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TOP 1 - Benennung von Herrn Staatsrat Dr. Martin Hagen als Vertreter des Senats in verschiedenen Gremien

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In der Senatssitzung am 18. August 2020 beschlossene Fassung

Senatskanzlei Bremen, 30.07.2020

Vorlage

für die Sitzung des Senats 18.08.2020

Benennung von Herrn Staatsrat Dr. Martin Hagen als Vertreter des Senats in verschiedenen Gremien

A. Problem

Herr Staatsrat Henning Lühr wurde mit Beschluss des Senats vom 30. Juni 2020 mit Ablauf des 31. Juli 2020 in den Ruhestand versetzt.

Herr Dr. Martin Hagen wurde mit Beschluss des Senats vom 30. Juni 2020 mit Wirkung vom 1. August 2020 zum Staatsrat berufen.

In diesem Zusammenhang hat der Senat zu entscheiden, ob die bislang von Herrn Staatsrat Henning Lühr wahrgenommenen Ämter als Vertreter des Senats in verschiedenen Gremien künftig durch Herrn Staatsrat Dr. Martin Hagen zu besetzen sind.

B. Lösung

Beschlussfassung entsprechend Beschlussvorschlag.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle, personalwirtschaftliche und genderbezogene Auswirkungen Keine Finanziellen und Personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Das Mandat in dem Bundesrats-Ausschuss ist an das Amt der/des jeweiligen Staatsrätin / Staatsrats gekoppelt.

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E. Beteiligung und Abstimmung

Die Abstimmung der Vorlage ist mit dem Senator für Finanzen erfolgt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Die Vorlage ist nach Beschlussfassung zur Veröffentlichung geeignet.

G. Beschluss

Der Senat benennt Herrn Staatsrat Dr. Martin Hagen anstelle von Herrn Staatsrat Henning Lühr zum Mitglied in den IT-Planungsrat nach Art. 91c GG sowie als stellvertretendes Mitglied in den Finanzausschuss des Bundesrates.

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