Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Be- scheid vom 27. Juni 2000 und Wir- kung zum 30. September 2000 den Wi- derruf der Zulassung für oben genannte Röntgenkontrastmittel angeordnet. Das BfArM hält es auf der Basis des gegen- wärtigen wissenschaftlichen Erkenntnis- standes für nicht mehr vertretbar, dass ionische Röntgenkontrastmittel zur in- travasalen Anwendungweiterhin in den Verkehr gebracht werden. Das Nutzen- Risiko-Verhältnis der ionischen Rönt- genkontrastmittel (Amidotrizoesäure, Iotalaminsäure) mit dieser Art der An- wendung wird negativ bewertet.
Begründung des BfArM: „Ionische hochosmolale Kontrastmittel weisen ei- ne höhere Chemotoxizität und eine höhere Osmotoxizität auf als die heute bevorzugt verwendeten niederosmola- len nichtionischen Kontrastmittel. Che- mo- und Osmotoxizität bewirken eine Vielzahl unerwünschter Wirkungen an verschiedenen Organen beziehungswei- se Organsystemen (1–4). Die intravasale Anwendung ionischer Kontrastmittel ist im Vergleich zur Anwendung nichtioni- scher monomerer Kontrastmittel mit ei- nem signifikant höheren Risiko für die Auslösung einer Kontrastmittelneben- wirkung bei allen Patientengruppen ver- bunden. Dieses erhöhte Risiko wird qualitativ und quantitativ sowohl durch Studienergebnisse als auch durch ein- zeln dokumentierte Verdachtsfälle uner- wünschter Arzneimittelwirkungen be- legt.
Die dem Bundesinstitut vorliegende Literatur liefert hinreichende Evidenz für die Konkretisierung dieser Arznei- mittelrisiken für die Stoffe Amidotri- zoesäure und Iotalaminsäure. In der bis- lang größten Studie von Katayama et al.
(5), in der Art und Häufigkeit der Nebenwirkungen bei intravasaler An- wendung von ionischen und nichtio- nischen Röntgenkontrastmitteln bei et- wa 337 000 Untersuchungen verglichen
wurden, sind Kontrastmittelnebenwir- kungen bei Applikation ionischer Kon- trastmittel (Amidotrizoat, Iotalamat, Metrizoat, Iodamid) signifikant häufi- ger (12,66 %; p < 0,01) als bei nicht- ionischen Kontrastmitteln (Iopamidol, Iohexol) (3,13 %) beobachtet worden.
Schwerwiegende UAW traten bei den ionischen Kontrastmitteln ebenfalls si- gnifikant häufiger auf (0,22 %; p < 0,01) als bei den nichtionischen Kontrastmit- teln (0,04 %). Auch von den Autoren als besonders schwerwiegend eingestufte Nebenwirkungen, welche eine Einwei- sung in ein Krankenhaus zur Folge hat- ten, wurden bei den ionischen Kontrast- mitteln signifikant häufiger beobachtet (0,04 %; p < 0,01) als bei den nichtioni- schen Kontrastmitteln (0,004 %).
In mehreren kleineren Vergleichsstu- dien wurde ebenfalls ein signifikant höheres Risiko für das Auftreten uner-
wünschter Arzneimittelwirkungen bei intravasaler Anwendung ionischer Kon- trastmittel im Vergleich zu den nichtio- nischen monomeren Kontrastmitteln er- mittelt. Diese Studien entsprachen den heutigen Anforderungen an die Qualität von Untersuchungen und waren metho- disch geeignet, einen Unterschied in der Häufigkeit von Nebenwirkungen ioni- scher und nichtionischer Kontrastmittel, auch bei den verschiedenen Untersu- chungsarten, nachzuweisen. Sie stützen die Ergebnisse der Katayama-Studie (6–13). Die Verwendung nichtionischer niederosmolarer Kontrastmittel führt zu einer Senkung der Gesamtzahl der Kon- trastmittelnebenwirkungen. In einigen Ländern, darunter auch in Deutschland, ist bereits zur bevorzugten bis aus- schließlichen intravasalen Anwendung nichtionischer Kontrastmittel überge- gangen worden. Da mit den nichtioni- schen Kontrastmitteln ansonsten gleich- wertige und mit einem geringeren Risi- ko verbundene Kontrastmittel zur Ver- fügung stehen, ist bei einem Widerruf der Zulassung ionischer Röntgenkon- trastmittel zur intravasalen Anwendung weder mit einer Versorgungslücke noch mit einer Risikoverschiebung zu rech- nen.“
Das Literaturverzeichnis kann über die Internetpräsenz abgerufen werden.
Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft, Aachener Straße 233–237, 50931 Köln, Telefon: 02 21/
40 04-5 19, Fax: -5 39, E-Mail: akdae@
t-online.de, Internet: www.akdae.de ✮ B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 33½½½½18. August 2000 AA2187
B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R
Mitteilungen
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
BfArM ordnet Widerruf von ionischen Röntgenkontrastmitteln
(Amidotrizoesäure, Iotalaminsäure) zur intravasalen Anwendung an
Am Freitag, dem 29. September 2000, 18.00 Uhr findet auf dem Gelände der KölnMesse, Messeplatz 1, Köln, Con- gress-Centrum Ost, Nördliches Sitzungs- zimmer, 4. OG, eine Mitgliederversamm- lung des „Vereins Deutsches Arzneiprüf- institut e.V.“ statt.
Die folgende Tagesordnung wird be- handelt werden:
1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Änderung der Satzung, insbesonde-
re in folgenden Punkten:
❃ Klarstellung des Vereinszwecks
❃ Bestimmungen über die Mitglied- schaft
❃ Beitragsregelungen
❃ Geschäftsführung
❃ Stimmenverhältnis in der Mitglie- derversammlung
3. Jahresrechnungen 1998 und 1999 4. Entlastung des Vorstands 5. Verschiedenes
Eschborn, den 25. Juli 2000 Dr. Herbert Gebler Vorstandsvorsitzender