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Stadtverwaltung erinnert an geänderte Anforderungen für Masken – Übergangszeit bis Ende der laufenden Kalenderwoche gewährt

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26.01.2021

Stadtverwaltung erinnert an geänderte Anforderungen für Masken – Übergangszeit bis Ende der laufenden Kalenderwoche gewährt

Anlässlich der Änderungen an den landesweit geltenden Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie weist die Stadtverwaltung nachdrücklich darauf hin, dass Bürger*innen in Verwaltungsgebäuden medizinische Gesichtsmasken oder Masken der Standards KN95/N95 sowie FFP2 Masken  tragen müssen. Um den Bürger*innen Zeit zu geben, sich entsprechende Masken beschaffen zu können, sind bis zum Ende der laufenden vierten Kalenderwoche auch noch andere Mund-Nasen-Bedeckungen zur Einhaltung der Maskenpflicht in

Verwaltungsgebäuden geduldet.

Diese Übergangszeit gilt auch bei der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen. Der Kommunale Vollzugsdienst wird bei den Corona-Kontrollen auf die Pflicht zum Tragen der höherwertigen Masken hinweisen, wo dies nicht bereits erfolgt. In der Regel soll aber bis zum Ablauf der Woche kein Bußgeld in Höhe von 50 Euro für entsprechende Verstöße dieser Art verlangt werden.

Aufgrund der weiterhin hohen Corona-Infektionen in der Region setzt die Stadtverwaltung die Online-Terminvergabe für die Bürgerbüros aus. Durch die telefonische Vergabe von Terminen lässt sich besser beurteilen, ob ein Anliegen dringend und unaufschiebbar ist oder ob andere Anliegen vorrangig zu behandeln sind. Ziel der Stadtverwaltung ist es, weiterhin unnötige Kontakte zu vermeiden und dadurch potenzielle Infektionsgefahren so weit wie möglich zu minimieren.                                  

Die Rufnummern für die Dienstleistungen der Bürgerbüros sind auf dem städtischen Internetportal www.ludwighafen.de einsehbar.

   

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