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Archiv "In eigener Sache: Heute erstmals: Ausgabe D" (01.03.1990)

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Academic year: 2022

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

M

it diesem Heft beginnt auch für das Deutsche Ärzteblatt ein neuer Abschnitt seiner Geschichte.

Zum ersten Mal bringen Verlag und Redaktion nach der Wie- derbegründung der Zeitschrift im Jahre 1949 eine Ausgabe her- aus, die in beiden Teilen Deutschlands verbreitet wird.

Die Ausgabe D, die für die Kol- leginnen und Kollegen in der heutigen DDR bestimmt ist, ist in den wesentlichen redaktionel- len Teilen mit jenen Ausgaben des Deutschen Ärzteblattes identisch, die in der Bundesre- publik Deutschland verbreitet werden. Für die DDR werden indes zusätzliche Seiten gestaltet mit Informationen, die speziell für Ärztinnen und Ärzte im „an- deren Teil Deutschlands" von Interesse sind. So soll es bis auf weiteres auch bleiben. Bis auf weiteres — das heißt, bis es für ganz Deutschland ein gemeinsa- mes Deutsches Arzteblatt geben wird. Auch wir, Verlag und Re- daktion des Deutschen Ärzte- blattes, hoffen, daß das bald ge- schehen kann.

Offenes Forum für die Ärzte

Die Ausgabe D wird vorerst mit 5000 Exemplaren aufgelegt, eine Auflage von 10 000 wird an- visiert. Die Hefte werden zu- nächst im Einzelversand in die DDR zugestellt, an Adressen, die auf vielfältige Weise dem Deutschen Ärzte-Verlag mitge- teilt wurden und werden. Wir hoffen auf weitere Adressen nicht zuletzt auch von Lesern dieser Ausgabe D, die uns An- schriften von Kolleginnen und Kollegen nennen, die gleichfalls mit dem Deutschen Arzteblatt beliefert werden wollen. Der Be- zug ist kostenlos Finanziert wird die Ausgabe D einstweilen von Überschüssen, die die übrigen Ausgaben des Deutschen Ärzte- blattes abwerfen. Ein Teil der Kosten der Ausgabe D wird je- doch schon heute durch Anzei- generlöse aufgebracht, denn

In eigener Sache

Heute erstmals:

Ausgabe 0.

auch bei der Wirtschaft — hier in erster Linie der pharmazeuti- schen und der medizinisch-tech- nischen Industrie und dem ein- schlägigen Handel — zeigt sich bereits jetzt ein großes Interesse an den Aufgaben, die sich in der DDR stellen.

Das Deutsche Ärzteblatt ist

— und auch seine Ausgabe D will es sein — ein offenes Forum für seine Leser. Gerade auch die Entwicklungen innerhalb der Ärzteschaft und im Gesund- heitswesen der DDR sollen frei diskutiert werden können, Mei- nungen sollen ausgetauscht, In- formationen vermittelt werden.

In der DDR ist vieles im Fluß, die Ärzteschaft beginnt sich zu organisieren, unterschiedliche Strömungen werden offenbar.

Auch das Gesundheitswesen wird spätestens nach den Wah- len vom 18. März ganz oder teil- weise umstrukturiert werden müssen. Das Deutsche Ärzte- blatt will sich an dem notwendi- gen Prozeß der Meinungsbil- dung beteiligen.

Herausgeber des Deutschen Ärzteblattes sind die Bundesärz- tekammer (Arbeitsgemeinschaft der westdeuischen Ärztekam- mern) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, beide — wie auch der Deutsche Arzte-Verlag und die Redaktion — in Köln be- heimatet. Die Bundesärztekam- mer ist die Dachorganisation der 12 Landesärztekammern. Diese sind Körperschaften des öffent- lichen Rechts. Alle Ärzte gehö- ren ihnen pflichtgemäß an. Die Ärztekammern vertreten die Be- lange der Ärzteschaft, aber auch und zugleich die Interessen der den Ärzten anvertrauten Patien- ten. Der Staat hat den Kammern eine Reihe von Hoheitsaufgaben übertragen, die bei der ärzt- lichen Selbstverwaltung in bes-

seren Händen sind als bei einer staatlichen Bürokratie.

Körperschaften des öffent- lichen Rechts sind auch die Kas- senärztlichen Vereinigungen in den Bundesländern sowie die Kassenärztliche Bundesvereini- gung. In den Kassenärztlichen Vereinigungen sind alle Ärzte, die an der kassenärztlichen Ver- sorgung beteiligt sind, zusam- mengeschlossen. Die Kassen- ärztlichen Vereinigungen stellen die ambulante gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung si- cher. Diesen „Sicherstellungs- auftrag" hat der Gesetzgeber der Kassenärzteschaft übertra- gen.

Informationen über die Selbstverwaltung

Die Kassenärztlichen Verei- nigungen als Organisationen der Selbstverwaltung sind Vertrags- partner der gesetzlichen Kran- kenkassen. Sie handeln mitein- ander die Gebührenordnungen aus, die für die kassenärztliche Versorgung maßgebend sind.

Die Kassenärztlichen Vereini- gungen besorgen auf der Basis der Gebührenordnungen und weiterer Verträge die Honorar- abrechnungen und die Vertei- lung der Honorare. Sie stehen somit zwischen dem einzelnen Kassenarzt und der Krankenkas- se und sorgen dafür, daß die ein- zelnen Kassenärzte von den Krankenkassen unabhängig und von Einzelverhandlungen mit den Krankenkassen entlastet sind.

Solche Zusammenhänge sind den Ärzten im Bundesge- biet geläufig. Sie alle aber wer- den verstehen, wenn das Deut- sche Ärzteblatt wie schon in den letzten Monaten und wie gewiß in der nächsten Zukunft gele- gentlich auch solche vermeint- lich selbstverständlichen The- men behandelt, um die Kollegin- nen und Kollegen in der DDR über die bundesdeutschen Ver- hältnisse zu informieren.

Verlag und Redaktion

Dt. Ärztebl. 87, Heft 9, 1. März 1990 (1) A-629

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