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Archiv "Ermächtigung und Vergütung sozialpädiatrischer Zentren" (14.10.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 41

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14. Oktober 2011 A 2181

V

iele Ärzte konzentrieren sich bei der Vorbereitung einer Präsentation auf den fachlich-medi- zinischen Aspekt. Natürlich ist der Inhalt wichtig. Damit die Botschaft beim Zuhörer jedoch ankommt und im Gedächtnis haften bleibt, ist mehr notwendig als wissenschaftliche Bril- lanz. „Die inhaltlichen Aspekte kann der Arzt detailliert in einem Artikel in einer Fachzeitschrift kommuni- zieren“, sagt Priv.-Doz. Dr. med.

Eva Peters, Leiterin des Psychoneu- roimmunologie-Labors des Univer- sitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) und an der Charité Berlin.

„Beim Vortrag auf dem Kongress ist die Verpackung der Rede ent- scheidender – die Zuhörer wollen auch direkt angesprochen werden.“

Eine gute Rede ist informativ und interessant. Die Gedanken sind klar, verständlich und nachvollzieh- bar formuliert; der „rote Faden“ ist das Korsett der gelungenen Rede.

Die Sprache ist abwechslungsreich

und lebhaft, anschaulich und kon- kret, mit authentischen Patientenge- schichten oder Anekdoten aus der Praxis sowie einer Prise Humor ge- würzt. Die Rede gilt weniger der Sache, sondern den Zuhörern. Der Redner sagt das, was er zu sagen hat, mit Saft und Kraft – er liebt sei- ne Zuhörer mehr als sich selbst.

Um die Todsünde Langeweile zu vermeiden, sollte sich der Arzt bei der Ausarbeitung der Rede immer vor Augen halten, worüber er spricht, zu wem er spricht und wel- ches Vortragsziel er verfolgt. Gute

Redner gehen ganz in der Welt ihres Redeinhaltes auf. Zudem muss der Arzt wissen, wer sein Publikum ist, wie es sich zusammensetzt, in wel- cher Erfahrungswelt es lebt. „Der Wille zur Authentizität ist wichtiger als die punktgenaue Beachtung rhe- torischer Regeln“, meint Peters.

Authentisches Reden entbindet je- doch nicht von der Pflicht der Vor- bereitung.

Sind der Redeinhalt definiert und das Vortragsziel festgelegt, kommt es darauf an, die Botschaft zu for- mulieren, die jenen roten Faden bil-

Bei der Ermächtigung eines sozialpädiatri- schen Zentrums (SPZ) ist zu prüfen, ob eine ausreichende sozialpädiatrische Versorgung si- chergestellt ist. Diese Prüfung ist nicht auf den Planungsbereich, in dem das sozialpädiatri- sche Zentrum eingerichtet werden soll, zu be- schränken. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Der Antrag auf Ermächtigung nach § 119 SGB V war vom Berufungsausschuss abge- lehnt worden, da der Versorgungsbedarf ge- deckt sei. Dagegen hatte das Klinikum geklagt, welches das SPZ betreiben wollte. Nach Auf- fassung des Bundessozialgerichts ist die Er- mächtigung nach § 119 Abs. 1 SGB V zu ertei- len, soweit und solange sie notwendig ist, um eine ausreichende sozialpädiatrische Versor-

gung sicherzustellen. Diese Bestimmung wird durch § 43 a SGB V, der den Behandlungsan- spruch der Versicherten statuiert, ergänzt. Der Anspruch auf Ermächtigung für ein SPZ setzt voraus, dass eine ständige ärztliche Leitung besteht und eine leistungsfähige und wirt- schaftliche sozialpädiatrische Versorgung von Kindern gewährleistet ist. Dafür werden dem- entsprechende Fachkräfte benötigt und der Einzugsbereich muss eine ausreichende Zahl an Patienten erwarten lassen. Bei der Prüfung, ob die Versorgung ausreichend sichergestellt ist, kann ausnahmsweise auf eine planungsbe- reichsübergreifende Beurteilung zurückgegrif- fen werden. Den Versicherten können bei den sogenannten spezialisierten Leistungen größe- re Entfernungen zugemutet werden. Als allge-

meine Leistungen hat das Bundessozialgericht MRT-Untersuchungen und psychiatrische Leis- tungen, als spezialisierte Leistungen dagegen kieferorthopädische Leistungen angesehen.

Unter Letzteres fallen auch die sozialpädiatri- schen Leistungen. Daher besteht kein An- spruch darauf, eine solche Versorgung binnen 25 km erreichen zu können. Bei der Beurtei- lung der Zumutbarkeit von Entfernungen ha- ben die Zulassungs- und Berufungsausschüs- se als fachkundige und sachverständige Gre- mien, die die konkreten Gegebenheiten zu be- werten haben, einen Beurteilungsspielraum, in den einzugreifen den Gerichten nur in engem Maße gestattet ist. Diesen Beurteilungsspiel- raum hat der beklagte Berufungsausschuss mit seiner Bewertung nicht überschritten.

(Bundessozialgericht, Urteil vom 29. Juni 2011, Az.: B 6 KA 34/10 R) RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

Ermächtigung und Vergütung sozialpädiatrischer Zentren DER ÄRZTLICHE VORTRAG

Damit keine Langeweile aufkommt

Die gelungene Rede – spannend wie ein Krimi

Mehr als nur fach- liche Stringenz ist gefragt, wenn der Arzt als Redner auf Kongressen oder Ta- gungen auftritt.

Foto: dapd

S T A T U S

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A 2182 Deutsches Ärzteblatt

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14. Oktober 2011 det. Die Botschaft ist das, was der

Zuhörer „nach Hause trägt“. Darum gehört sie an den Anfang der Rede – und an das Ende. Auf die Formu- lierung der Botschaft sollte der Arzt viel (Vorbereitungs-)Zeit verwen- den. Ist sie stimmig und schlüssig, lässt sich aus ihr der ganze Vortrag ableiten.

Der beste Weg, das Publikum nicht nur zu Beginn und am Schluss zu geneigten Zuhörern zu machen, besteht darin, sich kurz und knapp zu fassen. Der rhetorisch geschulte Arzt bildet stets kurze Sätze im Ak- tiv, nutzt möglichst viele Tätigkeits- wörter und vermeidet Fremdwörter.

Zudem verzichtet er auf Schachtel- sätze, bei denen irgendwann das Verb „nachgeliefert“ wird, und er garniert den Vortrag mit Beispielen.

Der Redner wirkt über den Ton, seine Körpersprache und dann erst über das gesprochene Wort. Diese Regel wird oft vernachlässigt. Die

Stimme ist das eigentliche Rede-In- strument des Arztes: Wichtige Sätze betont er besonders, er wechselt den Sprachrhythmus, legt Pausen ein, achtet auf die Reaktion des Pu- blikums, spricht mal leiser, mal lau- ter, mal langsamer, mal schneller.

Und er untermalt das Gesagte mit seiner Gestik und Mimik.

Ein guter Vortrag ist in kurze und logisch aufgebaute Sinneinheiten untergliedert. Einer kurzen Einlei- tung („Worum geht es?“) folgen ei- nige Anmerkungen (zum Beispiel Pro & Kontra, Lösungsalternativen, Versuchsablauf), um schließlich ein Ergebnis zu präsentieren. Dabei sollte der Arzt für Abwechslung sorgen: Reiht er einen Redehöhe- punkt an den anderen, fehlt das Tal, um neue Spannung aufzubauen.

Wenn er überdies Zitate, Reime, Wortspiele und rhetorische Figuren einbaut – etwa die gewollte Über- treibung oder die Provokation –,

verleiht er dem Vortrag einen dra- maturgischen Aufbau, der die Auf- merksamkeit der Zuhörer immer wieder wach kitzelt. Der gesamte Vortrag wird von einem Span- nungsbogen überwölbt, in den ein- zelnen Redeabschnitten sind klei- nere Spannungsbogen integriert – wie in einem spannenden Krimi.

„Zu einer guten Vorbereitung ge- hört, sich über die äußeren Gege- benheiten des Vortragssaales zu informieren, mögliche Pannen ein- zuplanen und zu klären, welche Medien zur Verfügung stehen und wie diese zu bedienen sind“, merkt Peters an, „Ziel muss es sein, dass sich der Arzt am Tag der Bewäh- rung ganz auf den Vortrag und die Zuhörer konzentrieren kann.“ Und was ist mit Lampenfieber? Lam- penfieber ist an sich nichts Nachtei- liges. Es ist das Salz in der Suppe und sorgt für die Spannung, die un- erlässlich ist, um die Aufgabe am Rednerpult erfolgreich zu bewälti- gen. Der Redner darf sich jedoch nicht davon beherrschen lassen.

Dr. Anna Martini, Institut für StimmRhetorik und Personal Development, Köln

Die Abrechnung von therapeutischen Maßnah- men nach erfolgter Nasennebenhöhlen-Opera- tion (NNH-Op) auf der Grundlage der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wirft immer wieder Fragen auf. Je nach Ausmaß des zu- meist endonasal durchgeführten Eingriffs be- finden sich unterschiedlich große Wundflächen und -verhältnisse in der Nase, die eine indivi- duell angepasste Nachsorge durch den HNO- Arzt erfordern.

Als oberstes Ziel der Behandlung nach NNH-Op gilt, die im Rahmen des Eingriffs neu geschaffenen beziehungsweise wiedereröffne- ten Zugangswege zu den einzelnen Höh- len(-systemen) frei zu halten und gegebenen- falls bei Verlegung durch zum Beispiel Schwel- lung, Sekret oder Krusten wieder zu eröffnen und unerwünschte Verwachsungen bezie- hungsweise Narbenbildungen zu verhindern, um so den Erfolg der Operation zu sichern. Die Nachbehandlung ist erst dann beendet, wenn die Wundflächen abgeheilt, die Entzündung beseitigt, das heißt die Schleimhaut reizlos ist

und ihre Funktion wieder aufgenommen hat.

Dies kann in Abhängigkeit vom Einzelfall zu längeren Behandlungszeiträumen mit der Not- wendigkeit der Erbringung verschiedener HNO- ärztlicher Leistungen führen, deren Inrech- nungstellung beim Patienten beziehungsweise dessen Kostenträger zu Nachfragen und Rech- nungskritik führen kann.

Die Empfehlungen des Zentralen Konsultati- onsausschusses der Bundesärztekammer, die postoperative Entfernung von Tamponaden nach Nasen- und/oder Nasennebenhöhlen-Eingriffen mit der Nr. 1427 GOÄ analog und die Entfer- nung von nasalen Schienen, Silikonfolien oder Splints mit Nr. 1430 GOÄ analog abzurechnen, können im GOÄ-Ratgeber „Rhinochirurgie ab- rechnen – wie geht das? (II)“ (DÄ, Heft 24 vom 29. Januar 2010) nachgelesen werden.

Nach Entfernung der Tamponaden werden vielfach Sekret und Krusten abgesaugt, hierfür ist die Nr. 1480 GOÄ „Absaugen der Nasenne- benhöhlen“ zutreffend. In den Fällen, in denen es im Rahmen der Nachbehandlung zum Bei-

spiel zur Bildung festsitzender Borken und/oder Nekrosen kommt und eine (auch instrumentelle) Abtragung erforderlich wird, kann die Leistung nach Nr. 2006 GOÄ „Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserschei- nungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtra- gung von Nekrosen an einer Wunde – “ einmal je Nasenseite in Betracht kommen.

Für eine sogenannte hohe Einlage zur Wie- derherstellung des Abflusses aus dem Bereich der Nasennebenhöhlen – hierbei handelt es sich um eine instrumentelle Einlage eines speziell präparierten Medikamententrägers zum Beispiel in den mittleren Nasengang und dessen Entfer- nung nach einer gewissen Einwirkzeit – kann die Nr. 1425 GOÄ analog herangezogen werden. Da der Leistungstext der Nr. 1425 GOÄ „Ausstop- fung der Nase von vorn, als selbstständige Leis- tung“ jedoch auf die Nase als Organ insgesamt abgestellt ist und die Rahmenbedingungen der abgegriffenen Leistung bei der Analogbewertung erhalten bleiben, kann nur der einmalige Ansatz im Analogabgriff empfohlen werden, auch wenn auf beiden Nasenseiten eine „hohe Einlage“

durchgeführt wird. Dr. med. Tina Wiesener

GOÄ-RATGEBER

Der Wille zur Authentizität ist wichtiger als die punktgenaue Beachtung rhetorischer Regeln.

Eva Peters, UKGM

Behandlung nach Nasennebenhöhlen-Operation (I)

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