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Academic year: 2022

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Land Sachsen-Anhalt

Haushaltsplan

für die

Haushaltsjahre 2020 und 2021

Einzelplan 13

Allgemeine Finanzverwaltung

(2)
(3)

Anlage

Vorwort Einzelplan 13

A. Überblick der für die Politik im Ressortbereich relevanten Entwicklungen

Im Einzelplan 13 sind unter der Bezeichnung „Allgemeine Finanzverwaltung“ im Wesentlichen Einnahmen und Ausgaben vereinigt, die entweder keine oder mehrere der übrigen Einzelpläne berühren oder für deren Nachweis an dieser Stelle ein besonderes finanzwirtschaftliches Interesse besteht. Im inneren Gefüge des Haushalts stellt der Einzelplan 13 mit seinem erheblichen Überschuss den Ausgleich des Gesamthaushalts her.

B. 1. Zentrale Zielsetzung in den politischen Handlungsbereichen und Aufgabenbereichen des Ressorts Im Einzelplan 13 sind die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen folgender Aufgabenbereiche veranschlagt:

Kap. 13 01 Steuern

Kap. 13 02 Allgemeine Bewilligungen Kap. 13 05 Hochwasserhilfe

Kap. 13 06 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der

Programmzeiträume bis 2006 sowie 2007 – 2013 für das Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord Kap. 13 07 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) 2007 –

2013 für das Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd

Kap. 13 08 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume bis 2006 sowie 2007 – 2013 für das Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord

Kap. 13 09 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) 2007 – 2013 für das Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd

Kap. 13 10 Ausgleichsleistungen zwischen Land, Bund und Ländern Kap. 13 12 Finanzzuweisungen an die Gemeinden

Kap. 13 15 Zuschüsse an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Kap. 13 16 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE V) 2014 – 2020 Kap. 13 17 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF V) 2014 – 2020

Kap. 13 18 Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE V 2014 - 2020 Kap. 13 19 Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF V 2014 - 2020 Kap. 13 20 Vermögensverwaltung

Kap. 13 21 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE VI) 2021 - 2027 Kap. 13 22 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF VI) 2021 - 2027

Kap. 13 25 Schuldenverwaltung Kap. 13 31 Hochwasserhilfen 2013 Kap. 13 50 Versorgung

Kap. 13 90 Zuweisungen der EU – 2014 bis 2020 durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)

Kap. 13 91 Zuwendungen der EU - 2021 bis 2027 durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)

Kap. 13 96 Zentrale Veranschlagung der Stellen und Mittel für Bedienstete in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

Kapitel 1301 – Steuern und Kapitel 1310 – Ausgleichsleistungen zwischen Land, Bund und Ländern Darstellung entsprechend dem Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung 2019.

(4)

Kapitel 1312 – Finanzzuweisungen an die Gemeinden

Hier erfolgt die Veranschlagung der Zuweisungen an die Kommunen auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) für 2020/2021 in Höhe von jeweils 1.628.000.300 EUR.

In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 gewährt das Land den Kommunen in Ergänzung der Investitionspauschale nach

§ 16 FAG jährlich zusätzliche Mittel für Investitionen in Höhe von 80.000.000 EUR (Kommunalpauschale, § 16 Abs. 4 Haushaltsgesetz 2020/2021). Die Mittel werden entsprechend dem Maßstab nach § 16 Abs. 3 FAG verteilt. Zur anteiligen Finanzierung werden dem Ausgleichsstock nach § 17 FAG aus Kapitel 13 12 Titel 613 04 jeweils Mittel in Höhe von 20.000.000 EUR entnommen sowie weitere Mittel in Höhe von jeweils 60.000.000 EUR bei Kapitel 1312 Titel 883 05 bereitgestellt. Der im Jahr 2019 gewährte Kommunale Investitionsimpuls (KIP) in Höhe von 20.000.000 EUR wird damit abgelöst und vervierfacht.

Mit dem Teilentschuldungsprogramm STARK II unterstützte das Land die Kommunen bei ihren Konsolidierungs- bemühungen. Ziel des Programms war es, mit der Ablösung von bestehenden Darlehen und der folgenden Anschluss- finanzierung nebst Tilgungszuschuss einen effektiven Beitrag zum Schuldenabbau zu leisten. Durch die nachhaltige Entlastung beim Schuldendienst wurden finanzielle Freiräume geschaffen, die die Kommunen in die Lage versetzen, die Attraktivität ihres Wohn- und Wirtschaftsstandortes durch ausreichende Leistungen der Daseinsvorsorge und der Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Der Bewilligungszeitraum für STARK II endete am 31.12.2018. In den Jahren 2020 und 2021 entstehen noch Kosten für die Abwicklung der bis zum 31.12.2018 erfolgten Umschuldungen.

Des Weiteren sind hier die Erstattungen von Zinsen und Kosten an die Investitionsbank für die Programme zur Förderung von Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen im ländlichen Raum (STARK III ELER) sowie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE) veranschlagt. Außerdem veranschlagt sind hier die nicht mit EU-Mitteln förderfähigen Kosten für die allgemeine Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen.

Zum Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftskraft im Bundesgebiet fördert der Bund im Rahmen des 1. Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) Investitionen finanzschwacher Kommunen. Sachsen-Anhalt stehen hierfür insgesamt 110.880.000 EUR zur Verfügung. Der Bund fördert damit 90 v. H. der förderfähigen Investitionskosten.

Den Eigenanteil der Kommunen in Höhe von 10 v. H. übernimmt das Land und reicht diesen zusammen mit den Fördermitteln des Bundes aus. Zur Umsetzung des KInvFG hat das MF am 29. Oktober 2015 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das STARK V Programm erlassen. Die Förderrichtlinie definiert die vom Bund vorgegebenen Förderbereiche und benennt in Anlage 1 die förderfähigen Zuwendungsempfänger. Das Ende des Förderzeitraumes nach § 5 KInvFG war ursprünglich für den 31. Dezember 2018 vorgesehen. Mit der Änderung des KInvFG vom 21. November 2016 ist der Förderzeitraum um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2020 verlängert worden.

Die für die Umsetzung des Programms durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt anfallenden Kosten verteilen sich lediglich auf einen längeren Zeitraum. Die Bundes- und Landeszuweisungen sowie die Kosten der Investitionsbank als Bewilligungsbehörde wurden in der Titelgruppe 64 veranschlagt.

Kapitel 1315 – Zuschüsse an Religionsgemeinschaften

Hier erfolgt die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben an die Religionsgemeinschaften auf der Grundlage der geschlossenen Staatsverträge.

Kapitel 1325 – Schuldenverwaltung

Hier erfolgt die Veranschlagung für die Schuldenaufnahme am Kreditmarkt und für die Tilgung von Darlehen.

2020 2021

Schuldenaufnahme 3.242.000.000 € 3.242.000.000 € Tilgung -3.342.000.000 € -3.342.000.000 €

Schuldentilgung -100.000.000 € -100.000.000 € 1. Summe der Nettokreditaufnahme:

2010 612.000.000 €

2011 209.000 000 €

2019 98.000.000 €

Gesamt 919.000.000 € 2. Bisherige Tilgung

2012 25.000.000 €

2013 50.000.000 €

2014 75.000.000 €

2015 100.000.000 €

2016 125.000.000 €

2017 100.000.000 €

2018 100.000.000 €

Gesamt 575.000.000 €

(5)

3. Weitere Tilgungsraten

Tilgungsbetrag Restschuld

2019 0 € 344.000.000 €

2020 100.000.000 € 244.000.000 €

2021 100.000.000 € 144.000.000 €

2022 100.000.000 € 44.000.000 €

2023 44.000.000 € 0 €

Der für das Jahr 2019 aufgenommene Kredit wird im Jahr 2020 getilgt, die Kredite der Jahre 2010 und 2011 werden im Jahr 2023 vollständig getilgt sein.

B.2 Der Gender Marker macht in der nachfolgend dargestellten Tabelle die geplante Inanspruchnahme des finanziellen Ermächtigungsrahmens bezogen auf das Querschnittsziel der „Herstellung der Chancengleichheit von Männern und Frauen“ sichtbar. Aus der Markierung lassen sich keine Rückschlüsse über Ergebnisse oder Wirkungen ableiten. Hierfür muss der Gender-Marker um geeignete Instrumente des Monitoring und der Evaluierung ergänzt werden. Mit dem Einzel- plan 13 als Querschnittseinzelplan werden keine eigenen Genderziele verfolgt. Die Finanzierungsanteile der Zusatz- und Sonderversorgung sowie der Personalausgaben sind in den Nebenzielen enthalten. Hier soll durch einen geschlechter- sensiblen Einsatz der Haushaltsmittel die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern gefördert werden.

GG2=

Gender ist Hauptziel

GG1=

Gender ist Nebenziel

GG0=

Gender ist kein Ziel Gesamtsumme

Haushaltsansatz in € im Haushaltsjahr 2020

2.484.000 665.409.500 2.804.185.200

Gesamtsumme Haushaltsansatz in € im Haushaltsjahr 2021

2.430.800 626.798.000 2.857.901.600

. Im Bereich der EU-Förderung werden in den Operationellen Programmen Genderziele abgebildet. Hierzu wird auf die Vorworte der jeweiligen Einzelpläne verwiesen.

C. Organisatorische oder sonstige Veränderungen

Neuausbringung der Kapitel 1321 „Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE VI) 2021 – 2027“, Kapitel 1322 „Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF VI) 2021 – 2027“ und Kapitel 1391 „Zuwendungen der EU - 2021 bis 2027 durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)“ für die neue Förderperiode ab 2021 - 2027.

E. EU-Förderung

Im Epl. 13 werden die EU-Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) einschließlich der Technischen Hilfe veranschlagt.

Der EFRE zielt insbesondere darauf ab, Ungleichgewichte zwischen den Regionen auszugleichen und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken. Der EFRE soll dabei die regionale und lokale Entwicklung durch die Beteiligung an Investitionen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Innovationen, Klimawandel und Umwelt, Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie nachhaltige Stadtentwicklung unterstützen.

Der ESF soll Strategien und Prioritäten fördern, die insbesondere darauf abzielen, nachhaltige und hochwertige Beschäftigung zu sichern, die geografische und berufliche Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU zu erhöhen, in Ausbildung, Berufsbildung und die Förderung des Schulerfolgs zu investieren und die soziale Inklusion zu fördern.

Mit Mitteln des ELER können agrarstrukturelle Maßnahmen und Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gefördert werden.

Zu den geplanten inhaltlichen Schwerpunkten der Förderperiode 2014 - 2020 wird auf die Vorbemerkungen zu den Kapiteln 1316, 1317 und 1390 verwiesen. Eine Gesamtübersicht über die einzelnen Maßnahmen ist im Vorbericht dargestellt.

Die ab 2021 beginnende neue Förderperiode 2021 – 2027 befindet sich noch in der Programmierungsphase. Daher sind vorsorglich nur Leertitel ausgebracht sowie bereits bekannte Bedarfe der Technischen Hilfe und die geschätzten Vorschüsse veranschlagt, da eine konkrete Zuordnung zu Förderbereichen bzw. -ressorts erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Soweit ein Mittelabfluss bereits im Jahr 2021 erfolgen kann, ist eine Bewilligung entsprechender Mehrausgaben grundsätzlich nach den Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 HG möglich.

(6)

Die Veranschlagung der einzelnen Förderperioden erfolgt bei:

• Kapitel 1306, 1307, 1308, 1309 - Förderperioden bis 2013 (EFRE und ESF)

• Kapitel 1316, 1317, 1318 und 1319 - Förderperiode 2014 bis 2020 (EFRE V und ESF V)

• Kapitel 1321 und 1322 - Förderperiode 2021 bis 2027 (EFRE VI und ESF VI)

• Kapitel 1390 - Förderperiode 2014 bis 2020 (ELER)

• Kapitel 1391 Förderperiode 2021 bis 2027 (ELER)

Das verbindliche Vollzeitäquivalentziel (VZÄ) für die Kapitel 1318, 1319 und 1390 beträgt insgesamt 44 VZÄ.

F. Sonstiges

Beilage 1 Verzeichnis der Beteiligungen des Landes Sachsen-Anhalt an Unternehmen Beilage 2 Übersicht über die Schuldendiensthilfen

(7)
(8)

Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben 2020

13 Allgemeine Finanzverwaltung

Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben

Einnahmen

Kapitel Bezeichnung

0 Einnahmen aus Steuern und steuer- ähnlichen

Abgaben

1 Verwaltungs-

einnahmen, Einnahmen

aus Schulden- dienst und

dgl.

2 Einnahmen

aus Zuweisungen

und Zuschüssen

mit Ausnahme für

Investitionen

3 Einnahmen

aus Schuldenauf- nahmen, aus Zuweisungen

und Zu- schüssen für Investitionen, besondere

Finanzie- rungsein- nahmen

Gesamt- einnahmen

4 Personal- ausgaben

- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -

13 01 Steuern 7.600.070.000 7.600.070.000

13 02 Allgemeine Bewilligungen 5.350.000 31.700.000 540.000 53.132.300 90.722.300 20.177.400 13 03 Strukturfondsförderung des

Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006

0 0

13 04 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006

0 0

13 05 Hochwasserhilfe 0 0 0

13 06 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume bis 2006 sowie 2007 bis 2013 für das Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord

0 0 0 0 0

13 07 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) 2007 - 2013, Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd

0 0 0

13 08 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume bis 2006 sowie 2007 bis 2013 für das Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord

0 0 0 0 0

13 09 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) 2007 - 2013, Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd

0 0 0

13 10 Ausgleichsleistungen zwischen Land, Bund und Ländern

1.463.730.800 1.463.730.800

13 12 Finanzzuweisungen an die Gemeinden

0 16.302.200 16.302.200

13 15 Zuschüsse an

Religionsgemeinschaften

0 0 0

13 16 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE V) 2014 - 2020

0 72.815.500 436.760.100 509.575.600

(9)

und Verpflichtungsermächtigungen 2020

Ausgaben 5

Sächliche Verwaltungs-

ausgaben und Ausgaben für

den Schulden-

dienst

6 Ausgaben für Zuweisungen

und Zuschüsse

mit Ausnahme

von Investitionen

7 Baumaß-

nahmen

8 Sonstige Ausgaben für

Investitionen und Investitions-

förder- maßnahmen

9 Besondere

Finanzie- rungsaus-

gaben

Gesamt- ausgaben

+ Überschuss - Zuschuss

(Gesamt- einnahmen -

Gesamt- ausgaben)

Ver- pflichtungs-

ermäch- tigungen

Kapitel

- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -

67.200 0 67.200 +7.600.002.800 0 13 01

2.935.000 27.842.100 -196.945.600 -145.991.100 +236.713.400 0 13 02

0 0 0 0 13 03

0 0 0 13 04

0 0 0 0 0 13 05

0 0 0 0 0 0 0 0 13 06

0 0 0 0 0 0 0 13 07

0 0 0 0 0 0 13 08

0 0 0 0 0 13 09

500 500 +1.463.730.300 0 13 10

65.000 1.582.045.700 246.649.300 1.828.760.000 -1.812.457.800 9.950.000 13 12

38.050.000 38.050.000 -38.050.000 0 13 15

0 63.932.000 19.402.600 292.357.500 0 375.692.100 +133.883.500 0 13 16

(10)

13 17 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF V) 2014 - 2020

0 127.582.500 0 127.582.500 902.000

13 18 Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE V (2014 - 2020)

0 0 1.603.500

13 19 Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF V (2014 - 2020)

0 0 1.454.600

13 20 Vermögensverwaltung 13.399.700 3.163.500 16.563.200

13 21 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE VI) 2021 - 2027

0 0 0 0 0

13 22 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF+ VI) 2021 - 2027

0 0 0 0 0

13 25 Schuldenverwaltung 2.500.000 -100.000.000 -97.500.000

13 31 Hochwasserhilfen 2013 0 29.708.700 198.064.600 227.773.300 1.575.000

13 50 Versorgung 1.260.000 0 1.260.000 1.168.800

13 90 Zuwendungen der EU - 2014 bis 2020 durch den

Europäischen

Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)

0 76.429.000 107.240.900 183.669.900 2.125.800

13 91 Zuwendungen der EU - 2021 bis 2027 durch den

Europäischen

Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)

0 0 0 0 0

13 96 Zentrale Veranschlagung der Stellen und Mittel für Bedienstete in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

0 406.200

Summe 2020 7.605.420.000 47.599.700 1.772.066.500 714.663.600 10.139.749.800 29.413.300 Summe 2019 7.236.820.000 46.693.800 2.070.237.400 747.838.300 10.101.589.500 135.931.600 2020 mehr(+) / weniger(-) +368.600.000 +905.900 -298.170.900 -33.174.700 +38.160.300 -106.518.300

Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben 2020

13 Allgemeine Finanzverwaltung

Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben

Einnahmen

Kapitel Bezeichnung

0 Einnahmen aus Steuern und steuer- ähnlichen

Abgaben

1 Verwaltungs-

einnahmen, Einnahmen

aus Schulden- dienst und

dgl.

2 Einnahmen

aus Zuweisungen

und Zuschüssen

mit Ausnahme für

Investitionen

3 Einnahmen

aus Schuldenauf- nahmen, aus Zuweisungen

und Zu- schüssen für Investitionen, besondere

Finanzie- rungsein- nahmen

Gesamt- einnahmen

4 Personal- ausgaben

- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -

(11)

825.000 121.560.500 0 123.287.500 +4.295.000 0 13 17

1.479.300 8.086.400 11.169.200 -11.169.200 732.800 13 18

425.300 3.067.700 4.947.600 -4.947.600 28.300 13 19

200.000 608.000 3.234.900 3.163.500 7.206.400 +9.356.800 0 13 20

0 0 0 0 0 0 0 35.900 13 21

0 0 0 0 0 0 13 22

340.650.000 10.000.000 350.650.000 -448.150.000 0 13 25

1.228.700 26.770.000 8.224.600 189.975.000 227.773.300 0 0 13 31

0 462.290.800 880.100 464.339.700 -463.079.700 0 13 50

2.964.400 72.908.700 103.371.200 4.350.000 185.720.100 -2.050.200 355.000 13 90

0 0 0 0 0 0 0 13 91

0 406.200 -406.200 0 13 96

350.772.700 2.407.229.600 27.627.200 845.587.900 -188.552.000 3.472.078.700 +6.667.671.100 11.102.000 385.427.700 2.484.902.700 15.986.400 962.605.900 -203.725.500 3.781.128.800 +6.320.460.700 26.675.800 -34.655.000 -77.673.100 +11.640.800 -117.018.000 +15.173.500 -309.050.100 +347.210.400 -15.573.800

und Verpflichtungsermächtigungen 2020

Ausgaben 5

Sächliche Verwaltungs-

ausgaben und Ausgaben für

den Schulden-

dienst

6 Ausgaben für Zuweisungen

und Zuschüsse

mit Ausnahme

von Investitionen

7 Baumaß-

nahmen

8 Sonstige Ausgaben für

Investitionen und Investitions-

förder- maßnahmen

9 Besondere

Finanzie- rungsaus-

gaben

Gesamt- ausgaben

+ Überschuss - Zuschuss

(Gesamt- einnahmen -

Gesamt- ausgaben)

Ver- pflichtungs-

ermäch- tigungen

Kapitel

- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -

(12)

Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben 2021

13 Allgemeine Finanzverwaltung

Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben

Einnahmen

Kapitel Bezeichnung

0 Einnahmen aus Steuern und steuer- ähnlichen

Abgaben

1 Verwaltungs-

einnahmen, Einnahmen

aus Schulden- dienst und

dgl.

2 Einnahmen

aus Zuweisungen

und Zuschüssen

mit Ausnahme für

Investitionen

3 Einnahmen

aus Schuldenauf- nahmen, aus Zuweisungen

und Zu- schüssen für Investitionen, besondere

Finanzie- rungsein- nahmen

Gesamt- einnahmen

4 Personal- ausgaben

- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -

13 01 Steuern 7.878.070.000 7.878.070.000

13 02 Allgemeine Bewilligungen 5.350.000 32.700.000 540.000 601.200.900 639.790.900 29.958.200 13 03 Strukturfondsförderung des

Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006

0 0

13 04 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006

0 0

13 05 Hochwasserhilfe 0 0 0

13 06 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume bis 2006 sowie 2007 bis 2013 für das Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord

0 0 0 0 0

13 07 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) 2007 - 2013, Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd

0 0 0

13 08 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume bis 2006 sowie 2007 bis 2013 für das Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord

0 0 0 0 0

13 09 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) 2007 - 2013, Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd

0 0 0

13 10 Ausgleichsleistungen zwischen Land, Bund und Ländern

1.466.064.100 1.466.064.100

13 12 Finanzzuweisungen an die Gemeinden

0 5.208.300 5.208.300

13 15 Zuschüsse an

Religionsgemeinschaften

0 0 0

13 16 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE V) 2014 - 2020

0 55.242.600 249.795.200 305.037.800

(13)

und Verpflichtungsermächtigungen 2021

Ausgaben 5

Sächliche Verwaltungs-

ausgaben und Ausgaben für

den Schulden-

dienst

6 Ausgaben für Zuweisungen

und Zuschüsse

mit Ausnahme

von Investitionen

7 Baumaß-

nahmen

8 Sonstige Ausgaben für

Investitionen und Investitions-

förder- maßnahmen

9 Besondere

Finanzie- rungsaus-

gaben

Gesamt- ausgaben

+ Überschuss - Zuschuss

(Gesamt- einnahmen -

Gesamt- ausgaben)

Ver- pflichtungs-

ermäch- tigungen

Kapitel

- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -

67.200 0 67.200 +7.878.002.800 0 13 01

3.050.000 29.245.100 -212.599.600 -150.346.300 +790.137.200 0 13 02

0 0 0 0 13 03

0 0 0 13 04

0 0 0 0 0 13 05

0 0 0 0 0 0 0 0 13 06

0 0 0 0 0 0 0 13 07

0 0 0 0 0 0 13 08

0 0 0 0 0 13 09

500 500 +1.466.063.600 0 13 10

65.000 1.581.510.400 224.587.000 1.806.162.400 -1.800.954.100 9.950.000 13 12

38.700.000 38.700.000 -38.700.000 0 13 15

0 44.266.400 24.734.600 225.060.600 0 294.061.600 +10.976.200 0 13 16

(14)

13 17 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF V) 2014 - 2020

0 72.296.000 0 72.296.000 870.000

13 18 Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE V (2014 - 2020)

0 0 1.619.900

13 19 Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF V (2014 - 2020)

0 0 1.460.800

13 20 Vermögensverwaltung 12.324.700 3.163.500 15.488.200

13 21 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE VI) 2021 - 2027

0 500.000 4.000.000 4.500.000 0

13 22 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF+ VI) 2021 - 2027

0 2.000.000 0 2.000.000 0

13 25 Schuldenverwaltung 2.500.000 -100.000.000 -97.500.000

13 31 Hochwasserhilfen 2013 0 12.520.000 187.050.000 199.570.000 995.000

13 50 Versorgung 28.789.000 0 28.789.000 7.640.600

13 90 Zuwendungen der EU - 2014 bis 2020 durch den

Europäischen

Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)

0 68.323.500 86.255.300 154.578.800 2.189.100

13 91 Zuwendungen der EU - 2021 bis 2027 durch den

Europäischen

Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)

0 0 0 0 0

13 96 Zentrale Veranschlagung der Stellen und Mittel für Bedienstete in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

0 137.800

Summe 2021 7.883.420.000 47.524.700 1.706.275.200 1.036.673.200 10.673.893.100 44.871.400 Summe 2020 7.605.420.000 47.599.700 1.772.066.500 714.663.600 10.139.749.800 29.413.300 2021 mehr(+) / weniger(-) +278.000.000 -75.000 -65.791.300 +322.009.600 +534.143.300 +15.458.100

Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben 2021

13 Allgemeine Finanzverwaltung

Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben

Einnahmen

Kapitel Bezeichnung

0 Einnahmen aus Steuern und steuer- ähnlichen

Abgaben

1 Verwaltungs-

einnahmen, Einnahmen

aus Schulden- dienst und

dgl.

2 Einnahmen

aus Zuweisungen

und Zuschüssen

mit Ausnahme für

Investitionen

3 Einnahmen

aus Schuldenauf- nahmen, aus Zuweisungen

und Zu- schüssen für Investitionen, besondere

Finanzie- rungsein- nahmen

Gesamt- einnahmen

4 Personal- ausgaben

- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -

(15)

843.000 67.018.300 0 68.731.300 +3.564.700 0 13 17

1.167.200 10.933.200 13.720.300 -13.720.300 285.600 13 18

291.700 2.284.400 4.036.900 -4.036.900 2.284.800 13 19

200.000 689.400 2.549.700 3.163.500 6.602.600 +8.885.600 0 13 20

0 0 0 0 4.500.000 4.500.000 0 2.213.400 13 21

0 0 2.000.000 2.000.000 0 15.400 13 22

346.650.000 10.000.000 356.650.000 -454.150.000 0 13 25

345.000 11.150.000 5.500.000 181.580.000 199.570.000 0 0 13 31

0 469.290.000 208.529.000 685.459.600 -656.670.600 0 13 50

5.324.200 62.949.300 82.263.900 4.350.000 157.076.500 -2.497.700 315.000 13 90

0 0 0 0 0 0 0 13 91

0 137.800 -137.800 0 13 96

357.936.100 2.318.104.200 30.234.600 726.041.200 9.942.900 3.487.130.400 +7.186.762.700 15.064.200 350.772.700 2.407.229.600 27.627.200 845.587.900 -188.552.000 3.472.078.700 +6.667.671.100 11.102.000 +7.163.400 -89.125.400 +2.607.400 -119.546.700 +198.494.900 +15.051.700 +519.091.600 +3.962.200

und Verpflichtungsermächtigungen 2021

Ausgaben 5

Sächliche Verwaltungs-

ausgaben und Ausgaben für

den Schulden-

dienst

6 Ausgaben für Zuweisungen

und Zuschüsse

mit Ausnahme

von Investitionen

7 Baumaß-

nahmen

8 Sonstige Ausgaben für

Investitionen und Investitions-

förder- maßnahmen

9 Besondere

Finanzie- rungsaus-

gaben

Gesamt- ausgaben

+ Überschuss - Zuschuss

(Gesamt- einnahmen -

Gesamt- ausgaben)

Ver- pflichtungs-

ermäch- tigungen

Kapitel

- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -

(16)

13 Allgemeine Finanzverwaltung

13 01 Steuern

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2019 Ist 2018

Ansatz 2020 VE 2020

Ansatz 2021 VE 2021 Angaben in EUR

Kap. 13 01Steuern

*** Rückzahlungen und Erstattungen sind durch Absetzen von den Einnahmen zu verausgaben.

Erläuterungen:

Die Ansätze der Steuern und steuerinduzierten Einnahmen basieren auf den Ergebnissen des Arbeitskreises

“Steuerschätzung“ Herbst 2019.

Einnahmen

011 01 821 Lohnsteuer 3.621.176.500 3.637.647.100 3.835.294.100

3.343.913.207 Erläuterungen:

Die Einnahmen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden zu 100 v. H. nachgewiesen und um die gesetzlichen Anteile des Bundes und der Gemeinden gemindert.

011 02 821 Gemeindeanteil an der Lohnsteuer -543.176.500 -545.647.100 -575.294.100 -501.586.981

Erläuterungen:

Für die Verteilung des Steueraufkommens auf die Gemeinden gelten die Bestimmungen des Artikels 106 Abs. 5 GG..

011 03 821 Bundesanteil an der Lohnsteuer -1.539.000.000 -1.546.000.000 -1.630.000.000 -1.421.163.113

Erläuterungen:

Gemäß Artikel 106 Abs. 3 GG steht das Aufkommen der Einkommensteuer, soweit es nicht nach Artikel 106 Abs. 5 GG den Gemeinden zugewiesen wird, und das Aufkommen der Körperschaftsteuer dem Bund und den Ländern gemeinsam (Gemeinschaftsteuer) je zur Hälfte (50 v. H.) zu.

011** Lohnsteuer (Landesanteil) 1.539.000.000 1.546.000.000 1.630.000.000

1.421.163.113

012 01 821 Veranlagte Einkommensteuer 757.647.100 752.941.200 783.529.400

718.623.649 Erläuterungen:

Vgl. Erläuterungen zu Titel 011 01.

012 02 821 Gemeindeanteil an der veranlagten Einkommensteuer -113.647.100 -112.941.200 -117.529.400 -107.793.547

Erläuterungen:

Vgl. Erläuterungen zu Titel 011 02.

012 03 821 Bundesanteil an der veranlagten Einkommensteuer -322.000.000 -320.000.000 -333.000.000 -305.415.051

Erläuterungen:

Vgl. Erläuterungen zu Titel 011 03.

012** Veranlagte Einkommensteuer (Landesanteil) 322.000.000 320.000.000 333.000.000 305.415.051

013 01 821 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer) 140.000.000 132.000.000 136.000.000 135.579.919

Erläuterungen:

Vgl. Erläuterungen zu Titel 011 01.

013 03 821 Bundesanteil an den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer)

-70.000.000 -66.000.000 -68.000.000 -67.789.960

(17)

13 Allgemeine Finanzverwaltung

13 01 Steuern

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2019 Ist 2018

Ansatz 2020 VE 2020

Ansatz 2021 VE 2021 Angaben in EUR

noch zu 013 03

Erläuterungen:

Vgl. Erläuterungen zu Titel 011 03.

013** Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungssteuer) (Landesanteil)

70.000.000 66.000.000 68.000.000 67.789.960

014 01 821 Körperschaftsteuer 512.000.000 510.000.000 530.000.000

485.404.727 Erläuterungen:

Vgl. Erläuterungen zu Titel 011 01.

014 03 821 Bundesanteil an der Körperschaftsteuer -256.000.000 -255.000.000 -265.000.000 -242.702.364

Erläuterungen:

Vgl. Erläuterungen zu Titel 011 03.

014** Körperschaftsteuer (Landesanteil) 256.000.000 255.000.000 265.000.000

242.702.364

015 01 821 Umsatzsteuer (Gesamtanteil) 4.846.000.000 5.195.000.000 5.359.000.000 4.767.943.558

Erläuterungen:

Gemäß Artikel 106 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5a GG steht das Aufkommen der Umsatzsteuer dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zu. Die Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern.

015 02 821 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -147.000.000 -150.000.000 -154.000.000 -149.863.541

Erläuterungen:

Vgl. Erläuterungen zu Titel 015 01.

015** Umsatzsteuer (Landesanteil) 4.699.000.000 5.045.000.000 5.205.000.000

4.618.080.017

017 01 821 Gewerbesteuerumlage (Landesanteil) 50.000.000 45.000.000 46.000.000

47.984.710 Erläuterungen:

Gemäß Artikel 106 Abs. 6 GG i. V. m. § 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes haben die Gemeinden eine Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens abzuführen, die auf den Bund und das Land aufzuteilen ist. Für die Gewerbesteuerumlage ist der Landesanteil veranschlagt.

018 01 821 Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge 52.272.700 31.818.200 34.090.900 51.138.467

018 02 821 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (Gemeindeanteil)

-6.272.700 -3.818.200 -4.090.900 -6.136.616

018 03 821 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (Bundesanteil)

-23.000.000 -14.000.000 -15.000.000 -22.500.926

018** Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungsbeträge (Landesanteil)

23.000.000 14.000.000 15.000.000 22.500.926

A Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage 6.959.000.000 7.291.000.000 7.562.000.000

(18)

13 Allgemeine Finanzverwaltung

13 01 Steuern

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2019 Ist 2018

Ansatz 2020 VE 2020

Ansatz 2021 VE 2021 Angaben in EUR

052 01 821 Erbschaftsteuer 20.000.000 21.000.000 22.000.000

20.614.560

053 01 821 Grunderwerbsteuer 181.000.000 216.000.000 220.000.000

186.625.808

055 01 821 Totalisatorsteuer 70.000 70.000 70.000

31.465

** Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 1301 Titel 686 11.

Erläuterungen:

Gemäß § 10 RennwLottG hat der Unternehmer des Totalisators von den am Totalisator gewetteten Beträgen eine Steuer in Höhe von 5 v.H. zu entrichten.

057 01 821 Lotteriesteuer 34.000.000 35.000.000 35.000.000

35.409.831

058 01 821 Sportwettensteuer 11.000.000 9.000.000 10.000.000

10.797.349

059 01 821 Feuerschutzsteuer 12.000.000 12.000.000 13.000.000

11.811.569 Erläuterungen:

Gemäß § 23 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer ausschließlich für Zwecke des Brandschutzes zu verwenden. Vgl. Erläuterungen zu Kapitel 0331.

061 01 821 Biersteuer 16.000.000 16.000.000 16.000.000

15.889.234

B Landessteuern 274.070.000 309.070.000 316.070.000

Summe A und B 7.233.070.000 7.600.070.000 7.878.070.000

(19)

13 Allgemeine Finanzverwaltung

13 01 Steuern

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2019 Ist 2018

Ansatz 2020 VE 2020

Ansatz 2021 VE 2021 Angaben in EUR

Ausgaben

686 11 821 Zuschüsse an Rennvereine 67.200 67.200 67.200

30.206 0 0

** Ausgaben dürfen geleistet werden bis zu 96 v. H. der Isteinnahmen bei Kapitel 1301 Titel 055 01.

Erläuterungen:

Gemäß § 10 RennwLottG hat der Unternehmer des Totalisators von den am Totalisator gewetteten Beträgen eine Steuer in Höhe von 5 vH zu entrichten. Die Rennvereine erhalten gemäß § 16 RennwLottG eine Zuweisung aus der Totalisatorsteuer in Höhe von bis zu 96 vH der Ist-Einnahmen.

812 23 821 Annahme von Kunstgegenständen an Zahlungsstatt gem. § 224 a der Abgabenordnung

0 0 0

0 0 0

*** Die Ausgabebefugnis bemisst sich nach der Höhe der an Zahlungsstatt angenommenen Kunstgegenstände. Ausgaben dürfen nur im Wege der Verrechnung mit der zu tilgenden Steuerschuld geleistet werden.

(20)

13 Allgemeine Finanzverwaltung

13 01 Steuern

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2019 Ist 2018

Ansatz 2020 VE 2020

Ansatz 2021 VE 2021 Angaben in EUR

Abschluss

Einnahmen

HGr. 0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben

7.233.070.000 7.600.070.000 7.878.070.000

Gesamteinnahme 7.233.070.000 7.600.070.000 7.878.070.000

Ausgaben

HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

67.200 67.200 67.200

0 0

HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

0 0 0

0 0

Gesamtausgabe 67.200 67.200 67.200

Gesamtsumme der VE 0 0

Überschuss (+) / Zuschuss (-) 7.233.002.800 7.600.002.800 7.878.002.800

(21)

13 Allgemeine Finanzverwaltung 13 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2019 Ist 2018

Ansatz 2020 VE 2020

Ansatz 2021 VE 2021 Angaben in EUR

Kap. 13 02Allgemeine Bewilligungen

Einnahmen

093 01 821 Spielbankabgabe 2.750.000 4.350.000 4.350.000

3.640.137 Erläuterungen:

Gemäß § 12 Spielbankgesetz (SpielbG) hat die Spielbank eine am Bruttospielertrag ausgerichtete Spielbankabgabe zu entrichten.

093 05 821 Zusatzabgabe von Spielbanken 1.000.000 1.000.000 1.000.000

1.268.275 Erläuterungen:

Neben der Spielbankabgabe (Titel 093 01) hat die Spielbank eine Zusatzabgabe zu entrichten. Diese beträgt 40 v. H. des nach

§ 13 Abs. 2 bis 4 Spielbankgesetz (SpielbG) ermittelten Gewinns.

119 31 011 Einnahmen aus Veröffentlichungen 0 0 0

0

** Abweichend von § 61 Abs. 1 und § 63 Abs. 3 LHO dürfen Haushaltspläne u.a. haushaltsrechtliche Vorschriften unentgeltlich abgegebenen werden.

Erläuterungen:

Einnahmen aus dem Verkauf von Haushaltsplänen und anderen haushaltsrechtlichen Vorschriften. Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AIIGO LSA) in der zur Zeit geltenden Fassung erhoben. Über unentgeltliche Abgaben wird von Fall zu Fall entschieden.

119 51 011 Vermischte Einnahmen 0 0 0

0

119 53 812 Einnahmen aus Erbschaften des Fiskus nach § 1936 BGB 1.700.000 1.700.000 1.700.000 1.714.674

* Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 13 02 Titel 681 59.

122 01 861 Konzessionsabgaben des Zahlenlottos und des Fußballtotos 23.000.000 24.500.000 25.500.000 24.750.615

** Gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 LHO ist die Erläuterung verbindlich.

Erläuterungen:

Nach § 9 Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt haben die Wettunternehmer eine angemessene Konzessionsabgabe von mindestens 20 v. H. der Wetteinsätze abzuführen.

Für die gem. § 9 des Glücksspielgesetzes zweckgebunden zu verwendende Konzessionsabgabe sind Ausgaben wie nachfolgend dargestellt veranschlagt:

(22)

13 Allgemeine Finanzverwaltung 13 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2019 Ist 2018

Ansatz 2020 VE 2020

Ansatz 2021 VE 2021 Angaben in EUR

noch zu 122 01

2019 EUR

2020 EUR

2021 EUR 1. 24. v. H. für wohlfahrtspflegerische Aufgaben der

Verbände

Kapitel 0509 TGr. 67 5.520.000 5.880.000 6.120.000

2. 4 v. H. für die Förderung wohlfahrtspflegerischer Einzelmaßnahmen

Kapitel 0509 TGr. 68 920.000 980.000 1.020.000

3. 34 v. H. für Sportorganisationen und Sportvereine

Kapitel 0346 Titel 684 05 7.133.800 8.080.000 8.418.000

Kapitel 0346 Titel 684 07 58.000 0 0

Kapitel 0346 Titel 684 08 433.200 0 0

Kapitel 0346 Titel 684 09 95.000 100.000 102.000

Kapitel 0346 Titel 684 10 100.000 100.000 100.000

Kapitel 0346 Titel 893 02 0 50.000 50.000

4. 19 v. H. für Zwecke der Jugendpflege und Jugendsport

Kapitel 0517 TGr. 61 2.507.000 2.670.500 2.779.500

Kapitel 0707 TGr. 66 326.000 347.300 361.400

Kapitel 0707 TGr. 78 318.000 338.700 352.600

Kapitel 0707 TGr. 80 1.219.000 1.298.500 1.351.500

5. 5 v. H. für die Förderung des Schul- und Hochschulsport

Kapitel 0602 TGr. 79 437.000 465.500 484.500

Kapitel 0707 TGr. 65 713.000 759.500 790.500

Kapitel 0707 TGr. 80

6. 12 v. H. für die Förderung kultureller Maßnahmen

Kapitel 1787 TGr. 86 2.760.000 2.940.000 3.060.000

7. 2 v. H. für die Förderung der Kunsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt

Kapitel 1776 Titel 685 57 460.000 490.000 510.000

Summe 23.000.000 24.500.000 25.500.000

122 02 861 Konzessionsabgabe aus Sportwetten mit festen Gewinnquoten für Sportorganisationen und Sportvereine

900.000 0 0

1.172.367 Erläuterungen:

Mit dem geplanten Inkrafttreten des 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrages zum 01.01.2020 entfällt die Einnahme der Konzessionsabgabe aus dem Glücksspielangebot der von der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt veranstalteten Sportwette ODDSET, die nach § 9 Abs. 3 S. 1 GlüG LSA den Sportvereinen und Sportorganisationen in Sachsen-Anhalt zusteht.

Gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 LHO ist folgende Erläuterung verbindlich:

Noch anfallende Einnahmen sind dem MI für die Sportförderung bei Kapitel 0346 Titel 684 05 zur Verfügung zu stellen.

122 05 861 Reinerträge aus Lotto-Toto-Mitteln 5.800.000 5.500.000 5.500.000

6.050.563 Erläuterungen:

Nach § 9 Abs. 4 S. 4 Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt haben die Wettunternehmer 50 v. H. der Reinerträge an das Land abzuführen.

231 01 841 Rückerstattungen gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz - Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV- Förderbetrag) nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG)

140.000 140.000 140.000

155.478

(23)

13 Allgemeine Finanzverwaltung 13 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2019 Ist 2018

Ansatz 2020 VE 2020

Ansatz 2021 VE 2021 Angaben in EUR

noch zu 231 01

Erläuterungen:

Ab 2018 wurde ein neuer BAV-Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung eingeführt (§ 100 EStG).

Dieser Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss, den der Arbeitgeber erhält, wenn er Arbeitnehmern mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn von max. 2.200 EUR eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt.

Der Arbeitgeber muss für die Beschäftigte/den Beschäftigten jährlich einen zusätzlichen Beitrag von mindestens 240 EUR in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Höhere Arbeitgeberbeiträge können in diesem Zusammenhang mit bis zu maximal 480 EUR jährlich gefördert werden. Von diesem Betrag erhält der Arbeitgeber 30 v. H., also mindestens 72 EUR bis höchstens 144 EUR im Kalenderjahr als Förderbetrag.

281 02 841 Rückerstattung von Rabatten für Arzneimittel 350.000 400.000 400.000

623.863 Erläuterungen:

Am 1. Januar 2011 ist das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) in Kraft getreten. Bestandteil des AMNOG ist das “Gesetz über Rabatte für Arzneimittel“. Die Einrichtung dieses zentralen Einnahmetitels folgt den Vorgaben der Bund-/Länderumfrage und soll die Vereinnahmung der Rabatte von der Zentralen Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten (ZESAR) ermöglichen.

334 01 011 Zuweisungen für Investitionen von der BvS - PMO 0 36.000.000 0

37.171.097

** Gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 LHO ist die Erläuterung verbindlich.

Erläuterungen:

2020 werden Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR erwartet. Entsprechend Art. 2 Abs. 1 der zwischen Bund und Ländern am 11. Februar 1994 abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung (VV) sind die Mittel gemeinnützig für investive und investitionsfördernde Maßnahmen zu verwenden. Die Ausgaben sind in den jeweiligen Facheinzelplänen veranschlagt. Der von der BvS vorgegebene Zeitrahmen beträgt nach Eingang im Kalenderjahr (hier 2020) weitere 4 Jahre, d. h., die Mittel sind bis zum 31.12.2024 vollständig zu verausgaben und abzurechnen (VV 2018 vom 01.06.2018).

Nicht benötigte Mittel werden der Rücklage PMO (Kapitel 1302 Titel 919 03) zugeführt und stehen entsprechend der Ressortzuordnung in den Folgejahren zur Verfügung.

359 01 851 Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage - Deckungsmittel für Folgejahre

37.684.800 0 204.000.000

77.847.154

*** Weitere Entnahmen - über den Planansatz hinaus - dürfen, soweit zum Haushaltsausgleich erforderlich in dem entsprechend Konsolidierungsvereinbarung zulässigen Umfang, geleistet werden.

Erläuterungen:

Zuführungen erfolgen bei Kapitel 1302 Titel 919 02.

359 02 851 Entnahme aus der Steuerschwankungsreserve 0 0 377.790.300

0 Die Mittel sind wie nachfolgend dargestellt zu verwenden:

60 vH für Digitalisierung 21.600.000 EUR

MW

20 vH für soziale Infrastruktur 7.200.000 EUR MF

20 vH für Kulturelle Einrichtungen 7.200.000 EUR StK-MK

(24)

13 Allgemeine Finanzverwaltung 13 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2019 Ist 2018

Ansatz 2020 VE 2020

Ansatz 2021 VE 2021 Angaben in EUR

noch zu 359 02

*** Weitere Entnahmen - über den Planansatz hinaus - dürfen bei Bedarf geleistet werden.

Erläuterungen:

Zuführungen erfolgen bei Kapitel 1302 Titel 919 01.

359 03 851 Entnahme Rücklage PMO 0 17.132.300 19.410.600

0

*** Entnahme erhöht oder vermindert sich entsprechend der Ausgaben in den Facheinzelplänen.

Erläuterungen:

Die Veranschlagung der Ausgaben erfolgt in den jeweiligen Facheinzelplänen. Zur Deckung der Ausgaben werden die Mittel aus der Rücklage in der jeweils benötigten Höhe entnommen.

PMO 2018

Entsprechend der Vereinbarung zur Abrechnung und Verteilung des PMO - Vermögens zwischen der BvS und den Ländern sind die Mittel bis 31.12.2022 vollständig zu verausgaben und abzurechnen (VV 2018 vom 01.06.2018).

Insgesamt stehen PMO Mittel i. H. v. 37.171.097 EUR zur Verfügung. Benötigt wurden 2018 Mittel i. H. v. 350.000 EUR. Bis 2022 sind noch Mittel i. H. v. 36.821.097 EUR zu verausgaben. Davon werden benötigt:

2020 2021

Entnahme zur Deckung der Ausgaben in den Facheinzelplänen 17.132.300 4.083.900

Zusammen 17.132.300 4.083.900

PMO 2020

Entsprechend der Vereinbarung zur Abrechnung und Verteilung des PMO - Vermögens zwischen der BvS und den Ländern sind die Mittel bis 31.12.2024 vollständig zu verausgaben und abzurechnen (VV 2018 vom 01.06.2018).

Insgesamt stehen PMO Mittel i. H. v. 36.000.000 EUR zur Verfügung. Benötigt werden 2020 Mittel i. H. v. 16.700.000 EUR - vgl. auch Erläuterung zu Kapitel 1302 Titel 334 01. Bis 2024 sind noch Mittel i. H. v. 19.300.000 EUR zu verausgaben. Davon werden benötigt:

2020 2021

Entnahme zur Deckung von Ausgaben in den Facheinzelplänen 0 15.326.700

Zusammen 0 15.326.700

359 04 851 Entnahme Rücklage für besondere Ausgabezwecke 0 0 0

0

*** Weitere Entnahmen - über den Planansatz hinaus - dürfen bei Bedarf geleistet werden.

Erläuterungen:

Zuführungen erfolgen bei Kapitel 1302 Titel 919 04.

359 06 851 Entnahme aus der Konjunkturrücklage gemäß § 18 LHO 0 0 0

0

*** Entnahmen - über den Planansatz hinaus - dürfen nach den Vorgaben des § 18 LHO geleistet werden.

Erläuterungen:

Zuführungen erfolgen bei Kapitel 1302 Titel 919 06.

382 01 891 Erstattungen von Aufwendungen für Job-Tickets durch die Bediensteten

0 0 0

0

(25)

13 Allgemeine Finanzverwaltung 13 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2019 Ist 2018

Ansatz 2020 VE 2020

Ansatz 2021 VE 2021 Angaben in EUR

noch zu 382 01

*** Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 1302 Titel 982 01.

Erläuterungen:

Vorsorglich Leertitel.

Titelgruppe(n)

62 Strategische Steuerungsinstrumente

119 62 011 Vermischte Einnahmen 0 0 0

0

Nachrichtlich: Summe TGr. 62 0 0 0

(26)

13 Allgemeine Finanzverwaltung 13 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2019 Ist 2018

Ansatz 2020 VE 2020

Ansatz 2021 VE 2021 Angaben in EUR

Ausgaben

422 02 861 Nachversicherungen für aus dem Landesdienst ausscheidende Bedienstete

3.200.000 3.900.000 4.000.000

3.779.517 0 0

Erläuterungen:

Zentral im Epl. 13 veranschlagt.

Im Ansatz ist u. a. auch die Nichtübernahme von Beamtenanwärtern in das Beamtenverhältnis und zum anderen das Ausscheiden von langjährig im Beamtenverhältnis stehenden Personen berücksichtigt.

441 02 841 Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter 2.000.000 2.000.000 3.000.000

0 0 0

Erläuterungen:

Verstärkungsmittel für die in den Einzelplänen veranschlagten Ausgaben der Gruppen 441 und 446.

446 01 048 Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungungsempfänger und dgl.

3.000.000 3.639.800 5.658.200

0 0 0

Erläuterungen:

Vgl. Erläuterung zu Titel 441 02.

461 01 881 Zur Deckung des Mehrbedarfs an Personalausgaben (ohne Versorgung)

93.150.000 10.637.600 17.300.000

0 0 0

Erläuterungen:

Verstärkungsmittel für die in den Einzelplänen veranschlagten Ausgaben der Obergruppe 42 und den Personalausgaben der Titel in den Gruppen 682 und 685.

462 02 881 Globale Minderausgabe für Personalausgaben 0 0 0

0 0 0

531 01 011 Veröffentlichungen 35.000 35.000 50.000

18.148 0 0

Erläuterungen:

Kosten für den Druck des Haushaltsplanentwurfes sowie des endgültigen Haushaltsplanes, etwaiger Ergänzungen und Nachträge sowie haushaltsrechtlicher Vorschriften.

533 02 011 Dienstleistungen Außenstehender 100.000 50.000 50.000

3.004 0 0

Erläuterungen:

Wissenschaftliche Begleitung und Unterstützung von Projekten, u. a. Finanzwirtschaftliche Zielsysteme, Controlling sowie für finanz- und haushaltswirtschaftliche Analysen.

534 11 861 Lohnsteuer des Landes für die VBL-Umlage 2.750.000 2.850.000 2.950.000

2.571.970 0 0

*** Umsetzungen von Kap. 13 02 Titel 542 11

542 01 012 Umsatzsteuer 0 0 0

0 0 0

Übertragbar

*** Abweichend von § 35 Abs. 1 LHO fließen Erstattungen, Rückforderungen oder Rückzahlungen - auch aus den Vorjahren - den Ausgaben zu.

(27)

13 Allgemeine Finanzverwaltung 13 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2019 Ist 2018

Ansatz 2020 VE 2020

Ansatz 2021 VE 2021 Angaben in EUR

noch zu 542 01

Erläuterungen:

Vorsorglich Leertitel

614 01 062 Zahlungen an das Sondervermögen “Aufbauhilfe“ des Bundes

0 5.460.000 5.460.000

0 0 0

Erläuterungen:

Zum Ausgleich der Schäden durch das Hochwasser im Mai und Juni 2013 hat der Bund das SV “Aufbauhilfe“ eingerichtet.

Der Bund stellt dem Fonds Mittel in Höhe von 8 Milliarden EUR zur Verfügung. Die Liquidität des Fonds wird durch den Bund sichergestellt. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung. Entsprechend § 4 Abs. 3 Aufbauhilfegesetz erfolgte die finanzielle Beteiligung der Länder an dem Fonds in den Jahren 2014 bis 2019 durch die Änderung der Beträge im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung. In den Jahren 2020 bis 2033 leisten die Länder jährlich einen Betrag in Höhe von 202 Mio. EUR, den sie in monatlichen Teilbeträgen von jeweils einem Zwöftel an den Bund zahlen. Für die Berechnung der Anteile der Länder ist die Einwohnerzahl maßgebend, die das Statistische Bundesamt zum 30. Juni des Vorjahres festgestellt hat. Der Anteil des Landers Sachsen-Anhalt beträgt insgesamt 108 Mio. EUR (jährliche Belastung 5,46 Mio. EUR).

633 01 821 Anteil der Spielbankgemeinden an der Spielbank- und Zusatzabgabe

737.900 1.070.000 1.070.000

820.748 0 0

Übertragbar

** Gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 LHO ist die Erläuterung verbindlich.

*** Ausgaben dürfen in Höhe der anteiligen Einnahmen bei Kapitel 1302 Titel 093 01 und Titel 093 05 geleistet werden.

Erläuterungen:

Nach § 18 Spielbankgesetz (SpielbG) erhält die Gemeinde, in der sich eine Spielbank befindet, einen Anteil von 20 v. H. an der Spielbankabgabe (Kapitel 1302 Titel 093 01), der auf diese Spielbank entfällt und dem Land tatsächlich zufließt. Des Weiteren erhalten die einzelnen Spielbankgemeinden einen Anteil von 20 v. H. an der Zusatzabgabe (Kapitel 1302 Titel 093 05).

671 02 011 Erstattung des Landesanteils an den Kosten der Geschäftsstelle der Tarifgemeinschaft deutscher Länder

100.000 105.000 108.000

96.747 0 0

Erläuterungen:

Seit 1991 ist das Land Sachsen-Anhalt Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Nach Satzung der TdL §§ 5 und 7 Nr. 6 ist das Land verpflichtet, die durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeiträge zu zahlen.

671 03 014 Erstattungen an die Unfallkasse Sachsen-Anhalt 60.000 7.100 7.100

0 0 0

Übertragbar Erläuterungen:

Kostenerstattung an die Unfallkasse Sachsen-Anhalt aufgrund der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Unfallkasse und dem Land Sachsen- Anhalt (MBl. LSA 2019 S. 134) gemäß § 89 Absatz 2 Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt.

681 03 291 Leistungen zur Beseitigung außerordentlicher Notstände (Katastrophenfonds)

0 0 0

15.000 0 0

*** MF wird ermächtigt, Ausgaben bis zu 5 Mio. EUR im Einzelfall zu leisten, wenn für diesen Zweck an anderer Stelle Mittel eingespart werden.

Aus den Ausgaben dürfen auch Billigkeitsleistungen gemäß § 53 LHO gewährt werden.

Erläuterungen:

Vorsorglich Leertitel.

681 12 223 Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung 18.635.000 19.900.000 21.100.000

18.449.079 0 0

(28)

13 Allgemeine Finanzverwaltung 13 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2019 Ist 2018

Ansatz 2020 VE 2020

Ansatz 2021 VE 2021 Angaben in EUR

noch zu 681 12

Erläuterungen:

Beitragszahlung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß SGB VII.

681 59 812 Ausgaben im Zusammenhang mit Erbschaften nach § 1936 BGB

1.000.000 1.300.000 1.500.000

1.334.616 0 0

Übertragbar

* Die Ausgabe darf überschritten werden bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Kapitel 13 02 Titel 119 53.

916 01 851 Zuführung an das Sondervermögen “Grundstock“ 0 0 0

0 0 0

Erläuterungen:

Gemäß § 16 Abs. 2 Haushaltsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt 2020/2021 (HG 2020/2021) dürfen Mittel der Ansparrücklage JVA Halle zugeführt werden (Kapitel 5132 TGr. 70).

916 12 851 Zuführung an das Sondervermögen “Pensionsfonds des Landes Sachsen-Anhalt“ zur Finanzierung der

Versorgungslasten der Beamten

0 0 0

0 0 0

Erläuterungen:

Verstärkungsmittel für Zuführungen an den Pensionsfonds (Titel 916 13) für Neueinstellungen. Bis zum Haushaltsjahr 2014 wurden diese Verstärkungsmittel bei Kapitel 13 50 Titel 461 01 veranschlagt.

919 01 851 Zuführung an die Steuerschwankungsreserve 0 0 0

25.000.000 0 0

*** Weitere Zuführungen - über den Planansatz hinaus - dürfen geleistet werden.

Erläuterungen:

Gemäß dem Gesetz über die Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt vom 8. April 2008 in seiner jeweils geltenden Fassung.

Die Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt wird aufgelöst. Nicht verwendete Mittel werden der Konjunkturrücklage nach § 62 Absatz 3 Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt zugeführt.

Entnahmen bei Kapitel 1302 Titel 359 02.

919 02 851 Zuführung an die Allgemeine Rücklage - Deckungsmittel für Folgejahre

0 0 0

36.821.097 0 0

*** Weitere Zuführungen - über den Planansatz hinaus - dürfen geleistet werden.

Erläuterungen:

Rücklage gemäß § 62 Abs. 4 LHO Entnahmen bei Kapitel 1302 Titel 359 01.

Im HHJ 2018 erfolgte hier noch die Zuführung der nicht benötigten PMO Mittel. Zur Abgrenzung und besseren Zuordnung wurde eine gesonderte Rücklage für PMO Mittel eingerichtet (Kapitel 1302 Titel 919 03). Vgl. Erläuterung zu Titel 919 03.

919 03 851 Zuführung an die Rücklage PMO 0 19.300.000 0

0 0 0

*** Weitere Zuführungen - über den Planansatz hinaus - dürfen geleistet werden.

(29)

13 Allgemeine Finanzverwaltung 13 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2019 Ist 2018

Ansatz 2020 VE 2020

Ansatz 2021 VE 2021 Angaben in EUR

noch zu 919 03

Erläuterungen:

PMO 2018:

Im HHJ 2018 erfolgte eine Zuführung iHv 36.821.097 EUR (alt Kapitel 1302 Titel 919 02). Vgl. Erläuterung zu Titel 919 02.

PMO 2020:

Im HHJ 2020 ist eine Zuführung der nicht veranschlagten PMO - Ausgaben in den Facheinzelplänen i. H. v. 19.300.000 EUR vorgesehen. Entsprechende Einnahmen wurden in 2020 i. H. v. 36.000.00 EUR bei Kapitel 1302 Titel 334 01 veranschlagt.

Rücklage gemäß § 62 Abs. 4 LHO Entnahmen bei Kapitel 1302 Titel 359 03.

919 04 851 Zuführung an Rücklage für besondere Ausgabezwecke 0 0 0

0 0 0

*** Weitere Zuführungen - über den Planansatz hinaus - dürfen geleistet werden.

Erläuterungen:

Rücklage gemäß § 62 Abs. 4 LHO Entnahmen bei Kapitel 1302 Titel 359 04.

919 06 851 Zuführungen an die Konjunkturrücklage gemäß § 18 LHO 0 0 0

0 0 0

*** Zuführungen - über den Planansatz hinaus - dürfen nach den Vorgaben des § 18 LHO geleistet werden.

Erläuterungen:

Rücklage gemäß § 62 Abs. 1 LHO. Nach Auflösung der Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt werden die danach verbleibenden Mittel der Konjunkturrücklage nach § 62 Absatz 3 Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt zugeführt.

Entnahmen erfolgen bei Kapitel 1302 Titel 359 06.

961 01 871 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren 0 0 0

0 0 0

Erläuterungen:

vorsorglich Leertitel

971 01 881 Globale Mehrausgaben 300.000 300.000 300.000

0 0 0

Erläuterungen:

Zur Deckung der Mehrausgaben für Schadensersatzleistungen und Unfallentschädigungen.

971 02 011 Globale Mehrausgaben - Strukturstärkung Kohleregion 0 3.454.400 8.100.400

0 0 0

(30)

13 Allgemeine Finanzverwaltung 13 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2019 Ist 2018

Ansatz 2020 VE 2020

Ansatz 2021 VE 2021 Angaben in EUR

noch zu 971 02

*** Die globalen Mehrausgaben dürfen wie folgt verausgabt werden:

- in der Höhe von 3 000 000 EUR (2020) und 6 000 000 EUR (2021) zur Kofinanzierung von Ausgaben im Sinne von § 16 Abs. 9 S. 1 HG 2020/2021,

- in der Höhe von 454 400 EUR (2020) und 2 100 400 EUR (2020) zur Finanzierung von Personalausgaben für bis zu 50 Vollzeitäquivalente im Sinne von § 16 Abs. 9 S. 4 HG 2020/

2021 und

- für Entgelte Dritter, soweit diese mit der

verwaltungsmäßigen Umsetzung der Finanzhilfen nach § 16 Abs. 9 S. 1 HG 2020/2021 beauftragt worden sind.

Erläuterungen:

Zur Zeit befindet sich der Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen im parlamentarischen Verfahren des Bundes.

Mit dem Gesetz soll ein verbindlicher Rechtsrahmen für die strukturpolitische Unterstützung der Regionen, insbesondere durch die Gewährung finanzieller Hilfen für Investitionen und weitere Maßnahmen bis 2038 geschaffen werden. Eine Untergliederung nach Einzelmaßnahmen ist noch nicht möglich. Es erfolgt hier die vorsorgliche Veranschlagung von Landesmitteln für Personalausgaben für 50 VzÄ ( 2020 i. H. v 454.400EUR und 2021 i. H. v. 2.100.400 EUR) sowie von Kofinanzierungsmitteln für Finanzhilfen nach Artikel 104b des Grundgesetzes (2020 i. H. v. 3 Mio. EUR und 2021 i. H. v. 6 Mio. EUR.

971 03 045 Globale Mehrausgaben zum Schutz der Bevölkerung bei zivilen Notständen

0 2.500.000 1.500.000

0 0 0

Erläuterungen:

Der Titel dient der Verstärkung für Kapitel 0331 TGr. 62 und für Kapitel 0513 TGr. 67. Die benötigten Haushaltsmittel werden den entsprechenden Kapiteln bei Bedarf zugewiesen.

972 01 011 Globale Minderausgaben -220.000.000 -222.500.000 -222.500.000

0 0 0

Erläuterungen:

Gemäß § 16 Abs. 1 Haushaltsgesetz 2020/2021 (HG 2020/2021) können die veranschlagten globalen Minderausgaben auch durch Mehreinnahmen erwirtschaftet werden. Die vorgegebene Höchstgrenze des strukturellen Defizites im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von Null Euro aus der Konsolidierungsvereinbarung mit dem Bund darf nicht überschritten werden. Für 2021 greift die grundgesetzliche Schuldenbremse, wonach in einer konjunkturellen Normallage der Haushalt ohne Kredite ausgeglichen werden muss. Näheres ergibt sich aus den Anforderungen des § 18 LHO.

Die Erwirtschaftung der Einsparung aus Personalausgaben wird zugelassen.

982 01 891 Zahlungen für Job-Tickets an die Verkehrsunternehmen 0 0 0

0 0 0

*** Ausgaben dürfen nur geleistet werden bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Kapitel 1302 Titel 382 01. Soweit bei Fälligkeit der Zahlungen des Landes Sachsen-Anhalt die Erstattungen bei Titel 382 01 noch nicht oder noch nicht in voller Höhe eingegangen sind, dürfen die Ausgaben ausnahmsweise - ohne das Verfahren nach 37 LHO - in der unbedingt erforderlichen Höhe geleistet werden. Die Ausgaben sind in diesem Falle zu Lasten des

Deckungskreises der OGr. 51 bis 54 gemäß § 9 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes 2019 zu erwirtschaften.

(31)

13 Allgemeine Finanzverwaltung 13 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2019 Ist 2018

Ansatz 2020 VE 2020

Ansatz 2021 VE 2021 Angaben in EUR

noch zu 982 01

Erläuterungen:

Im Rahmen der Fürsorgepflicht bemüht sich das Land Sachsen-Anhalt für seine Bediensteten um preisgünstige Job-Tickets der DB Vertrieb GmbH. Als Partner für die abzuschließenden Verträge kommt nach den Bedingungen der DB Vertrieb GmbH nur das Land Sachsen-Anhalt in Betracht, das sich gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 des Vertrages mit der DB Regio GmbH dazu verpflichtet, ausstehende Forderungen des Vertragspartners gegenüber den Bediensteten nach zweimaliger Mahnung zu übernehmen. Das Land sichert sich seine Ansprüche jeweils im konkreten Einzelfall durch eine Gehaltsabtretungserklärung des zahlungspflichtigen Bediensteten.

Da die Ticketnutzer im Innenverhältnis den Gegenwert des verauslagten Forderungsbetrages gegenüber dem Land Sachsen- Anhalt zu erstatten haben, liegt ein Fall sog. “durchlaufender Gelder“ vor.

In Einnahme und Ausgabe sind hierfür jeweils Leertitel ausgebracht, da die Höhe der anfallenden Beträge nicht bekannt ist. Die Ausgabeermächtigung bemisst sich nach der Isteinnahme. Vorsorglich wird durch Haushaltsvermerk die Zahlung zugelassen, wenn in Sonderfällen - trotz Abtretungserklärung - die Erstattung durch den Ticketerwerber unmöglich werden sollte.

Titelgruppe(n)

62 Strategische Steuerungsinstrumente

671 62 693 Erstattungen an die Investitionsbank 0 0 0

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Erläuterungen:

Hier erfolgte die Veranschlagung des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der IB aus dem HHJ 2013 zur strategischen Partnerschaft zwischen Landesregierung und Investitionsbank, insbesondere zu den Schwerpunkten wissenschaftliche Unterstützung, strategische Steuerung und STARK-Programme. Die Laufzeit betrug 7 Jahre mit einer jährlichen

Kostenerstattungsobergrenze in Höhe von jeweils 900.000 EUR. Dieser Vertrag wurde zum 01.01.2017 auf die Leistungen Kommunaler Finanzmonitor und Kommunaler Schuldenmonitor beschränkt und zum 31.03.2019 gekündigt. Für den

Kommunalen Finanzmonitor erfolgte die Veranschlagung bei Kapitel 1312 Titel 671 09. Für den Kommunalen Schuldenmonitor bei Kapitel 1312 Titel 671 07.

Vgl. auch Erläuterung zu Kapitel 1312 Titel 671 07 und 671 09.

Nachrichtlich: Summe TGr. 62 0 0 0

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