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Pressemitteilung vom 06.11.2018; Zivilrechtsstreit Klinikum Bremerhaven gg. AMEOS Klinikum

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Landgericht Bremen - Pressestelle -

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Hansestadt Bremen

Pressemitteilung Nr. 65/2018

vom 06.11.2018

Urteil im Zivilrechtsstreit zwischen dem Klinikum Bremerhaven- Reinkenheide und dem AMEOS Klinikum Bremerhaven

In dem Zivilverfahren des Klinikums Bremerhaven-Reinkenheide gegen das AMEOS Klinikum Bremerhaven hat das Landgericht Bremen durch Urteil vom 28.09.2018 entschieden, dass ein Mietvertrag zwischen den Parteien nicht zustande gekommen ist. Hintergrund des Rechtsstreits ist der Umzug der Neonatologie des AMEOS Klini- kums in die Räumlichkeiten der Klägerin. Dieser war aufgrund der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen, wonach sich der Entbindungsbereich, der Operati- onsbereich und die neonatologische Intensivstation in demselben Gebäude befinden müssen, erforderlich geworden. Die Kammer ist davon ausgegangen, dass zwischen den Parteien bislang kein wirksames Mietverhältnis zustande gekommen ist. Die Parteien haben zwar über den Abschluss eines Vertrages verhandelt. Zu einem Ab- schluss und einer verbindlichen Vereinbarung ist es nach Auffassung der Kammer bislang aber nicht gekommen, auch und insbesondere, weil keine Entscheidung über die öffentliche Förderung der Mieten durch die Senatorin für Gesundheit erfolgt ist.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dr. Gunnar Isenberg, LL.M. (University of Pennsylvania) Richter am Landgericht

- Pressesprecher des Landgerichts Bremen - Domsheide 16, 28195 Bremen

Mobil: 0176 42361782 Fax-Nr.: 0421 361 15837

E-Mail: pressestelle@landgericht.bremen.de

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