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Archiv "Euthanasie: Assistierter Suizid als ultima ratio?" (30.09.1994)

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S P E K T R U M LESERBRIEFE

Euthanasie

Zu dem Beitrag „Euthanasie in den Niederlanden: Tödliche Giftdosis für ,seelische Qualen' von Marga- rete van Ackeren in Heft 31-32/1994:

Assistierter Suizid als ultima ratio?

Die Redaktion des Deut- schen Ärzteblattes veröffent- licht über wenige Themen so intensiv wie über die Frage nach dem Lebenssinn und Lebensschutz der uns Ärzten anvertrauten Menschen.

Eigentlich könnte sich so langsam ein Gewöhnungsef- fekt einstellen, besonders in Zeiten, in denen für uns sel- ber die Arbeitsbedingungen dramatisch schlechter wer- den. Da liegt schon mal der Gedanke nahe, die verblie- benen Möglichkeiten, unsere Patienten zu behandeln, auf die „Fälle" zu konzentrieren, die wieder arbeitsfähig wer- den können; bei denen es sich „lohnt". Damit könnten wir einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung der Lohn- Nebenkosten und zur Siche- rung des Industrie-Standor- tes Deutschland leisten. . . Kennen wir diese Haltung nicht aus der jüngsten Ge- schichte?

In dem Aufsatz der Kol- legin van Ackeren geht die Entwertung des menschli- chen Lebens noch einen ent- scheidenden Schritt weiter:

Wie ein völlig unbeteiligter Beobachter wird uns vorge- führt, daß in Holland ein Mensch, der in tiefer seeli- scher Not war, keinen menschlichen, geschweige denn ärztlich-therapeuti- schen Beistand gefunden hat (ist das unterlassene Hilfelei- stung oder ein Kunstfeh- ler?), sondern die ärztliche

„Leistung" schlichtweg darin bestand, daß die Patientin mit fachkundiger „Hilfe" des Arztes sich selbst und ihre Not töten konnte. Ist das Notwehr (da sich der Kolle- ge selber nicht mehr retten konnte vor der Gegenüber- tragung) oder lediglich Bei- hilfe zum Selbstmord, wobei

die Grenze zur aktiven Tö- tung durch den „Sachver- stand" des „Helfenden" töd- lich sicher war, oder gar Mord (falls Herr Chabot die- se Tat für Honorar ausge- führt hat)? Fragen an Spezia- listen für Psychiatrie, Psy- chotherapie, Rechtsmedizin und Strafrecht gemeinsam.

Die wesentliche Grundla- ge der ärztlichen therapeuti- schen Beziehung ist das Ver- trauen, das sowohl Patient als auch Arzt in die unantast- bare Würde eines jeden Menschen hatten. Diese Grundlage wird durch eine wertfreie, utilitaristische Haltung gegenstandslos, und wir Ärzte werden zu reinen, austauschbaren Leistungsan- bietern. Wenn ein Mensch in seiner tiefen existentiellen Not auf einen solchen Arzt, oder besser: Leistungsanbie- ter, angewiesen ist, kann of- fensichtlich der assistierte Suizid als einziger Ausweg erscheinen! Solange es noch Ärzte gibt, die einer auch nur minimalen Ethik ver- pflichtet sind, können wir unsere Glaubwürdigkeit nur retten, wenn wir mit allem Nachdruck diesen Machen- schaften entgegentreten!

Dr. med. Rolf E. Ullner, K.- Meindl-Straße 1, 84405 Dor- fen

Nominierung

Zu dem Beitrag „Gesundmache- rin?" in Heft 37/1994:

Richtigstellung

Als Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Ge- sundheitswesen (ASG) möchte ich zu Ihrem Artikel richtigstellen, daß Frau Dr.

Heidi Schüller für den Bun- desvorstand der ASG an des- sen Symposium in Heidel- berg „Pflegeberufe — Stief- kinder der Politik" als Refe- rentin teilgenommen hat.

Prof. Dr. Martin Pfaff, MdB, Arbeitsgemeinschaft der So- zialdemokratinnen und Sozi- aldemokraten im Gesund- heitswesen (ASG), 011en- hauerstraße 1, 53113 Bonn

Arzneimittel

Zu dem Beitrag „5. Arzneimittelge- setz-Novelle — Maus oder Normalge- burt?" von Dr. Günter Hopf in Heft 31-32/1994:

Rückschlag

für Impfgedanken

Ergänzend zu Ihrem Arti- kel möchte ich darauf hinwei- sen, daß sich mit der Neufas- sung des Paragraphen 47 Abs. 3 AMG erhebliche Nachteile für den öffentli- chen Gesundheitsdienst (ÖGD) ergeben, wenn es darum geht, die von den obersten Landesgesundheits- behörden zum Schutze der Gesundheit öffentlich emp- fohlenen Impfungen durch- zuführen. Bislang konnten die Gesundheitsämter die da- zu notwendigen Impfstoffe kostengünstig direkt beim Hersteller beziehen. Nach der Gesetzesänderung des AMG ist künftig der Bezug der Impfstoffe nur noch über eine Apotheke möglich.

Hierdurch verdoppeln sich die Impfstoffkosten in etwa.

Angesichts der defizitären Lage der öffentlichen Haus- halte und drastisch reduzier- ter Zuschüsse zu den Impfko- sten von seiten der Landesre- gierung wird es zwangsläufig dazu kommen, daß der ÖGD nur noch in einem Umfang Schutzimpfungen durch- führen kann, der im Vergleich zum bisherigen Standard auf die Hälfte reduziert ist.

Leidtragende dieser Ent- wicklung sind in erster Linie die (sozial benachteiligten) Risikogruppen der Bevölke- rung, die bevorzugt vom Impfangebot des ÖGD er- reicht werden sollen. Einen schweren Rückschlag bedeu- tet es zudem für den Impfge- danken und die durch das EPI-Programm der WHO vorgegebenen Ziele, in ab- sehbarer Zeit die wichtigsten übertragbaren Krankheiten durch verbesserte Durchimp- fungsraten der Bevölkerung aus der Welt zu schaffen. Ei- nen Beitrag zur Kostenredu- zierung im Gesundheitswe- sen leistet die 5. Novelle zum

AMG unter diesen Gesichts- punkten ebenfalls nicht.

Zu den vielen offenen Wünschen an die 6. Novelle des AMG wäre auch dieser hinzuzufügen, daß der Para- graph 47 Abs. 3 AMG wieder in seiner ursprünglichen Fas- sung hergestellt wird.

Dr. Hoffmann, Leiter des ju- gendärztlichen Dienstes, Kreis Recklinghausen, Kurt- Schumacher-Allee 1, 45655 Recklinghausen

Politik

Meinung zur Politik der Kassenärztli- chen Vereinigungen:

Bewährte Strukturen zerschlagen

Nicht nur innere Zerstrit- tenheit der KB V, auch Maß- nahmen der nachgeordneten Kassenärztlichen Vereini- gungen werfen die Frage auf, ob dieser eigenmächti- gen Institution unsere Inter- essen eigentlich gleichgültig sind und sie die Versorgung der Patienten behindern möchte. Da wird seit Jahren den Krankenhausärzten die Ermächtigung zur kas- senärztlichen Behandlung entzogen, zuletzt auch den Chirurgen. Sicher ist es sinn- voll, daß Diagnostik und Therapie soweit wie möglich durch niedergelassene Fachärzte erfolgen sollen.

Doch die Begründung, daß durch diese Maßnahme un- gerechtfertigten Behandlun- gen in Krankenhausambu- lanzen entgegengewirkt wer- de, ist kaum stichhaltig, denn die Behandlung dort war ja nur mit der Überwei- sung des niedergelassenen Kollegen möglich. Der Hausarzt stellte sie aber meist nur dann aus, wenn er eine kompetente Beurtei- lung am technisch besser und vielseitiger ausgerüste- ten Krankenhaus für nötig hielt. Dies ist nun beiden Seiten verboten. Auch kann der Chirurg den Heilungs- verlauf und die Nachbe- handlung nach Operationen, . . . nicht mehr (mit-)über- wachen, wozu der Operateur A-2538 (6) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 39, 30. September 1994

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S P E K TRUM LESERBRIEFE

sicher weitaus am besten ge- eignet wäre. .. .

Es geht mir hier nicht um Kompetenzgerangel, auch betreffen mich selbst weder finanzielle Vor- noch Nachteile, sondern ich be- trachte es als wahre Glanz- leistung unserer eigenen Standesfunktionäre, wenn sie aus durchsichtigen Gründen bewährte Struktu- ren der Zusammenarbeit zerschlagen und die Ent- scheidungsfreiheit der nie- dergelassenen Kassenärzte einschränken. Ist diesen Herren eigentlich bekannt, wie unzufrieden damit alle Beteiligten sind, einschließ- lich der Patienten, die nicht selten ebenso wie der Haus- arzt die Überweisung an ein ihnen vertrautes Kranken- haus wünschen?

Dr. J. Mehler, Krumbachweg 7/1, 79312 Emmendingen 13

Versorgungswerke

Zu dem Beitrag „Berufsständische Versorgungswerke geraten ins Blickfeld der Politik" von Walter Kannengießer in Heft 33/1994:

Ergänzung

In dem Artikel sind er- freulicherweise die Argu- mente für die Unantastbar- keit der Versorgungswerke genannt worden. Zu ergän- zen bleibt folgendes: Da die zukunftsichernden Versiche- rungen nur bis zu einem ge- wissen Höchstbetrag steuer- lich abzusetzen sind, ist die- ser Höchstsatz bei den Ärz- ten meistens überschritten, zumal, da sie ja auch neben dem Versorgungswerk Ein- zahlungen in Lebensversi- cherungen zu zahlen haben.

Das bedeutet, daß die Beiträ- ge zum Teil vom Nettoge- halt/-verdienst bezahlt wer- den. Rechtlich müßten damit die Versorgungswerke einer privaten Versicherung gleich- kommen. Schon aus diesem Grund ist eine staatliche In- tervention obsolet.

Daniel Kaufmann, Brüder- Grimm-Straße 4, 35274 Kirchhain

Allergien

Zu dem Akut-Beitrag in Heft 33/1994: „Westdeutsche leiden häufiger an Allergien":

Andere

Interpretations- möglichkeit

In der Tat kann man aus dem Vergleich der beiden Populationen Ost und West interessante Rückschlüsse ziehen. Eine Möglichkeit wurde von Ihnen dargestellt, wobei ein Zusammenhang mit NO. aus Autoabgasen als Ursache angesehen wurde.

Die Luftverschmutzung durch SO 2, die bisher gleich- wertig gehandelt wurde, scheint ja durch diese Studie weitgehend ausgeklammert worden zu sein.

Erstaunlich ist, daß Ihrer- seits die allergologische Ge- setzmäßigkeit einer aufge- zwungenen Sensibilisierung nicht bekannt zu sein scheint oder nicht ins Kalkül einbe- zogen wurde. Von Fuchs wurde diese Möglichkeit zur allergischen Erkrankung für Berufstätige ohne Neigung zu Allergien beschrieben, die jedoch durch die regelmäßige Exposition gegenüber star- ken Allergenen am Arbeits- platz in die allergische Er- krankung gezwungen wur- den.

Die allergologische Praxis lehrt Ähnliches, daß nämlich potentielle Allergiker durch regelmäßigen und intensiven Allergenkontakt im alltägli- chen Leben eher eine allergi- sche Erkrankung entwickeln werden als Atopiker ohne Exposition zu Allergenen.

Bei Betrachtung der Gege- benheiten in Westdeutsch- land während der letzten 50 Jahre fällt beim Vergleich mit den östlichen Staaten auf, daß hier ein größerer Reich- tum herrschte, der sich in komfortableren Wohnungs- einrichtungen und üppigerer Ernährung niederschlug. Ei- ne komfortable Wohnungs- einrichtung nach Vorstellung des deutschen Bürgertums beinhaltet Teppichböden, üp- pige Vorhänge, gefüllte

Bücherregale, Federbetten, weich gepolsterte Sitzmöbel.

Diese Wohnraumbedingun- gen schaffen ideale Wachs- tumsbedingungen für Mil- ben, insbesondere wenn die Wohnräume dann auch noch regelmäßig beheizt werden und genügend Luftfeuchtig- keit gegeben ist. Die hieraus resultierende Hausstaubbela- stung ist wesentlich höher an- zusetzen als in den kärglich eingerichteten Wohnungen der Oststaaten. Die Expositi- on gegenüber den Nahrungs- mittelallergenen, insbesonde- re gegenüber Milchproduk- ten, Wein und Sekt, exoti- schen Früchten und Gewür- zen, Enzymen und durch den Transport mit Schimmeln kontaminierten Produkten war während der letzten 40 Jahre in den Weststaaten weit ausgeprägter als in den Oststaaten, was auch der Grund sein dürfte für die diesbezüglich häufig nach- weisbaren Sensibilisierungen mit zum Teil hoher Aktua- lität.

Diese Interpretations- möglichkeit der Ergebnisse der Auswertung des Robert- Koch-Institutes sollte nicht einfach übersehen werden, wenn auch ein Anklagepunkt gegenüber den Autoabgasen gesundheitspolitisch viel- leicht passender zu sein scheint.

Dr. J. Bossert, P 5/7 (Fres- gasse), 68161 Mannheim

Chinin

Zu dem Post Scriptum-Beitrag von Egidius Eng in Heft 28-29/1994:

Anderer Ursprung

Mir ist ein anderer Ur- sprung des Wortes Chinin be- kannt. Es stellt eines von zwei Wörtern dar, die aus dem altperuanischen Quet- schua Eingang in die deut- sche Sprache gefunden ha- ben. Das Wort China, oder laut Brockhaus quina-quina, bedeutet schlichtweg Rinde.

Aber nicht nur das Quet- schua-Wort ist doppelt ge-

moppelt, schließlich bedeutet ja auch das Wort Chinarinde dann nichts anderes als Rin- derinde. Vielleicht zeichnet die Gräfin Chinchon mit ihrem Namen verantwortlich für das Krankheitsbild der Überdosierung mit Chinin:

der Chinchonismus. Auch das andere Quetschua-Wort wird gerne im Deutschen verdoppelt: es handelt sich um das vielen Blumenfreun- den vertraute, aus den Hin- terlassenschaften von Vögeln bestehende peruanische Ex- portgut: Guano-Mist.

Joachim Kiehne, Queren- burger Höhe 97 c, 44801 Bo- chum

Hüftsonographie

Zu dem Medizin-Beitrag: Hüftsono- graphie: „Luxus oder Notwendig- keit" von Prof. Dr. med. Dieter Wessinghage et al. in Heft 27/1994 und in Ergänzung zu dem Leserbrief „Pädiater vergessen"

von Dr. med. Christoph Jung in Heft 33/1994:

Frühdiagnostik durch Kinderärzte

sichergestellt

...

Die Arbeitsgruppe um Professor Wessinghage hat allerdings entweder überse- hen oder gezielt unterschla- gen, daß der größte Teil der Säuglinge von Kinderärzten untersucht wird. Die Früh- diagnostik und Therapie-In- dikation wird zum allergröß- ten Teil durch die Arbeit der Kinderärzte sichergestellt.

Der Erfolg der dann folgen- den Frühbehandlung (wohl überwiegend durch Orthopä- den) ist ja schon überall an den entsprechenden Or- thopädischen Zentren ables- bar. Nach Aussage namhafter Orthopäden ist die Inzidenz der zu spät erkannten Hüft- gelenkserkrankungen in den letzten Jahren rapide zurück- gegangen.

Nach Auskunft der Kas- senärztlichen Bundesvereini- gung wurden in den Jahren 1989 bis 1993 mit laufend zu- nehmender Häufigkeit durch A-2540 (8) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 39, 30. September 1994

Referenzen

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