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Presseinformation v. 17.02.2017

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Presseinformation, 17.02.2017

Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt strafrechtliche

Aufarbeitung der Misshandlungen in Lingener Notunterkunft;

Richter nennt Tat Folter

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. begrüßt die heute erstinstanzlich abgeschlossene strafrechtliche Aufarbeitung der Misshandlungen in einer ehemaligen Lingener Notunterkunft. Zwei ehemalige Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes wurden zu Haftstrafen verurteilt, wovon eine zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die beiden heute verurteilten

Männer hatten im Dezember 2015 drei pakistanische Schutzsuchende geschlagen und eingesperrt.

„Die Misshandlungsvorwürfe haben sich bestätigt. Der Richter spricht sogar von Folter“, erklärt Sebastian Rose, Referent der Geschäftsführung beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.

„Für uns ist der Fall damit nur strafrechtlich abgeschlossen; es bleiben die Fragen nach der Verantwortung der Aufsichtsbehörden. Wie ein einschlägig wegen Gewaltdelikten

vorbestrafter Mann von einem Unternehmen mit dem Wachdienst einer Unterkunft von Asylsuchenden beauftragt werden kann, bedarf jetzt der sofortigen Aufklärung.“

Seit langem drängt der Flüchtlingsrat die Landesregierung vergeblich, landesweite Mindeststandards für alle Unterkünfte in Niedersachsen einzuführen, die mithelfen könnten solche Vorfälle zu verhindern. „Die damalige besondere Situation der hohen Zahl von Schutzsuchenden und der damit erforderlich gewordenen Amtshilfe durch die Landkreise kann hier keine Ausrede sein. Das Land muss jetzt dafür sorgen, dass in der Zukunft solche Exzesse verhindert werden“, so Rose. „Dazu zählen etwa regelmäßige Kontrollen und ein betreiberunabhängiges Beschwerdemanagement. Auch für die in Niedersachsen tätigen Sicherheitsdienste müssen Standards geschaffen werden. Das Land kann sich hier nicht auf die Zuständigkeit der kommunalen Ebene zurückziehen.“

Zu den weiterhin erforderlichen Standards gehören auch flächendeckend gültige Gewaltschutzkonzepte, Maßgaben für die Unterbringung besonders schutzbedürftiger Personen oder Regelungen für die Qualität der Personalauswahl. Diese festen Regeln würden auch für kurzfristig entstehende Notunterkünfte Geltung beanspruchen.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert das Land und den Landkreis Emsland daneben auf sich auch um die drei Opfer zu kümmern. Ihnen muss jedwede Unterstützung angeboten werden, um die Geschehnisse zu verarbeiten.

Hintergrund:

Das Land Niedersachsen hat im Oktober 2015 die Landkreise und kreisfreien Städte zur Amtshilfe herangezogen zur Unterbringung von neu einreisenden Schutzsuchenden, da die eigenen Kapazitäten in der Erstaufnahme erschöpft waren. Die Sporthalle in Lingen war im Rahmen der Amtshilfe durch den Landkreis Emsland als vorübergehende Notunterkunft für Schutzsuchende eingerichtet worden. Der Landkreis Emsland hat auf Anfrage des Flüchtlingsrats Niedersachsen mitgeteilt, dass ein bundesweit renommiertes Sicherheitsunternehmen für die Wachdienstaufgaben beauftragt worden sei, das den

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Geschäftsstelle:

Röpkestr. 12 30173 Hannover Sebastian Rose nds@nds-fluerat.org www.nds-fluerat.org Tel: 0511 – 98 24 60 30 Fax: 0511 – 98 24 60 31

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gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsvorschriften unterliegt. Nach Recherchen der Neuen Osnabrücker Zeitung hatte dieses Unternehmen ein Subunternehmen beauftragt.

-Presseinformation des Flüchtlingsrats Niedersachsen v. 06.02.2017:

http://www.nds-fluerat.org/23001/pressemitteilungen/misshandlungsvorwuerfe-in- notunterkunft-in-lingen-ems-fluechtlingsrat-niedersachsen-e-v-fordert-rueckhaltlose- aufklaerung-und-bessere-aufsichtsstrukturen-fuer-sammelunterkuenfte/

Weitere Informationen:

Flüchtlingsrat Niedersachsen:

Sebastian Rose, Tel. 0152 160 64 025, nds@nds-fluerat.org

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