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Archiv "UNFALLWARNUNG: Kennzeichnung" (21.07.1977)

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Academic year: 2022

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

BRIEFE AN DIE REDAKTION

KLINIKBETTSTATION

Zu dem Schlußwort von Dr. Höhle in Heft 14/1977 zu dem Vorgang: „Die praxisan- hängige Klinikbettstation":

Mal nachrechnen!

1. Dr. Höhle irrt, wenn er argumen- tiert, die praxisanhängige Klinikbett- station sei keine Klinik und unterlie- ge infolgedessen auch keinen Kon- zessionsbestimmungen. Vor mir liegt ein Bußgeldbescheid des Re- gierungspräsidenten in Darmstadt, Az.: IV/4 - 73a 02/15 (Owi), mit dem einem Frankfurter Facharzt eine Geldbuße auferlegt wird, weil er ohne Erlaubnis nach § 30 GWO eine solche Klinikbettstation betreibt.

2. Dr. Höhle macht jetzt geltend, daß solche „stationären Eintagsfallver- sorgungen" nur auf Krankenschein im Rahmen der Quartalsabrechnung abgerechnet werden sollen. Er räumt ein, daß für solche Eintags- fallversorgungen fraglos Klinikko- sten anfallen, „und zwar personel- ler, räumlicher, instrumenteller, ap- parativer, zeitgebundener, materiel- ler Art". Auch die Höhe dieser Ko- sten wird genannt: „Dabei kommt in etwa die Summe eines oder eines halben Tagespflegesatzes je Fall zu- sammen, die von der Einkommen- steuer abzusetzen sind". Interessier- ten Kollegen sei empfohlen, vorher nachzurechnen

Kosten

Durchschnittlicher Tagespflegesatz der Krankenhäuser in Frankfurt und Offenbach 160 DM

Mittel zwischen einem bzw. einem halben Tagespflegesatz 120 DM diese Effektivkosten pro Fall setzt Dr. Höhle (ein Jahr später!) als Be- triebskosten von der Einkommen- steuer ab, verbleiben bei Steuersatz von angenommen 50 Prozent an tat- sächlichen Kosten pro Fall immer noch 60 DM.

Ertrag

Zum Beispiel für eine Steißbeinfi- stel-Op. (GOÄ 29, 2001, 147b, 421) 34 DM

Abtragung äußerer Hämorrhoiden (GOÄ 78, 29, 147b, 111, 413) 51 DM Abtragung Mastdarmpolyp (GOÄ 78, 420) 33 DM.

Von Ärzten ist bekannt, daß sie mehr zur Euphorie denn zum Rechenstift neigen (besonders bei neuen Ideen).

Dr. med. F. A. Zimmermann Parkstraße 26

6232 Bad Soden

UNFALLWARNUNG

Ein Vorschlag, dem nachzugehen sicher- lich überlegenswert wäre.

Kennzeichnung

Ein mit grüner (fluoreszierender) Leuchtfarbe durchgestrichenes Ro- tes Kreuz sollte künftig Autofahrer informieren, ob nach Verkehrsunfäl- len noch Erste Hilfe erforderlich ist oder nicht. Ich plane, ein solches Schild als Autoaufkleber (in Papier oder Plastik) herauszubringen, wel- cher in den Verbandkästen mög- lichst vieler Autofahrer stets verfüg- bar sein soll. Der Autoaufkleber soll an Unfallwracks gut kenntlich ange- bracht werden, sobald die Insassen (Verletzte) die Unfallstelle verlassen haben. Der fließende Verkehr wird somit nicht mehr unnötig belastet (Stauungen), weil unnötiges Anhal- ten - um nach vermeintlichen Un- fallopfern zu suchen - entfällt. Se- kundäre Auffahrunfälle werden ver- mieden. ... 1972 wandte ich mich mit diesem Gedanken erstmals an das Bundesverkehrsministerium in Bonn ... Von den Vertretern der Länder und der Polizei wurde da- mals auf einem Treffen einstimmig beschlossen, daß so ein Zeichen als Aufforderung zum Ausschlachten der liegengebliebenen Fahrzeuge mißgedeutet werden könnte. Aus diesem Grund mußte der Vorschlag abgelehnt werden. Ich bitte um posi- tive und negative Kritik.

Rudolf Hillebrand Connollystraße 3/C 0608 8000 München 40

STRESS

Der Verfasser des folgenden Briefes meint, der von ihm geschilderte Vorgang sei für eine Glosse geeignet. Er ist es sicherlich - doch der Brief spricht schon für sich selbst.

Anlaß zum Nachdenken

... Wenn man bedenkt, was alles unternommen wird, um Streß und Überbelastungen der Berufstätigen allgemein abzubauen, Kur- und Krankenhausaufenthalte zu bezah- len, das alles nur, weil sich der Mensch zwangsläufig aufreibt, so dürfte eine Äußerung, getan von ei- nem leitenden Beamten (51) -Amts- vorstand einer Behörde in ... doch zum Nachdenken Anlaß geben. An- läßlich einer allgemeinkritischen Unterhaltung mit Mitarbeitern seiner Dienststelle sagte der „Chef" u. a.:

... Nur wer ihm eine ärztliche Be- scheinigung über den ersten Herzin- farkt vorlegen kann, der hat nach- weislich fleißig gearbeitet und sei- nen Dienst getan. Ende des Zitats.

Ich meine, solcherlei „Ermunterun- gen" gehören nicht in den normalen Dienstablauf eines Amtes - gleich welcher Aufgabe. .

N. N. (Name und Anschrift sind der Redaktion bekannt)

ANATOL

Wer denkt auch so wie Dr. Dobbelstein?

Freude

Ich bin kein schreibfreudiger Arzt, dennoch setze ich mich hin und tippe diese Zeilen. Ich freue mich immer wieder so sehr über Ihren Anatol, daß ich Ihnen dies einmal sagen möchte. Sie haben da einen guten Griff getan, und ich bitte Sie, diese Freude auch der Dame weiter zu vermitteln, die Woche für Woche mit immer neuen Einfällen vergnüg- liche Augenblicke vermittelt.

Dr. med. Dobbelstein Waldhausstraße 20

5000 Köln 80 (Thielenbruch)

1868 Heft 29 vom 21. Juli 1977

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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