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Info-Veranstaltung Pflichtpraktikum HLTW 18.10.2012

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Info-Veranstaltung Pflichtpraktikum HLTW 18.10.2012

GRUNDSÄTZLICHES:

Das Pflichtpraktikum muss folgendermaßen absolviert werden:

Tourismuszweige: nach dem 2., 3. und 4. Schuljahr (jeweils 12, 12 und 8 Wochen) in der Gastronomie/Hotellerie.

Wirtschaftszweige: nach dem 3. Schuljahr (12 Wochen) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung, auf jeden Fall entsprechend des Ausbildungsschwerpunktes. Nicht anerkannt werden z.B.

Eisverkauf, Taxifahren oder sonstige Verkaufstätigkeit, wie z.B. in der Textilbranche.

Wird das Praktikum in Betrieben der Gastronomie und Hotellerie durchgeführt, dann gilt dies nach erfolgter Diplom- und Reifeprüfung als Ersatz der

Unternehmerprüfung.

Das Pflichtpraktikum muss nach Möglichkeit in einem Stück und in einem Unternehmen absolviert werden (das ermöglicht bessere Einblicke, bessere Integration ins Unternehmen und damit mehr Erfahrungsgewinn).

Die SchülerInnen sollen sich den Praktikumsplatz idealerweise selbst suchen. Es liegt eine Mappe mit Zusammenfassungen der SchülerInnen über ihre

Pflichtpraktika bei Fr. Fachvorständin Dipl. Päd. Emma Maresch auf, diese kann ausgeliehen werden.

Das Arbeitsverhältnis wird mittels Musterarbeitsvertrag geregelt, diesen können Sie in verschiedenen Sprachen von der Homepage herunterladen. Der Mustervertrag ist in dreifacher Ausfertigung von Dienstgeber, SchülerIn und Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen, 2 Kopien müssen bis Ende Feber im Sekretariat abgegeben werden.

ARBEITSZEIT:

(2)

Es muss sich jedenfalls um eine Vollzeitbeschäftigung von 8 Std./Tag bzw. 40 Std./Woche handeln.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt das Kinder- und

Jugendschutzgesetz, hier sind max. 9Std./Tag bzw. 45 Std./Woche erlaubt, und keine Überstunden. Weiters müssen 12 Std. Ruhezeit gewährt werden.

Wenn der Schüler bereits 16 Jahre alt ist, darf er statt normalerweise bis 20.00 Uhr, im Gastgewerbe bis 23.00 Uhr arbeiten.

Bei über 18-jährigen gelten bis zu 48 Std./Woche, wenn über den

Durchrechnungszeitraum 40 Wochenstunden nicht überschritten werden, die erforderliche Ruhezeit beträgt hier 11 Std.

Nur jeden 2. Sonn-und Feiertag darf gearbeitet werden.

Im Falle einer Erkrankung muss dies der Schule nicht mitgeteilt werden und die Zeit wird als Praktikumszeit angerechnet. Für 4 Wochen wird volles Entgelt bezahlt und dann für 2 Wochen Teil-Entgelt.

Urlaubsanspruch besteht aliquot mit 2 Tagen pro Monat. Ob und wie diese konsumiert werden, muss mit dem Dienstgeber vereinbart werden.

WEITERS ZU BEACHTEN:

Spätestens nach 7 Tagen muss der Praktikant vom Dienstgeber die Anmeldebestätigung der Sozialversicherung erhalten.

Es ist dringend zu empfehlen, dass die Schüler genaue Aufzeichnungen über ihre Arbeitszeit (Datum, Uhrzeit von bis) führen.

Bezahlung: Kollektivvertrag des Lehrjahres, das dem vorangegangenen Schuljahr entspricht, z.B. nach dem 2. Schuljahr, entsprechend 2. Lehrjahr.

Laut WKO seit 1.8.2012:

2. Lehrjahr: 640€ + Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld aliquot).

3. Lehrjahr: 768€ + Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld aliquot).

4. Lehrjahr: 827€ + Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld aliquot).

(3)

Die Familienbeihilfe bleibt erhalten.

Nicht vergessen: im Folgejahr beim Finanzamt den Lohnsteuerausgleich beantragen!

Wichtig ist auch, sich am Schluss das Zeugnis vom Dienstgeber zu holen!

Bei Fragen stehen Ihnen für die Wirtschaftszweige Frau Fachvorständin Dipl.

Päd. Emma Maresch, für Tourismus Herr Fachvorstand Dipl. Päd. Martin Widemann zur Verfügung.

Erstellt am 15.12.2012 von Dr. Yvonne Popper-Wawronek, Obfrau des Elternvereins

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