• Keine Ergebnisse gefunden

Aktenstück Nr. 9 B

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Aktenstück Nr. 9 B"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 9 B

B e r i c h t

des Geschäftsausschusses

betr. Wahl der Mitglieder sowie der Stellvertreter und Stellvertreterinnen des Landessynodalausschusses

Hannover, den 22. Februar 2008

Der Geschäftsausschuss legt der Landessynode die Namensvorschläge für den zu wäh- lenden Landessynodalausschuss vor und stellt den Antrag, aufgrund dieser Vorschläge die Mitglieder sowie die Stellvertreter und Stellvertreterinnen zu wählen.

Erläuterungen werden mündlich gegeben.

I.

Gemäß Artikel 88 Abs. 1 der Kirchenverfassung sind drei ordinierte und vier nichtordi- nierte Synodale zu wählen.

1. Frau Briese-Köhler 1. Frau Meyer

2. Herr v. Nordheim 2. Herr Angelus Müller

3. Herr Thiel 3. Frau Stoffregen

4. Herr Surborg

II.

Weiterhin sind drei ordinierte und vier nichtordinierte Stellvertreter und Stellvertrete- rinnen zu wählen.

1. Herr Gierow 1. Herr Bade

2. Herr Sundermann 2. Frau Guse

3. Herr Bohlen 3. Frau Dr. Volkmann

4. Herr Schneider

v. Richthofen Vorsitzende

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Inzwischen sind acht weitere in der Anlage aufgeführte Anträge eingegangen, die gemäß Artikel 75 Buchstabe c der Kirchenverfassung von der Landessynode zu erledigen sind.. Die Anlage

Inzwischen sind drei weitere in der Anlage aufgeführte Anträge eingegangen, die gemäß Artikel 75 Buchstabe c der Kirchenverfassung von der Landessynode zu erledigen sind.. Die Anlage

Inzwischen ist ein weiterer in der Anlage aufgeführter Antrag eingegangen, der gemäß Artikel 75 Buchstabe c der Kirchenverfassung von der Landessynode zu erledigen ist und

Neues Kirchliches Rechnungswesen (Doppik); Kostenübernahme durch die Landes- kirche; Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG).. Schreiben des Superintendenten des

Landessynode im Mai 2016 sind die in der Anlage aufgeführ- ten Anträge eingegangen, die gemäß Artikel 75 Buchstabe c der Kirchenverfassung von der Landessynode zu

Landessynode im November 2016 ist der in der Anlage auf- geführte Antrag eingegangen, der gemäß Artikel 75 Buchstabe c der Kirchenverfassung von der Landessynode zu

Landessynode im Mai 2019 ist der in der Anlage aufgeführte Antrag eingegangen, der gemäß Artikel 75 Buchstabe c der Kirchenverfassung von der Landessynode zu erledigen ist und

a) Erhöhung der Mitgliederzahl des Ausschusses um ein Mitglied, sodass dem Ausschuss nunmehr 11 Mitglieder angehören. b) Vorschlag zu wählen: