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Archiv "Bürgschaftsbanken: „Kredithelfer“ in der Not" (01.11.2013)

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A 2094 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 44

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1. November 2013

BÜRGSCHAFTSBANKEN

„Kredithelfer“ in der Not

Akzeptiert die Hausbank die Kreditsicherheiten nicht, so gibt es für Praxisinhaber noch die Möglichkeit, sich an eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft zu wenden.

P

raxisinhaber, die eine an - gemessene Kreditwürdigkeit (gemessen an ihrer Bonität und den Kreditsicherheiten) bieten können, sollten eigentlich keine Probleme bei Kreditanträgen bekommen. In der Realität entsprechen aber vor allem die bereitstehenden Sicher- heiten häufig nicht den Anforderun- gen der Banken. Folgender Fall zeigt, welche Probleme auftreten können, und wie eine zuweilen un- terschätzte Institution zur Problem- lösung beitragen kann:

Christian M., ein Hausarzt aus Schleswig-Holstein, plant einen er- heblichen Umbau seiner Praxis, der durch die Anstellung eines weiteren Kollegen sowie zusätzlicher Mitar- beiterinnen erforderlich wird. Bisher privat genutzte Räume sollen dazu umgestaltet werden. Darüber hinaus muss in die Praxisausstattung inves- tiert werden. Nach den ermittelten Zahlen seines Steuerberaters kalku- liert M. mit einem zu finanzierenden Gesamtvolumen von rund 100 000 Euro, von denen er etwa die Hälfte aus eigenen Mitteln einbringen kann.

Für den Restbetrag beantragt M. ein Praxisdarlehen bei seiner Hausbank.

Dort nimmt M. seit Jahren einen Barkredit auf dem Geschäftskonto über 25 000 Euro und zwei weitere Praxisdarlehen von insgesamt rund 60 000 Euro in Anspruch. Dem ste- hen als Kreditsicherheiten die Abtre- tung eines Teils seiner Patientenfor- derungen und eine Verpfändung sei- ner bisherigen Praxisausstattung ge- genüber. Zu einer Verpfändung der neu anzuschaffenden Praxisgeräte wäre M. ebenfalls bereit.

Nachdem M. auf Grundlage der von seinem Steuerberater aufgearbei- teten betriebswirtschaftlichen Zahlen das erste Gespräch mit seinem Bankberater geführt hat, ist er ent- täuscht. Ihm wurde mitgeteilt, dass

„seine Kreditwürdigkeit derzeit

kaum Spielräume für einen weiteren Kredit von 50 000 Euro zulasse“.

Diese Einschätzung begründete die Bank mit der „nach wie vor unsi- cheren wirtschaftlichen Lage in der Medizin“ sowie mit angeblichen Unsicherheiten bezüglich der Ren- tabilität im Hinblick auf die zukünf- tig höheren Personalkosten. Dies verwunderte M. umso mehr, weil das Kreditinstitut einräumte, dass der Arzt die monatlichen Zins- und Tilgungsraten aufgrund seiner ei - genen Ertragslage durchaus leisten könne. Erst nach hartnäckigem Nachfragen wird klar, und damit be- fand sich M. beim „Knackpunkt“ der Verhandlungen, dass die von ihm an- gebotene Geräteverpfändung als zu-

sätzlicher Kreditsicherheit von der Bank nicht akzeptiert wird. Eine mögliche Verwertung, käme es spä- ter tatsächlich zu Kreditproblemen, könne angeblich „nicht Gewinn brin- gend durchgeführt werden“. Letzt- lich ging es also weniger um seine Bonität, sondern vielmehr um die Werthaltigkeit seiner Sicherheiten.

Der Tipp eines Kollegen

In dieser prekären Situation half M.

der Zufall, als er mit einem Kollegen über dessen Erfahrungen mit einer Bürgschaftsbank sprach. Neugierig geworden, recherchierte M. zum Thema Bürgschaftsbanken. Diese als Selbsthilfeeinrichtung der Wirt- schaft zur Förderung vor allem mit- telständischer Betriebe tätigen Insti- tute werden von den Handwerks- kammern, den Industrie- und Han- delskammern, von Banken und Ver- sicherungen sowie von Wirtschafts-

verbänden, Innungen und Kammern der freien Berufe getragen. Ihre Auf- gabe ist es, Bankbürgschaften für kurz- bis langfristige Kredite für wirtschaftlich vertretbare Zwecke zu übernehmen. Das Spektrum reicht von der Begleitung bei Existenz- gründungen über Betriebsfinanzie- rungen mit Hilfe des Überziehungs- kredites bis zu Investitions- und Wachstumsfinanzierungen.

Wann geholfen wird

Allerdings muss erkennbar sein, dass die wirtschaftliche Lage des je- weiligen Betriebes eine Begleitung durch die Bürgschaftsbank auch zu- lässt. Dies setzt wiederum voraus, dass die Einnahmesituation auch ei- ne langfristige Kapitaldienstfähig- keit zur Zahlung der Zins- und Til- gungsraten ermöglicht. Ebenfalls muss erkennbar sein, dass aus den Betriebseinnahmen Steuern und Entnahmen für einen angemessenen Lebensunterhalt finanziert werden können. Mittelfristig sollte darüber hinaus die Bildung eines Eigenkapi- talpolsters möglich sein. Mangelt es

also an der Rentabilität eines Betriebes, kann von Bürg- schaftsbanken keine Unterstüt- zung erwartet werden. Außer- dem werden grundsätzlich ge- ordnete finanzielle Verhältnis- se ebenso vorausgesetzt wie die kaufmännische und fachliche Qualifizierung des Betriebsinhabers.

Was die Kosten für eine solche Bürgschaft angeht, so muss mit ei- ner einmaligen Bearbeitungsgebühr sowie mit einer jährlichen Avalpro- vision von jeweils etwa 1,5 Prozent gerechnet werden.

Für M. sollte sich wegen seiner

„stabilen Ertragslage“ (Aussage seines Steuerberaters) ein Gespräch mit der Bürgschaftsbank lohnen. Es ist in diesem Fall also realistisch, dass sein Kreditwunsch mit Hilfe der Bürgschaftsbank wie vorgese- hen realisiert wird.

Dieses Beispiel sollte auch ande- re betroffene Praxisinhaber ermuti- gen, mit Hilfe der Hausbank oder unmittelbar Kontakt zu der für das Bundesland zuständigen Bürg- schaftsbank aufzunehmen und ge- gebenenfalls um Hilfe zu bitten.

Michael Vetter

Mangelt es an der Rentabilität eines Betriebes, kann von Bürgschaftsbanken keine Unterstützung erwartet werden.

W I R T S C H A F T

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