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153. 2. Änderung des Curriculums für das Masterstudium Philosophie

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2009/2010 – Ausgegeben am 21.06.2010 – 29. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

153. 2. Änderung des Curriculums für das Masterstudium Philosophie

Der Senat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 17. Mai 2010 beschlossene 2. Änderung des Mastercurriculums Philosophie, erschienen am 20.6.2007 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 29. Stück, Nr. 140, 1. Änderung veröffentlicht am 04.02.2008 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 12. Stück, Nr. 79, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

§ 5 (Pflichtmodule)

In M 05 (Projekt-Modul) werden die Lehrveranstaltungstypen um den LV-Typ PJ+SE ergänzt.

§ 7 (2) (Masterprüfung) wird wie folgt geändert:

„Die Masterprüfung ist als kommissionelle Gesamtprüfung vor einem satzungsgemäß eingesetzten Prüfungssenat abzulegen. Die Masterprüfung dauert in der Regel 60 Minuten.

Die Prüfung besteht 1. aus einem kurzen Vortrag der Kandidatin/des Kandidaten über die Masterarbeit und anschließenden Fragen des Prüfungssenates (defensio), 2. aus einer Prüfung mit historischen und systematischen Elementen, deren Themen mit den Prüfern zu vereinbaren sind. Am Schluss wird eine Gesamtbeurteilung vorgenommen.“

§ 8 (Einteilung der Lehrveranstaltungen)

Abs. 1; VO-L:

Die ECTS-Punkteanzahl für den LV-Typ VO-L wird auf 5 ECTS geändert.

Abs. 2; Ergänzung durch den LV-Typ PJ+SE:

Projektseminar:

In Projektseminaren werden konkrete Forschungsfragen von den Studierenden in Form von Projekten bearbeitet. Sie dienen der selbständigen Erarbeitung und Erforschung der Lehrveranstaltungsinhalte.

6 ECTS

§ 9 (Teilnahmebeschränkungen)

§ 9 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

(1) In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt generell eine Teilnahmebeschränkung von 30 Studierenden.

(2)

§ 9 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

(2) Wenn bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahl die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt, erfolgt die Aufnahme nach dem an der Universität Wien implementierten Anmeldesystem. Es wird Vorsorge getroffen, dass den bei einer Anmeldung zurückgestellten Studierenden daraus keine Verlängerung der Studienzeit erwächst und bei Pflichtveranstaltungen er/sie in der als nächstes stattfindenden Lehrveranstaltung einen Fixplatz bekommt.

An § 11 wird ein neuer Abs 2 angehängt:

(2) Die 2. Änderung des Curriculums für das Masterstudium Philosophie tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

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