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Jeder kleine Schritt muss schwer erkämpft werden!

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Academic year: 2022

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S V E N B R A D K E

Die Zürcher Ärztegesellschaft (AGZ) hat in den letzten Wochen ihre Unterschrif- tensammlung zur Änderung des Gesund- heitsgesetzes lanciert. Dabei geht es da- rum, dass die ärztliche Medikamentenab- gabe nicht nur auf dem Land, sondern auch in den Städten Zürich und Winter- thur möglich wird. Die Patientinnen und Patienten sollen überall im Kanton die freie Wahl erhalten, wo sie ihre Medika- mente beziehen möchten. Entweder di- rekt in der Praxis der Ärzte, in der nächs- ten Apotheke oder über den Versandhan- del. Als Text wählten die Initianten genau jenen, den der Zürcher Regierungsrat ehemals in einer Verordnung verankert haben wollte, der dann aber vom Bundesgericht als mit der Gewaltentren- nung nicht konform beurteilt wurde. Und zwar deshalb, weil eine Gesetzesände- rung, einfach ausgedrückt, grundsätzlich durch den Gesetzgeber und nicht durch die Regierung zu erfolgen habe.

Die Unterschriftensammlung hat begonnen

Die Ärzteschaft ist nun dabei, die nötigen 6000 Unterschriften zu sammeln. Kaum hatte sie die ersten gesammelt, kam auch schon das erste «Sperrfeuer». Ein pensio- nierter Apotheker reichte gegen den Titel und den Inhalt der Gesetzesinitiative eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Der Titel

«JA zur Wahlfreiheit beim Medikamen- tenbezug (Zürcher Medikamentenab-

gabe-Initiative)» sei suggestiv. Er provo- ziere eine einseitige Meinungsbildung und beeinflusse letztlich auch die Ab- stimmung. Die auf dem Unterschriftenbo- gen aufgeführten Begründungen für die Gesetzesinitiative seien zudem einseitig und tendenziös.

Opposition und Destruktion der Apotheker

Ohne auf die vorgebrachten Argumente näher eingehen zu wollen, zeigt sich sehr schnell, welche Taktik die Apotheker ver- folgen. Opposition und Destruktion von A bis Z heisst das Motto. Alles und jedes, das irgendwann einmal zum politischen Erfolg führen könnte, muss rechtlich wie auch politisch sofort bekämpft werden.

Selbst mit dem eher untauglichen Instru- ment der Stimmrechtsbeschwerde, die eigentlich für oder gegen Abstimmungen und Wahlen, nicht aber gegen das Sammeln von Unterschriften, also das Initiativrecht, geschaffen wurde. Sollte die Stimmrechtsbeschwerde auf kantona- ler oder nationaler Ebene neu auch diese Funktion bekommen, dann dürfte unsere Demokratie wohl allmählich sterben.

Wurden doch die Initiativ- und Referen- dumsrechte genau deshalb geschaffen, um gegen den Staat Opposition betreiben zu dürfen. Und zwar ohne staatliche Überprüfung der Inhalte, also auch ohne Vorschriften über die Argumente und Be- gründungen, die zur Unterschriften- sammlung verwendet werden. Zumal politische Argumente ja eh nie objektiv sein können.

Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug

Wie auch immer, die Zürcher Ärzteschaft lässt sich durch solche Scharmützel»

nicht beirren. Sie hat den Weg der Ini- tiative gewählt, um nach einem zweima- ligen Erfolg an der Urne auch die längst fällige Änderung im Gesundheitsgesetz zu ermöglichen. Und zwar so, dass alle Zürcherinnen und Zürcher, egal wo sie wohnen, arbeiten und ärztliche Konsulta- tionen beziehen, frei entscheiden kön- nen, wo sie ihre Medikamente beziehen wollen. Entweder direkt bei ihrem Arzt, in der Apotheke, in der Drogerie oder über den Versandhandel. Hören wir auf, die mündigen Patientinnen und Patienten staatlich zu bevormunden und unterstüt- zen wir die Zürcher Gesetzesinitiative

«JA zur Wahlfreiheit beim Medikamen-

tenbezug».

Dr. Sven Bradke Geschäftsführer der Ärzte mit Patientenapotheke (APA) O F F I Z I E L L E S O R G A N O F F I Z I E L L E S O R G A N

ARS MEDICI 13 2006

601

Zürcher Medikamentenabgabe-Initiative:

Jeder kleine Schritt muss schwer

erkämpft werden!

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