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Ausnahmeregelung zur Durchführung des Abschlusskolloquiums

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Academic year: 2022

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A

USNAHMEREGELUNG  vom 16.03.2020 

 

zur Durchführung des  

A

BSCHLUSSKOLLOQUIUMS 

 

zur Master‐, Bachelor‐ und Diplomarbeit   

an der   Hochschule Anhalt  

 

im  Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.03.2020   

Zum  Schutz  der  Gesundheit  und  Sicherheit  von  Studierenden  wie  Beschäftigten  der  Hochschule  Anhalt  wird  in  Umsetzung  des  Erlasses  des  Ministeriums  für  Wirtschaft,  Wissenschaft  und  Digitalisierung des Landes Sachsen‐Anhalt vom 13. März 2020 und auf der Grundlage von § 57 Absatz  6  des  Hochschulgesetzes  des  Landes  Sachsen‐Anhalt  durch  das  Präsidium  der  Hochschule  Anhalt  folgende Regelung getroffen. 

 

§ 1  Voraussetzungen 

(1) Der  Studierende  ist  zum  Zeitpunkt  der  Inkraftsetzung  dieser  Regelung  bereits  durch  den  Prüfungsausschuss zur Abschlussarbeit zugelassen worden. 

(2) Der  Studierende  kann  aufgrund  des  Vorliegens  von  mindestens  zwei  positiven  Gutachten  zur  Abschlussarbeit  und  des  Nachweises  aller  entsprechend  Studien‐  und  Prüfungsordnung  geforderten Leistungen zum Kolloquium zugelassen werden. 

(3) Für  das  Abschlusskolloquium  wurde  bereits  durch  die  Prüfungskommission  ein  Termin  im  Zeitraum vom 13.03. – 31.03.2020 für das Wintersemester 2019/2020 festgelegt. 

(4) Die  Prüfungsleistung  muss  zwingend  bis  zum  31.03.2020  erbracht  werden.  Gründe  hierfür  können zum Beispiel sein:  

- Ende der Aufenthaltsgenehmigung ausländischer Studierender und Erfordernis der Rückreise  in die Heimatländer 

- Aufhebung  des  Studienganges  bzw.  Außerkraftsetzung  der  Studien‐  und  Prüfungsordnung  zum 01.04.2020 

- Aufnahme  einer  Arbeitstätigkeit  durch  den  Studierenden  oder  geplanter  Qualifikationsaufstieg  ab  01.04.2020  (nachweisbar  i.d.R.  durch  Arbeitsvertrag,    Bestätigung  Qualifikationsaufstieg) 

- Aufnahme  eines  weiterführenden  Studiums  an  der  Hochschule  Anhalt  oder  einer  anderen  Hochschule 

 

§ 2  

Durchführung der Prüfung 

(1) Bei  Erfüllung  der  unter  §  1  genannten  Voraussetzungen  ist  durch  den  Studierenden  nur  die  Präsentation  oder  eine  andere  entsprechend  Studien‐  und  Prüfungsordnung  geforderte   Prüfungsleistung beim Erstgutachter der Abschlussarbeit auf elektronischem Weg einzureichen  und durch diesen zu bewerten.  Ein Kolloquium wird in diesem Fall nicht durchgeführt.  

(2) Die  Note  des  Kolloquiums  ergibt  sich  abweichend  von  der  jeweiligen  Studien‐  und  Prüfungsordnung nur aus der Prüfungsnote nach Absatz 1. 

(2)

§ 3  Verfahren   

(1) Studierende,  die  die  Abschlussprüfung  entsprechend  §  2  ablegen,  haben  das  Prüfungsamt  der  Hochschule Anhalt mit dem in der Anlage beigefügten Formular per E‐Mail oder postalisch über  den  vom  Erstprüfer  festgelegten  Prüfungstermin  zu  informieren.  Gleichzeitig  erklären  sie  sich  damit  einverstanden,  dass  die  Prüfungsnote  nach  §  2  dieser  Regelung  gebildet  wird.  Das  Formular (siehe Anlage) wird in die Studierendenakte aufgenommen. 

 

(2) Ist ein Studienabschluss bis zum Ende des Wintersemesters 2019/2020 entsprechend § 1 Absatz  4  nicht  erforderlich,  hat  sich  der  Studierende  zum  Sommersemester  zurückzumelden.  Die  Rückmeldung ist gebührenfrei. Dieses gilt auch für die Erhebung von Langzeitstudiengebühren. 

 

§ 4  In‐ Kraft‐Setzung   

Diese  Ausnahmeregelung  tritt  auf  der  Grundlage  von  §  68  Absatz  4  des  Hochschulgesetzes  des  Landes Sachsen‐Anhalt auf Beschluss des Präsidiums vom 16.03.2020 und nach Genehmigung durch  den Präsidenten der Hochschule Anhalt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 

   

Köthen, 16.03.2020   

 

Prof. Dr.‐Ing. Jörg Bagdahn  Präsident der Hochschule Anhalt   

      Anlage       

   

(3)

Durchführung des Abschlusskolloquiums zur Master‐, Bachelor‐ und Diplomarbeit   

gemäß der Ausnahmeregelung der Hochschule Anhalt vom 16.03.2020   

 

Name, Vorname:  ………. 

 

Matrikel‐Nr.     ……….   Studiengang: ……… 

   

Ich beabsichtige, entsprechend der o.g. Ausnahmeregelung das Kolloquium zur Abschlussarbeit bis  zum 31.03.2020 abzulegen.  

 

Für  das  Abschlusskolloquium  wurde  bereits  durch  die  Prüfungskommission  ein  Termin  im  Zeitraum  vom 13.03. bis 31.03.2020 festgelegt. 

Die Bestätigung (E‐Mail) des Erstprüfers zur Festlegung des Termins des Kolloquiums ist beigefügt. 

 

Alle Studien‐ und Prüfungsleistungen entsprechend der Studien‐ und Prüfungsordnung wurden  abgelegt. Zwei positive Gutachten zur Abschlussarbeit liegen vor. 

 

Ich stimme der Bildung der Prüfungsnote des Kolloquiums zur Abschlussarbeit nach § 2 der  Ausnahmeregelung vom 16.03.2020 zur Durchführung des Abschlusskolloquiums zur Master‐,  Bachelor‐ und Diplomarbeit zu. 

     

Datum:     ………..  Unterschrift: ……….. 

   

Senden Sie das ausgefüllte Dokument per E‐Mail oder Post an Ihr zuständiges Prüfungsamt: 

 

Bernburg 

ines.erfurt@hs‐anhalt.de  Hochschule Anhalt  

Studierenden‐Service‐Center    Strenzfelder Allee 28  

06406 Bernburg   

Dessau 

sebastian.krug@hs‐anhalt.de  Hochschule Anhalt   

Studierenden‐Service‐Center    PF 2215   

06818 Dessau   

Köthen 

cindy.locker@hs‐anhalt.de  Hochschule Anhalt  

Studierenden‐Service‐Center    Bernburger Straße 55  

06366 Köthen 

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