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Mindestanforderungen für die Haltung von Brachipelma-Arten zur Umsetzung von Art. (2)b) der EG-VO 338/97

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Academic year: 2022

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Mindestanforderungen für die Haltung von Brachipelma-Arten zur Umsetzung von Art. (2)b) der EG-VO 338/97

Allgemeines zur Lebensweise:

Brachipelma-Arten sind bodenlebende Spinnen. Die Mehrzahl der Arten lebt in tropisch­

trockenen Gebieten mit laubabwerfenden Bäumen, seltener in tropisch-feuchten Gebieten.

Die Spinnen graben Höhlen und Gangsysteme in den sandig-lehmigen Boden, wo sie sich fast ausschließlich, vor allem tagsüber (Nachtaktivität), aufhalten.

1. Terrarium:

- ausbruchsicherer Deckel -Grundfläche und Besatzdichte:

Einzelhaltung auf mindestens 30x20x20cm (10 x 10cm*) Fläche.

-Beleuchtung/ Heizung/ Temperatur:

keine direkte Beleuchtung des Terrariums durch Sonnenlicht sondern normales Tageslicht. Zimmertemperatur 20-28°C. Für Arten tropisch-feuchter Gebiete geringfügig erhöhte Luftfeuchtigkeit, jedoch keine Staunässe!

-Bodensubstrat:

nur leicht feuchter Bodengrund, Torf oder Blumenerde oder 1/3 Sand-2/3-Torf- Gemisch; 5-8cm (1-2cm*) Tiefe.

-Einrichtung:

Unterschlupf-/Versteckmöglichkeiten notwendig (nicht unbedingt notwendig*) (z.B.

gewölbte Korkrinde, halbierte Blumentöpfe), Trinkgefäß notwendig (mindestens ein angefeuchtetes Stückchen Schwamm o.ä. einbringen*).

- Hygiene:

bei Neueinzug von Tieren in zuvor bewohnte Terrarien Einbringen von frischem Substrat.

2. Ernährung:

Insekten (z.B. Heimchen und Grillen).

* = Mindestanforderungen für die Unterbringung beim Großhändler für maximal 3 Monate

Erstellt vom Fachgebiet AAngewandter Zoologischer Artenschutz@, Bundesamt für Naturschutz, 12.4.1999 unter Mitarbeit von Heike MUNDT und Herwig KAHLENBERG.

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