DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Bekanntgaben
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Lehrgänge zur Einführung in die kassenärztliche Tätigkeit
Bisher für das 1. Quartal 1987 ge- meldete Einführungslehrgänge
KV Schleswig-Holstein, 11. März Bad Segeberg, im Vortragsraum des Re- chenzentrums des Ärztehauses, Bis- marckallee 2, 2360 Bad Segeberg, Be- ginn 10.00 Uhr — Ende gegen 17.00 Uhr.
Anmeldungen bis zum 1. 3. 87 unter An- gabe von Vor- und Zunamen, Geburtsda- tum und genauer Anschrift an die KV Schleswig-Holstein (obige Anschrift), Tel.: 0 45 51/8 90. Teilnahmegebühr von 20,— DM wird vor Beginn des Lehrganges bar erhoben.
KV Niedersachsen, 24. Januar
Göttingen, Hotel Ropeter, Kasseler Landstr. 45, 3400 Göttingen. Beginn 9.00 Uhr — Ende gegen 17.00 Uhr. Anmeldun- gen an die KV Niedersachsen, Bez.-Stelle Göttingen, Elbinger Str. 2, 3400 Göttin- gen, Tel. 05 51/7 10 11. Teilnahmegebühr von 25,— DM ist auf das Konto der Deut- schen Bank 0 230 003 (BLZ 260 700 72) oder Postscheckamt Hannover 59 96-301 (BLZ 250 100 30) der KV-Bezirksstelle Göttingen zu überweisen.
KV Nordrhein, 14. März
Düsseldorf, Rheinstern-Hotel, Emanuel- Leutze-Str. 17, 4000 Düsseldorf 11. Be- ginn 9.30 Uhr. Anmeldung bis zum 6. 3.
87 an die KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Emanuel-Leutze-Str. 8, 4000 Düsseldorf 11 (Tel. 02 11/59 70-1). Teil- nahmegebühr von 30,— DM ist auf das Konto der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Düsseldorf 001-1 10 00 zu überweisen.
KV Koblenz, 7. März
Koblenz, Rhein-Mosel-Halle, Julius-We- geler-Str. 4, 5400 Koblenz. Beginn 9.00 Uhr — Ende gegen 17.00 Uhr. Anmeldun- gen bis zum 27. 2. 87 unter Angabe von Namen, Geburtsdatum und Anschrift an die KV Koblenz, Emil-Schüller-Str. 14/16, 5400 Koblenz, Tel. 02 61/3 90 02-28. Teil- nahmegebühr von 30,— DM ist auf das Konto der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Koblenz 012-03 330 (BLZ 570 606 12) mit dem Vermerk „Einfüh- rungslehrgang" zu überweisen.
KV Nord-Württemberg, 21. März Stuttgart, Verwaltungszentrum Ärzte und
Zahnärzte, Albstadtweg 11, 7000 Stutt- gart 80 (Möhringen). Beginn 9.15 Uhr — Ende gegen 16.45 Uhr. Anmeldungen un- ter Angabe von Vor- und Zunamen, Ge- burtsdatum und -ort sowie genauer An- schrift an die KV Nord-Württemberg (obi- ge Anschrift), Tel. 07 11/78 75-1 92. Teil- nahmegebühr von 35,— DM (inkl. Mittags- mahlzeit) ist am Lehrgangstag zu ent- richten.
KV Bayerns, 7. März
München, Ärztehaus Bayern, Müh I- baurstr. 16, 8000 München 80, Beginn 9.00 Uhr — Ende gegen 16.30 Uhr. Anmel- dungen bis zum 27. 2. 87 an die KV Bay- erns — Landesgeschäftsstelle — (obige Anschrift), Tel. 0 89/41 47-1. Teilnahme- gebühr von 20,— DM ist am Tage des Ein- führungslehrganges zu entrichten. ❑
10. Nachtrag zum Vertrag über badeärztliche Behandlung in deutschen Bädern zwischen dem Verband der Angestellten- Krankenkassen e. V. (VdAK), Siegburg, sowie dem Verband der Arbeiter-Ersatzkassen e. V.
(AEV), Siegburg, einerseits und der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung, K.d.ö.R. (KBV), Köln — unter Mitwirkung des Verbandes Deutscher Badeärz- te e. V. (VDB) —, andererseits vom 16. Juli 1975 in der Fas- sung vom 27. September 1985
1. In § 9 Ziff. 1 erhält der vorletzte Satz folgende Fassung:
„Ausgenommen sind die Nummern 3601 (bei Diabetes), 3627 (bei Diabetes), 3661, 3663, 3664, 3681, 3682, 3683, 3685 und 3691 der E-GO."
2. § 10 Ziff. 1 letzter Satz erhält folgende Fassung:
„Der Vertragsbadearzt hat durch eine Sammelerklärung zu bestätigen, daß er die abgerechneten Leistungen persön- lich erbracht hat und daß die von ihm eingereichte Abrechnung sachlich rich- tig ist (§ 1 Ziffer 2)."
3. In der letzten Zeile auf der Rückseite der Anlage 2 entfallen die Worte „(Unter- schrift des Vertragsbadearztes)".
Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1987 in Kraft und gilt für die ab diesem Zeitpunkt angetretenen Badekuren. ❑
Bundesärztekammer
ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT
Durchsicht
des Ärztemusterbestandes
Die Arzneimittelkommission der Deut- schen Apotheker informierte die Arznei- mittelkommission der deutschen Ärzte- schaft über Mitteilungen pharmazeuti- scher Hersteller, die Rückrufe und ande- re wichtige Änderungen von Fertigarz- neimitteln betreffen. Der Bestand an Ärz- temustern ist entsprechend durchzuse- hen und erforderlichenfalls sind die nicht mehr verkehrsfähigen Fertigarzneimittel bzw. deren genannte Chargen auszuson- dern und zu vernichten.
Rückruf Migräne B Ampullen
Die Firma Rödler GmbH teilt mit: Bei Überprü- fung der Migräne B Ampullen wurden Trübun- gen und Ausflockungen festgestellt. Das Prä- parat wird nicht mehr weitergeführt.
Medivitan Ampullen Ch.-B.: 108 026 3
Die Firma Medice Chem. pharm. Fabrik, teilt mit: Aus bisher nicht geklärter Ursache ist es in zwei gemeldeten Fällen bei dem Präparat Medivitan Ampullen zu einer Untermischung von Dexamonozon-S-Ampullen gekommen.
Es handelt sich hierbei um die Ch.-B.:
108 026 3 der Packungsgröße 24 Ampullen.
Die untergemischten Dexamonozon-S-Ampul- len, es betrifft die jeweils kleinere Ampulle des Ampullenpaares, sind leicht an der Aufschrift
„Dexamonozon-S" und vor allem an der Rot- färbung zu erkennen. Bei Medivitan ist nur die größere Ampulle rot gefärbt, während die klei- nere Ampulle farblose Flüssigkeit enthält. Es wird um Überprüfung Ihrer Bestände gebeten.
Mitosyl-Salbe
Die Firma Schürholz Arzneimittel GmbH teilt mit: Untersuchungen von Mitosyl-Salbe auf Rückstände von Insektiziden haben ergeben, daß es nicht ausgeschlossen ist, daß einige Chargen einen erhöhten Rückstand von sol- chen aufweisen. Aus diesem Grunde bittet der Hersteller, Packungen bis einschließlich der nachstehend angegebenen Chargen-Bezeich- nung aus dem Ärztemusterbestand auszusor- tieren:
65 g, Ch.-B.: 293 03 86 135 g, Ch.-B.: 326 05 86 Unguentum Herbale Obermeyer
Der Regierungspräsident Darmstadt hat um die nachfolgende Veröffentlichung gebeten:
Unguentum Herbale Obermeyer mit dem Auf- druck Obermeyer & Co., 6450 Hanau, ist auf- grund eines überhöhten Pestizidgehaltes nicht verkehrsfähig und darf nicht mehr abge- geben werden. AKdA
3550 (54) Heft 50 vom 10. Dezember 1986 83. Jahrgang Ausgabe A