20. Jahrgang Niedergörsdorf, den 04.03.2011 02 / 2011
Nr. 02/11 - 2 - Amtsblatt für die Gemeinde Niedergörsdorf AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DES BÜRGERMEISTERS
Sitzungstermine Monat März:
Hauptausschuss: 09.03.2011, 17.30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung
Niedergörsdorf, Dorfstraße 14 f, 14913 Niedergörsdorf
Sozialausschuss: 16.03.2011, 19.00 Uhr im Versammlungsraum
der Gemeindeverwaltung
Niedergörsdorf, Dorfstraße 14 f, 14913 Niedergörsdorf
Gemeindevertretung: 23.03.2011, 19.00 Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung
Niedergörsdorf, Dorfstraße 14 f, 14913 Niedergörsdorf
Die Sitzung der Gemeindevertretung sowie die Ausschusssitzungen haben einen öffentlichen Teil, in welchem die Teilnahme von Ein- wohnern und anderen Interessierten möglich und erwünscht ist.
Innerhalb des Tagesordnungspunktes 4 „Einwohnerfragestunde“
können Fragen gestellt und Anregungen gegeben werden.
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Niedergörsdorf
vom 02.02.2011, welche im Versammlungsraum der Gemeinde- verwaltung Niedergörsdorf, Dorfstraße 14 f, 14913 Niedergörsdorf stattfand.
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
TOP 7:
Die Gemeindevertretung Niedergörsdorf ermächtigt einstimmig den Bürgermeister der Gemeinde Niedergörsdorf, die Auftragser- teilung zur Durchführung der Maßnahme „Abriss und Entsiegelung – WGT Liegenschaft Neues Lager“ vorzunehmen (Beschluss-Nr.
01/02/11).
TOP 8:
Die Gemeindevertretung Niedergörsdorf beschließt einstimmig die Förderung der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit (Beschluss-Nr. 02/02/11).
TOP 9:
Die Gemeindevertretung Niedergörsdorf beschließt mehrheitlich die Ablehnung des ihr angebotenen Vertrages über die Erschlie- ßung des Windenergieparks „Danna II“ zwischen der Gemeinde Niedergörsdorf und der Firma UKA (Umweltgerechte Kraftanlagen Standortentwicklung GmbH) (Beschluss-Nr. 03/02/11).
TOP 10:
Die Gemeindevertretung Niedergörsdorf beschließt einstimmig die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der integrierten länd- lichen Entwicklung (ILE) und LEADER für das Bauvorhaben „Neubau Regenwasserkanal Bochow“ (Beschluss-Nr. 04/02/11).
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
TOP 2:
Die Gemeindevertretung Niedergörsdorf beschließt einstimmig, die Firma
Rohbau & Putz GmbH
Hauptstraße 164
06926 Holzdorf
mit der Ausführung der Arbeiten zum Bauvorhaben „Umbau und die Sanierung des Fläming-Hauses – Los 10 – Fußbodenarbeiten“
zu beauftragen (Beschluss-Nr. 05/02/11).
BEKANNTMACHUNGEN ANDERER BEHÖRDEN Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft
und Flurneuordnung Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur 2. Teilnehmerversammlung im Bodenordnungsverfahren
„Kloster Zinna“, AZ: 1/001/Q
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) „Kloster Zinna“
lädt die Teilnehmer des Bodenordnungsverfahrens zur 2. Teilneh- merversammlung
am Mittwoch, dem 30.03.2011, um 19.00 Uhr
in den Erlebnishof Jüterbog- Werder - Scheune-
Dorfstraße 34, 14913 Jüterbog/ OT Werder ein.
Der Vorstand möchte die Teilnehmer über den Verfahrensstand des Bodenordnungsverfahrens „Kloster Zinna“ und den genehmigten Wege- und Gewässerplan mit landschaftspfl egerischem Begleitplan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz informieren.
Kloster Zinna, 25.01.2011 gez. Rauer
Vorsitzende des Vorstandes der TG „Kloster Zinna“
G e w ä s s e r u n t e r h a l t u n g s v e r b a n d KREMITZ – NEUGRABEN
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 5 der Verbandssatzung führt der Gewässerunterhal- tungsverband „Kremitz-Neugraben“ die Verbandsschauen an den Gewässern II. Ordnung und deren Anlagen in der Zeit
vom 5. April bis 8. April 2011 nach folgendem Zeitplan durch:
5. April
08.00 Uhr Schaubereich Dahme
davon Wahlsdorf,
Niebendorf-Heinsdorf,
Ihlow, Illmersdorf und
Schöna-Kolpien
Treffpunkt: Gemeindeverwaltung Illmersdorf 13.00 Uhr Schaubereich
Gemeinde Niedergörsdorf
davon Langenlipsdorf und Zellendorf Treffpunkt: ehemaliges Gemeindeamt Langenlipsdorf
8. April
08.00 Uhr Schaubereich Gemeinde Niederer Fläming
Treffpunkt: Gemeindeverwaltung
Niederer Fläming
Die Gewässerschauen sind gemäß § 5 Abs. 4 der Verbandssatzung öffentliche Veranstaltungen, zu denen alle betroffenen und inte- ressierte Bürger, Firmen und andere Einrichtungen zur Teilnahme berechtigt und aufgefordert sind.
gez. Claus
Verbandsvorsteher
Amtsblatt für die Gemeinde Niedergörsdorf - 3 - Nr. 02/11
AMTLICHE INFORMATIONEN DES BÜRGERMEISTERS
Der Hund als bester Freund des Menschen wird immer beliebter, aber: viele Hunde - viel Hundekot.
Ein ständig zunehmendes Ärgernis in unseren Ortsteilen sind die kleinen oder großen „Haufen“ auf den Gehwegen und Rasenfl ächen.
Jeder, der einen Hund ausführt, hat dafür zu sorgen, dass Geh- wege und öffentliche Anlagen nicht durch Hundekot verunrei- nigt werden. Jedes „Geschäft“ ist sofort zu beseitigen!
Wir weisen die Hundehalter darauf hin, dass das Nichtbeseitigen des Hundekots auf öffentlichen Flächen eine Ordnungswidrig- keit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
AUS DEN ORTSTEILEN
Bochow
Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft
Am Donnerstag, dem 14. April 2011, um 19.30 Uhr fi ndet in der Gast- stätte „Zur Linde“ in Bochow die diesjährige Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Bochow statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung 2. Geschäftsbericht 3. Kassenprüfungsbericht 4. Aussprache
5. Entlastung des Vorstandes 6. Haushaltsplan 2011/2012 7. Beschluss des Haushaltsplanes 8. Bestellung von Rechnungsprüfern
Anschließend gibt es ein gemeinsames Essen mit gemütlichem Beisammensein.
Fuchs Jagdvorsteher
Danna - Eckmannsdorf Einladung
Zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Danna-Eck- mannsdorf lade ich alle Mitglieder und Ehepartner sowie Eigentü- mer von Grundfl ächen recht herzlich ein.
Termin: 25.03.2011 Uhrzeit: 19.00 Uhr
Ort: Gaststätte der AFB Agrar GmbH Blönsdorf Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Rechenschaftsbericht des Jagdvorstandes 3. Rechenschaftsbericht der Kassenbilanz 4. Aussprache
5. Beschlussfassung zu den Berichten 6. Bericht der Jäger
7. Auszahlung der Jagdpacht
Anschließend gibt es ein gemeinsames Essen mit gemütlichem Beisammensein.
Hagedorn Jagdvorstand
Zellendorf
Einladung zur Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft
Der Jagdvorstand lädt alle Jagdgenossen und Pächter am Freitag, dem 25.03.2001, um 19.00 Uhr in die Gaststätte „Zur Linde“ in Zellendorf ein.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2010/2011 3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer 5. Bericht der Jagdpächter 6. Diskussion
7. Beschlussfassungen
8. Entlastung des Vorstandes/Kassenprüfer
9. Schlusswort mit anschließendem gemütlichen Beisammensein und gemeinsamen Essen
Im Falle der Verhinderung ist eine Vertretung nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.
Heinrich Jagdvorstand
Seehausen Einladung
zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Seehausen am Freitag, dem 08.04.2011, um 18.00Uhr.
Ort: Kulturscheune Seehausen
Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundfl ächen, die zum gemein- schaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Seehausen gehören.
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstandes zum Jagdjahr 2010/2011 (einschließlich Finanzbericht)
2. Prüfbericht der Rechnungsprüfer 3. Beschluss zur Entlastung des Vorstandes
4. Bestellung der Rechnungsprüfer für das Jagdjahr 2011/2012 5. Beschluss zur Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung
des Jagdjahres 2010/2011 6. Bericht der Jagdpächter
Die Versammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der erscheinenden Jagdgenossen.
Im Anschluss lädt der Vorstand zu einem gemeinsamen Abend- essen ein.
Wichtig! Zur Vorbereitung der Auszahlung der Jagdpacht ist die Ver- vollständigung des Jagdkatasters notwendig. Eine Auszahlung kann nur an die Jagdgenossen erfolgen, die ihr Eigentum in geeigneter Weise(durch Grundbuch, Kaufvertrag o.ä. Dokumente) nachweisen.
( Landesjagdgesetz §10 und Satzung der Jagdgenossenschaft See- hausen §3 Abs.2).
Sind mehrere Eigentümer eines Gründstückes vorhanden, so ist von diesen durch schriftliche Vollmacht, ein Bevollmächtigter als ihr Interessenvertreter und Zahlungsempfänger, zu benennen.
Der Vorstand
Nr. 02/11 - 4 - Amtsblatt für die Gemeinde Niedergörsdorf
Impressum:
Das Amtsblatt erscheint monatlich, im Monat April am 2. Freitag. Es wird kostenlos an alle Haushalte verteilt, bzw. ist in der Gemeindeverwaltung Niedergörsdorf oder der Werbeagentur März zu den unten aufgeführten Bedingungen während der Geschäfts- zeiten erhältlich.
Herausgeber: Gemeinde Niedergörsdorf, E-Mail: hauptamt@niedergoersdorf.de Verantwortlich für den amtlichen Teil im Sinne des Presserechts und unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Neutralität: Bürgermeister der Gemeinde Nieder- görsdorf, Dorfstraße 14 f, 14913 Niedergörsdorf, Telefon: 03 37 41/6 97-0
Verantwortliche Redakteure für den amtlichen Teil:
Andrea Schütze/Kerstin Marg, Gemeindeverwaltung Niedergörsdorf, Dorfstraße 14 f, 14913 Niedergörsdorf
Verlag: WERBEAGENTUR & VERLAG März
Charlottenfelder Straße 1, 14913 Wahlsdorf, Telefon: 03 37 45/5 04 07, Fax: 5 08 12 www.werbeagentur-maerz.de, E-Mail info@werbeagentur-maerz.de
Redaktionsschluss: Dienstag, eine Woche vor Erscheinen
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Das nächste Amtsblatt erscheint am 08.04.2011
Anzeigenschluss ist der 29.03.2011, 12.00 Uhr.