Einfüh- rung eines neuen EDV-Systems oder einer neuen Marktleistung, wenn die Er- gebniswirkungen jeweils ungewiß, das heißt vom Entscheidungsträger nicht zu beeinflussen sind. Sämtliche Entscheidungssituationen lassen sich dabei zu- rückführen auf das Basismodell der Entscheidungstheorie, das sich aus den Konstituenten Aktionsraum, Zustandsraum und Ergebnisfunktion zusammen- setzt.

Beim Aktionsraum handelt es sich um die Gesamtheit aller konkreten Hand- lungsalternativen (HA), zwischen denen der Entscheidungsträger im Rahmen seines privaten oder wirtschaftlichen Agierens eigenständig wählen kann. Die Wahl einer Handlungsalternative selbst wird in diesem Zusammenhang als Entscheidung bezeichnet. Von einer Entscheidung im engeren Sinne ist jedoch

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nur dann zu sprechen, wenn mindestens zwei Handlungsalternativen zur Wahl stehen, wobei allerdings auch das „Nichtstun“ als Handlungsalternative (Un- terlassungsalternative) anzusehen ist.

Den einzelnen Handlungsalternativen steht der Entscheidungsträger zunächst indifferent gegenüber. Die Annahme oder Ablehnung eines Kreditantrages, die Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder die Einführung einer neuen Organi- sationsstruktur stellen bei Abstraktion von den damit verbundenen Konsequen- zen grundsätzlich gleichwertige Handlungsalternativen dar. Ein Wert der Alter- nativen ergibt sich erst dann, wenn deren Ergebnisse in Betracht gezogen wer- den. Welche Ergebnisarten dabei im einzelnen entscheidungsrelevant sind, legt der Entscheidungsträger im Hinblick auf seine individuellen Ziele fest. Bei Banken wie auch bei Unternehmen im allgemeinen, die primär nach dem Ge- winnziel streben, handelt es sich hierbei gewöhnlich um einzelnen Entschei- dungen zuzurechnende Reinvermögensänderungen.

Die Ergebnisse einzelner Handlungsalternativen sind ferner — abgesehen von der Unterlassungsalternative — auch vom Eintritt bestimmter Umweltzustände abhängig, wobei die Gesamtheit möglicherweise eintretender Umweltzustände als Zustandsraum bezeichnet wird. Der Zustandsraum umfaßt in diesem Zu- sammenhang alle Geschehnisse, die sich einerseits der Einflußnahme seitens des Entscheidungsträgers entziehen, die aber andererseits Auswirkungen ha- ben auf die Ergebnisausprägungen. Zu denken ist hier an den Ausfall von Zins- und Tilgungszahlungen oder die vollständige Rückzahlung der vereinbarten Beträge, an den Ausfall oder die ordnungsgemäße Funktion eines EDV- Systems, an die unterschiedliche Intensität zukünftiger Nachfrage nach einer bestimmten Bankleistungsart oder ähnliches. Im Einzelfall ist es aber oftmals schwierig, Geschehnisse klar abzugrenzen, die rein zufällig sind und in jedem Fall unabhängig vom Handeln des Entscheidungsträgers eintreten. Schließlich können allen Umweltzuständen subjektive oder objektive Eintrittswahrschein- lichkeiten beigelegt werden.

Anschaulich dargestellt werden können die Konstituenten eines Entschei- dungsfeldes in einer sogenannten Ergebnismatrix. Diese weist in der Vorspalte die möglichen Handlungsalternativen des Entscheidenden — den Aktionsraum

— , in den Kopfzeilen die potentiell eintretenden Umweltzustände — den Zu- standsraum — einschließlich der zugehörigen Wahrscheinlichkeiten und in der

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Matrix selbst die mit den Handlungsalternativen verknüpften Ergebnisse — den Ergebnisraum — auf (vgl. Abb. 1).

HA1 HA2 HA3

HAn

Aktionsraum

U1 U2 U3 U4 Um

Zustandsraum

E11 E12 E13 E14 E21 E22 E23 E24 E31 E32 E33 E34

En1 Enm

Ergebnisraum

W1 W2 W3 W4 Wm

Wahrscheinlichkeiten

En2 En3 En4 Ergebnis-

matrix

E1m E2m E3m

Abb. 1: Schematische Darstellung einer Ergebnismatrix

2.1.2 „Unscharfe“ Definition der Entscheidungssituation

Mit der Ungewißheit über den Eintritt zukünftiger Umweltzustände bzw. Ergeb- niswirkungen sind die Ursachen des Risikos aber noch nicht abschließend be- schrieben. Als weitere Quelle des Risikos ist vielmehr von einer aus „menschli- chem Versagen“ bei der Informationsbeschaffung und -auswertung resultieren- den „unscharfen“ Definition der Entscheidungssituation3 auszugehen. So kön- nen etwa objektiv erlangbare Informationen — wie etwa über die Störanfällig- keit eines EDV-Systems, oder über die persönliche Integrität eines neuen Mit- arbeiters — aus Unwissenheit, aber auch aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus nicht eingeholt, oder erlangte und für die Entscheidung bedeutsame Informationen nicht berücksichtigt werden.

Insgesamt äußert sich die hieraus resultierende Unschärfe darin, daß

relevante Handlungsalternativen oder Umweltzustände bei der Entschei- dungssituation nicht mit in Betracht gezogen werden,

3 Zum Begriff der „unscharfen Problemdefinition“ vgl. Adam, Dietrich, Kurzlehrbuch Planung, Wiesbaden 1983, S. 13.

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die funktionalen Beziehungen zwischen den Umweltzuständen und den Handlungsergebnissen falsch definiert sind,

die den einzelnen Umweltzuständen zugeordneten Wahrscheinlichkei- ten unzutreffend sind oder

die bei mehreren Teilentscheidungen zu berücksichtigenden formalen Risikoverbundeffekte nicht den objektiven Verhältnissen entsprechen.

Letzteres wiederum kann beispielsweise dazu führen, daß ein bei Kenntnis der

„scharf“ definierten Entscheidungssituation als unvorteilhaft zu betrachtendes Kreditengagement aufgrund der Unschärfe fälschlicherweise als günstig ange- sehen wird, oder daß die kriminelle Energie eines neuen Mitarbeiters verkannt wird.

Da es schließlich unerheblich und in der Regel auch nicht zu trennen ist, ob ein bestimmtes Ergebnis auf Grund einer bestehenden Ungewißheitssituation zu- standekommt, oder auf eine unscharfe Definition der Entscheidungssituation zurückzuführen ist, sind bei der Risikosteuerung grundsätzlich beide Ursa- chenkomplexe zu berücksichtigen. Letzteres kann im Rahmen eines globalen Vorgehens beispielsweise dadurch erfolgen, daß die von den Entscheidungs- trägern der Bank gerade noch akzeptierten Wahrscheinlichkeiten des Eigenka- pitalverbrauchs, die im folgenden auch als Ruinwahrscheinlichkeiten bezeich- net werden sollen, restriktiv festgesetzt werden: Beträgt eine unter der Fiktion einer scharf definierten Entscheidungssituation tolerierte Ruinwahrscheinlich- keit beispielsweise 5%, dann könnte diese unter Berücksichtigung der Un- schärfe auf 4% oder 3% reduziert werden.4

2.2. Arten des Risikos

Mit der Ungewißheit bzw. der Unschärfe der Entscheidungssituation wurden die Ursachen des Risikos abschließend beschrieben. Diesbezüglich ist auch ein allgemeiner Konsensus in der einschlägigen Literatur zu konstatieren.

4 In diesem Zusammenhang sind des weiteren auch

• nicht erkannte,

• erkannte, aber nicht meßbare (soweit sich Risiken der Meßbarkeit überhaupt entziehen können) sowie

• erkannte und meßbare, aber vernachlässigte

Risiken bzw. Ungewißheitssituationen zu berücksichtigen. Vgl. Krümmel, Hans-Jacob, Unternehmenspolitische Vorgaben für die Risikosteuerung der Bank, in: Finanzintermediation und Risikomanagement, hrsg. v. Hans J. Krümmel, Bernd Rudolph, Frankfurt 1989, S. 42.

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Gleichwohl sind mit dem konkreten Terminus Risiko unterschiedliche und ge- wöhnlich kontrovers diskutierte Auffassungen verbunden. Im wesentlichen handelt es sich hierbei um im folgenden als materiell zu titulierende Vorstel- lungsinhalte zum einen sowie um formale Begriffsverständnisse zum anderen.

Beide Vorstellungsinhalte sind dabei wesentlich, wenn Erfolgs- und sonstige Risiken gedanklich vollständig erfaßt und gesteuert werden sollen.

2.2.1. Materielles Risiko

Das materielle Risiko kann in diesem Zusammenhang als die Gefahr definiert werden, daß ein im Durchschnitt zu erwartendes Gesamtergebnis bei häufigem Treffen einer Entscheidung von einem Referenzwert negativ abweicht. Bei Vor- liegen eines materiellen Risikos wird der Entscheidungsträger allerdings versu- chen, die Preise um eine materielle Risikoprämie (mRp), die auch als Risiko- maßstab dient, zu erhöhen, damit er zumindest im Durchschnitt keinen Scha- den erleidet.5

Bezogen auf die bankbetriebliche Praxis besteht das materielle Risiko bei- spielsweise im Rahmen des Kreditgeschäfts in der Gefahr, daß — eine große Zahl vergebener Kredite betrachtend — die mit den ordnungsgemäß zurückge- zahlten Engagements erwirtschafteten Gewinne insgesamt nicht ausreichen, die durch ausgefallene Zins- und Tilgungszahlungen verursachten Schäden zu decken. Die Bank wird in diesem Fall versuchen, die mit dem Kunden verein- barten Positionszinsen um mindestens eine materielle Ausfallrisikoprämie zu erhöhen, so daß sie mit der Kreditvergabe im Durchschnitt keinen Mißnutzen erleidet; andernfalls werden Kreditanträge abgelehnt.

Der Referenzwert, ab dem von einem Mißnutzen auszugehen ist, darf in die- sem Zusammenhang jedoch nicht willkürlich und individuellen Vorstellungen

5 Bei Berücksichtigung einer exakt kalkulierten materiellen Risikoprämie im Entscheidungskalkül kann ein materielles Risiko also eigentlich nicht vi- rulent werden. Gleichwohl soll im folgenden weiterhin zwischen einem materiellen Risiko und einer materiellen Risikoprämie differenziert wer- den, da das Problem einer exakten Kalkulation letzterer andernfalls termi- nologisch nur schwer erfaßt werden kann. Des weiteren ist es aber auch in der Bankpraxis üblich, zwischen potentiell eintretenden Ergebnissen ohne Berücksichtigung einer materiellen Risikoprämie — zum Beispiel dem Ausfall eines Kreditengagements einerseits und der vollständigen Rückzahlung andererseits — und der materiellen (Ausfall-)Risikoprämie zu trennen.

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entsprechend festgesetzt werden. Vielmehr entspricht es einem rationalen Kal- kül, eine Reinvermögensänderung von Null als adäquaten Referenzwert für das materielle Risiko anzusehen.6 Im Falle einer im Durchschnitt zu erwarten- den Reinvermögensmehrung ist eine Handlungsalternative folglich als vorteil- haft anzusehen, im Falle einer im Durchschnitt zu erwartenden Reinvermö- gensminderung entsprechend als nachteilig. Einer Reinvermögensänderung von null sollte man hingegen indifferent gegenüberstehen.

Insgesamt geht es beim materiellen Risiko also darum, adäquate materielle Risikoprämien zu kalkulieren, damit ein ansonsten im Durchschnitt zu erwar- tender Mißnutzen vermieden wird.

2.2.2. Formales Risiko

Wenn beim materiellen Risiko durch die Kalkulation materieller Risikoprämien bzw. die Wahl von Unterlassungsalternativen — die Ablehnung eines Kre- ditantrages etwa — zu verhindern versucht wird, daß beim Treffen wirtschaftli- cher Entscheidungen im Durchschnitt Reinvermögensminderungen eintreten, so wird hierbei vernachlässigt, daß auch bei einer im Durchschnitt zu erwar- tenden Reinvermögensmehrung bzw. einer Reinvermögensänderung von Null gleichwohl in einzelnen Perioden Reinvermögensminderungen zufällig eintre- ten können. Von einer im Zeitablauf stets konstanten Reinvermögensänderung kann nämlich nur in jenem praxisfernen Fall ausgegangen werden, bei dem in jeder Betrachtungsperiode Entscheidungen in unendlicher Zahl getroffen wer- den. Letzteres ist selbst bei Versicherungen — auf die gewöhnlich die wirt- schaftlichen Folgen einer Vielzahl von Ungewißheitssituationen übertragen werden — nicht der Fall. Zwar führen bei Versicherungen die Vielzahl eintre- tender Schäden einerseits und hohe materielle Prämieneinnahmen anderer- seits zu einer weithin ausgeglichenen Reinvermögensänderung, Schwankun- gen des Reinvermögens sind aber gleichwohl auch bei diesen Unternehmen zu konstatieren. Insgesamt können diese Schwankungen im Extremfall sogar dazu führen, daß in einzelnen Perioden das Eigenkapital einer Versicherung oder einer das Risiko selbst tragenden Bank zufällig durch den Eintritt unerwartet hoher und nicht durch materielle Risikoprämien gedeckter Schäden aufgezehrt

6 Eine Reinvermögensänderung von null ist nur dann nicht als sachge- rechter Referenzwert anzusehen, wenn durch die Wahl einer Hand- lungsalternative eine ertragreichere verdrängt wird. Dieser Fall wird aller- dings durch die Annahme nicht existenter Restriktionen ausgeschlossen.

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wird und eine Fortführung der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht mehr möglich ist.

In diesem Fall hilft es dem Entscheidungsträger wenig, wenn im Durchschnitt ein vollständiger Verlust des Eigenkapitals nicht zu erwarten war und in zu- künftigen Perioden — wenn die wirtschaftliche Tätigkeit fortgesetzt werden könnte — ein Ausgleich der negativen und zum Konkurs führenden Reinver- mögensminderungen durch Reinvermögensmehrungen stattgefunden hätte.7 In diesem Zusammenhang soll das formale Risiko allgemein definiert werden als die Gefahr, daß das Eigenkapital einer Unternehmung bzw. einer Bank durch den Eintritt von Reinvermögensminderungen in einer Betrachtungsperiode zu- fällig aufgezehrt wird.8

Letztere Gefahr bereitet der Bank einen über das materielle Risiko hinausge- henden Mißnutzen, für den eine formale Risikoprämie kalkuliert werden muß.

Eine Bank sollte also nur dann bereit sein, Risiken einzugehen, wenn sie nicht nur im Durchschnitt eine Reinvermögensänderung von null zu erwarten hat, sondern wenn sie darüber hinaus auch für die zufälligen Schwankungen ihres Eigenkapitals eine formale Risikoprämie erhält. Formale Risikoprämien stellen in diesem Zusammenhang den über den risikolosen Zins hinausgehenden Teil der im Durchschnitt zu erwartenden Rendite der Eigenkapitalgeber dar, die bereit sind, intertemporäre Schwankungen des Wertes ihres Vermögens hinzu- nehmen. Eine bewußte Übernahme formaler Risiken und eine entsprechende Kalkulation formaler Risikoprämien ist allerdings nur dann sinnvoll bzw. mög- lich, wenn die Entscheidungssituation selbst scharf definiert werden kann. Bei banktypischen Erfolgsrisiken ist dies in der Regel der Fall: Die Wahrscheinlich-

7 Wenngleich dem vollständigen Verzehr des Eigenkapitals in der Regel nur eine geringe Wahrscheinlichkeit zuzurechnen ist, so ist dieser Fall — obschon er in der Literatur bei der Definition sogenannter worst-case- Szenarien oftmals vernachlässigt wird — gewöhnlich auch nicht ganz auszuschließen. Zu denken ist hier insbesondere an Reinvermögensmin- derungen resultierend aus exzessiven Zins- und Wechselkursschwan- kungen, die das Eigenkapital leicht übersteigen können. Hierauf deuten nicht zuletzt auch tatsächlich eingetretene Bankkonkurse bzw. „Schiefla- gen“ hin.

8 Gemessen wird das formale Risiko durch Schwankungsmaße wie insbe- sondere durch die Varianz oder Standardabweichung zukünftiger Rein- vermögensänderungen, wobei die Reinvermögensänderungen insgesamt

— resultierend aus sämtlichen Risiken — unter Berücksichtigung der Kor- relationskoeffizienten zwischen den Risikoarten zu ermitteln ist. Das Ge- samtschwankungsmaß ist dann in Relation zum aktuell vorhandenen Ei- genkapital zu setzen.

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keiten bzw. Standardabweichungen für zukünftige Zins- oder Wechselkursent- wicklungen sowie für Krisenquoten im Kreditgeschäft können beispielsweise weitgehend problemlos anhand empirischer Untersuchungen eruiert werden.9 So gehen Banken bis zu einer im Einzelfall festzulegenden maximal tolerierten Ruinwahrscheinlichkeit bewußt offene Festzins- oder Fremdwährungspositio- nen ein oder sie vergeben nicht oder nicht vollständig ge- bzw. versicherte Kredite, um eine über den risikolosen Zins hinausgehende Verzinsung des Ei- genkapitals zu erreichen. Bei einer Überschreitung der maximal tolerierten Ruinwahrscheinlichkeit werden hingegen insbesondere auf die Konstituenten der Entscheidungssituation bezogene Maßnahmen der Risikokompensation oder der Risikoüberwälzung ergriffen, um den Sicherheitsbedürfnissen des Management bzw. denen der Aktionäre gerecht zu werden.

3. Übertragung formaler und materieller Vorstellungsinhalte auf sonstige Risiken

Sind die Vorstellungsinhalte formaler und materieller Risiken erörtert und deren Übertragung auf banktypische Erfolgsrisiken skizziert worden, geht es im weite- ren darum, die Vorstellungsinhalte auch auf Absatz- bzw. Betriebsrisiken an- zuwenden. Hierbei ist insbesondere zu analysieren, welche Charakteristika Absatz- und Betriebsrisiken formaler wie materieller Ausprägung bei Banken aufweisen und ob diese mit dem Gesamterfolgsrisiko zu einem abschließenden Gesamtrisiko integrierbar sind.

3.1. Formale und materielle Absatzrisiken

Den Ausgangspunkt bei der Entstehung von Absatzrisiken der Banken bilden marktpolitische Entscheidungen, die sowohl strategischer als auch operativer Natur sein können. Bei strategischen Entscheidungen handelt es sich insbe- sondere um Entscheidungen über die Struktur des Marktleistungsprogramms nach Breite und Tiefe, um solche über die geographische Ausdehnung des Geschäftsgebiets sowie um Entscheidungen über zu bearbeitende Kunden- segmente nach Größe und Differenziertheit. Operative marktpolitische Ent- scheidungen betreffen hingegen den Einsatz und die Ausgestaltung einzelner

9 Vgl. Döhring, Jens, Das Gesamtrisiko einer Bank unter besonderer Be- rücksichtigung formaler Risikoverbundeffekte, in: Mitteilungen und Be- richte des Instituts für Bankwirtschaft und Bankrecht, Abteilung Bankwirt- schaft, 26. Jg. (1995), Nr. 74, S. 47-88.

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Aktionsparameter im Rahmen der Marketing-Mix-Bereiche Leistungs-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik.

Allen Handlungsalternativen stehen sowohl bei operativen als auch bei strate- gischen Entscheidungen stets Reinvermögensänderungen gegenüber, die ab- hängig sind vom Eintritt für die Ergebniswirkungen relevanter, von der Ge- schäftsleitung aber nicht weiter zu beeinflussender Umweltzustände. Zu den- ken ist hier beispielsweise an die tatsächliche Nachfrage nach einer neu ein- geführten Bankleistungsart — soweit die Nachfrage nicht selbst wieder durch marketingpolitische Maßnahmen stimuliert werden kann — , an nicht ex ante quantifizierbare Kosten der Leistungserstellung — wie sie beispielsweise durch hohe Tarifabschlüsse entstehen können — , an die Veränderung der Preisela- stizität der Nachfrage aufgrund einer steuerbedingten Verringerung des ver- fügbaren Einkommens u.ä. Insgesamt können also auch Absatzrisiken grund- sätzlich auf das Basismodell der Entscheidungstheorie und damit auf eine Un- gewißheitssituation zurückgeführt werden.

Ungewiß bei den marktpolitischen Entscheidungen ist aber weniger der Eintritt relevanter Umweltzustände; vielmehr besteht die Ursache von Absatzrisiken primär in der Unschärfe der Entscheidungssituation selbst. Auch bei Kenntnis zukünftig eintretender Umweltzustände können speziell operativen markt- bzw.

absatzpolitischen Handlungsalternativen spezifische Reinvermögensänderun- gen in der Regel nicht eindeutig zugerechnet werden. Aufgrund sachlicher In- terdependenzen ist es nämlich nur bedingt möglich, die Wirkung einzelner In- strumente von der Gesamtheit marktpolitischer Aktivitäten zu isolieren. Dies wäre nur in jenem praxisfernen Fall vorstellbar, wenn sich der Einsatz aller au- ßer der in Betracht stehenden Maßnahme auf einem bestimmten Niveau kon- stant halten ließe. In praxi wird sich eine Ergebniszurechnung und -kontrolle daher nicht auf Einzelentscheidungen im Rahmen des Marketing-Mix, sondern eher auf Strategische Geschäftsfelder beziehen, wie sie Kundengruppen, Lei- stungsarten oder regionale Marktgebiete darstellen.

Hinsichtlich des materiellen Risikos ist die fehlende Ergebniszurechnungsmög- lichkeit auf einzelne Marketing-Mix-Instrumente dahingehend von Relevanz, daß bestimmte Maßnahmen im Durchschnitt zu Reinvermögensminderungen führen können, ohne daß dies von den Entscheidungsträgern erkannt und Un- terlassungsalternativen gewählt werden. Zu denken ist beispielsweise an eine kostenintensive Werbekampagne, die die Nachfrage nach Bankleistungen

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nicht bzw. nur marginal stimuliert, oder an das Problem, der Öffentlichkeitsar- beit der Banken Erfolge zurechnen zu wollen. Wenn überhaupt, dann kann al- lein bei Strategischen Geschäftsfeldern wie etwa beim Geschäft mit Privat- oder Firmenkunden ex ante beurteilt werden, ob langfristig Reinvermögens- mehrungen oder -minderungen zu erwarten sind. Anhaltspunkte hierfür können sich bei bereits bearbeiteten Geschäftsfeldern aus den durchschnittlichen Er- gebnissen vergangener Perioden oder bei neuen Geschäftsfeldern aus den durchschnittlichen Erfolgen verwandter Bereiche oder konkurrierender Institute ergeben. Letztlich ist aber auch auf dieser Ebene das materielle Risiko nur schwer abzuschätzen, so daß Fehlinvestitionen auch hier nicht grundsätzlich auszuschließen sind. Besteht die primäre Ursache materieller Absatzrisiken also primär in der Unschärfe der Entscheidungssituation und weniger in dem zufälligen Eintritt ungewisser Umweltzustände, dann sind auch die auf Absatz- risiken bezogenen risikopolitischen Maßnahmen — hier dürfte es sich an erster Stelle um auf die Unschärfe der Entscheidungssituation selbst bezogene An- satzpunkte (z.B. intensive Marktforschung) handeln — im wesentlichen andere als bei den banktypischen Erfolgsrisiken, wo insbesondere die Frage nach der sachgerechten Höhe zu kalkulierender materieller Risikoprämien im Mittelpunkt steht. Insofern scheint es gerechtfertigt, materielle Absatzrisiken von den mate- riellen Erfolgsrisiken isoliert zu betrachten.

Aber auch das formale Absatzrisiko, das aus schwankenden Reinvermö- gensänderungen im Rahmen des ordentlichen Geschäftsablaufs resultiert, läßt sich aus den oben genannten Gründen gleichfalls nur für strategische und nicht auch für operative Risiken ermitteln. So kann zwar anhand von Ergebnis- sen Strategischer Geschäftsfelder früherer Perioden erkannt werden, welchen zufälligen Einflüssen diese Ergebnisse aufgrund von Umweltveränderungen wie etwa Nachfrageschwankungen oder Veränderungen der konjunkturellen Situation ausgesetzt sind und ob sich die Ergebnisschwankungen verschiede- ner Geschäftsfelder gleich- oder gegengerichtet entwickeln10; hingegen kön- nen für einzelne Entscheidungen im Rahmen des Marketing-Mix derartige Er-

10 Süchting stellt in diesem Zusammenhang einige Überlegungen an, in wel- cher Art und Stärke sich die Ergebnisse einzelner Geschäftsfelder im Zeitablauf bei Eintritt verschiedener Umweltszenarien gleich- oder entge- gengerichtet entwickeln. Vgl. Süchting, Joachim, Risikoüberlegungen bei der Kreditfinanzierung von Unternehmen (I), in: BI, 3. Jg. (1976), H. 2, S.

20-27, und Süchting, Joachim, Risikoüberlegungen bei der Kreditfinanzie- rung von Unternehmen (II), in: BI, 3. Jg. (1976), H. 3, S. 20-24.

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gebnisschwankungen nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Zurechenbarkeit entsprechender Erfolge kaum ermittelt werden.

Wenngleich die Bedeutung strategischer Absatzrisiken formaler Art nicht per se vernachlässigt werden darf und insbesondere bei Regional- und Spezial- banken zu beachten ist, dürfte deren Relevanz bei global und universal tätigen Instituten als relativ gering einzuschätzen sein. Angesichts der Vielzahl offe- rierter Leistungsarten, die an unterschiedlichste Kundengruppen national und international angeboten werden, sind Ausgleichseffekte zufällig eintretender Reinvermögensänderungen in einzelnen Geschäftsfeldern in hohem Maße zu erwarten, so daß es in diesem Zusammenhang neben der grundsätzlichen Ent- scheidung für eine universale Geschäftsausrichtung weiterer risikopolitischer Maßnahmen kaum noch bedarf. Zudem beruht die geringe Bedeutung von for- malen Absatzrisiken bei Banken aber auch darauf, daß es sich bei Banklei- stungen um weitgehend homogene und um — im Vergleich zum output anderer Branchen — Bedürfnisse nur indirekt befriedigende Leistungen handelt. Unge- wisse Nachfrage- und damit Reinvermögensschwankungen aufgrund verän- derter Bedürfnisstrukturen — wie sie in anderen Branchen häufig vorkommen

— sind bei Banken entsprechend nur von vergleichsweise geringer Bedeutung.

Insgesamt scheint es also gerechtfertigt, auch formale Absatzrisiken im Rah- men des Risikomanagement zu vernachlässigen und diese nicht in die Ermitt- lung eines formalen Gesamtrisikos zu integrieren.

3.2. Formale und materielle Betriebsrisiken

Den Ausgangspunkt von Risiken des Betriebsbereichs stellen Entscheidungen im Rahmen der Beschaffung und des Einsatzes der nichtmonetären Produkti- onsfaktoren sowie deren Zusammenwirken im Betriebsablauf dar.11 Hierbei kann es sich ähnlich wie bei den Absatzrisiken sowohl um Entscheidungen strategischer als auch operativer Ausrichtung handeln. Daneben wird zwischen Risiken personeller, technisch-sachlicher und ablaufstruktureller Art unter- schieden. Den einzelnen Handlungsalternativen — hierbei handelt es sich bei- spielsweise um die Entscheidung über den Kauf einer EDV-Anlage, die Anzahl und Qualifikation neu einzustellender Mitarbeiter oder die Festlegung der Ab-

11 Zur Integration von Betriebsrisiken in ein umfassendes Risikomanage- ment im allgemeinen vgl. insbesondere Schulte, Michael, Integration der Betriebskosten in das Risikomanagement von Kreditinstituten, Wiesbaden 1994.

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lauforganisation der Bank — stehen regelmäßig mehrere relevante Umweltzu- stände gegenüber. Zu denken ist an die Möglichkeit, daß die Mitarbeiter im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit Delikte begehen oder an fachliche Fehler sowie an Pflichtvergessenheit, was insbesondere in sensiblen Bereichen wie etwa dem Risikocontrolling im Geschäft mit Finanzderivaten an Bedeutung er- langt.

Ähnlich den Absatzrisiken ist es in diesem Zusammenhang auch bei den Be- triebsrisiken problematisch, Handlungsalternativen bei Eintritt bestimmter Um- weltzustände Reinvermögensänderungen zuzurechnen. Die Reinvermö- gensänderungen bei einem Ausfall der EDV-Anlage oder im Falle krimineller Handlungen etwa sind zumindest ex ante kaum abzuschätzen.12 Zudem dürf- ten den Umweltzuständen bei Betriebsrisiken aufgrund ihres — zumindest bei einer einzelnen Bank — in der Regel seltenen Eintritts auch nur schwer Wahr- scheinlichkeiten zuzurechnen sein.

Angesichts der aus der fehlenden Ergebniszurechnungsmöglichkeit resultie- renden Problematik, formale wie materielle Betriebsrisiken zu messen und Ri- sikoprämien zu kalkulieren einerseits sowie der Bedeutung dieser Risiken an- dererseits, wird von den Banken in der Regel versucht, Betriebsrisiken bereits im Vorfeld durch eine Strategie der Risikovermeidung auszuschalten und hier- aus resultierende ungewisse Reinvermögensänderungen erst gar nicht eintre- ten zu lassen.13 Bezogen auf die Risiken personeller Art ist hier zu denken an die Einstellung von hoch qualifiziertem Personal oder an die Einrichtung von Kontrollen, die nicht nur der Aufdeckung von Fehlern dienen, sondern vor al- lem prophylaktischen Charakter haben sollen.14 Hinsichtlich der Risiken sach-

12 Untersuchungen und Szenarien deuten beispielsweise darauf hin, daß nach dem vollständigen Ausfall der EDV-Anlage einer Bank die elementa- ren bankbetrieblichen Funktionen kaum länger als eine Woche aufrecht- zuerhalten sein dürften. Vgl Büschgen, Hans E., Risikomanagement als Prüfstein im Wettbewerb, in: Betriebswirtschaftliche Blätter, 41. Jg.

(1992), S. 84.

13 Eine vollständige Risikovermeidung ist in diesem Zusammenhang aller- dings nicht möglich und wäre erst durch eine Geschäftsaufgabe zu errei- chen. Ferner ist zu überlegen, ob durch einzelne Rationalisierungsstrate- gien wie etwa durch die Einsparung von Mitarbeitern im back-office- Bereich oder durch sogenannte discount brokers in gewissem Umfang nicht auch bewußt Betriebsrisiken eingegangen werden.

14 In diesem Zusammenhang ist insbesondere die „Failure Mode and Effects

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lich-technischer Art handelt es sich um die Beschaffung hochwertiger EDV- Anlagen oder um exakte Bedienungsanweisungen, die Betriebsunterbrechun- gen verhindern sollen. Schließlich können, bezogen auf die Risiken ab- laufstruktureller Art, genaue Organisationsschemata entwickelt oder ein Be- triebsklima geschaffen werden, das auch bei Unzulänglichkeiten der vorgege- benen Ablaufstruktur den einzelnen Mitarbeiter dazu anhält, Fehler auch ohne explizite Arbeitsanweisungen zu erkennen und zu verhindern. Sofern dennoch Betriebsrisiken virulent werden, ist dies meist auf nicht mit in Betracht gezoge- ne Umweltzustände oder unterschätzte Wahrscheinlichkeiten zurückzuführen und nicht auf zufällige Ereigniseintritte im Rahmen eines bewußten risk taking.

Insgesamt ist also auch den Betriebsrisiken mit anderen risikopolitischen Maß- nahmen zu begegnen als beispielsweise den Zinsänderungs-, Ausfall- oder Wechselkursrisiken, so daß die Betriebs- wie bereits die Absatzrisiken nicht mit dem Gesamterfolgsrisiko zu einem abschließenden Gesamtrisiko zu integrieren sind.

4. Zusammenfassung

Sowohl banktypische Erfolgsrisiken als auch sonstige Absatz- oder Betriebsri- siken lassen sich grundsätzlich auf das Basismodell der Entscheidungstheorie zurückführen. Die allgemeinen Ursachen des Risikos bestehen dann zum ei- nen darin, daß aufgrund stochastischer Prozesse das einer Handlungsalterna- tive zuzurechnende Ergebnis — gewöhnlich eine Reinvermögensänderung — nicht sicher ist, oder daß zum anderen das Basismodell selbst aufgrund

„menschlichen Versagens“ bei der Informationsbeschaffung oder -auswertung

„unscharf“ definiert ist. Hierauf aufbauend können sodann Risiken materieller wie formaler Art abgeleitet werden. Beim materiellen Risiko handelt es sich diesbezüglich um die Gefahr, daß eine im Durchschnitt zu erwartende Rein- vermögensänderung bei häufigem Treffen einer Entscheidung einen negativen Wert aufweist. In diesem Fall werden gewöhnlich materielle Risikoprämien kal- kuliert. Das formale Risiko kann hingegen definiert werden als die Gefahr, daß das Eigenkapital einer Unternehmung bzw. einer Bank auch bei Kalkulation materieller Risikoprämien durch den Eintritt von Reinvermögensminderungen in

Analysis“ anzuführen, die auf dem Grundgedanken beruht, durch die Er- mittlung sogenannter Fehler-Folge-Ursache-Ketten und die Initiierung entsprechender Prüfungsroutinen Fehler erst gar nicht auftreten zu las- sen, sondern die Fehlerentstehung von vornherein zu vermeiden. Vgl.

Büschgen, Hans E., Bankmarketing, Düsseldorf 1995., S. 186 ff.

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einer Betrachtungsperiode zufällig aufgezehrt wird. Dieses Risiko verursacht gleichfalls einen Mißnutzen, so daß formale Risikoprämien zu kalkulieren sind.

Banktypische Erfolgsrisiken betreffend handelt es sich in diesem Zusammen- hang um scharf definierte Entscheidungssituationen und die Institute überneh- men diese Risiken bewußt, um formale Risikoprämien zu erzielen. Bei Absatz- oder Betriebsrisiken hingegen ist die Entscheidungssituation in der Regel un- scharf definiert, so daß diese Risiken in der Regel nicht bewußt übernommen, sondern vermieden werden oder ihnen mit insbesondere auf die unscharfe Entscheidungssituation bezogenen Maßnahmen begegnet wird. Auch eine die Unschärfe berücksichtigende globale Absenkung der gerade noch akzeptierten Ruinwahrscheinlichkeit ist in diesem Zusammenhang möglich. Eine Zusam- menführung von Absatz- und Betriebsrisiken mit dem Gesamterfolgsrisiko zu einem abschließenden Gesamtrisiko ist jedoch insgesamt weder sinnvoll noch durchführbar.

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