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Archiv "10. Nachtrag zum Vertrag über badeärztliche Behandlung in deutschen Bädern, vom 16. Juli 1975 in der Fassung vom 27. September 1985" (10.12.1986)

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Aktie "Archiv "10. Nachtrag zum Vertrag über badeärztliche Behandlung in deutschen Bädern, vom 16. Juli 1975 in der Fassung vom 27. September 1985" (10.12.1986)"

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Bekanntgaben

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Lehrgänge zur Einführung in die kassenärztliche Tätigkeit

Bisher für das 1. Quartal 1987 ge- meldete Einführungslehrgänge

KV Schleswig-Holstein, 11. März Bad Segeberg, im Vortragsraum des Re- chenzentrums des Ärztehauses, Bis- marckallee 2, 2360 Bad Segeberg, Be- ginn 10.00 Uhr — Ende gegen 17.00 Uhr.

Anmeldungen bis zum 1. 3. 87 unter An- gabe von Vor- und Zunamen, Geburtsda- tum und genauer Anschrift an die KV Schleswig-Holstein (obige Anschrift), Tel.: 0 45 51/8 90. Teilnahmegebühr von 20,— DM wird vor Beginn des Lehrganges bar erhoben.

KV Niedersachsen, 24. Januar

Göttingen, Hotel Ropeter, Kasseler Landstr. 45, 3400 Göttingen. Beginn 9.00 Uhr — Ende gegen 17.00 Uhr. Anmeldun- gen an die KV Niedersachsen, Bez.-Stelle Göttingen, Elbinger Str. 2, 3400 Göttin- gen, Tel. 05 51/7 10 11. Teilnahmegebühr von 25,— DM ist auf das Konto der Deut- schen Bank 0 230 003 (BLZ 260 700 72) oder Postscheckamt Hannover 59 96-301 (BLZ 250 100 30) der KV-Bezirksstelle Göttingen zu überweisen.

KV Nordrhein, 14. März

Düsseldorf, Rheinstern-Hotel, Emanuel- Leutze-Str. 17, 4000 Düsseldorf 11. Be- ginn 9.30 Uhr. Anmeldung bis zum 6. 3.

87 an die KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Emanuel-Leutze-Str. 8, 4000 Düsseldorf 11 (Tel. 02 11/59 70-1). Teil- nahmegebühr von 30,— DM ist auf das Konto der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Düsseldorf 001-1 10 00 zu überweisen.

KV Koblenz, 7. März

Koblenz, Rhein-Mosel-Halle, Julius-We- geler-Str. 4, 5400 Koblenz. Beginn 9.00 Uhr — Ende gegen 17.00 Uhr. Anmeldun- gen bis zum 27. 2. 87 unter Angabe von Namen, Geburtsdatum und Anschrift an die KV Koblenz, Emil-Schüller-Str. 14/16, 5400 Koblenz, Tel. 02 61/3 90 02-28. Teil- nahmegebühr von 30,— DM ist auf das Konto der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Koblenz 012-03 330 (BLZ 570 606 12) mit dem Vermerk „Einfüh- rungslehrgang" zu überweisen.

KV Nord-Württemberg, 21. März Stuttgart, Verwaltungszentrum Ärzte und

Zahnärzte, Albstadtweg 11, 7000 Stutt- gart 80 (Möhringen). Beginn 9.15 Uhr — Ende gegen 16.45 Uhr. Anmeldungen un- ter Angabe von Vor- und Zunamen, Ge- burtsdatum und -ort sowie genauer An- schrift an die KV Nord-Württemberg (obi- ge Anschrift), Tel. 07 11/78 75-1 92. Teil- nahmegebühr von 35,— DM (inkl. Mittags- mahlzeit) ist am Lehrgangstag zu ent- richten.

KV Bayerns, 7. März

München, Ärztehaus Bayern, Müh I- baurstr. 16, 8000 München 80, Beginn 9.00 Uhr — Ende gegen 16.30 Uhr. Anmel- dungen bis zum 27. 2. 87 an die KV Bay- erns — Landesgeschäftsstelle — (obige Anschrift), Tel. 0 89/41 47-1. Teilnahme- gebühr von 20,— DM ist am Tage des Ein- führungslehrganges zu entrichten.

10. Nachtrag zum Vertrag über badeärztliche Behandlung in deutschen Bädern zwischen dem Verband der Angestellten- Krankenkassen e. V. (VdAK), Siegburg, sowie dem Verband der Arbeiter-Ersatzkassen e. V.

(AEV), Siegburg, einerseits und der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung, K.d.ö.R. (KBV), Köln — unter Mitwirkung des Verbandes Deutscher Badeärz- te e. V. (VDB) —, andererseits vom 16. Juli 1975 in der Fas- sung vom 27. September 1985

1. In § 9 Ziff. 1 erhält der vorletzte Satz folgende Fassung:

„Ausgenommen sind die Nummern 3601 (bei Diabetes), 3627 (bei Diabetes), 3661, 3663, 3664, 3681, 3682, 3683, 3685 und 3691 der E-GO."

2. § 10 Ziff. 1 letzter Satz erhält folgende Fassung:

„Der Vertragsbadearzt hat durch eine Sammelerklärung zu bestätigen, daß er die abgerechneten Leistungen persön- lich erbracht hat und daß die von ihm eingereichte Abrechnung sachlich rich- tig ist (§ 1 Ziffer 2)."

3. In der letzten Zeile auf der Rückseite der Anlage 2 entfallen die Worte „(Unter- schrift des Vertragsbadearztes)".

Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1987 in Kraft und gilt für die ab diesem Zeitpunkt angetretenen Badekuren.

Bundesärztekammer

ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT

Durchsicht

des Ärztemusterbestandes

Die Arzneimittelkommission der Deut- schen Apotheker informierte die Arznei- mittelkommission der deutschen Ärzte- schaft über Mitteilungen pharmazeuti- scher Hersteller, die Rückrufe und ande- re wichtige Änderungen von Fertigarz- neimitteln betreffen. Der Bestand an Ärz- temustern ist entsprechend durchzuse- hen und erforderlichenfalls sind die nicht mehr verkehrsfähigen Fertigarzneimittel bzw. deren genannte Chargen auszuson- dern und zu vernichten.

Rückruf Migräne B Ampullen

Die Firma Rödler GmbH teilt mit: Bei Überprü- fung der Migräne B Ampullen wurden Trübun- gen und Ausflockungen festgestellt. Das Prä- parat wird nicht mehr weitergeführt.

Medivitan Ampullen Ch.-B.: 108 026 3

Die Firma Medice Chem. pharm. Fabrik, teilt mit: Aus bisher nicht geklärter Ursache ist es in zwei gemeldeten Fällen bei dem Präparat Medivitan Ampullen zu einer Untermischung von Dexamonozon-S-Ampullen gekommen.

Es handelt sich hierbei um die Ch.-B.:

108 026 3 der Packungsgröße 24 Ampullen.

Die untergemischten Dexamonozon-S-Ampul- len, es betrifft die jeweils kleinere Ampulle des Ampullenpaares, sind leicht an der Aufschrift

„Dexamonozon-S" und vor allem an der Rot- färbung zu erkennen. Bei Medivitan ist nur die größere Ampulle rot gefärbt, während die klei- nere Ampulle farblose Flüssigkeit enthält. Es wird um Überprüfung Ihrer Bestände gebeten.

Mitosyl-Salbe

Die Firma Schürholz Arzneimittel GmbH teilt mit: Untersuchungen von Mitosyl-Salbe auf Rückstände von Insektiziden haben ergeben, daß es nicht ausgeschlossen ist, daß einige Chargen einen erhöhten Rückstand von sol- chen aufweisen. Aus diesem Grunde bittet der Hersteller, Packungen bis einschließlich der nachstehend angegebenen Chargen-Bezeich- nung aus dem Ärztemusterbestand auszusor- tieren:

65 g, Ch.-B.: 293 03 86 135 g, Ch.-B.: 326 05 86 Unguentum Herbale Obermeyer

Der Regierungspräsident Darmstadt hat um die nachfolgende Veröffentlichung gebeten:

Unguentum Herbale Obermeyer mit dem Auf- druck Obermeyer & Co., 6450 Hanau, ist auf- grund eines überhöhten Pestizidgehaltes nicht verkehrsfähig und darf nicht mehr abge- geben werden. AKdA

3550 (54) Heft 50 vom 10. Dezember 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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