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Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit zahnärztlichen Screening- und Reihenuntersuchungen, Gruppenprophylaxen in Kitas und Schulen

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Academic year: 2022

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Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit zahnärztlichen Screening- und Reihenuntersuchungen, Gruppenprophylaxen in Kitas und Schulen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landkreis Zwickau, Landratsamt Postfach 10 01 76, 08067 Zwickau

Gesundheitsamt / SG Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau

Tel.: 0375 4402- 22400

Datenschutzbeauftragter

Landkreis Zwickau, Landratsamt Postfach 10 01 76, 08067 Zwickau Datenschutzbeauftragte

E-Mail: datenschutz@landkreis-zwickau.de Tel.: 0375 4402-21052

Die Daten ihres Kindes werden erhoben, um

• die Reihenuntersuchungen sowie Maßnahmen der Gruppenprophylaxe zu dokumentieren

• die Untersuchungen zu organisieren

Diese Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit:

• § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen

• § 7 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

• § 26a und § 27 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen

• § 2 Abs. 2 Nr. 3 Schulgesundheitspflegeverordnung

• § 6 und 7 Schulgesundheitspflegeverordnung

• SGB V

• Schulordnung Grundschulen / Förderschulen verarbeitet.

Die bei den Untersuchungen erhobenen personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

• das Sachgebiet Gesundheitsberichterstattung des Landkreises Zwickau

• das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (pseudonymisiert), um landkreisbezogene und landesweite wissenschaftliche Auswertungen zur Zahngesundheit von Kindern vornehmen zu können.

Wir verarbeiten folgende personenbezogene Daten:

• Personenstammdaten einschl. die der Sorgeberechtigten

• Angaben zum Einverständnis (zur Reihenuntersuchung, zur Gruppenprophylaxe, zu Fluoridierungsmaßnahmen)

• Angaben zum Betreuungsstatus (Name und Gruppe bzw. Klasse der Einrichtung)

• Angaben zu der Untersuchung (Datum, Untersuchungsart, -ort, -team)

• Zahnstatus und Befunde entsprechend Untersuchungs- und Gebissart

• Dokumentation der Prophylaxemaßnahmen

Die Dokumentationsunterlagen werden 10 Jahre aufbewahrt.

_______________________________________________________________________

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihnen und Ihrem Kind gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art.

16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen

Datenschutzbeauftragten.

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