Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 8|
24. Februar 2012 A 345 Genitalverstümmelung sollte alsschwere Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden können, damit höhere Strafen und bessere Verjährungsregelungen grei- fen als bisher. Zudem sollte sie in den Katalog der Auslandsstraftaten aufgenommen werden. Dann könn- te das deutsche Strafrecht ange - wendet werden, wenn Mädchen zur Beschneidung vorübergehend ins Ausland gebracht werden. Das for- dert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf.
In Deutschland würden viele Frauenärztinnen und -ärzte einer Be- fragung von Unicef zufolge mit den Folgen des Rituals konfrontiert, sag- te die Grünen-Abgeordnete Monika Laza in der Debatte. Es sei an der Zeit, dass der Bundestag Lösungen finde, um rechtliche Schutzlücken zu schließen. Die Unionsabgeordnete Ute Granold lobte den Entwurf, ver- wies aber auch auf Probleme: „Wenn GENITALVERSTÜMMELUNG
Meldepflicht für Ärzte in der Diskussion
wir die Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung unter Strafe stellen und die Tat zudem ab- sichtlich begangen wird, würde die Mindeststrafe bei drei Jahren liegen.
Das indiziert in der Regel die Aus- weisung der Täter. Das wollen die betroffenen Opfer aber nicht.“
Sonja Steffen (SPD) forderte, eine Meldepflicht für Ärzte bei Gefährdungen oder offensichtlich durchgeführten Genitalbeschneidun- gen zu prüfen. Das sei nicht falsch, befand ihre Fraktionskollegin Karin Roth: „Ich weiß, dass es sogenann- te Leitlinien für Ärzte gibt, diesen Tatbestand zu melden. Es passiert aber nichts.“
Die Vizepräsidentin der Bundes- ärztekammer, Dr. med. Martina Wen- ker, verwies auf vorhandene Emp- fehlungen zum Umgang mit Patien- tinnen nach Genitalverstümmelung.
Sie seien mittlerweile Bestandteil von Weiterbildung und Fortbildung in der Gynäkologie. Rie
Mit Broschüren und Plakaten für das Wartezimmer sowie Informa- tionen im Internet (www.medizin- mit-durchblick.de) wollen die Ra- diologen Patientin- nen und Patienten über ihr Leistungs- spektrum informie- ren. „Die Radiologie ist eine Schlüssel- disziplin in der Pa- tientenversorgung“, erklärte der Präsi- dent der Deutschen Röntgengesellschaft, Prof. Dr. med. Micha- el Forsting. Rund 80 Prozent aller schwer- wiegenden Erkran- kungen würden durch die medizini- sche Bildgebung diagnostiziert.
Doch bei den Patienten sei das Leistungsspektrum der Radiologen weitgehend unbekannt. Mit ihrer In- formationsinitiative wollen die Ra- RADIOLOGIE
Initiative „Medizin mit Durchblick“
diologen nun über ihre Arbeit, ihre diagnostische Kompetenz, die ver- schiedenen Bildgebungsmethoden und die Risiken der Strahlenbelas- tung aufklären. Es gehe auch da- rum, den Patienten die Angst vor Strahlung in der Medizin zu nehmen, ergänzte der Präsident der Deut- schen Gesellschaft für Radioonko- logie, Prof. Dr. med. Jürgen Dunst.
Auslöser für die Informations- initiative war eine Umfrage, die die Deutsche Röntgengesellschaft ge- meinsam mit den Fachgesellschaf- ten für Nuklearmedizin und Strah- lentherapie im vergangenen Herbst in Auftrag gegeben hatte. Danach identifizierten nur 37 Prozent der Befragten die Röntgenaufnahme als radiologische Leistung. Schnitt- bildverfahren wie die Computerto- mographie oder die Magnetreso- nanztomographie klassifizierten le- diglich 13 Prozent als radiologi-
sche Leistung. HK
RANDNOTIZ
Sabine Rieser
Früher machten wir uns richtig hübsch, wenn wir Passfotos brauch- ten. Vater und Mutter gingen grund- sätzlich zum Friseur. Heute sind Be- werbungen mit Fotos in Umlauf, die einem die Haare zu Berge stehen lassen. Alles anders? Natürlich nicht ganz. Auch heute profitieren von der Eitelkeit und der Sorge, auf Fotos hässlich auszusehen, noch die einen oder anderen Gewerke.
Nahe unserer Wohnung gibt es einen Fotoladen. Wir rätselten lange, womit er sich noch über Wasser hal- te. Mittlerweile kennen wir ein paar Geschäftsgeheimnisse. Eines ist das Einfühlungsvermögen der Besitzerin.
Wer Strandfotos lieber unbeobachtet ansehen möchte, den lässt sie mit den Abzügen allein. Anderen rückt sie zu Leibe: „Ihre Mutter auf dem Foto? Sieht noch jut aus, da könn’
Se beruhigt älter werden.“
Ein anderer Erfolg ist ihr einfach in den Schoß gefallen. Wie zu mei- ner Kinderzeit strömen Menschen frisch vom Friseur in den Laden.
Nicht alle sind alt, aber alle sollen sie eine elektronische Gesundheits- karte mit Foto bekommen. Schließ- lich müssen die Krankenkassen bis Ende des Jahres an 70 Prozent ihrer Versicherten diese Karten ausgege- ben haben, sonst bekommen sie 2013 keinen Cent mehr als 2012 für ihre Verwaltungsausgaben.
Erst habe ich mich über diese Art von Schönheitswahn lustig gemacht.
Mittlerweile bin ich sicher: Sobald meine Kasse schreibt, gehe auch ich erst zum Friseur und dann zum Fo- tolädchen. Denn vom Begriff „Ge- sundheitskarte“ lasse ich mich nicht täuschen. Wenn ich das Ding brau- che, bin ich krank, also blass, un- ausgeschlafen, hässlich. Falls es dann der Arzt vergisst, wird es mir das Foto vermitteln: Es kommen auch wieder schönere Zeiten.