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Archiv "Private Nutzung von Telefon und PC" (30.03.2007)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 13⏐⏐30. März 2007 A903

S T A T U S

D

urch die neue Ärztliche Ap- probationsordnung ist es mög- lich, dass Studierende in qualifizier- ten allgemeinmedizinischen Praxen ein Tertial des Praktischen Jahres (PJ) absolvieren. Für die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen ist es eine

Herausforderung, die PJler vier Mo- nate lang in die Abläufe zu integrie- ren. Erste Erfahrungen zeigen je- doch, dass ein Tertial Allgemeinme- dizin eine positive Erfahrung für die Studierenden sein kann. Auch die Akzeptanz bei den Patienten ist gut.

Beispiel Universität Köln: Die Medizinische Fakultät verfügt mo- mentan über sieben Praxen, die be- rechtigt sind, PJler auszubilden. Al- le diese Praxen erfüllen Mindestan- forderungen, was Patientenzahlen, medizinische Ausstattung und Lehr- erfahrung angeht. Die Zuteilung er- folgt nach persönlicher Kontaktauf- nahme des Studierenden und Ab- stimmung mit dem Praxisinhaber.

Die Praxis erhält ein Lehrhonorar, das sich an den Sätzen für das Blockpraktikum orientiert. Der PJler selbst erhält keine Vergütung.

Der Lehrbereich Allgemeinmedi- zin der Kölner Universität hat festge- legt, welche Aufgaben der PJler erle- digen soll, kann und darf. Die kon- krete Umsetzung obliegt der Praxis.

In unserem Fall (Allgemeinmedizi- nische Praxis Dr. Joist, Köln) wurde der PJler an drei Tagen in der Woche in der ärztlichen Sprechstunde einge- setzt. Darüber hinaus unterstützte er bei den Disease-Management-Pro- grammen, Kassenanfragen und Erör- terungen von Patientenbeschwerden.

Dem PJler stand ein eigener EDV- Arbeitsplatz zur Verfügung. Der Stu- dent hatte die Möglichkeit, alle Pati- enten, die zur Sonographie kamen,

„vorzuschallen“. Auch das Erlernen und Vertiefen körperlicher Untersu- chungstechniken stand auf dem Pro- gramm. Ein Tag in der Woche war fest für delegierbare Hausbesuche eingeplant. Dort erfolgten dann Blut- entnahmen, Blutdruckmessen und Gespräche mit den Patienten. Einen Tag pro Woche war der PJler schwer- punktmäßig im Laborbereich einge- setzt und kümmerte sich um die dort anfallenden Arbeiten wie Blut- zuckerbestimmungen, Infusionen, EKGs und Lungenfunktionen. Die Arzthelferinnen standen dem PJler sehr positiv gegenüber, weil er in den Stoßzeiten immer mal wieder um Hilfe gebeten werden konnte. Es be- stand aber nie Zweifel daran, dass er ärztliche Aufgaben erfüllen sollte.

PRAKTISCHES JAHR

„Junior-Doktor“ in der Hausarztpraxis

Die neue Ärztliche Approbationsordnung ermöglicht Studierenden ein PJ-Tertial in einer allgemeinmedizinischen Praxis. Die ersten Erfahrungen sind positiv.

RECHTSREPORT

Private Nutzung von Telefon und PC

Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Arbeitnehmern einerseits, die betriebliche Perso- nalcomputer (PC) und Telefone steuerfrei privat nutzen können, und Selbstständigen anderer- seits ist sachlich gerechtfertigt. Das hat der Bun- desfinanzhof (BFH) entschieden. Nach seiner Auffassung gibt es für die unterschiedlichen An- nahmen über die Nutzungsvorteile von Arbeit- nehmern und Selbstständigen sachliche Gründe.

Arbeitnehmern soll die Möglichkeit einge- räumt werden, ihren Arbeitnehmern die private Nutzung betrieblicher PC und Telefone zu erlau- ben. Diese Option soll nicht durch einen erhebli- chen Verwaltungsaufwand erschwert werden, beispielsweise durch die steuerliche Erfassung des sogenannten Sachbezugs. Barzuschüsse des Arbeitgebers zur Anschaffung eigener Com-

puter oder Telekommunikationsgeräte durch Ar- beitnehmer sind dagegen nicht steuerbefreit. Da- her ist auch der Zuschuss des Arbeitgebers zu einem privaten Telefonanschluss eines Angestell- ten nicht steuerfrei.

Die gewünschte Begünstigung kann nach An- sicht des BFH auch deswegen auf Arbeitnehmer beschränkt werden, weil davon auszugehen ist, dass sie betriebliche Geräte nur in begrenztem Umfang privat nutzen. Eine Gleichstellung von Selbstständigen ist daher nicht geboten. Viel- mehr würde diese zur Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen führen, die betriebliche Geräte nicht privat nutzen dürfen. Die Klage von Rechts- anwälten gegen die Besteuerung des privaten Nutzungsanteils an den Kosten der betrieblichen Telefone und PC sind daher vom BFH zurückge- wiesen worden. (Urteil vom 21. Juni 2006, Az.: XI

R 50/05) RA Barbara Berner

Fotos:privat

Pioniere des PJ Allgemeinme- dizin:Ausbilder Thomas Joist und Student Sebastian Klein (von links) ziehen eine positive Bilanz.

(2)

A904 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 13⏐⏐30. März 2007

S T A T U S

Aus Sicht der Patienten war der Einsatz des Studenten in der Regel eine Bereicherung. Der PJler wurde häufig als „Junior-Arzt“ wahrge- nommen. Viele Patienten nahmen die Möglichkeit wahr, ihre Be- schwerden und Anliegen zeitinten- siv erörtern zu können. 30 Minuten wurden für jeden Patientenkon- takt eingeplant. Am Ende des Ge- spräches erfolgte dann immer eine Abschlussuntersuchung beziehungs- weise -gespräch mit Patient, Student und Arzt.

Dass der PJler bei Konsultatio- nen anwesend war, wurde von kei- nem Patienten bemängelt. Zumal im Wartezimmer darauf hingewiesen wurde, dass auf Wunsch jederzeit ein Vieraugengespräch möglich sei.

Kein Patient hat dies von sich aus in Anspruch genommen. Es ist aller- dings darauf zu achten, dass sich die Patienten in der Situation wohl- fühlen.

Die Möglichkeit, ein PJ-Tertial in einer allgemeinmedizinischen Praxis zu absolvieren, ist in jedem Fall eine Bereicherung der medizi- nischen Ausbildung. Ein großes ärztliches Tätigkeitsfeld ist nun end- lich in angemessener Weise in das Medizinstudium integriert worden.

Wichtig dabei ist eine sorgfältige Planung. Der Studierende sollte die

Gelegenheit nutzen, die PJ-Praxen vorher im Rahmen von Blockprakti- ka oder Famulaturen kennenzuler- nen. Die Praxis sollte die Patienten durch Aushänge auf das neue Ge- sicht vorbereiten und den PJler in die Arbeitsabläufe integrieren. Un- abdingbar ist ein Lehrkonzept des Praxisinhabers. Dann können Ärzte, Studierende und Patienten großen Nutzen aus dem PJ Allgemeinmedi-

zin ziehen. I

Dr. med. Thomas Joist, Lehrbeauftragter für Allgemeinmedizin, Universität Köln

Persönliches Fazit

Für mich persön- lich war der inten- sive Eins-zu-eins- Unterricht eine Her- ausforderung. Das Ziel, gleichermaßen technische Untersu- chungen (beispiels- weise Sonographie), praktische Tä- tigkeiten und zwischenmenschliche Fähigkeiten zu vermitteln, erfordert einen zusätzlichen zeitlichen Auf- wand. Einen Teil der Zeit konnte ich allerdings dadurch wieder einspa- ren, dass an den PJler manche Auf- gaben übertragen werden konnten.

Die Delegation von Aufgaben, wie

Musterschränke einräumen oder die Diagnosen der Patientenkarteikar- ten nach ICD zu verschlüsseln, fand ungeahnte Gegenliebe: Dadurch lernte der PJler sich im Pharma- und ICD-10-Dschungel zurechtzu- finden.

Im PJ Allgemeinmedizin lernt der Studierende die wirtschaftli- chen Aspekte kennen, die in einer Hausarztpraxis eine Rolle spielen.

Der PJler verliert in vielerlei Hin- sicht die Illusion, dass es bei den Entscheidungen, die wir tagtäglich treffen, nur um medizinische Be- lange geht. Er bekommt auch die Zwänge hautnah mit, denen wir we- gen der Budgetierung unterliegen.

Ich glaube, dies könnte das Ver- ständnis zwischen ambulantem und stationärem Sektor verbessern, weil die PJler von heute die zukünftigen Krankenhausärzte sind.

Dr. med. Thomas Joist

Es war eine große Bereicherung für meine medizinische Ausbildung, im PJ das Wahlfach All- gemeinmedizin be- legen zu können.

Selten zuvor habe ich es erlebt, dass ich so viele theo- retische und praktische Fähigkeiten erlernt habe und man mich gleich- zeitig zum selbstständigen Arbeiten angeleitet hat. Die Zusammenarbeit im Praxisteam war sehr kollegial.

Auch die Patienten standen mir of- fen gegenüber. So konnte ich mein Wissen zu Diagnostik und Therapie akuter und chronischer Erkrankun- gen vertiefen. Besonders Hausbesu- che, die Sonographie, strukturelle und ökonomische Praxisorganisati- on sowie die Anamneseerhebung und Gesprächsführung waren wich- tige Lerninhalte. Der Einblick in ei- ne allgemeinmedizinische Praxis stellt für mich einen obligatorischen Eckpfeiler des Medizinstudiums dar. Von den praktischen Erfahrun- gen könnten Studierende auch im neuen zweiten Staatsexamen („Ham- merexamen“) profitieren, denn vie- le Fragen werden in Form von Fall- beispielen gestellt.

cand. med. Sebastian Klein

EBM-RATGEBER

Der Blutgruppenschnelltest bzw. AB0- Identitätstest oder Bedsidetest ist bei den Transfusionsleistungen nach den Nummern 02110 bis 02112 vom obligaten in den fakul- tativen Leistungsinhalt verschoben worden.

Muss also bei einer Bluttransfusion jetzt kein Bedsidetest mehr durchgeführt werden?

Die Verschiebung in den fakultativen Leis- tungsinhalt betrifft nur die Transfusion von speziel- len Blutpräparationen, bei denen nach dem allge- mein anerkannten Stand der medizinischen Wis- senschaft und Technik auf einen Bedsidetest ver- zichtet werden kann. Beispiele hierfür sind die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten und GFP (Geforenes Frisch-Plasma).

Bei Erythrozytenkonzentraten und bei Granulo- zytenkonzentraten ist die Durchführung eines Bedsidetests mit dem Blut des Empfängers, im Falle von erythrozytenhaltigen Eigenblutprodukten auch mit dem des autologen Blutprodukts, weiter-

hin unerlässlich (vgl. Abschnitt 4.3.2.1 und 4.6.1 der Gesamtnovelle 2005 der Richtlinien zur Ge- winnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten [Hämotherapie]).

Welche Leistungen des EBM sind bei Ab- wesenheit des Arztes in der Praxis (zum Beispiel Urlaub) berechnungsfähig?

Grundsätzlich sind keine Leistungen in Abwe- senheit des Arztes berechnungsfähig. Von dieser Regel gibt es einige wenige Ausnahmen. Dazu gehören die Aushändigung von Überweisungen und Verordnungen. Hierzu führt der § 15 Abs. 2 BMV-Ä beziehungsweise der § 13 Abs. 3 EKV aus: „Verord- nungen dürfen vom Vertragsarzt nur ausgestellt werden, wenn er sich persönlich von dem Krank- heitszustand des Patienten überzeugt hat oder wenn ihm der Zustand aus der laufenden Behand- lung bekannt ist. Hiervon darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.“ KBV

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Referenzen

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