Pressemitteilung
Soziales
Sitzung des Behindertenbeirats
Versammlung der Augsburger Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung am Donnerstag, 9. November, um 17 Uhr, im Haus St. Ulrich
Die Stadt Augsburg lädt gemäß § 3 der Satzung für die
Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg zur Versammlung der Augsburger Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung ein. Schwerpunkte des Abends sind: Überblick über das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG), Vortrag von Walter Wüst und Paritätischer Wohlfahrtsverband Schwaben.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Vortrag zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) 3. Bericht der Behindertenbeauftragten und des Behindertenbeirates
4. Anträge
5. Verschiedenes
Abstimmungsberechtigt sind Personen mit einem amtlich festgestellten Grad der Behinderung, die in Augsburg wohnen.
Ein Nachweis erfolgt durch einen Schwerbehindertenausweis, bzw. durch Bescheid des Zentrums Bayern Familie und Soziales.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Mitzubringen ist der Personalausweis oder Reisepass.
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