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Eine aus dieser Szene ausgestiegene Person, Informant/In genannt, meldete, dass jeweils an diesem Thunfest illegale Ausländer/Innen systematisch beschäftigt würden

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I 312/2005 POM 21. Dezember 2005 46C

Interpellation

4037 von Allmen, Thun (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 14.11.2005

Kontrolle von vermuteter Schwarzarbeit am Thunfest durch KAPO nicht ausgeführt?

Am 12. und 13. August 2005 fand in Thun das sogenannte Thunfest statt. Im Vorfeld dieses Festes wurden wir als Gewerkschaft Unia angegangen, dass dieses Fest auch ein Tummelfeld für Schwarzarbeit sei.

Eine aus dieser Szene ausgestiegene Person, Informant/In genannt, meldete, dass jeweils an diesem Thunfest illegale Ausländer/Innen systematisch beschäftigt würden. Die Person aus dieser ehemaligen Szene sprach von über 40 Personen. Diese würden unter anderem auch für das Thunfest speziell angeworben. Dabei handle es sich um chinesische Ferienleute, um Arbeitslose und solche die nur mittels Schwarzarbeit funktionierten.

Der/Die Informant/In legte gar Organigramme vor, in denen aufgezeigt wurde, wo diese angeblichen Schwarzarbeitenden eingesetzt würden.

Die zuständige Stelle, die Arbeitsmarktaufsicht des beco wurde entsprechend informiert und dokumentiert. Frau Karin Rufer von dieser Meldestelle kennt den Sachverhalt und Sie wurde auch entsprechend aktiv.

Die Kantonspolizei Ausländer- und Bürgerrechtsdienst, ABD Herr E. Niederhauser, Bern wurde vom beco mittels Schreiben am 19. Juli 2005 ausführlich über den uns bekannten Sachverhalt informiert. Mit Schreiben vom 27. Juli 2005 wurde durch das beco bei Herrn E.

Niederhauser, Bern nachgegriffen und man reichte detaillierte Unterlagen, Organigramme des/der Informant/In bei.

Folglich wartete man die Ergebnisse dieser Kontrolle ab. Am 22. August 2005 erhielt das beco, Frau Rufer eine Rückmeldung in der von Hr. Peter Iseli, Bezirkschef Thun-Stadt mitgeteilt wurde, man habe beschlossen während dem Thunfest keine Kontrolle durchzuführen.

Es stellen sich nun folgende Fragen:

1. Ist es zulässig, dass vom ABD erteilte Aufträge ganz einfach nicht ausgeführt werden?

2. Hätte die zuständige Polizei von Thun Ihren Entscheid, keine Kontrolle durch die Polizei Thun durchführen zu lassen, umgehend dem ABD melden müssen, damit innert nützlicher Frist Massnahmen ergriffen werden könnten?

3. Wäre es in Zukunft sinnvoll, dass die durch den ABD beauftragte Polizei umgehend den Auftrag bestätigen sollte und auch mitteilen müsste ob dieser dann auch tatsächlich ausgeführt werde?

4. Kann die Regierung gewähren, dass solche Ereignisse, wie die am Thunfest in Zukunft nicht mehr passieren?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 17.11.2005

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Antwort des Regierungsrates

Frage 1

Mit Korrespondenz zwischen dem Kommando der Kantonspolizei Bern und dem damaligen KIGA (dem heutigen beco) vom 14.02.2002 wurde festgehalten, dass der ABD bei der Kantonspolizei Bern als Koordinationsstelle für die Bekämpfung der Schwarzarbeit bezeichnet worden ist. Die Koordinationsfunktion wird dahingehend wahrgenommen, dass der ABD an die örtlich zuständige Polizei Aufträge erteilt oder die beco-Meldungen zur weiteren, gemeinsamen Lagebeurteilung mit der örtlich zuständigen Polizei weiterleitet.

Abhängig ist die Abgrenzung insbesondere von der Qualität der Meldung sowie den örtlichen und sachlichen Begebenheiten und Zuständigkeiten. Konkret werden Aufträge des ABD ausnahmslos bearbeitet.

Frage 2

Die Polizei Thun hat nach erfolgter Lagebeurteilung unter Beizug des örtlich zuständigen Gewerbeinspektors sowie der örtlich zuständigen (städtischen) Fremdenpolizei und der politisch zuständigen Behörde noch vor dem Thunfest mit dem ABD Rücksprache gehalten.

Auf eine Kontrolle aller Stände am Thunfest wurde nach umfassender Prüfung aller Elemente und aus Gründen der Verhältnismässigkeit schliesslich verzichtet. Massnahmen wurden dahingehend ergriffen, als dass für das Thunfest 2006 rechtzeitig von allen beteiligten Behörden aufgeklärt, informiert und allenfalls interveniert werden soll.

Frage 3

Es bedarf keiner Systemänderung, da die Abläufe - wie bereits unter den Ziffern 1 und 2 dargelegt – eingehalten worden sind. Namentlich wurde eine umfassende Lagebeurteilung vor Ort unter Berücksichtigung der gegebenen Zuständigkeiten vorgenommen.

Frage 4

Der Regierungsrat nimmt die Bekämpfung der Schwarzarbeit sehr ernst. Mit der Schaffung und dem Ausbau der Dienststelle Arbeitsaufsicht beim beco sowie der innerkantonalen Vernetzung mit anderen Behörden (namentlich der Kantonspolizei) hat sie ein entsprechendes Zeichen gesetzt. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass jede Meldung über vermutete Schwarzarbeit einer Einzelfallbeurteilung unterzogen werden muss, was durch den Umstand, dass die Meldungen wie in casu teilweise von anonymen Meldern, mithin in der Regel von direkten Konkurrenten, erfolgen, nicht unbedingt erleichtert wird.

An den Grossen Rat

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