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Aktenstück Nr. 9

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AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 9

U r a n t r a g

betr. Bildung von Ausschüssen der 24. Landessynode

Hannover, 14. Februar 2008

I.

Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung ist die Bildung folgender Ausschüsse vorgeschrieben:

a) Geschäftsausschuss (§ 24 Abs. 1 Buchst. a) b) Gemeindeausschuss (§ 24 Abs. 1 Buchst. b

– künftig: Ausschuss für Theologie, Kirche und Mission) c) Rechtsausschuss (§ 24 Abs. 1 Buchst. b)

d) Finanzausschuss (§ 24 Abs. 1 Buchst. b

– künftig: Ausschuss für Finanzen und Schwerpunkte kirchlicher Arbeit)

II.

Gemäß § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung halten die Synodalgruppen zur sachgemäßen Beratung und Entscheidung der Aufgaben der 24. Landessynode die Bildung folgender weiterer Ausschüsse für erforderlich:

1. Ausschuss für Arbeits- und Dienstrecht sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung 2. Ausschuss für Öffentlichkeit, Medien und Kultur

3. Bildungs- und Jugendausschuss 4. Diakonie- und Arbeitsweltausschuss 5. Umwelt- und Bauausschuss

(2)

AKTENSTÜCK NR. 9 SEITE 2

III.

Größe und Zusammensetzung der Ausschüsse

1. In der ersten Tagung sollen zunächst nur Kernausschüsse gebildet werden.

2. Der Geschäftsausschuss wird beauftragt, der Landessynode außer den Wahlvorschlä- gen auch Vorschläge für die Größe und Zusammensetzung (unter entsprechender Berücksichtigung der Kandidatengruppen) zu machen.

Thiel

Bohlen G.-M. Meyer

A. Müller Stoffregen

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