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Vortrag zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

Ort: ProWe, Kufa, langer Garten 1, Hildesheim Datum: 21.10.2015

Zeit: 20.30 Uhr

Referent: Olaf Strübing (Diplom-Soziologe), Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Der Vortrag richtet sich an Aktivist*innen, haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsberater*innen, Unterstützer*innen und Interessierte.

Nach der Neufassung des Aufenthaltsgesetzes vom 1.8.2015 wird kurze Zeit später der nächste Gesetzentwurf im Bundestag und Bundesrat verhandelt, der zeitnah in Kraft treten und „Fehlanreize“ für Flüchtlinge beseitigen soll. Der Vortrag fokussiert auf die Gesetzesverschärfungen, die durch die große Koalition beabsichtigt sind, wie die Erweiterung der Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“, die zeitliche Verlängerung der Lagerpflicht, die Ausweitung der Arbeitsverbote auf Flüchtlinge aus „sicheren Herkunftsstaaten“, Leistungseinschränkungen, dem Ausschluss von Flüchtlingen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ aus Integrationskursen, das gesetzliche Verbot Abschiebungen anzukündigen, das zwingende Belegen des Straftatbestands „Einschleusung“ mit einer Gefängnisstrafe und die Widrigkeiten bei den geplanten Möglichkeiten der Arbeitsmarktmigration aus den Balkanstaaten. Der Referent verknüpft eine Darstellung der Verschärfungen mit einer politischen Bewertung. Der Vortrag schließt mit dem Hinweis auf ein Solikonzert in Hildesheim zu Gunsten einer Roma-Familie, die „freiwillig“ nach Bosnien und Herzegowina ausreisen musste und von Perspektiv- und Hoffnungslosigkeit bedroht ist.

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