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Academic year: 2022

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Agenda

Zeitplan

Rechtsgrundlagen

Bestandteile einer E-Rechnung

Zugangswege

(2)

Einführung der E-Rechnung im Land Sachsen-Anhalt wird fristgerecht erfolgen

November 2019

Veröffentlichung des Gesetzes im Landtag, Annahmepflicht ab dem 18.

April 2020

März 2020

Veröffentlichung der Rechtsverordnung

Bis April 2020

Stufenweise IT-Umsetzung durch Dataport

(3)

Projekt begann im August 2019 mit der Aufgabe, einen rechtssicheren Eingang zu schaffen

Das Projekt musste unter hohen Zeitdruck umgesetzt werden

Planung der Aufgaben 08/2020

Projektbeginn

Technische Umsetzungsplanung

08/2019 Beginn der

Projektierung mit Dataport

Schaffung Rechtsrahmen 11/2019 Arbeit an Verordnung,

Beteiligung von MI, MW und

kommunalen

Spitzenverbänden

Kabinettsbefassung im Februar 2020 Ziel: Annahme ab dem 18. April 2020

(4)

Prioritäres Ziel: Rechtssichere Annahmeverpflichtung von E-Rechnungen in Sachsen-Anhalt

• Erarbeitung Verordnung

• RE-Eingangsplattform, die formal und nach Viren prüft

• Anbindung aller ö-r. Einrichtungen im Land

• Technischer Betrieb

+

• Schnittstellen zur elektronischen Weiterverarbeitung (z.B. HAMISSA)

• Abschließende Klärung von Fragen der Veraktung und des Zuwendungs- und Haushaltsrechts

• Fachlicher Betrieb

-

(5)

Gesetz sieht eine Empfangspflicht für den

öffentlichen Sektor ohne Schwellenwerte vor

Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt

(E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt - ERG LSA)

(6)

Gesetz sieht eine Empfangspflicht für den

öffentlichen Sektor ohne Schwellenwerte vor

Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt

(E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt - ERG LSA)

(7)

Das Gesetz ermächtigt die Landesregierung

zu näheren Regelungen in einer Rechtsverordnung

Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt

(E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt - ERG LSA)

(8)

Die Rechtsverordnung legt die XRechnung als alleinigen Standard fest und definiert Bestandteile

4

(9)

Bis spätestens April 2020 werden alle üblichen Frontend-Zugangswege angeboten

(10)

Weitere Schritte für Ihre Einführung der E-Rechnung Was Sie jetzt noch erledigen müssen:

1. Füllen Sie die Checkliste aus und senden Sie diese an leitstelle.erechnung@sachsen-anhalt.de

2. Mit dem Ausfüllen der Checkliste erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an

3. Sie erhalten dann Ihre Leitweg-ID

4. In der zweiten Jahreshälfte stellt Dataport den OSI-Integrator zur

Verfügung. Damit ist steht eine Standard-Schnittstelle für den Eingang der E-Rechnung vom Portal in ihren Rechnungsworkflow zur Verfügung.

5. Bis dahin ist ein Zugang an eine von Ihnen zu definierenden Mailadresse vorgesehen.

(11)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung

Leitstelle E-Rechnung Land Sachsen-Anhalt

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Editharing 40

39108 Magdeburg

E-Mail: leitstelle.erechnung@sachsen-anhalt.de

Referenzen

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