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er Strahlenschutz des Patienten ge- winnt zunehmend an Bedeutung.In der neuen Strahlenschutzver- ordnung (StrlSchV) von 2001 (3) und der novellierten Röntgenverordnung (RöV) von 2002 (4) sind deshalb, und zur Um- setzung der Patientenschutzrichtlinie der Europäischen Kommission (PatSRL) (2),Vorschriften über die rechtfertigende Indikation von radiologischen Untersu- chungen und Behandlungen enthalten.
Die Rechtfertigung erfordert ein Abwä- gen des diagnostischen oder therapeu- tischen Nutzens der Maßnahme gegen- über dem damit verbundenen strah- lenbedingten Risiko. Dies gilt für die Röntgendiagnostik ebenso wie für die Nuklearmedizin und die Strahlenthera- pie. Der folgende Artikel befasst sich nur mit der Röntgendiagnostik.
Der diagnostische Nutzen ergibt sich aus der Aussagekraft eines Untersu- chungsverfahrens, das heißt dessen Sen- sitivität und Spezifität sowie des positi- ven und negativen Vorhersagewertes.
Dies zu beurteilen, ist eine rein ärztliche Frage. Medizinisch begründete Empfeh- lungen für Diagnoseverfahren zur Ab- klärung unterschiedlicher Verdachts- diagnosen beziehungsweise Erkrankun- gen werden zurzeit im Auftrag des Bun- desministeriums für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit vorberei- tet, die, gesondert nach Organsystemen und Krankheiten, Empfehlungen geben werden, welche Untersuchungsverfah- ren in den unterschiedlichen Phasen der Diagnostik unter Strahlenschutza- spekten eingesetzt werden sollen. Alter- native bildgebende Untersuchungsver- fahren werden dabei berücksichtigt.
Das Strahlenrisiko von Röntgenun- tersuchungen ergibt sich aus der mit den verschiedenen Untersuchungsverfah- ren verbundenen Strahlenexposition.
Dazu hat das Bundesamt für Strahlen- schutz Bereiche mittlerer Werte der ef-
fektiven Dosis E (Textkasten) für die häufigsten Untersuchungsverfahren in der diagnostischen Radiologie ermittelt (Tabelle).
Die effektive Dosis E eignet sich be- sonders gut für Dosisvergleiche, wenn unterschiedliche Körperteile von der Strahlung betroffen sind. Mithilfe des no- minellen Risikokoeffizienten der Inter-
nationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) (1) für E von derzeit 5 Prozent pro Sv für die Mortalität kann man aus dem Zahlenwert von E das Strahlenrisi- ko einer Untersuchung grob abschätzen, das bei deren Rechtfertigung berücksich- tigt werden muss. Dieser Wert ist ein Mit- telwert für die Gesamtbevölkerung; er ist bei Jugendlichen und Kindern bis zum M E D I Z I N
Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 31–324. August 2003 AA2087
Dosiswerte in der Röntgendiagnostik
Hinweise für Überweisungen zu radiologischen Untersuchungen Burkhard Bauer
Richard Veit
´ Tabelle ´
Mittlere, zu erwartende Dosiswerte für Standardpatienten (70 ± 5 kg) in der Röntgendiagnostik
Untersuchungsart effektive Dosis E [mSv]
Untersuchungen mit Röntgenaufnahmen
Zahnaufnahme 0,01
Extremitäten 0,01 – 0,1
Schädelaufnahmen 0,03 – 0,1
Halswirbelsäule in 2 Ebenen 0,09 – 0,15
Thorax pa 0,02 – 0,05
Mammographie beidseits in 2 Ebenen 0,2 – 0,6
Brustwirbelsäule in 2 Ebenen 0,5 – 0,8
Lendenwirbelsäule in 2 Ebenen 0,8 – 1,8
Beckenübersicht 0,5 – 1,0
Abdomenübersicht 0,6 – 1,1
Röntgenuntersuchungen mit Aufnahmen und Durchleuchtung
Magen 6 – 12
Darm (Dünndarm bzw. Kolonkontrasteinlauf) 10 – 18
Galle 1 – 5
Harntrakt (Urogramm) 2,5 – 7
Bein-Becken-Phlebographie 0,5 – 2
Arteriographie und Interventionen 10 – 20
CT-Untersuchungen*
Kopf 2 – 4
Wirbelsäule/Skelett 3 – 10
Thorax 6 – 10
Abdomen 10 – 25
* Die teilweise hohen Dosiswerte berücksichtigen vollständige Untersuchungen mit und ohne Kontrastmittel.
Dreifachen höher und nimmt mit zuneh- mendem Alter deutlich ab. Bei einer sol- chen Bewertung des Strahlenrisikos ist allerdings zu bedenken, dass die effektive Dosis für eine definierte Röntgen- untersuchung eine erhebliche Schwan- kungsbreite aufweist. Die wichtigsten Einflussgrößen sind dabei:
>Gewicht beziehungsweise Durch- messer des Patienten (schon eine Zunah- me der Körperdicke um 3 bis 4 cm erhöht die Hautdosis auf der Strahleneintritts- seite auf das Doppelte),
>Geschlecht (zum Beispiel ist die weibliche Brust strahlensensibler als die männliche),
>eingesetzte Technik, insbesondere sind hier unter anderem die Film-Folien- Empfindlichkeit, die Röhrenspannung (kV), die Art des Rasters, der Abstand von der Röhre sowie die Feldgröße zu berücksichtigen,
>medizinische und diagnostische Schwierigkeiten, bedingt durch die indi- viduell unterschiedlichen Verhältnisse bei den Patienten,
>die Erfahrung des Arztes.
Anhand der Tabelle sind diejenigen Untersuchungsverfahren gut zu erken- nen, die mit geringerer Strahlenexpo- sition verbunden sind, wie zum Beispiel Röntgenaufnahmen des Thorax und der Extremitäten. Ausgesprochen hohe Do- siswerte treten dagegen bei aufwendigen Durchleuchtungsuntersuchungen, wie zum Beispiel Röntgenuntersuchungen des Magendarmkanals aber auch bei in- terventionellen Maßnahmen und bei CT- Untersuchungen auf. Auch wenn die Computertomographie eine gegenüber den Übersichtsaufnahmen wesentlich höhere diagnostische Aussagekraft hat, sollte man sich darüber im Klaren sein,
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A2088 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 31–324. August 2003
Definition der effektiven Dosis E E = ∑wT · HT: Organdosis für Organ T und
wT: Gewebewichtungsfaktor für Organ T, wobei ∑ wT= 1 gilt
Ferner gilt HT= wR·* DTmit
wR= Strahlungswichtungsfaktor (für Röntgenstrahlen = 1, für niederenergetische Röntgenstrahlung, zum Beispiel bei der Mammographie eventuell größer 1) DT= mittlere Energiedosis für Organ T (von der Strahlung im Organ T deponierte Energie dividiert durch dessen Masse)
Textkasten dass die Dosis etwa bei einer Untersu-
chung des Thorax mittels CT circa 50mal höher liegt als bei Aufnahmen in zwei Ebenen.
Der Arzt kann damit also schon bei der Überweisung zum Radiologen er- heblich zur Dosisminimierung des Pati- enten beitragen. Nach der Vorgabe der Röntgenverordnung (4) ist die endgülti- ge Entscheidung über die Durchführung einer Röntgenuntersuchung, die so ge- nannte „rechtfertigende Indikation“, dem ausführenden Arzt mit der erforder- lichen Fachkunde im Strahlenschutz vor- behalten. Damit dieser Arzt eine mög- lichst fundierte Abwägung zwischen dia- gnostischem Nutzen und strahlenbeding- tem Risiko treffen kann, ist der überwei- sende Arzt gehalten, dem Radiologen im Sinne der kollegialen Zusammenarbeit alle verfügbaren Informationen über bis- herige medizinische Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Durch eine umfas- sende Information über den Patienten kann der Radiologe die Untersuchung gezielt durchführen und dadurch die Do- sis verringern. Der überweisende Arzt kann auf diese Weise sehr zur Verringe- rung der Strahlenexposition des Patien- ten beitragen.
Manuskript eingereicht: 7. 4. 2003, revidierte Fassung angenommen: 22. 4. 2003
❚Zitierweise dieses Beitrags:
Dtsch Arztebl 2003; 100: A 2087–2088 [Heft 31–32]
Literatur
1. Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutz- kommission 1990; Veröffentlichungen der ICRP 60;
Deutsche Ausgabe. Stuttgart, Jena, New York: Gu- stav-Fischer-Verlag 1993.
2. Richtlinie 97/43/EURATOM des Rates vom 30. Juni 1997 über den Gesundheitsschutz von Personen ge- gen die Gefahren ionisierender Strahlung bei medizi- nischer Exposition und zur Aufhebung der Richtlinie 84/466/EURATOM; ABl. EG Nr. L169 S. 1.
3. Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ioni- sierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung – Str- lSchV) vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 18. Juni 2002 (BGBl. I S. 1869).
4. Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV) vom 18. Januar 1987 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 18. Juni 2002 (BGBl. I S. 1869).
Anschrift der Verfasser:
Dr. med. Burkhard Bauer Dipl.-Phys. Richard Veit Bundesamt für Strahlenschutz Institut für Strahlenhygiene Ingolstädter Landstraße 1 85764 Oberschleißheim E-Mail: rveit@bfs.de
Die Gastrotoxizität von Acetylsalicylsäu- re (Aspirin) steht außer Zweifel; selbst niedrige Dosen von unter 100 mg pro Tag können zu gastrointestinalen Blutungen und Perforationen führen.
Die Autoren präsentieren erste Er- gebnisse eines NO-Aspirins mit erhal- tener Plättchenaktivität. Aus der Sub- stanz wird im Magen Stickoxyd (NO) freigesetzt, das gastroprotektiv wirkt.
Die Autoren berichten über eine Stu- die an 40 Probanden, die für sieben Ta- ge zweimal täglich 400 beziehungsweise 800 mg NO-Aspirin erhielten. Dabei handelte es sich um äquimolare Dosen von 400 beziehungsweise 840 mg Aspi-
rin. In der placebokontrollierten Dop- pelblindstudie wurden zu Beginn und nach einer Woche endoskopische Un- tersuchungen vom Magen durchge- führt, Gewebsproben entnommen und die Plättchenaggregation gemessen.
NO-Aspirin zeigte keine Schleimhaut- schädigungen in Magen und Zwölffin- gerdarm im Gegensatz zum Aspirin, während die hemmende Wirkung auf die Thrombozytenaggregation bei bei- den Substanzen identisch war. w
Fiorucci S, Santucci L, Gresele P et al.: Gastrointestinal safety of NO-aspirin (NXC-4016) in healthy human vol- unteers: A proof of concept endoscopic study. Gastroen- terology 2003; 124: 600–607.
Dr. Stefano Fiorucci, Clinica di Gastroenterologia ed En- doscopia Digestiva, Policlinico Monteluce, 06100 Peru- gia, Italien, E-Mail: fiorucci@unipg.it
Erste Daten zu NO-Aspirin
Referiert