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Begründung: Seit 1947 ist die „Schnürlischrift“ die Standardschrift der Deutschschweizer Schulen

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M 004/2008 ERZ 11. Juni 2008 ERZ C Motion

1022 Kast, Bern (CVP)

Weitere Unterschriften: 4 Eingereicht am: 20.12.2007

Einführung einer kindergerechten Schulschrift - Ablösung der „Schnürlischrift“

Die Erziehungsdirektion wird aufgefordert, verschiedene methodische Ansätze für eine neue Standartschrift zu evaluieren und danach jene Standartschrift einzuführen, mit der die definierten Ziele am Besten erreicht werden können. Ziel der neuen Standartschrift ist es insbesondere, den graphomotorischen Fähigkeiten der Kinder besser gerecht zu werden und damit die Kinder besser zu fördern.

Die Evaluation und Umsetzung hat in Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Experten und mit ausgewählten Schulen zu erfolgen. Zudem fördert die Erziehungsdirektion in den Schulen die Verwendung von Schreibgeräten, die den Bedürfnissen der Kinder angepasst sind.

Begründung:

Seit 1947 ist die „Schnürlischrift“ die Standardschrift der Deutschschweizer Schulen. Die

„Schnürlischrift“ ist eine Zierschrift, mit vielen Schnörkeln und gegenläufigen Bewegungen.

Viele Kinder sind mit dem Erlernen der „Schnürlischrift“ überfordert. Diese Überforderung wird noch durch den Umstand akzentuiert, dass Kinder heute in der Regel früher eingeschult werden. Ihre graphomotorischen Fähigkeiten sind daher weniger weit entwickelt. Beim Schreiben der „Schnürlischrift“ wird von den Kindern verlangt, die Buchstaben eines Wortes vollständig zu verbinden. Die meisten Kinder, aber auch die meisten Erwachsenen sind dazu nicht in der Lage. Nach einigen geschriebenen Buchstaben muss wieder abgesetzt werden. Daraus resultiert die bei Jugendlichen und Erwachsenen weit verbreitete teilverbundene Schrift.

Der Glarner Grafiker Hans Eduard Meier hat als Alternative zur „Schnürlischrift“ die Basisschrift entwickelt, die in einzelnen Schulen in den Kantonen Luzern, Basel-Stadt, Glarus, St. Gallen, Aargau und Bern gelernt wird. Der Lehrplan des Kantons Bern lässt dies zu, da er bezüglich Schrift sehr offen formuliert ist. Die Kinder lernen in den ersten Schuljahren die einzelnen Buchstaben der Basisschrift. Ab der dritten Klasse werden diese Buchstaben dann miteinander verbunden. Absetzen innerhalb eines Wortes ist erlaubt und erwünscht. Die Kinder verbinden die Buchstaben innerhalb eines Wortes, solange sie den Stift locker führen können.

Einen anderen Weg beschreitet der Thurgauer Graphomotorik-Experte und PH-Dozent Bruno Mock. Er stellt die Bewegung und die Förderung der graphomotorischen Fähigkeiten ins Zentrum. Wie bei der Basisschrift wird nur eine Schrift gelernt, die Blockschrift. Hier wird besonders auf das Einüben sinnvoller Bewegungsabläufe geachtet. Diese Bewegungen werden anfänglich eingeübt, ohne eingrenzende Linien, bis sie blind beherrscht werden.

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Die Buchstaben werden dann zuerst in der Luft verbunden, später auch auf dem Papier.

Wie bei der Basisschrift ist das Absetzen innerhalb längerer Wörter erwünscht.

Bei beiden Methoden brauchen die Kinder für das Erlernen des Buchstaben weniger Zeit, da eigentlich nur eine Schrift gelernt werden muss. Diese Zeit kann für andere Lerninhalte beispielsweise in den Bereichen Schrift, Gestalten oder Bewegung eingesetzt werden.

Es gibt noch weitere moderne methodische Ansätze. Es ist wichtig, dass sich die Erziehungsdirektion nicht zu früh auf eine Methode festlegt, sondern dass die Zeit der Erneuerung des Schreibunterrichts für eine breitere Evaluation genutzt wird. Diese Evaluation kann auch mit andern Kantonen koordiniert werden.

Der Füllfederhalter ist in vielen Schulen nach wie vor das Standardschreibgerät. Die modernen Stifte (Roller, Kunststoff und Metallstifte), die heute auf dem Markt sind, sind jedoch leichter zu handhaben. Diese Stifte reagieren weniger empfindlich auf unterschiedlichen Druck und auf unterschiedliche Schreibrichtung. Die Tinte fliesst gleichmässig. Bei Linkshändern verursachen sie weniger Probleme mit dem Schmieren.

Die unterschiedlichen Modelle können den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schülern angepasst werden. Es ist wichtig, dass insbesondere Kinder, denen das Schreiben Mühe bereitet, bei der Suche des für sie geeigneten Schreibgerätes unterstützt werden.

Zusammengefasst empfehlen wir der Erziehungsdirektion,

1. sich auch im Rahmen der Arbeiten für den Deutschschweizer Lehrplan für Alternativen zur „Schnürlischrift“ einzusetzen, welche die Kriterien dieser Motion erfüllen

2. nach der Einführung des Deutschschweizer Lehrplans den vorhandenen Spielraum im Sinne der Motion zu nutzen

3. Aus- und Weiterbildung auf die neue Standardschrift auszurichten

4. in den Schulen die Verwendung von Schreibgeräten zu fördern, die den Bedürfnissen der Kinder angepasst sind.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern wird mit diesem Vorstoss aufgefordert, verschiedene methodische Ansätze für eine neue Standardschrift zu evaluieren und danach jene Standardschrift einzuführen, mit der die definierten Ziele am Besten erreicht werden können.

Im deutschsprachigen Kantonsteil regelt der Lehrplan für die Volksschule des Kantons Bern 1995 die Frage der Schulschrift. Der Erlass des Lehrplans ist gemäss Art. 74 Abs. 2 VSG und Art. 23a lit. a Volksschulverordnung vom 4. August 1993 (VSV; BSG 432.211.1) in der Zuständigkeit des Erziehungsdirektors.

Die momentane Haltung der Erziehungsdirektion zur Schrift im deutschsprachigen Kantonsteil wurde in der Publikation im e-ducation vom 30. August 2007 dargelegt. Diese basiert auf dem geltenden Lehrplan von 1995, der die Art der verbundenen Schrift frei lässt, und davon sollte momentan nicht abgewichen werden. Die künftige Entwicklung der Schreibdidaktik ist noch nicht absehbar, und insbesondere ist noch nicht klar, was der neue

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Deutschschweizer Lehrplan zum Aufbau der Schrift festlegen wird. Daher will die Erziehungsdirektion zum heutigen Zeitpunkt keine neuen Bestimmungen zur Schrift festlegen.

Der Erwerb der Kulturtechnik „Schrift“ wird Gegenstand des Deutschschweizer Lehrplans sein. Im Kontext dieser Entwicklungsarbeit könnte die von der Motion geforderte Evaluation allenfalls zusammen mit den anderen Partnern angegangen werden. Entsprechend kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Kanton Bern unabhängig, wie die Motion fordert, die verschiedenen methodischen Ansätze für eine neue Standardschrift evaluiert und dann jene Standardschrift einführt, mit der die definierten Ziele am Besten erreicht werden.

Im französischsprachigen Kantonsteil ist die Schrift ein spezifischer Bestandteil des Lehrplans und enthält Lernformen im Zusammenhang mit der Graphomotorik und der Motorik allgemein. Dieser Lerninhalt wird von niemandem bestritten. Der Übergang von der Blockschrift zur zusammenhängenden Schrift ist empfohlen; ausserdem wird ein spezifisch frankophones Modell angeboten, das weitgehend von einer verbundenen Schrift inspiriert ist, die der Westschweiz gemeinsam ist. Der künftige westschweizerische Lehrplan seinerseits umfasst einen besonderen Teil über den Französischunterricht (Unterrichtssprache) in Verbindung mit dem Erlernen der Schrift. Er übernimmt in Bezug auf das Lesenlernen im Wesentlichen die Lerninhalte, welche die Globalmotorik, die Feinmotorik und die Entwicklung der Graphomotorik verbinden, wobei alle diese Elemente genau umschrieben werden. Darin enthalten ist auch, dass in einem ersten Schritt die Blockschrift zu lernen ist, bevor dann auf die zusammenhängende Schrift übergegangen wird. Diese Art des Schrifterlernens konkretisiert den Willen, die Lerninhalte anhand eines allen Kantonen gemeinsamen regionalen Lehrplans zu harmonisieren (künftiger westschweizerischer Lehrplan). Dieser Ansatz ist flexibel und führt zu keiner zwingenden und einschränkenden Methode, da den Lehrkräften das Westschweizer Schriftmodell als Referenz dient. Es ist nicht angezeigt, bei diesem Ansatz wichtige Änderungen vorzunehmen.

Antrag: Ablehnung An den Grossen Rat

Referenzen

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