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DEUTSCHES
ÄRZTEBLATT ESER BRIEFE
MÜLL-HAFTUNG Zu dem Beitrag „Das Geschäft mit Müll aus Praxis und Klinik"
von Prof. Dr. med. Franz Dasch- ner in Heft 16/1988:
Stellungnahme
Zur Frage der Entsorgung haben in der letzten Zeit ver- schiedene Fachleute unter- schiedlicher Disziplinen Stel- lung genommen. Für den Le- ser wird es schwierig, sich über den Wahrheitsgehalt der Aussagen ein objektives Bild zu machen. Im ange- führten Artikel werden Ko- sten für eine Müllentsorgung mit DIN-Einwegbehältern von 18 DM pro kg Abfall ge- nannt. Tatsächlich ist der Ge- samtentsorgungspreis einer dort genannten Firma bei et- wa einer DM nach GGVS zu- gelassenem Abfall.
Was die Gefahrenein- schätzung und -bewertung betrifft, so gilt in vielen Be- reichen das Prinzip, daß der Verantwortliche auch für ei- ne Fehleinschätzung haften muß. Im Falle des Versen- dens von Abfällen nach GGVS S 61 muß bescheinigt werden, daß eine Ungefähr- lichkeit vorliegt, um sie mit dem Hausmüll entsorgen zu lassen. Der Verantwortliche ist der Arzt als Versender;
nur er selbst kann beurteilen, ob sein Abfall dem Status ei- nes „ungefährlichen" Abfal- les entspricht. Im übrigen ist die Aussage von Dr. Jager nur auf den untersuchten Fall zu beziehen und nicht zu ver- allgemeinern; dafür fehlen die gesicherten Untersuchun- gen. Wenn Herr Prof. Dasch- ner der Meinung ist, daß die Aussage zu generalisieren ist, dann sollte das mit einer ver- bindlichen Haftungsentla- stung geschehen.
Im übrigen halten wir es für legitim, das Vorsorge- prinzip voranzustellen — von einer Verunsicherung kann keine Rede sein, weil über Verantwort- und Fachlichkeit keine Diskussion möglich ist.
Die Verkopplung von Sicher- heit und Kosten ist im Rah- men der Angemessenheit üb- lich, die Verbindung von
Überflüssigkeit und Kosten- Überhöhung für sich spre- chend. Hierzu sei an dieser Stelle auf den Artikel „Si- cherheitsmanagement der Entsorgung beim Arzt" von Dr.-Ing. Adalbert Rabich im Management & Kranken- haus, 7. Jahrgang, April 1988, Heft 4, verwiesen.
K.-D. Hömann, % Septi- Cont, Industriestraße 5, 4405 Nottuln-Appelhülsen
ZWANGSPENSION
Zu dem Vorschlag Nordrhein- Westfalens, Ärzte ab dem 65. Le- bensjahr zwangszupensionieren:
Gerechtigkeit?
Soziale Gerechtigkeit — heißt das: die jüngeren Kolle- gen wollen auch leben?
In Gelsenkirchen (Nord- rhein-Westfalen) ist Herr Kühlmann als Oberbürger- meister noch im Amt und will für drei weitere Jahre kandi- dieren.
Bemerkung: er ist 67 Jah- re alt.
Wo bleibt da die „soziale Gerechtigkeit"? Oder: Kom- men nach den „Halbgöttern in Weiß" noch die Halb- be- ziehungsweise Vollgötter in Rot? Sind OB-Kandidaten Mangelware?
Dr. J.-C. Sanvoisin, Karl- straße 30, 6660 Zweibrücken
EBM
Zu dem „seite eins"-Beitrag aus Heft 22/1988 „EBM: Erste Verbesserungen":
Wasser abgraben?
Die KBV sollte mit Eigen- lob im Zusammenhang mit dem EBM sehr zurückhal- tend sein. Mindestens für mein Fachgebiet ergeben sich nach erster Abrechnung — nach der ersten „Nachbesse- rung" wird es noch schlim- mer werden — durchschnitt- liche Einbußen von 10 bis 20 Prozent —, und das bei einer Ärztegruppe, die mit ihrem Einkommen am allerunter- sten Rang des Spektrums rangiert. Daß wir fast aus- schließlich sehr zeitaufwendi- ge, nichtapparative, zuwen- dungsorientierte Leistungen erbringen, dürfte sich viel- leicht herumgesprochen ha- ben, die meisten Kollegen werden aber nicht wissen, daß die von unserem Berufs- verband erst kürzlich erreich- ten Verbesserungen bei der Abrechnung von Familien- und Elternarbeit sowie Grup- pentherapie, die erstmalig ei- ne Existenzsicherung der Kinder- und Jugendpsychia- ter bedeuteten, mit Einfüh- rung des EBM wieder gestri- chen wurden (auf wessen Druck wohl?). Von einer Er- füllung des Versorgungsauf- trages im Fach KJP kann überhaupt keine Rede sein.
Im Gegenteil, die KBV hat unser Gebiet nach 20 Jahren immer noch nicht in die kas- senärztliche Bedarfsplanung eingeführt. Die Tätigkeit des Kinder- und Jugendpsychia- ters ist von ihrer Notwendig- keit her mittlerweile unbe- stritten, sie ist in puncto fach- liche und menschliche Anfor- derungen sicher eine der schwierigsten im ärztlichen Berufsfeld. Wieso will man denen, die sich engagiert für ihre Patienten einsetzen, das Wasser abgraben? Geht es um die Verteilung des Hono- rarkuchens auf dem Rücken einer kleinen Fachgruppe, die Habgier der starken Lob- bies, um eine anhaltende Dis- kriminierung der psychisch
Kranken via deren Ärzte, oder handelt es sich „nur"
um fehlende Sachkenntnis in den entscheidenden Gre- mien? Von einer Solidarität innerhalb des Ärztestandes kann jedenfalls keine Rede sein.
Dr. Alexander Trost, Arzt für Kinder- und Ju- gendpsychiatrie, Moersen- straße 96, 4060 Viersen 12
STELLENSUCHE
Erfahrungen eines arbeitsplatz- suchenden Arztes:
Trauriges Bild
Nach einem Jahr der Ar- beitslosigkeit und nach etwa 200 Bewerbungen möchte ich meinen arbeitsplatz-besitzen- den Kollegen, und darunter im besonderen den Chefärz- ten, meine Erfahrungen bei der Stellensuche schildern.
Die durchschnittliche Be- arbeitungszeit von Bewer- bungsschreiben liegt derzeit bei circa sieben Wochen. Be- wirbt man sich direkt auf Stellenangebote im Ärzte- blatt, so trifft die Absage meistens erst nach dem ver- meintlichen Arbeitsbeginn ein. Selbst bei telefonischen Anfragen von Chefärzten, ob man an einem bestimmten Termin die Arbeit aufneh- men könnte, wartet man ver- geblich auf eine rechtzeitige Absage.
In manchen Fällen ist die Absage mit der Bitte verbun- den, man möchte doch das Rückporto für die Unterla- gen zurücksenden.
Nicht beantwortet werden circa 20 Prozent der Bewer- bungen, wobei die Unterla- gen nicht zurückgesandt wer- den. Selbst wenn man die Kosten für Bewerbungsunter- lagen nicht berücksichtigt, er- gibt sich ein trauriges Bild von der Solidarität der Ärzte mit Ihren arbeitslosen Kollegen.
Hippokrates würde sich wohl im Grabe herumdre- hen.
Wolfgang Müller, Zwik- kauer Straße 1, 8500 Nürn- berg 20
A-2186 (6) Dt. Ärztebl. 85, Heft 31/32, 8. August 1988